Ergänzung einer Prüfung bei der IWP-Meldung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der „DV-Schnittstellen und fachlichen Beschreibung der Stammdatenmeldung für Interne Wertpapiere/P5-Meldung“ wurde folgende Prüfung ergänzt:
Der „Wertpapier-Nominalzinssatz darf bei Nullkuponanleihen nicht angegeben werden“.
In den Prüfungsstammdaten ist sie bereits vorhanden.
Die aktuelle Version finden Sie hier: https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/stammdaten/interne-wertpapier-kennnummern.html
Bei Fragen und Feedback wenden Sie sich bitte an die auf der letzten Seite des Dokuments angegebenen Kontakte.
Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement