Titel PHH u PDoE: Sozialbeiträge, gezahlt nominell
Region Österreich
Einheit Euro
Werteinheit (kleinste verfügbare) Million
Kommentar Sozialbeiträge (D.61)
Die tatsächlichen Sozialbeiträge umfassen:
a)tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (D.6111).
Die tatsächlichen Sozialbeiträge der Arbeitgeber werden von den Arbeitgebern an die Sozialversicherung, Versicherungsgesellschaften oder rechtlich selbständige oder rechtlich unselbständige Pensionskassen, die Sozialschutzsysteme verwalten, gezahlt, damit die Arbeitnehmer dieser Arbeitgeber Sozialleistungen erhalten.
b)Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (D.6112)
Hierbei handelt es sich um die Sozialbeiträge, die von den Arbeitnehmern an die Sozialversicherung oder an andere Systeme mit speziellen Deckungsmitteln oder an Systeme ohne spezielle Deckungsmittel gezahlt werden.
c) Sozialbeiträge der Selbständigen und Nichterwerbstätigen (D.6113).
Unterstellte Sozialbeiträge (D.612)
Die unterstellten Sozialbeiträge (D.612) stellen den Gegenwert der Sozialleistungen (abzüglich der eventuellen Sozialbeiträge der Arbeitnehmer) dar, die von Arbeitgebern direkt, d.h. unabhängig von tatsächlichen Beitragszahlungen, an die von ihnen gegenwärtig oder früher beschäftigten Arbeitnehmer oder sonstige Berechtigte gezahlt werden. Sie sind mit dem Strom D.122 identisch. Ihr Wert sollte prinzipiell nach der tatsächlichen Leistungserbringung bestimmt werden.



Klassifikation ESVG 2010
Brüche  
Frequenz
Datenverfügbarkeit (beginnend mit) Q4 99 - Q3 23 (Die Anzeige der Datenverfügbarkeit bezieht sich auf die maximal zur Verfügung stehende Zeitreihe unabhängig von ihren Dimensionen.)
letzte Aktualisierung 2024-01-02 17:14:52
Quelle Statistik Austria, WIFO
Verzögerung 1 Monat(e)
Veröffentlichungskalender
28.06.2024
1. Quartal 2024 vorläufig