Fremdwährungsüberweisung
Überweisungsgebühren
Spesenoptionen
Bei Überweisungen, bei denen keine Währungsumrechnung erfolgt, also z. B. US-Dollar – US-Dollar, Schweizer Franken – Schweizer Franken, usw., ist gemäß Zahlungsdienstegesetz ausschließlich die Spesenteilung = SHA zwischen Auftraggeber und Begünstigtem entsprechend den von ihrem jeweiligen Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelten vorgesehen.
Bei Überweisungen, bei denen eine Währungsumrechnung erfolgt, z. B. Euro – US-Dollar, Euro – japanischer Yen, Euro – Schweizer Franken, usw., stehen Ihnen 3 Spesenoptionen zur Verfügung:
Spesenvariante | inländische Gebühren | ausländische Gebühren zu Lasten |
spesenfrei für Begünstigten = OUR | Auftraggeber | Auftraggeber |
spesenfrei für Auftraggeber = BEN | Begünstigter | Begünstigter |
Spesenteilung = SHA | Auftraggeber | Begünstigter |
Der Spesenaufwand für Fremdwährungsüberweisungen unterliegt keinen generellen Regelungen. Die einzelnen Kreditinstitute sind unabhängig und können ihre Konditionen selbst festlegen.
Überweisungsfristen
Für alle grenzüberschreitenden Zahlungen, die in ein Nicht-EWR-Land getätigt werden (und umgekehrt, die aus einem solchen Land empfangen werden), bestehen keine gesetzlichen Ausführungsfristen – dies gilt im Übrigen auch für Zahlungen in Euro. Darunter fällt z.B. der Zahlungsverkehr mit der Schweiz, USA oder Japan. Aber auch für alle Zahlungen in z.B. US-Dollar, japanische Yen oder Schweizer Franken innerhalb Österreichs oder der EU ist die Überweisungsfrist nicht gesetzlich geregelt.