Titel | Indirekte Steuern (Produktions- und Importabgaben) in Prozent des BIP |
Region | Österreich |
Einheit | Prozent |
Werteinheit (kleinste verfügbare) | Einer |
Kommentar | ESVG 2010-Code: D2 R. Zwangsabgaben in Form von Geld- oder Sachleistungen, die der Staat oder EU-Institutionen ohne Gegenleistung auf die Produktion und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die Beschäftigung von Arbeitskräften oder das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erheben. Diese Steuern sind ohne Rücksicht darauf zu zahlen, ob Betriebsgewinne erzielt worden sind oder nicht. Sie umfassen Gütersteuern (D21) (Mehrwertsteuer, Importabgaben ohne Einfuhrumsatzsteuer, sonstige Gütersteuern) und sonstige Produktionsabgaben (D29). Exklusive EU-Transaktionen. |
Klassifikation | ESVG 2010 |
Brüche | |
Frequenz | Jahre |
Datenverfügbarkeit (beginnend mit) | 1995 - 2022 (Die Anzeige der Datenverfügbarkeit bezieht sich auf die maximal zur Verfügung stehende Zeitreihe unabhängig von ihren Dimensionen.) |
letzte Aktualisierung | 2023-04-06 08:01:08 |
Quelle | Statistik Austria |
Verzögerung | 2 Woche(n) |
Veröffentlichungskalender ... |
Anfang April 2024
2023
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