Ende der Meldepflicht in der ZKR für Versicherungen, KAGs, Immo-KAGs und BVKs per 8/2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir wollen darauf hinweisen, dass die Meldepflicht in der Zentralkreditregistermeldung (ZKR-Meldung) für folgende Institutsarten mit dem Meldetermin 31.08.2018 endet:
- Versicherungsunternehmen (Unternehmen der Vertragsversicherungen gem. § 1 Abs. 1 VAG mit Sitz im Inland sowie Zweigniederlassungen von Unternehmen der Vertragsversicherung aus Mitgliedstaaten oder Drittstaaten in Österreich)
- Kapitalanlagegesellschaften (gem. § 1 Abs. 1 Z 13 BWG)
- Immobilen Kapitalanlagegesellschaften (gem. § 1 Abs. 1 Z 13a BWG)
- Betriebliche Vorsorgekassen (gem. § 1 Abs. 1 Z 21 BWG)
Der letzte Meldetermin für diese Institute ist der 31.8.2018, danach ist keine ZKR-Meldung mehr erforderlich. Für alle anderen in der ZKR-meldepflichtigen Institute endet die Meldepflicht vereinbarungsgemäß mit der Meldung der Ultimo-Daten zum 31.12.2018.
In diesem Zusammenhang wollen wir auch nochmals informieren, dass alle ZKR-meldepflichtigen Institute, auch Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften (KAGs), Immobilien Kapitalanlagegesellschaften (ImmoKAGs) und Betriebsvorsorgekassen (BVKs), bis zum Meldetermin 31.12.2017 auf das neue Meldeformat der ZKR umsteigen müssen, da ansonsten die ZKR-Meldung nicht mehr übermittelt werden kann. Nähere Informationen dazu finden Sie im Newsletter mit dem Titel „Meldeformat ab 1.1.2018 nur noch NEU – neue zentrale Erhebungsübersicht“ vom 31.3.2017.
Bei Fragen zur ZKR-Meldepflicht wenden Sie sich bitte an den unten angeführten Kontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Kreditregister und Bilanzdaten