Titel | PHH u PDoE: Sozialbeiträge, gezahlt nominell |
Region | Österreich |
Einheit | Euro |
Werteinheit (kleinste verfügbare) | Million |
Kommentar | Sozialbeiträge (D.61) Die tatsächlichen Sozialbeiträge umfassen: a)tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (D.6111). Die tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber werden von den Arbeitgebern an die Sozialversicherung, Versicherungsgesellschaften oder rechtlich selbständige oder rechtlich unselbständige Pensionskassen, die Sozialschutzsysteme verwalten, gezahlt, damit die Arbeitnehmer dieser Arbeitgeber Sozialleistungen erhalten. b)Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (D.6112) Hierbei handelt es sich um die Sozialbeiträge, die von den Arbeitnehmern an die Sozialversicherung oder an andere Systeme mit speziellen Deckungsmitteln oder an Systeme ohne spezielle Deckungsmittel gezahlt werden. c) Sozialbeiträge der Selbständigen und Nichterwerbstätigen (D.6113). Unterstellte Sozialbeiträge (D.612) Die unterstellten Sozialbeiträge (D.612) stellen den Gegenwert der Sozialleistungen (abzüglich der eventuellen Sozialbeiträge der Arbeitnehmer) dar, die von Arbeitgebern direkt, d.h. unabhängig von tatsächlichen Beitragszahlungen, an die von ihnen gegenwärtig oder früher beschäftigten Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden. Sie sind mit dem Strom D.122 identisch. Ihr Wert sollte prinzipiell nach der tatsächlichen Leistungserbringung bestimmt werden. |
Klassifikation | ESVG 2010 |
Brüche | |
Frequenz | |
Datenverfügbarkeit (beginnend mit) | Q4 99 - Q4 22 (Die Anzeige der Datenverfügbarkeit bezieht sich auf die maximal zur Verfügung stehende Zeitreihe unabhängig von ihren Dimensionen.) |
letzte Aktualisierung | 2023-04-03 16:21:07 |
Quelle | Statistik Austria, WIFO |
Verzögerung | 1 Monat(e) |
Veröffentlichungskalender ... |
30.06.2023
1. Quartal 2023 vorläufig
|