Gesetzliches Zahlungsmittel

Seit über 20 Jahren sind die Euro-Banknoten und -Münzen in Österreich gesetzliches Zahlungsmittel. Mit dem digitalen Euro soll nun eine moderne, digitale Alternative zum Euro-Bargeld geschaffen werden, um auch in Zeiten voranschreitender Digitalisierung die Bedeutung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel abzusichern.

Aber was bedeutet der Begriff „gesetzliches Zahlungsmittel“ und wo ist dieser Status gesetzlich verankert? Inwiefern soll der digitale Euro ein gesetzliches Zahlungsmittel sein?

Ein gesetzliches Zahlungsmittel zeichnet sich im Wesentlichen durch drei Merkmale aus: die Annahmepflicht, die Annahme zum vollen Nennwert und die schuldbefreiende Wirkung für Zahlungsverpflichtungen. Als gesetzliches Zahlungsmittel erfüllt Bargeld insbesondere zwei wichtige Funktionen, nämlich die Zahlungsfunktion und die Wertaufbewahrungsfunktion. Die Rechtsgrundlage für den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel findet sich auf EU-rechtlicher Ebene in Artikel 128 AEUV, wonach die EZB und die nationalen Zentralbanken Banknoten ausgeben dürfen, sowie in der Euro-Einführungs-VO, wonach der Euro das einzige gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum ist. In Österreich ist der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in § 61 NationalbankG und § 8 ScheidemünzenG festgeschrieben.

Durch die Entwürfe der EU-Verordnungen zum sogenannten „Single Currency Package“ soll einerseits das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel abgesichert werden, indem die Akzeptanz und der Zugang zu Bargeld von den Mitgliedsstaaten sichergestellt und überwacht werden. Andererseits soll der digitale Euro als Alternative zum physischen Bargeld eingeführt werden, um eine freie Wahlmöglichkeit zwischen der physischen und der digitalen Version des Bargelds zu ermöglichen. Die EU-Verordnung legt den Status des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel fest, womit die Verpflichtung zur Annahme als Zahlungsmittel und zur Bereitstellung durch Zahlungsdienstleister einhergeht. Genauso wie Bargeld soll der digitale Euro Zentralbankgeld sein und von der EZB bzw. den nationalen Zentralbanken ausgegeben werden.