Bezeichnung der BC Codeliste | |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Die Codeliste beschreibt die möglichen Ausprägungen, die das Attribut AI_Wertart_Code annehmen kann. |
Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Kommt vor in/wird verwendet für | |
Wertebereich Tabelle (Link) | - |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
ONA | ausstehender Nominalwert | Der ausstehende Nominalwert ist im Fall von Forderungen/Verbindlichkeiten jener Betrag (in Euro), der vom Schuldner zum Meldestichtag ohne Berücksichtigung der Zinsen zurückgezahlt werden müsste. Folgendes ist zu beachten:
Im Fall von Factoring-Geschäften beinhaltet der ausstehende Nominalwert grundsätzlich die Reserve, unabhängig davon, ob für bilanzielle Zwecke mit der Reserve genettet wird oder nicht. Die Reserve ist nur dann als Barsicherheit darzustellen, sofern für bilanzielle Zwecke nicht genettet wird. Anmerkung: Der ausstehende Nominalwert entspricht bei Krediten, begebenen Schuldverschreibungen und Einlagen häufig dem (Brutto-)Buchwert vor Kompensation. Englische Codebezeichnung: "Outstanding nominal amount" |
ONAFW | ausstehender Nominalwert in Fremdwährung | gültig ab 30.06.2023: Der "ausstehender Nominalwert (ONA)" der Forderung oder Verbindlichkeit in der vertraglichen Währung, wenn abweichend zu EUR. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_ONA_Fremdwaehrung. Diese Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
BW | Buchwert | := Brutto-Buchwert vor Kompensation Je nach Bilanzierungsvorschrift gebuchter (Brutto-)Wert eines Geschäftsfalles (Einlage, Kredit, Wertpapier, Anteilsrecht, etc.) zum Stichtag vor Kompensations-/Saldierungs-/Bilanz-Hedging-Maßnahmen. Dieser Wert ist der Ausgangswert für weitere Ableitungen der verschiedenen Darstellungen eines "Buchwerts" im Meldewesen. Im Fall von eigenen begebenen Eigenkapitalinstrumenten ist hier jener Wert darzustellen, der in das gezeichnete Kapital plus die Kapitalrücklage einfließt. Nicht zu berücksichtigen sind in diesem Wert:
Englische Codebezeichnung: "Gross carrying amount before netting" |
BK | Brutto-Buchwert nach Kompensation | Je nach Bilanzierungsvorschrift gebuchter (Brutto-)Wert eines Geschäftsfalles (Einlage, Kredit, Wertpapier, Anteilsrecht, etc.) zum Stichtag nach Kompensations-/Saldierungs-/Bilanz-Hedging-Maßnahmen. Der Brutto-Buchwert nach Kompensation ergibt sich somit aus der Differenz zwischen " Buchwert (BW) " und dem " Kompensationswert (KW) " (siehe XEN_Brutto_Buchwert_nach_Kompensation) Englische Codebezeichnung: "Gross carrying amount" |
NBW | Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Der " Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (NBW) " entspricht dem " Brutto-Buchwert nach Kompensation (BK) " zuzüglich bilanzieller Zinsabgrenzungen (" Zinsabgrenzung Haben aus Agio/Disagio (bilanzielle Sicht) (ZHBA) ", " Zinsabgrenzung Haben Sonstige (bilanzielle Sicht) (ZHBS) ", " Zinsabgrenzung Soll aus Agio/Disagio (bilanzielle Sicht) ( ZSBA) ", " Zinsabgrenzung Soll aus Agio/Disagio (bilanzielle Sicht) (ZSBS) ") abzüglich Wertberichtigungen. Für Derivate der Passivseite sind in dieser Wertart auch " Rückstellungen für Derivate (RUEDER) " enthalten. Für die formale Ableitung siehe XEN_Netto_Buchwert. Englische Codebezeichnung: "Net carrying amount including accrued interest" |
NBWEZ | Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Der " Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen (NBWEZ) " entspricht dem " Brutto-Buchwert nach Kompensation (BK) " abzüglich Wertberichtigungen. Für die formale Ableitung siehe XEN_Netto_Buchwert_exkl_Zinsabgrenzungen. Englische Codebezeichnung: "Net carrying amount excluding accrued interest" |
BBW | Brutto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Der " Brutto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (BBW) " entspricht dem " Brutto-Buchwert nach Kompensation (BK) " zuzüglich bilanzieller Zinsabgrenzungen ("Zinsabgrenzung Soll bilanziell (ZSB)"). Wertberichtigungen werden bei dieser Wertart nicht abgezogen. Für die formale Ableitung siehe XEN_Brutto_Buchwert. Englische Codebezeichnung: "Gross carrying amount including accrued interest" |
NBWAS | Netto-Buchwert abzüglich Short-Positionen | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Der " Netto-Buchwert abzüglich Short-Positionen (NBWAS) " entspricht dem " Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (NBW) ", bei dem alle Long-Positionen mit den Short-Positionen mit der derselben vertraglichen Restlaufzeit desselben Schuldners genettet werden. Im Algorithmus wird der genettete Wert aliquot nach dem " Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (NBW) " auf die Long-Positionen aufgeteilt. Der Wert muss größer als 0 sein, d.h. dem Fall, dass der Netto-Buchwert der Short-Positionen den der Long-Positionen übersteigt, wird 0 zurückgegeben. Für die formale Ableitung siehe XEN_Netto_Buchwert_abzueglich_Short_Positionen Englische Codebezeichnung: "Carrying amount (net of short positions)" |
KW | Kompensationswert | Wert, um den der " Brutto-Buchwert vor Kompensation (BW) " aufgrund der bilanziellen Kompensation (Saldierung) reduziert wird (siehe auch Beziehungsart_CL), d.h. das ist der Differenzbetrag zwischen dem ursprünglichen Buchwert (vor Kompensation) und dem " Brutto-Buchwert nach Kompensation (BK) ". Englische Codebezeichnung: "Compensation value" |
BBWFA | Brutto-Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten | Diese Wertart gibt den "Brutto-Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten vor Berücksichtigung einer etwaigen Wertberichtigung" gem. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 1.34 b) an und ist nur für IFRS Melder und nur für Geschäftsfälle mit Bilanzposition gleich "Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (IBZSE)" zu sourcen. Englische Codebezeichnung: "Gross carrying amount at amortised cost before adjusting for any loss allowance" |
NN | Nominale |
Wird für Immobiliensicherheiten ermittelt durch XEN_Nominale. Voraussetzung für die Ermittlung ist, dass die jeweiligen Hypotheken mit der Nominale auf HY_Hypothek hinterlegt sind. Alternativ dazu kann der Wert auch direkt auf ST_Sicherheiten_Stammdaten gesourct werden. Englische Codebezeichnung: "Nominal value" |
STK | Stück | Gibt im Falle von Stück-notierten Wertpapieren die Anzahl der Stücke an. Für Wertpapiere ist nur jeweils eine der Wertarten "Nominale (NN)" bzw. "Stück (STK)" zu verwenden - je nach Art der Emission des Wertpapiers. Englische Codebezeichnung: "Units" |
STKN | Stücke für nominalnotierte Wertpapiere | gültig ab 30.06.2023: Gibt im Falle von nominalnotierten Wertpapieren die Anzahl der Stücke an. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "number of securities based on nominal value" |
STKS | Stücke für stück- und nominalnotierte Wertpapiere | gültig ab 30.06.2023: Diese abgeleitete Wertart kombiniert die Stücke von stück-notierten und nominalnotierten Wertpapieren und gibt die Anzahl der Stücke an. Für die formale Ableitung siehe XEN_Stuecke_gesamt. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "number of securities" |
GAE | gehaltener Anteil der Emission | Gibt im Fall von Wertpapieremissionen den Anteil an, den ein Investor hält. Dieser Wert ist auf der Tabelle GIW_Geschaeftsfall_Investor_Wert zu sourcen. Falls ein Wertpapier innerhalb der Gruppe gehalten wird, so ist diese Wertart mit der entsprechenden AI_Kons_ID zu so sourcen, dass die gruppenintern gehaltenen Wertpapiere darin nicht berücksichtigt werden. Der Wert bezieht sich auf den " ausstehenden Nominalwert (ONA) ". Siehe auch Modellierung von Wertpapieremissionen. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. |
GAEEUR | gehaltener Anteil der Emission in Euro | gültig ab 30.06.2023: Die Wertart basiert auf "gehaltener Anteil der Emission (GAE)" und wird abgeleitet durch XEN_GAE_Euro. Diese Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
GAEFW | gehaltener Anteil der Emission in Fremdwährung | gültig ab 30.06.2023: Die Wertart basiert auf "gehaltener Anteil der Emission (GAE)" und wird abgeleitet durch XEN_GAE_Fremdwaehrung. Diese Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
GAEUI | im Inland gehaltener Anteil des Teils der Emission, dessen Investor unbekannt ist | Dieser Wert ist pro Wertpapieremission auf Ebene GFW_Geschaeftsfall_Wert zu sourcen. Der Wert bezieht sich auf den " ausstehenden Nominalwert (ONA) ". Dieser Anteil muss einen Teil dessen darstellen, was noch nicht in der Wertart " gehaltener Anteil der Emission (GAE) " abgebildet wurde, d.h. bezieht sich nur auf jenen Anteil der Emission, dessen Investoren nicht bekannt sind. Diese Wertart wird ausschließlich zur Unterscheidung von Inland/Ausland der verbrieften Verbindlichkeiten in VERA A1a verwendet. Diese Wertart entspricht der |
GAEI | im Inland gehaltener Anteil der Emission | Dieser Wert stellt den Anteil der Emission, der im Inland gehalten wird, dar und bezieht sich auf den " ausstehenden Nominalwert (ONA) ". Diese Wertart wird ausschließlich zur Unterscheidung von Inland/Ausland der verbrieften Verbindlichkeiten in VERA A1a verwendet. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. Wird ermittelt durch XEN_Anteil_Emission_im_Inland_gehalten. |
OAI | ursprünglicher Ausgabewert | Der Wert des ausstehenden Gesamtbetrags der Emission des Instruments, ungeachtet des tatsächlichen Emissionsdatums, z. B. der gesamte Nennbetrag eines spezifischen Emissionsprogramms. Bei Aktien sollte er den Nennbetrag/Buchwert der Aktien spiegeln (s. Guidance on the Liability Data Report). Diese Wertart ist auf der Entität WMW_Wertpapier_MS_Wert zu sourcen. Englische Codebezeichnung: "Original amount issued" |
OAIF | ursprünglicher Ausgabewert in Fremdwährung | gültig ab 30.06.2023: Der "ursprünglicher Ausgabewert (OAI)" des Instruments in der vertraglichen Währung, wenn abweichend zu EUR. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_urspruenglicher_Ausgabewert_Fremdwaehrung. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. |
KOBR | Konsortialkredithöhe Brutto | gültig ab 30.06.2023: Diese Wertart basiert auf dem "ausstehender Nominalwert (ONA)" und gibt für Konsortialkredite die Höhe des Kredites vor Weiterreichung an die Konsorten an ("brutto"). Siehe auch KO_Konsortialeinlagen. Die Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
KOEL | Konsortialeinlage | gültig ab 30.06.2023: Diese Wertart basiert auf dem "ausstehender Nominalwert (ONA)" und wird in der Entität KOW_Konsortialeinlagen_Wert gesourced und dient der Brutto-Darstellung von Konsortialkrediten. Sie entspricht der Konsortialeinlage einer Konsorte für einen Konsortialkredit. Siehe auch KO_Konsortialeinlagen. Die Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
KOUN | Konsortialanteil Unbar | gültig ab 30.06.2023: Diese Wertart wird in der Entität KOW_Konsortialeinlagen_Wert gesourced. Sie entspricht einer unbaren Beteiligung einer Konsorte an einem Konsortialkredit. Siehe auch KO_Konsortialeinlagen. Die Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
KOUNS | Konsortialanteil Unbar Summe | gültig ab 30.06.2023: Diese Wertart gibt für einen Konsortialkredit die Summe der unbaren Konsortialanteile an, die selbst gehalten oder an die Konsorten weitergereicht wurden ("brutto"). Siehe auch KO_Konsortialeinlagen. Die Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
AK | aktueller Kupon | Gibt die Höhe des Kupons in Prozent an. Diese Wertart ist auf der Entität WMW_Wertpapier_MS_Wert zu sourcen. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. Englische Codebezeichnung: "Current coupon" |
AKF | Kupon - fix | gültig ab 30.06.2023: Der "aktueller Kupon (AK)", wenn das Wertpapier fix verzinst ist. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Kupon_fix. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Coupon rate (if fixed)" |
AKV | Kupon - variabel | gültig ab 30.06.2023: Der "aktueller Kupon (AK)", wenn das Wertpapier nicht fix verzinst ist. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Kupon_variabel. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Coupon rate (if floating)" |
MW | Marktwert | Das Feld ist speziell für Wertpapiere, Finanzderivate und Immobilien definiert und berücksichtigt keine bilanziellen Saldierungs-/Hedgingmaßnahmen sondern bezieht sich auf den das "stand alone" Instrument. Wertpapiere: Der Marktwert (= Kurswert) ist der Preis eines Wertpapiers, der sich prinzipiell durch Angebot und Nachfrage (Handel) an einer Wertpapierbörse ergibt. Es ist der aktuelle Marktwert zum Meldestichtag anzugeben bzw. - falls nicht vorhanden - ein beizulegender Zeitwert. Aufgelaufene (abgegrenzte), nicht kapitalisierte Zinsen (aus einem Nominalzinssatz) sind im Marktwert nicht enthalten (= clean price). Auch wenn das Wertpapier wertlos ist, ist ein Marktwert von 0 anzugeben. D.h. es ist für ein Wertpapier immer ein Wert anzugeben. Bei Nullkuponanleihen (und jeder anderen Differenz aus Emissions- und Tilgungskurs) sind Zinsabgrenzungen im Marktwert enthalten. Bei Poolfaktoranleihen ist der Poolfaktor und bei Inflationsanleihen der Inflationsfaktor im Marktwert zu berücksichtigen. Derivate: Es ist die aktuelle Bewertung des Derivats vor etwaigem bilanziellen Netten zum Meldestichtag anzugeben, unabhängig davon, ob dieser Wert in der (Roh)Bilanz zum Meldestichtag gebucht wurde oder nicht und unabhängig davon, ob dieses Derivat im Bank- oder Handelsbuch geführt wird. Der Marktwert von Derivaten kann sowohl positiv als auch negativ sein (oder auch den Wert 0 annehmen). Zinsabgrenzungen sind im Marktwert nicht enthalten (clean price). Sind jedoch die Zinsabgrenzungen bei Derivaten des Handelsbuches nicht getrennt darstellbar, können sie im Marktwert (und damit bei zu Marktwerten bewerteten Derivaten im Buchwert) inkludiert werden. Existiert kein Marktwert, so ist ein beizulegender Zeitwert anzugeben. Immobilien (gem. CRR Art 4., Abs. 1, Ziffer 76): der geschätzte Betrag, zu dem die Immobilie am Tag der Bewertung nach angemessenem Marketing im Rahmen eines zu marktüblichen Konditionen getätigten Geschäfts, das die Parteien in Kenntnis der Sachlage, umsichtig und ohne Zwang abschließen, vom Besitz eines veräußerungswilligen Verkäufers in den Besitz eines kaufwilligen Käufers übergehen dürfte. Englische Codebezeichnung: "Market value" |
MWF | Marktwert nach Fertigstellung | Diese Wertart ist für Immobiliensicherheiten, die noch nicht fertig gestellt sind, zu befüllen: Es ist der nach Fertigstellung erwartete Marktwert der Immobilie gem. CRR Art 4., Abs. 1, Ziffer 76 heranzuziehen. Für bereits fertig gestellte Immobilien entspricht dieser Wert dem "Marktwert (MW) ". In diesen Fällen muss der Wert nicht notwendigerweise befüllt werden. |
NDNM | Nettoverbindlichkeiten aus Derivaten (nach Marktwertanpassungen) | Entspricht standardmäßig der Summe über alle Nettomarktwerte von derivativen Verbindlichkeiten pro vertraglichem Netting-Satz, für Details siehe EBA ITS on procedures, forms and templates for resolution planning, Annex II (Z 02.00, r0331). Dieser Wert ist nur zu sourcen, sofern sich der Nettomarktwert des vertraglichen Netting-Satz eine Verbindlichkeit ist. Sofern das Derivat Teil eines vertraglichen Netting-Satzes ist, kann der Wert auf einem Stellvertreter-Derivat gesourct werden. Der Wert mit positivem Vorzeichen zu sourcen. Englische Codebezeichnung: "Net liability positions taking into account contractual netting sets, after mark-to-market adjustments, prior to collateral offset" |
NDAS | Nettoverbindlichkeiten aus Derivaten (nach Aufrechnung von Sicherheiten) | Diese Wertart basiert auf der Wertart "Nettoverbindlichkeiten aus Derivaten (nach Marktwertanpassungen) (NDNM)" und ist um den Wert der hinterlegten Sicherheiten zu bereinigen, der wiederum der Summe des Nettomarktwerts nach Aufrechnung der Sicherheiten zum Marktwert entspricht, für Details siehe EBA ITS on procedures, forms and templates for resolution planning, Annex II (Z 02.00, r0332). Dieser Wert ist nur zu sourcen, sofern es sich um eine Verbindlichkeit handelt. Sofern das Derivat Teil eines vertraglichen Netting-Satzes ist, kann der Wert auf einem Stellvertreter-Derivat gesourct werden. Der Wert mit positivem Vorzeichen zu sourcen. Englische Codebezeichnung: "Net liability positions taking into account contractual netting sets, after mark-to-market adjustments, post collateral offset" |
NDGG | Nettoverbindlichkeiten aus Derivaten (inkl. geschätzter Glattstellungsbeträge) | Diese Wertart basiert auf der Wertart "Nettoverbindlichkeiten aus Derivaten (nach Aufrechnung von Sicherheiten) (NDAS)", bei dem zusätzlich die geschätzten Glattstellungsbeträge einzubeziehen sind, für Details siehe EBA ITS on procedures, forms and templates for resolution planning, Annex II (Z 02.00, r0333). Dieser Wert ist nur zu sourcen, sofern es sich um eine Verbindlichkeit handelt. Sofern das Derivat Teil eines vertraglichen Netting-Satzes ist, kann der Wert auf einem Stellvertreter-Derivat gesourct werden. In diesem Fall ist der Wert mit positivem Vorzeichen zu sourcen. Englische Codebezeichnung: "Net liability positions taking into account contractual netting sets, after mark-to-market adjustments, post collateral offset, incorporating estimated close-out amounts" |
GGB | Geschätzter Glattstellungsbetrag | Diese Wertart dient der Darstellung des geschätzen Glattstellungsbetrags (s. auch Definition der Wertart NDGG). Sie ist nicht zu sourcen sondern wird in XEN_Resolution_Planning ermittelt. Englische Codebezeichnung: "Close-out amount" |
NDAN | Nettoverbindlichkeiten aus Derivaten (nach Maßgabe der aufsichtlichen Netting-Bestimmungen) | Netto-Verbindlichkeiten aus Derivaten unter Berücksichtigung der regulatorischen Netting-Regeln gem. Art. 429 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) (im Zusammenhang mit der Berechnung der Gesamtrisikopositionswerte für die Verschuldungsquote). Dieser Wert ist nur zu sourcen, sofern es sich um eine Verbindlichkeit handelt. Sofern das Derivat Teil eines vertraglichen Netting-Satzes ist, kann der Wert auf einem Stellvertreter-Derivat gesourct werden. In diesem Fall ist der Wert mit positivem Vorzeichen zu sourcen. Englische Codebezeichnung: "Net liability positions taking into account prudential netting rules" |
KGR | kommunizierter Gesamtrahmen | Betrag des Kreditrahmens, welcher dem Kunden mündlich oder schriftlich bekanntgegeben bzw. mit dem Kunden vereinbart wurde (Nominalwert des Rahmens). Der Begriff Kreditrahmen umfasst alle Vereinbarungen, welche die maximal vereinbarte Höhe einer Kontoausnutzung festlegen. Darunter fallen z.B.
Falls ein Kreditrahmen wahlweise auf verschiedenen Konten (= Geschäftsfällen) ausgenutzt werden kann (Mehrzweckrahmen), ist der Gesamtrahmen auf die vorhandenen Geschäftsfälle zu verteilen. Die Verteilung erfolgt nach den internen Vorgaben des jeweiligen Instituts. Hier ist der Betrag nach Aufteilung des Gesamtrahmens auf Geschäftsfallebene dargestellt. Englische Codebezeichnung: "Contractually agreed commitment amount" |
NAR | nicht-ausgenützter Rahmen | Der dem Kunden zur Verfügung stehende Betrag zur Ausnützung auf Geschäftsfallebene, ohne Berücksichtigung der Einteilung zu Kreditrisikoklasse gemäß Anhang 1 der EU-Verordnung 575/2013. Sofern es sich bei dem Geschäftsfall um ein Instrument mit einem vereinbarten Rahmen handeln, so ist diese Wertart immer zu befüllen (sofern der Kreditrahmen voll ausgenützt wurde, ist hier 0 einzutragen). Für Geschäftsfälle ohne vereinbarten Rahmen ist der Wert nicht anzulegen. Nicht-ausgenützte Rahmen, die dem Kunden nicht kommuniziert wurden und aus denen kein Kreditrisiko entsteht, sind hier nicht enthalten. Anmerkung: Der dem Kunden zur Verfügung stehende Betrag zur Ausnützung bei einer Einlage (zB Girokonto) ist als nicht-ausgenützter Rahmen zu einem eigenen Geschäftsfall " Überziehungskredit (W) " mit " ausstehendem Nominalwert (ONA) " = 0 darzustellen. Anmerkung 2: Hierunter fallen beispielsweise auch (noch nicht in Anspruch genommene) Zusagen, Garantien bereitzustellen. Diese Wertart wird für Kredite durch XEN_Nicht_ausgenutzter_Rahmen ermittelt. Englische Codebezeichnung: "Off-balance-sheet amount" |
ZH | Zinsabgrenzung Haben (Kundensicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus Sicht des Kunden zu verstehen, die im Haben sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Bei negativen Zinsen müssen die Zinsabgrenzungen aus Kundensicht mit negativem Wert gesourct werden. Zu aktivseitigen Geschäftsfällen dürfen keine passivseitigen Zinsabgrenzungen gesourct werden. Dieser Wert wird mittels XEN_Zinsabgrenzung_Haben_Kundensicht berechnet. Englische Codebezeichnung: "Accrued interest - liabilities" |
ZHFW | Zinsabgrenzung Haben (Kundensicht) in Fremdwährung | gültig ab 30.06.2023: Die "Zinsabgrenzung Haben (Kundensicht)" in der vertraglichen Währung, wenn abweichend zu EUR. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_ZH_Fremdwaehrung. Diese Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
ZS | Zinsabgrenzung Soll (Kundensicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus Sicht des Kunden zu verstehen, die im Soll sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Bei negativen Zinsen müssen die Zinsabgrenzungen aus Kundensicht mit negativem Wert gesourct werden. Zu passivseitigen Geschäftsfällen dürfen keine aktivseitigen Zinsabgrenzungen gesourct werden. Dieser Wert wird mittels XEN_Zinsabgrenzung_Soll_Kundensicht berechnet. Englische Codebezeichnung: "Accrued interest - assets" |
ZHB | Zinsabgrenzung Haben bilanziell | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus bilanzieller Sicht des Melders zu verstehen, die im Haben sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Je nach angewandter Bilanzierungspraxis könne Zinsabgrenzungen - beispielsweise bei negativen Zinsen - auch negativ sein. Dieser Wert wird mittels XEN_Zinsabgrenzung_Haben_bilanziell berechnet. |
ZSB | Zinsabgrenzung Soll bilanziell | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus bilanzieller Sicht des Melders zu verstehen, die im Soll sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Je nach angewandter Bilanzierungspraxis könne Zinsabgrenzungen - beispielsweise bei negativen Zinsen - auch negativ sein. Dieser Wert wird mittels XEN_Zinsabgrenzung_Soll_bilanziell berechnet. |
ZHKA | Zinsabgrenzung Haben aus Agio/Disagio (Kundensicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus Sicht des Kunden zu verstehen, die im Haben sind und aus einem zinsbezogenen Agio-/Disagio entstanden sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Bei negativen Zinsen müssen die Zinsabgrenzungen aus Kundensicht mit negativem Wert gesourct werden. Zu aktivseitigen Geschäftsfällen dürfen keine passivseitigen Zinsabgrenzungen gesourct werden. |
ZHKS | Zinsabgrenzung Haben sonstige (Kundensicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus Sicht des Kunden zu verstehen, die im Haben sind und aus einem Nominalzinssatz entstanden sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Bei negativen Zinsen müssen die Zinsabgrenzungen aus Kundensicht mit negativem Wert gesourct werden. Zu aktivseitigen Geschäftsfällen dürfen keine passivseitigen Zinsabgrenzungen gesourct werden. |
ZHBA | Zinsabgrenzung Haben aus Agio/Disagio (bilanzielle Sicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus bilanzieller Sicht des Melders zu verstehen, die im Haben sind und aus einem zinsbezogenen Agio-/Disagio entstanden sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Je nach angewandter Bilanzierungspraxis könne Zinsabgrenzungen - beispielsweise bei negativen Zinsen - auch negativ sein. |
ZHBS | Zinsabgrenzung Haben sonstige (bilanzielle Sicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus bilanzieller Sicht des Melders zu verstehen, die im Haben sind und aus einem Nominalzinssatz entstanden sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Je nach angewandter Bilanzierungspraxis könne Zinsabgrenzungen - beispielsweise bei negativen Zinsen - auch negativ sein. |
ZSKA | Zinsabgrenzung Soll aus Agio/Disagio (Kundensicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus Sicht des Kunden zu verstehen, die im Soll sind und aus einem zinsbezogenen Agio-/Disagio entstanden sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Bei negativen Zinsen müssen die Zinsabgrenzungen aus Kundensicht mit negativem Wert gesourct werden. Zu passivseitigen Geschäftsfällen dürfen keine aktivseitigen Zinsabgrenzungen gesourct werden. |
ZSKS | Zinsabgrenzung Soll sonstige (Kundensicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus Sicht des Kunden zu verstehen, die im Soll sind und aus einem Nominalzinssatz entstanden sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Bei negativen Zinsen müssen die Zinsabgrenzungen aus Kundensicht mit negativem Wert gesourct werden. Zu passivseitigen Geschäftsfällen dürfen keine aktivseitigen Zinsabgrenzungen gesourct werden. |
ZSBA | Zinsabgrenzung Soll aus Agio/Disagio (bilanzielle Sicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus bilanzieller Sicht des Melders zu verstehen, die im Soll sind und aus einem zinsbezogenen Agio-/Disagio entstanden sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Je nach angewandter Bilanzierungspraxis könne Zinsabgrenzungen - beispielsweise bei negativen Zinsen - auch negativ sein. |
ZSBS | Zinsabgrenzung Soll sonstige (bilanzielle Sicht) | Hierunter sind nicht kapitalisierte Zinsabgrenzungen (d.s. aufgelaufene Zinsen) aus bilanzieller Sicht des Melders zu verstehen, die im Soll sind und aus einem Nominalzinssatz entstanden sind, unabhängig davon wann sie verbucht werden. D.h. sie sind auch unterjährig anzugeben. Je nach angewandter Bilanzierungspraxis könne Zinsabgrenzungen - beispielsweise bei negativen Zinsen - auch negativ sein. |
EZ | Effektivzinssatz | Der effektive Jahreszinssatz deckt die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher gemäß Definition in §27 Absatz 2 VKrG bzw. Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2008/48/EG ab. Diese Gesamtkosten setzen sich aus einer Zinskomponente und einer Komponente für sonstige (mit dem Kredit verbundene) Kosten zusammen. Der effektive Jahreszinssatz ist jener ganzjährige, dekursive Hundertsatz, der rechnerische Gleichheit zwischen dem ausbezahlten Kreditbetrag und der Gesamtbelastung des Verbrauchers herstellt. Er drückt die Kreditkosten gemäß § 27 Abs. 2 VKrG im Verhältnis zum ausbezahlten Kreditbetrag aus und ist aus folgender finanzmathematischer Gleichung zu errechnen: Dabei ist — X der effektive Jahreszins; — m die laufende Nummer des letzten Kredit-Auszahlungsbetrags; — k die laufende Nummer eines Kredit-Auszahlungsbetrags, wobei 1 ≤ k ≤ m; — Ck die Höhe des Kredit-Auszahlungsbetrags mit der Nummer k; — tk der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen der ersten Darlehensgabe und dem Zeitpunkt der einzelnen nachfolgenden in Anspruch genommenen Kredit-Auszahlungsbeträge, wobei t1 = 0; — m' die laufende Nummer der letzten Tilgungs- oder Kostenzahlung; — l die laufende Nummer einer Tilgungs- oder Kostenzahlung; — Dl der Betrag einer Tilgungs- oder Kostenzahlung; — sl der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme des ersten Kredit-Auszahlungsbetrags und dem Zeitpunkt jeder einzelnen Tilgungs- oder Kostenzahlung. Englische Codebezeichnung: "Effective annual interest rate" |
AJ | annualisierter vereinbarter Jahreszinssatz | Dieser wird gem. Verordnung (EU) Nr. 1072/2013 der Europäischen Zentralbank vom 24. September 2013 über die Statistik über die von monetären Finanzinstituten angewandten Zinssätze für Einlagen und Kredite gegenüber privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (EZB/2013/34).definiert als der individuell zwischen dem Melder und dem Kunden vereinbarte, auf Jahresbasis umgerechnete und in Prozent pro Jahr angegebene Nominalzinssatz für eine Einlage oder einen Kredit. Obwohl sich diese Verordnung sich nur auf Kredite und Einlagen gegenüber privaten Haushalten und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften bezieht, ist die Definition auf sämtliche Kredite unabhängig des Sektors des Schuldners anzuwenden. Der annualisierte vereinbarte Jahreszinssatz umfasst sämtliche Zinszahlungen auf Einlagen und Kredite, jedoch keine eventuell anfallenden, sonstigen Kosten (z.B. Kreditgebühr, Bereitstellungsgebühr, Kreditprovision, Nebenkosten, Spesen, ...). Für Kurzzeitkredite (z.B. Payday Loans) gilt, dass Gebühren zu berücksichtigen sind wenn keine Unterscheidung zwischen Zinsen und Gebühren gemacht werden kann und ansonsten ein Zinssatz von 0% ausgewiesen werden würde. Ein zinsbedingtes Disagio - definiert als die Differenz zwischen dem Nominalbetrag des Kredits und dem Betrag, den der Kunde erhält - wird als eine Zinszahlung zu Geschäftsbeginn (zum Zeitpunkt t0) betrachtet und spiegelt sich daher im annualisierten vereinbarten Jahreszinssatz wider. Erhöhte Zinsen für Überfalligkeiten (Strafzinsen) sind in der Berechung zu berücksichtigen (siehe auchAnaCredit Manual Part II – Datasets and data attributes (als Teil des AnaCredit Reporting Manual) vom 31. Mai 2019, Kapitel 4.41). Die im annualisierten vereinbarten Jahreszinssatz erfassten Zinszahlungen spiegeln jene Beträge wider, die der Melder auf Einlagen bezahlt und die er für Kredite erhält. Differiert die Höhe des Betrages, den eine Vertragspartei zahlt und eine andere erhält, so ist die Sicht des Melders für den in die Zinssatzstatistik der monetären Finanzinstitute einzubeziehenden Zinssatz maßgeblich. Entsprechend diesem Grundsatz werden die Zinssätze auf Bruttobasis vor Steuern erfasst, da der Zinssatz vor Steuern widerspiegelt, was meldende MFIs auf Einlagen bezahlen und für Kredite erhalten. Formel zur Ermittlung des annualisierten vereinbarten Zinssatzes auf das Jahr umgerechnet: wobei unter x.............der annualisierte vereinbarte Jahreszinssatz, rag.........der zwischen dem Berichtspflichtigen und dem privaten Haushalt oder dem nichtfinanziellen Unternehmen für eine Einlage oder einen Kredit vereinbarte jährliche Nominalzinssatz, bei dem die Zinskapitalisierung in regelmäßigen Abständen innerhalb eines Jahres erfolgen, und n..........die Anzahl der Zinskapitalisierungsperioden pro Jahr, d.h. „1“ für jährliche Zahlungen, „2“ für halbjährliche Zahlungen, „4“ für vierteljährliche Zahlungen und „12“ für monatliche Zahlungen, zu verstehen ist. Bei Staffelzinsprodukten (Einlagen oder Kredite mit sinkenden oder steigenden Staffelzinsen, bei denen der Zinssatz für die gesamte Laufzeit zum Abschlusszeitpunkt feststeht) ist der zu meldende Zinssatz als das geometrische Mittel der Faktoren „1+Zinssatz“ zu berechnen. Auch sonstige Zinsbonuszahlungen, die bei Abschluss/Neuverhandlung eines Einlagen bzw. Kreditproduktes vereinbart werden und die zum Abschlusszeitpunkt feststehen müssen über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden (siehe auch Beispiele zur Ermittlung des annualisierten vereinbarten Jahreszinssatzes). Englische Codebezeichnung: "Annualised agreed rate" |
DA | direkte Ab-/Zuschreibung | Hierbei handelt es sich um eine auf die Meldeperiode bezogene Veränderungsgröße. Eine Abschreibung wird nach dem tatsächlichen Ausfall eines Teiles oder der gesamten Forderung durchgeführt. Diese Wertart ist unabhängig davon zu befüllen, ob zuvor eine Wertberichtigung gebildet wurde oder nicht. Somit bleibt die Forderung nicht in den Büchern als offen stehen und gilt für statistische Zwecke als nicht-transaktionsbedingte Veränderung (NTV). Eine Zuschreibung erfolgt, wenn die erfolgte Abschreibung wieder rückgängig gemacht wird und die Forderung wieder in die Bücher genommen wird. Abschreibungen sind mit negativem und Zuschreibungen mit positivem Vorzeichen zu versehen. Darüber hinaus sind unter dieser Wertart (für bankenstatistische Zwecke) nicht-transaktionsbedingte Veränderungen aufgrund von Marktwertänderungen zu melden, welche bei Sachkonten auftreten können (z.B. Goldkursschwankungen, bilanziell erfasste Wertänderung von Immobilien, usw.). Auch in diesem Fall kann die Wertart positive wie auch negative Werte annehmen. Englische Codebezeichnung: "Direct write-offs/write-ups" |
jkAB | jahreskumulierte Abschreibung | Hierbei handelt es sich um die auf Jahresbasis kumulierte Abschreibung im Sinne des ersten Absatzes der Wertart " direkte Ab-/Zuschreibung (DA) ", wobei jahreskumulierte Zuschreibungen inx einer eigenen Wertart behandelt werden. Diese Wertart setzt sich aus solchen Abschreibungen zusammen, die durch Auflösung von Wertberichtigungen entstehen, und solchen ohne vorherige Bildung von Wertberichtigungen. Die Wertart ist daher stets negativ. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated write-offs" |
jkABNP | jahreskumulierte Abschreibung in Zusammenhang mit NPL-Abflüssen | Hierbei handelt es sich um auf Jahresbasis kumulierte Abschreibungen (jahreskumulierte Abschreibung (jkAB), die für Zwecke des FinRep F24.01 einem bestimmten NPL-Abfluss-Ereignis zugeordnet werden. Siehe "Darstellung von Zu- und Abflüssen von NPL ". Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated write-offs in context with NPL-outflows" |
jkZU | jahreskumulierte Zuschreibung | Hierbei handelt es sich um die auf Jahresbasis kumulierte Zuschreibung im Sinne des ersten Absatzes der Wertart " direkte Ab-/Zuschreibung (DA) ", wobei jahreskumulierte Abschreibungen in einer eigenen Wertart behandelt werden. Die Wertart ist daher stets >=0. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated write-ups" |
kDA | kumulierte Abschreibungen | Hierbei handelt es sich um die über die komplette Laufzeit eines Geschäftsfalls kumulierte Abschreibung im Sinne des ersten Absatzes der Wertart " direkte Ab-/Zuschreibung (DA) ". Der Betrag ist, um Zuschreibungen zu reduzieren. Diese Wertart ist mit positivem Vorzeichen anzuliefern! Englische Codebezeichnung: "Accumulated write-offs" |
jkAEWB | jahreskumulierte Auflösung von Einzelwertberichtigungen | Hierbei handelt es sich um die auf Jahresbasis kumulierte Auflösung von gebildeten " Einzelwertberichtigung gesamt (EWBG) " aufgrund von Abschreibungen. Hierunter sind Rückgänge beim kumulierten Betrag der Wertberichtigungen (EWB, PEWB) zu verstehen, die durch „Abschreibungen“ entstanden sind, die während der Berichtsperiode erfolgten, weil die zugehörigen Schuldtitel für nicht eintreibbar angesehen wurden. Diese Wertart ist ein hievon-Betrag zu der Wertart " jahreskumulierte Abschreibung (jkAB) " und ist stets negativ. Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep-Inhalten (IFRS und NGAAP) im Datenmodell relevant. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated decomposition of individually assessed allowances" |
jkAPWB | jahreskumulierte Auflösung von Pauschalwertberichtigungen | Hierbei handelt es sich um die auf Jahresbasis kumulierte Auflösung von gebildeten Pauschalwertberichtigungen aufgrund von Abschreibungen von Forderungen, die pauschal wertberichtigt waren. Hierunter sind Rückgänge beim kumulierten Betrag der " Pauschalwertberichtigungen (PWB) " zu verstehen, die durch „Abschreibungen“ entstanden sind, die während der Berichtsperiode erfolgten, weil die zugehörigen Schuldtitel für nicht eintreibbar angesehen wurden. Diese Wertart ist ein hievon-Betrag zu der Wertart " jahreskumulierte Abschreibung (jkAB) " und ist stets negativ. Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep-Inhalten (IFRS und NGAAP) im Datenmodell relevant. In dieser Wertart sind auch jene Werte zu erfassen, die sich auf Wertberichtigungen auf in Stufe 1 und 2 gem. IFRS 9 beziehen, sofern der Mandant IFRS 9 impairment rules im UGB Einzelabschluss anwendet (siehe MA12_Methode_Ermittlung_Wertberichtigungen_Code). Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated decomposition of collectively assessed allowances" |
jkABWB | jahreskumulierte Auflösung von Wertberichtigungen gem. § 57 Abs. 1 BWG | Hierbei handelt es sich um die auf Jahresbasis kumulierte Auflösung von gebildeten " Wertberichtigungen gem. § 57 Abs. 1 BWG (BWB) " aufgrund von Abschreibungen von Forderungen, die pauschal wertberichtigt gem. § 57 Abs. 1 BWG waren. Hierunter sind Rückgänge beim kumulierten Betrag der " Wertberichtigung gem. § 57 Abs. 1 BWG (BWB) " zu verstehen, die durch „Abschreibungen“ entstanden sind, die während der Berichtsperiode erfolgten, weil die zugehörigen Schuldtitel für nicht eintreibbar angesehen wurden. Diese Wertart ist ein hievon-Betrag zu der Wertart " jahreskumulierte Abschreibung (AB) " und ist stets negativ. Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep-Inhalten (IFRS und NGAAP) im Datenmodell relevant. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated decomposition of assessed allowances according to § 57 Abs. 1 BWG" |
jkAOWB | jahreskumulierte Abschreibung ohne Wertberichtigung | Hierbei handelt es sich um die auf Jahresbasis kumulierte direkte Abschreibung, die ohne vorangegangene Bildung von Wertberichtigungen durchgeführt wurde. Diese Wertart ist ein hievon-Betrag zu der Wertart " jahreskumulierte Abschreibung (jkAB) " und lässt sich als Differenz von jkAB und ( jkAEWB + jkAPWB + jkABWB ) berechnen. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated write-off without assessed allowance" |
EWB | Einzelwertberichtigung | Ist die (kumulierte) Wertminderung einer Einzelforderung in Folge der individuellen Beurteilung des Ausfallsrisikos (Kreditrisikos) dieser Forderung. Ihr Vorzeichen ist stets positiv. Wertminderungen, die gem. verwendeten Rechnungslegungsstandard aufgrund von Marktänderungen durchgeführt werden (z.B. bei Anwendung des Niederstwertprinzips bei Wertpapieren des Umlaufvermögens), sind hier nicht anzugeben. Sofern der Wert gemäß dem Rechnungslegungsstandard IFRS 9 vorliegt, so ist die Art der Wertminderung des Instruments stets "Stufe 3". Sämtliche Wertminderungen nach IFRS 9 in "Stufe 3" sind entweder als " Einzelwertberichtigung (EWB) " oder als " pauschale Einzelwertberichtigung (PEWB) " einzuordnen. Siehe auch Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Einzelwertberichtigung. Englische Codebezeichnung: "Specific allowances, individually assessed" |
PEWB | pauschale Einzelwertberichtigung | Ist die (kumulierte) pauschale Wertminderung von Geschäftsfällen in Bezug auf das Kreditrisiko, bei denen einzeln eine Wertminderung eingetreten ist und bezüglich derer sich das Institut für die Anwendung eines statistischen Ansatzes (Portfoliobasis) entscheidet. Diese Einzelwertberichtigungen sind auf Basis der berechneten pauschalen Wertminderung wieder dem einzelnen dahinter liegenden Geschäftsfall zuzuordnen. Hier sind keinesfalls pauschale Wertberichtigungen einzutragen, die ganz generell für bestimmte Portfolios/Gruppen gebildet werden, beispielsweise (i) für eine ganze Region oder (ii) auf Basis des Expected Loss. Diese sind unter " Pauschalwertberichtigungen (PWB) " zu melden, auch wenn sie Einzelfällen per aliquoter Aufteilung zugeordnet werden können. Ihr Vorzeichen ist stets positiv (siehe Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS). Sofern der Wert gemäß dem Rechnungslegungsstandard IFRS 9 vorliegt, so ist die Art der Wertminderung des Instruments stets "Stufe 3". Sämtliche Wertminderungen nach IFRS 9 in "Stufe 3" sind entweder als " Einzelwertberichtigung (EWB) " oder als " pauschale Einzelwertberichtigung (PEWB) " einzuordnen. Siehe auch Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_pauschale_Einzelwertberichtigung. Englische Codebezeichnung: "Specific allowances, collectively assessed" |
EWBG | Einzelwertberichtigung gesamt | Berechnung des Wertes mit XEN_Einzelwertberichtigungen_Gesamt. Englische Codebezeichnung: "Specific allowances" |
PWB | Pauschalwertberichtigung | Hierunter sind (kumulierte) pauschale Wertberichtigungen in Bezug auf das Kreditrisiko, die nicht auf Einzelfälle zurückzuführen sind und die den Brutto-Buchwert (Bilanzwert) verringern, gemeint. Darunter sind pauschale Wertberichtigungen aufgrund eines vorgegebenen Kriteriums (Region, Expected Loss, etc.) zu verstehen. Für Meldezwecke sind diese einzelnen Geschäftsfällen zuzuordnen, aber keinesfalls unter " pauschale Einzelwertberichtigung (PEWB) " zu melden. Sofern ein Vermögenswert "subject to impairment" ist und der Mandant die UGB-Methodik zur Ermittlung der Wertberichtigungen anwendet (siehe MA12_Methode_Ermittlung_Wertberichtigungen_Code), so ist hier der Wert 0 zu sourcen, sofern keine Wertberichtigungen (weder Pauschal (PWB) noch Einzel (EWB oder PEWB)) gebildet wurden. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Pauschalwertberichtigung. Englische Codebezeichnung: "General allowances other than allowances according to § 57 Abs. 1 BWG" |
BWB | Wertberichtigung gem. § 57 Abs. 1 BWG | Hierunter sind Wertberichtigungen gem. § 57 Abs. 1 BWG zu verstehen, die den Brutto-Buchwert (Bilanzwert) verringern. Für Meldezwecke sind diese einzelnen Geschäftsfällen zuzuordnen, aber von der " pauschalen Einzelwertberichtigung (PEWB) " und der " Pauschalwertberichtigung (PWB) " zu unterscheiden. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Wertberichtigung_BWG. Englische Codebezeichnung: "General allowances according to § 57 Abs. 1 BWG" |
PBWB | Pauschalwertberichtigungen und Wertberichtigungen gem. § 57 Abs. 1 BWG | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Bei der kumulierten " Pauschalwertberichtigungen und Wertberichtigungen gem. § 57 Abs. 1 BWG (PBWB) " handelt es sich um die Summe aus " Pauschalwertberichtigung (PWB) " und " Wertberichtigungen gem. § 57 Abs. 1 BWG (BWB) ". für die formale Ableitung siehe XEN_Wertberichtigung_pauschal Englische Codebezeichnung: "General allowances" |
WBGES | kumulierte Wertberichtigung gesamt | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Bei der "kumulierten Wertberichtigung gesamt (WBGES) " handelt es sich um die Summe aller Wertberichtigungen (on-balance) von WB_Wertberichtigungen. Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep-Inhalten im Datenmodell relevant. für die formale Ableitung siehe XEN_Wertberichtigung_gesamt. Englische Codebezeichnung: "Accumulated impairment amount" |
WBI1 | Wertberichtigung in Stufe 1 (IFRS 9) - kollektiv bewertet | Zu verwenden, wenn keine Wertminderung des Instruments vorliegt und gemäß IFRS auf das Instrument eine Verlustberichtigung gleich einem erwarteten Kreditausfall über 12 Monate angewendet wird. Diese Wertart ist nur für kollektiv bewertete Wertberichtigungen zu verwenden. Siehe auch Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Wertberichtigung_Stufe_1_kollektiv. Englische Codebezeichnung: "Impairment in Stage 1 (IFRS 9) - collectively assessed" |
WBI2 | Wertberichtigung in Stufe 2 (IFRS 9) - kollektiv bewertet | Zu verwenden, wenn keine Wertminderung des Instruments vorliegt und gemäß IFRS auf das Instrument eine Verlustberichtigung gleich einem erwarteten Kreditausfall über die Laufzeit angewendet wird. Diese Wertart ist nur für kollektiv bewertete (siehe Abschnitt 5.5. International Financial Reporting Standards 9) Wertberichtigungen zu verwenden. Siehe Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Wertberichtigung_Stufe_2_kollektiv. Englische Codebezeichnung: "Impairment in Stage 2 (IFRS 9) - collectively assessed" |
WBI1I | Wertberichtigung in Stufe 1 (IFRS 9) - individuell bewertet | Zu verwenden, wenn keine Wertminderung des Instruments vorliegt und gemäß IFRS auf das Instrument eine Verlustberichtigung gleich einem erwarteten Kreditausfall über 12 Monate angewendet wird. Diese Wertart ist nur für individuell bewertete (siehe Abschnitt 5.5. International Financial Reporting Standards 9 ) Wertberichtigungen zu verwenden. Siehe auch Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Wertberichtigung_Stufe_1_individuell. Englische Codebezeichnung: "Impairment in Stage 1 (IFRS 9) - individually assessed" |
WBI2I | Wertberichtigung in Stufe 2 (IFRS 9) - individuell bewertet | Zu verwenden, wenn keine Wertminderung des Instruments vorliegt und gemäß IFRS auf das Instrument eine Verlustberichtigung gleich einem erwarteten Kreditausfall über die Laufzeit angewendet wird. Diese Wertart ist nur für individuell bewertete (siehe Abschnitt 5.5. International Financial Reporting Standards 9 ) Wertberichtigungen zu verwenden. Siehe Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Wertberichtigung_Stufe_2_individuell. Englische Codebezeichnung: "Impairment in Stage 2 (IFRS 9) - individually assessed" |
WBI3P | Wertberichtigung in Stufe 3 (IFRS 9) - Pauschale Einzelwertberichtigung | Zu verwenden, wenn das Instrument ausfallgefährdet ist und dafür eine Pauschalwertberichtigung durch Zusammenfassung mit anderen Instrumenten erfolgt, die ähnliche Merkmale von Ausfallrisiken aufweisen. Hierbei handelt es sich um ein abgeleitetes Attribut! Sämtliche Wertminderungen nach IFRS 9 in "Stufe 3" sind entweder als " Einzelwertberichtigung (EWB) " oder als " pauschale Einzelwertberichtigung (PEWB) " zu sourcen! für die formale Ableitung siehe XEN_WB_Stufe3_Pauschalwertberichtigung Englische Codebezeichnung: "Impairment in Stage 3 (IFRS 9) - collectively assessed" |
WBI3E | Wertberichtigung in Stufe 3 (IFRS 9) - Einzelwertberichtigung | Zu verwenden, wenn das Instrument ausfallgefährdet ist und dafür eine Einzelwertberichtigung wegen Wertminderung erfolgt. Hierbei handelt es sich um ein abgeleitetes Attribut! Sämtliche Wertminderungen nach IFRS 9 in "Stufe 3" sind entweder als " Einzelwertberichtigung (EWB) " oder als " pauschale Einzelwertberichtigung (PEWB) " zu sourcen! für die formale Ableitung siehe XEN_WB_Stufe3_Einzelwertberichtigung Englische Codebezeichnung: "Impairment in Stage 3 (IFRS 9) - individually assessed" |
jkEWBG | jahreskumulierte Einzelwertberichtigung gesamt | Es handelt sich hierbei um die auf Jahresbasis kumulierte Einzelwertberichtigung, wobei die " jahreskumulierte Auflösung von Einzelwertberichtigungen (jkAEWB) " aufgrund von Abschreibungen nicht zu berücksichtigen ist. Diese Wertart kann positive (bei Erhöhung einer "Wertberichtigung") oder negative (bei Verminderung einer "Wertberichtigung") Werte annehmen (bzw. den Wert "0", falls es zu keiner Wertberichtigung gekommen ist). Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated specific allowances" |
jkPWB | jahreskumulierte Pauschalwertberichtigung gesamt | Es handelt sich hierbei um die auf Jahresbasis kumulierte Pauschalwertberichtigung, wobei die " jahreskumulierte Auflösung von Pauschalwertberichtigungen (jkAPWB) " aufgrund von Abschreibungen nicht zu berücksichtigen ist. Diese Wertart kann positive (bei Erhöhung einer "Wertberichtigung") oder negative (bei Verminderung einer "Wertberichtigung") Werte annehmen. In dieser Wertart sind auch jene Werte zu erfassen, die sich auf Wertberichtigungen auf in Stufe 1 und 2 gem. IFRS 9 beziehen, sofern der Mandant IFRS 9 impairment rules im UGB Einzelabschluss anwendet (siehe MA12_Methode_Ermittlung_Wertberichtigungen_Code). Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated general allowances other than allowances according to § 57 Abs. 1 BWG" |
jkBWB | jahreskumulierte Wertberichtigung gem. § 57 Abs. 1 BWG gesamt | Es handelt sich hierbei um die auf Jahresbasis kumulierte Wertberichtigung gem. § 57 Abs. 1 BWG, wobei die " jahreskumulierte Auflösung von Wertberichtigungen gem. § 57 Abs. 1 BWG (jkABWB) " aufgrund von Abschreibungen nicht zu berücksichtigen ist. Diese Wertart kann positive (bei Erhöhung einer "Wertberichtigung") oder negative (bei Verminderung einer "Wertberichtigung") Werte annehmen. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated general allowances according to § 57 Abs. 1 BWG" |
jkUEWB | jahreskumulierte Übertragung einer Einzelwertberichtigung | Es handelt sich hierbei um die auf Jahresbasis kumulierte Änderung der Einzelwertberichtigung aufgrund von Übertragungen in eine bzw. von einer Pauschalwertberichtigung. Diese Wertart kann somit positive oder negative Werte annehmen. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated transfer of specific allowances" |
jkUPWB | jahreskumulierte Übertragung einer Pauschalwertberichtigung | Es handelt sich hierbei um die auf Jahresbasis kumulierte Änderung der Pauschalwertberichtigung aufgrund von Übertragungen in eine bzw. von einer Einzelwertberichtigung. Diese Wertart kann somit positive oder negative Werte annehmen. In dieser Wertart sind auch jene Änderungen zu erfassen, die sich auf Wertberichtigungen auf in Stufe 1 und 2 gem. IFRS 9 beziehen, sofern der Mandant IFRS 9 impairment rules im UGB Einzelabschluss anwendet (siehe MA12_Methode_Ermittlung_Wertberichtigungen_Code). Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated transfer of general allowances" |
MWANP | kumulierte negative marktrisikoinduzierte Wertanpassungen | Hierunter sind Wertanpassungen auf gehaltene Wertpapiere zu verstehen, die sich seit der Anschaffung aus dem Marktrisiko ergeben. Diese Wertanpassungen sind nicht als Wertberichtigungen zu verstehen, sondern müssen bereits im Brutto-Buchwert berücksichtigt sein. Da nach UGB keine Zuschreibungen über Anschaffungskosten hinaus erlaubt sind, muss dieser Wert stets kleiner oder gleich 0 sein. Englische Codebezeichnung: "Market-risk induced negative value adjustments" |
KA | in aktueller Periode angekaufter Kredit (Einzelkredit) | Berechnung des Wertes mit XEN_Wert_Forderungsankauf_in_aktueller_Periode. Der Wert ist stets >=0. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (trade receivables, trade loans) werden auch als Kredite („loans“) gesehen, daher sind diese Geschäfte unter "Kredit" subsumiert. Englische Codebezeichnung: "Purchased receivables (individual credit) in current period" |
KV | in aktueller Periode verkaufter Kredit (Einzelkredit) | Berechnung des Wertes mit XEN_Wert_Forderungsverkauf_in_aktueller_Periode. Der Wert ist stets >=0.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (trade receivables, trade loans) werden auch als Kredite („loans“) gesehen, daher sind diese Geschäfte unter "Kredit" subsumiert. Englische Codebezeichnung: "Sold receivables (individual credit) in current period" |
EM | Emission | Unter Emission ist der im abgelaufenen Berichtsmonat tatsächlich emittierte Betrag - das sind alle erfolgten Neuemissionen - pro Wertpapier anzuführen, unabhängig davon ob das Wertpapiere zum Ultimo noch in den Büchern ist oder bereits wieder getilgt wurde. Hierunter fallen auch die Zinsen einer Periode, die aus einem Disagio (bei Tilgungskurs > Emissionskurs) entstehen (siehe " Zinsabgrenzungen Haben aus Agio/Disagio (Kundensicht) (ZHKA) ", beispielsweise bei Nullkuponanleihen oder "deep discount bonds". Diese "zinsbedingten Emissionen" sind als Differenz zwischen Tilgungskurs und Emissionskurs zu verstehen und sind auch kumuliert in den " Zinsabgrenzungen Haben aus Agio/Disagio (Kundensicht) (ZHKA) " enthalten. Ansonsten sind Stückzinsen nicht enthalten. Ist die Meldewährung Euro, so sind für die Meldung die Beträge - auch bei stücknotierten Wertpapieren - in Euro anzugeben. Englische Codebezeichnung: "Issuance" |
TI | Tilgung | Unter Tilgung ist der im abgelaufenen Berichtsmonat tatsächlich getilgte (rückbezahlte Betrag exkl. Kuponzahlungen) Betrag pro Wertpapier ohne negative Vorzeichen anzuführen. Hierunter fallen auch die negativen Zinsen einer Periode, die aus einem Agio(bei Tilgungskurs < Emissionskurs) entstehen (siehe " Zinsabgrenzungen Haben aus Agio/Disagio (Kundensicht) (ZHKA) " . Diese "zinsbedingten Tilgungen" sind als Differenz zwischen Tilgungskurs und Emissionskurs zu verstehen und sind auch kumuliert (mit negativem Vorzeichen) in den " Zinsabgrenzungen Haben aus Agio/Disagio (Kundensicht) (ZHKA) " enthalten. Ansonsten sind Stückzinsen nicht enthalten. Englische Codebezeichnung: "Amortisation" |
RT | Kapital-Restlaufzeit-Wert | Bei Krediten und Wertpapieren (abgesehen von Aktien und Investmentzertifikaten) ist hier der Wert der Rate aus einem Tilgungsplan zu verstehen. Bei Einlagen ist dies der entsprechende Wert in einer Verweildauertabelle. Ist kein Tilgungsplan bzw. keine Verweildauertabelle vorhanden, so entspricht der Wert dem "Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen". Die Summe der Kapital-Restlaufzeit-Werte zum Meldestichtag ergibt somit immer den "Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen". Englische Codebezeichnung: "Remaining time to maturity value" |
NG | Neugeschäft | Neugeschäft ist definiert als alle zwischen dem Kunden und dem Melder im abgelaufenen Berichtsmonat neu getroffenen Vereinbarungen. Unter Neuvereinbarungen fallen
Prolongationen bestehender Einlagen- und Kreditverträge, die automatisch erfolgen, d.h. ohne aktive Mitwirkung des Kunden und keine Neuverhandlung der Bedingungen und Modalitäten des Vertrages einschließlich des Zinssatzes erfordern, gelten nicht als Neugeschäft. Nicht als Neugeschäft gelten somit automatische Zinsanpassungen, die infolge der Änderung des entsprechenden Referenzzinssatzes (EURIBOR etc.) aufgrund einer Zinsanpassungsklausel im zugrunde liegenden Vertrag erfolgen. Konvertierungen von Fremdwährungskrediten in EUR-Kredite (und umgekehrt) gelten nur dann als Neugeschäft, wenn beide Vertragsparteien dem Währungswechsel zustimmen müssen. Werden beim Abschluss des Fremdwährungskredites die Voraussetzungen für eine Konvertierung in einen EUR-Kredit getroffen und erfolgt die Konvertierung bei Erreichen eines vordefinierten Ereignisses, so liegt kein Neugeschäft vor. Im Falle von täglich fälligen Einlagen, Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist, revolvierenden Krediten und Überziehungskrediten sowie verzinsten Kreditkartenkrediten zählt der gesamte Bestand (Buchwert) zum jeweiligen Meldestichtag zum Neugeschäft. Neugeschäfte sind stets >=0. Die Ableitung des Wertes für Neugeschäfte wird definiert in XEN_Neugeschaeft. Englische Codebezeichnung: "New business" |
NV | Neukreditvergabe | Unter Neukreditvergabe werden alle erstmals vergebenen Kredite sowie Kreditaufstockungen bzw. Rahmenerhöhungen verstanden. Bei revolvierenden Krediten und Kreditkartenkrediten sind dies neu eingeräumte Rahmen. Neukreditvergaben sind stets >=0. Die Ableitung des Wertes für Neukreditvergaben wird definiert in XEN_Neukreditvergabe. Englische Codebezeichnung: "New lending" |
NVR | Neukreditvergabe gem. FMA | Unter Neukreditvergabe gemäß FMA versteht man alle zwischen der meldenden Bank und dem privaten Haushalt in der abgelaufenen Periode neu getroffenen Kreditvereinbarungen. Darunter fallen sämtliche Kredite und Darlehen, die an private Haushalte vergeben wurden. Neu eingeräumte Kreditrahmen (verbindliche Kreditzusagen), Erhöhungen bestehender Kreditrahmen, Neuverhandlungen und Überziehungen sind ebenfalls zu melden. Neukreditvergaben sind stets >=0. Die Ableitung des Wertes für Neukreditvergaben gem. Risikoausweis wird in XEN_Neukreditvergabe_gem_FMA definiert. Siehe auch FMA-Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern. Englische Codebezeichnung: "New lending according to FMA" |
KEZ | kapitalgewichteter Effektivzinssatz (Neugeschäft) | Ist nur für (aggregierte) Smart Cubes relevant (siehe auch Effektivzinssatz). Die für das Neugeschäft pro Geschäftsfall vorhandenen Effektivzinssätze (Wertart: EZ) werden mit dem Neugeschäft-Kapital (Wertart: NG) gewichtet in den Smart Cube aggregiert. Die Verdichtung (Kapitalgewichtung) wird definiert in XVD_Kapitalgewichteter_Durchschnittszinssatz. Englische Codebezeichnung: "Capital-weighted effective annual interest rate (new business)" |
KAJB | kapitalgewichteter annualisierter Jahreszinssatz (ausstehender Nominalwert) | Ist nur für (aggregierte) Smart Cubes relevant (siehe auch annualisiert vereinbarter Jahreszinssatz). Die für den ausstehenden Nominalwert pro Geschäftsfall vorhandenen, annualisiert vereinbarten Jahreszinssätze werden mit dem ausstehenden Nominalwert (ausgenommen notleidende Kredite, Kredite nach Umschuldungen, unverzinste Kreditkartenkredite) gewichtet in den Smart Cube aggregiert. Die Verdichtung (Kapitalgewichtung) wird definiert in XVD_Kapitalgewichteter_Durchschnittszinssatz. Englische Codebezeichnung: "Capital-weighted annualised rate (carrying amount)" |
KAJNG | kapitalgewichteter annualisierter Jahreszinssatz (Neugeschäft) | Ist nur für (aggregierte) Smart Cubes relevant (siehe auch annualisiert vereinbarter Jahreszinssatz). Die für das Neugeschäft pro Geschäftsfall vorhandenen, annualisiert vereinbarten Jahreszinssätze werden mit dem Neugeschäft-Kapital gewichtet in den Smart Cube aggregiert. Die Verdichtung (Kapitalgewichtung) wird definiert in XVD_Kapitalgewichteter_Durchschnittszinssatz. Englische Codebezeichnung: "Capital-weighted annualised rate (new business)" |
KAJNV | kapitalgewichteter annualisierter Jahreszinssatz (Neukreditvergabe) | Ist nur für (aggregierte) Smart Cubes relevant (siehe auch annualisiert vereinbarter Jahreszinssatz). Die für die Neukreditvergabe pro Geschäftsfall vorhandenen, annualisiert vereinbarten Jahreszinssätze werden mit dem Kapital der Neukreditvergabe gewichtet in den Smart Cube aggregiert. Die Verdichtung (Kapitalgewichtung) wird definiert in XVD_Kapitalgewichteter_Durchschnittszinssatz. Englische Codebezeichnung: "Capital-weighted annualised rate (new lending)" |
REK | Reklassifikation | Reklassifikationen beziehen sich auf Änderungen des Datenbestandes gegenüber dem Vormonat, welche nicht durch Transaktionen, Wechselkursveränderungen, Abschreibungen oder Preiseffekte ausgelöst wurden. Sie heben sich immer gegenseitig auf und sind daher stets negativ für die alte und positiv für die neue Kategorie. Darunter fallen:
Weitere Informationen zur Reklassifikationen finden Sie unter: Darstellung von Reklassifikationen im Datenmodell. Englische Codebezeichnung: "Reclassification" |
RV | Rückkauf von Verbriefungen innerhalb der Periode | Englische Codebezeichnung: "Repurchase of securitisation within the period" |
UKRP | Unwiderruflicher Kreditrahmen in Prozent | Anteil des "Kommunizierten Gesamtrahmen (KGR)" in Prozent, der unwiderruflich ist, d.h. nicht durch einseitige Erklärung der Bank zurückgenommen werden kann (siehe Definition der Wertart "Unwiderruflicher Kreditrahmen (UKR)". Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. |
UKR | unwiderruflicher Kreditrahmen | Rahmen, der nicht durch einseitige Erklärung der Bank zurückgenommen werden kann. (Eine Kreditkündigung durch die Bank bleibt jedoch weiterhin durch vertragliche oder gesetzliche Regeln möglich). Der unwiderrufliche Kreditrahmen ist eine Hievon-Wertart zu " nicht-ausgenutzter Rahmen (NAR) ", d.h. in diesem Wert sind ausschließlich Nicht-Ausnützungen darzustellen. Wird ermittelt durch XEN_Unwiderruflicher_Kreditrahmen. Englische Codebezeichnung: "Irrevocable credit line" |
BEL | anrechenbarer Wert der Sicherheit | Dieser Wert ist der maximal anrechenbare Wert der - einem Geschäftsfall bzw. einem Geschäftsfallexposure zugewiesenen – (Teil)Sicherheit (inkl. erhaltene Garantien) gem. Zerlegungsansatz (CoRep, FinRep, LEP, intern); wird auch häufig als Belehn- oder Belehnungswert bezeichnet. Dieser Wert bezieht sich somit auch auf Sicherheiten, die zu Kreditrisikominderung von außerbilanziellen Exposures verwendet werden. Für den Zerlegungsansatz "CoRep" ist der anrechenbare Sicherheitenwert jener Teil eines Exposures, für welchen ein privilegierter LGD oder ein vermindertes Risikogewicht zur Anwendung kommt. Für den Zerlegungsansatz "Internes Risikomanagement" gilt Folgendes:
Für den Zerlegungsansatz "FinRep" gilt im Fall von Garantien, die als Sicherheit zu einem oder zu mehreren Geschäftsfällen hinterlegt sind, dass die Summe der anrechenbaren Werte der Sicherheit dem maximaler Betrag entspricht, den der Garant zahlen müsste, wenn die Garantie schlagend würde. Siehe auch Darstellung von Sicherheiten Siehe auch Darstellung kreditrisikominderndes Netting (CoRep) Englische Codebezeichnung: "Eligible value of protection" |
BBEL | bilanzieller anrechenbarer Wert der Sicherheit | Der " bilanzielle anrechenbare Wert der Sicherheit (BBEL) " stellt jenen Teil des " anrechenbaren Werts der Sicherheit (BEL) " dar, welcher sich auf den bilanziellen Teil von Geschäften bezieht. Im Gegensatz zum " anrechenbaren Wert der Sicherheit (BEL) " enthält der " bilanziell anrechenbare Wert der Sicherheit (BBEL) " nicht den anteiligen Wert von Sicherheiten (inkl. erhaltenen Garantien), welcher sich auf "außerbilanzielle" Forderungen bezieht (beispielsweise auf den " nicht-ausgenützten Rahmen (NAR) " oder auf gegebene Garantien). Er kann somit gem. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) nie größer sein als der Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen. Für außerbilanzielle Geschäfte ist der BBEL immer 0. Siehe auch Darstellung von Sicherheiten Englische Codebezeichnung: "Eligible value of protection for on-balance sheet items" |
ABEL | anrechenbarer Wert der Sicherheit für außerbilanzielle Geschäfte | Der " anrechenbare Wert der Sicherheit für außerbilanzielle Geschäfte" stellt jenen Teil des " anrechenbaren Werts der Sicherheit (BEL) " dar, welcher sich auf außerbilanziell darzustellende Geschäfte bezieht. Im Gegensatz zum " anrechenbaren Wert der Sicherheit (BEL) " enthält dieser Wert nur den anteiligen Wert von Sicherheiten (inkl. erhaltenen Garantien), welcher sich auf "außerbilanzielle" Forderungen bezieht (beispielsweise auf den " nicht-ausgenützten Rahmen (NAR) " oder auf gegebene Garantien) . Er kann somit gem. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) nie größer sein als der nicht-ausgenützte Rahmen bzw. das Nominale im Falle von gegebenen Garantien. Siehe auch Darstellung von Sicherheiten Englische Codebezeichnung: "Eligible value of protection for off-balance sheet items" |
BESV | Besicherungswert der Verbindlichkeit gemäß Sicherheitenvertrag | gültig ab 30.06.2023: Bei dieser Wertart handelt es sich um den Besicherungswert einer Verbindlichkeit, wie er im Sicherheitenvertrag festgesetzt wurde. Diese Wertart wird aktuell nur für "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" verwendet. |
BELCRR | CRR Beleihungswert | Der CRR - "Beleihungswert" ist jener Wert einer Immobilie, der bei einer vorsichtigen Bewertung ihrer künftigen Marktgängigkeit unter Berücksichtigung ihrer langfristigen dauerhaften Eigenschaften, der normalen und örtlichen Marktbedingungen, der derzeitigen Nutzung sowie angemessener Alternativnutzungen bestimmt wird (gem. CRR Art 4., Abs. 1, Ziffer 74). Englische Codebezeichnung: "CRR mortgage lending value" |
KAEBZ | kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken | Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.69. Es handelt sich dabei um die kumulierten Änderungen seit Erwerb der Forderung oder Entstehung der Verbindlichkeit. Sie können entweder positiv (bei einer insgesamten "Wertsteigerung" seit Erwerb) oder negativ (bei einer "Wertminderung") sein. Unterbewertungen gem. § 57 BWG sind hier auch zu berücksichtigen. Englische Codebezeichnung: "Accumulated changes in fair value due to credit risk" |
KAEBZNP | kumulierte negative Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken für notleidende Geschäfte | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Die Wertart stellt die "kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken (KAEBZ)" dar, sofern sie 1) negativ sind und 2) non-performing Exposures betreffen. für die formale Ableitung siehe XEN_KAEBZNP . Englische Codebezeichnung: "Accumulated negative changes in fair value due to credit risk on non-performing exposures" |
RUECK | Rückstellung für Kreditzusagen, Bürgschaften und Garantien | Es handelt sich um die in der Bilanz auf der Passivseite dargestellten (kumulierten) Rückstellungen für Kreditzusagen, Bürgschaften und Garantien. Diese Wertart ist auf Geschäftsfall-Ebene darzustellen - entweder am jeweiligen Kredit-Geschäftsfall bezogen auf den nicht-ausgenutzten Rahmen oder am Außerbilanziellen Geschäftsfall (GF00_Geschaeftsfallkategorie_Code = "P"). Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_RUECK. Rückstellungen für Garantien in Form von begebenen Kreditderivaten (die in FinRep als Finanzgarantien gelten) sind immer als Rückstellung in WB_Wertberichtigungen zu erfassen und damit hier enthalten. Englische Codebezeichnung: "Provisions for commitments given and guarantees" |
KAE | kumulierte Wertberichtigungen, kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Die " kumulierten Wertberichtigungen, kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken (KAE) " setzen sich aus " Wertberichtigungen (WBGES) " und (zu subtrahierenden) negativen "kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken (KAEBZ)" zusammen. Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep Inhalten im Datenmodell relevant. Diese Wertart ist stets positiv. für die formale Ableitung siehe XEN_kum_WB_AE_PR. Englische Codebezeichnung: "Accumulated impairment, accumulated changes in fair value due to credit risk and provisions" |
RUEDER | Rückstellungen für Derivate | Es handelt sich um die in der Bilanz auf der Passivseite dargestellten (kumulierten) Drohverlustrückstellungen aus Derivatgeschäften. Rückstellungen für Garantien in Form von begebenen Kreditderivaten (die in FinRep als Finanzgarantien gelten) sind jedenfalls immer als Rückstellung in WB_Wertberichtigungen zu erfassen. Derivate sind nur als "Nicht in der Bilanz (NIB)" darzustellen, sofern der Buchwert (BW) = 0 ist (und sie demnach nicht in die Bilanz eingehen) und keine Drohverlustrückstellung gebildet wurde. Im Falle einer vorhandenen Rückstellung (Wertart RUEDER) muss die Bilanzseite mit "Passiv in der Bilanz (PAS)" gesourct werden. Die Zinsabgrenzungen von Derivaten werden unabhängig von der Bilanzposition in FinRep bzw. VERA übergeleitet. Englische Codebezeichnung: "Provisions for derivatives" |
GBOZ | gedeckter Betrag ohne zeitliche Begrenzung | Dieser Betrag richtet sich grundsätzlich nach ESAEG §7 (1) Z5.
Englische Codebezeichnung: "Covered amount with the exclusion of temporary high balances" |
GBOZD | gedeckter Betrag ohne zeitliche Begrenzung nach ausländischem Recht | Dieser Betrag entspricht der Wertart "GBOZ" für Einlagen, die ausländischem Recht unterliegen; d.h. es handelt sich um Einlagen, die gemäß § 85 Abs. 1 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG). vom Bail-in ausgeschlossen sind, allerdings nicht gem. ESAEG §7 (1) Z5 gedeckt sind. Englische Codebezeichnung: "Covered amount governed by the law of a third country with the exclusion of temporary high balances" |
NGB | nicht gedeckter, nicht besicherter Betrag | Unter die nicht gedeckten, nicht besicherten Beträge fällt jener Teilbetrag von Einlagen, auf den das Instrument der Gläubigerbeteiligung gemäß § 86 BaSAG anwendbar ist. Somit wird hier von jenen Einlagen, für die GKA06_Glaeubigerbeteiligung_beruecksichtigungsfaehig_Kennzeichen = WAHR gilt, der ausstehende Nominalwert inklusive Zinsabgrenzungen abzüglich gedeckter Beträge sowie abzüglich besicherter Beträge hinterlegt. Einlagen, die aufgrund von § 86 Abs 2 nicht bail-in fähig sind, sind daher unter dieser Wertart daher nicht zu berücksichtigen. Zeitlich begrenzt gedeckte Beträge gem. § 12 ESAEG fallen nicht unter den Begriff der gedeckten Einlagen im Sinne des BaSAG, daher sind sie in dieser Wertart enthalten (es sei denn, sie sind gem. § 86(2) des BaSAG vom Bail-In ausgeschlossen). Wird ermittelt durch XEN_Nicht_gedeckter_Betrag. Englische Codebezeichnung: "Amount, not covered and not collateralized" |
GBVS | gedeckter Betrag durch vertragliches System | Hier sind Beträge darzustellen, die durch vertragliche Systeme gedeckt sind, die nicht als Einlagensicherungssysteme amtlich anerkannt sind, siehe Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme Artikel 1 (3) a. Insbesondere sind diese Beträge grundsätzlich disjunkt mit den in den Wertarten " gedeckter Betrag ohne zeitliche Begrenzung (GBOZ) " und " gedeckter Betrag ohne zeitliche Begrenzung nach drittstaatlichem Recht (GBOZD) " dargestellten Beträgen. |
HBV | Höhe der Besicherung der Verbindlichkeit | Dieser Wert gibt die Höhe der Besicherung durch Vermögenswerte oder entgegengenommene Sicherheiten einer Verbindlichkeit an. Wird ermittelt durch XEN_Hoehe_Besicherung_Verbindlichkeit. |
AGE | Anzahl gedeckter Einleger | Diese Wertart bezieht sich auf einen Mandanten und gibt die Anzahl der gedeckten Einleger - als jener Einleger, die beim Mandaten gedeckte Einlagen besitzen - an (siehe XEN_Anzahl_gedeckter_Einleger). Englische Codebezeichnung: "Number of covered depositors" |
BAB | belasteter Anteil | Diese Wertart ist auf GBW_Geschaeftsfall_Sachkonto_Sicherheiten_Beziehung_Wert für die Beziehungsarten " Belastung (BE) ", " Leihe (LE) " sowie " Pensionsgeschäft echt (PE) " anzuliefern und entspricht dem Anteil, zu dem das Objekt belastet wird. Das belastete Objekt ist entweder direkt in AI_Geschaeftsfall_ID, AI_Sicherheiten_ID oder AI_Sachkonto_ID abgelegt oder wird indirekt über die AI_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool_ID mit der Belastung verbunden. Es ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem belasteten Objekt um einen Vermögenswert oder um eine erhaltene Sicherheit/ein einbehaltenes oder selbst gehaltenes Wertpapier, das nicht in der Bilanz geführt wird, handelt:
In Summe müssen diese Werte pro AI_Geschaeftsfall_ID/ AI_Sicherheiten_ID / AI_Sachkonto_ID / AI_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool_ID kleiner oder gleich dem Wert 100 sein. Für weitere Details siehe die Beschreibung der Beziehungsarten "Pensionsgeschäft echt (PE)", "Leihe (LE)" und "Belastung (BE)" sowie die Darstellung von Belastungen. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. Englische Codebezeichnung: "Encumbered ratio" |
WID | Widmungsanteil Pool | Diese Wertart ist auf GFW_Geschaeftsfall_Wert, SKW_Sachkonten_Wert und STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert anzuliefern, sofern das Geschäft oder die Sicherheit einem GP_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool zugeordnet ist, und entspricht dem Anteil, zu dem das Objekt dem Pool gewidmet ist. Sofern der Geschäftsfall oder die Sicherheit keinem Pool gewidmed ist, so der Widmungsanteil nicht zu befüllen bzw. mit 0 zu sourcen. GP_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pools dienen u.A. der Abbildung von Cover pools. Es ist nicht möglich, einen Geschäftsfall oder eine Sicherheit mehreren Pools zuzuordnen. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. Englische Codebezeichnung: "Encumbered ratio" |
AAB | aufrechenbarer Anteil des Buchwerts der Forderung | Diese Wertart ist auf GBW_Geschaeftsfall_Sachkonto_Sicherheiten_Beziehung_Wert Beziehungsart " Aufrechnung (AU) " anzuliefern und entspricht dem Anteil des " Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (NBW) " der Forderung (AI_Geschaeftsfall_ID) in Prozent, der auf die Verbindlichkeit (AI_Geschaeftsfall_ID2) anrechenbar ist wird, in Prozent. In Summe müssen diese Werte pro AI_Geschaeftsfall_ID kleiner oder gleich dem Wert 100 sein. Englische Codebezeichnung: "Encumbered ratio of carrying amount of the asset" |
AS1 | Anteil des Geschäftsfalls in IFRS-Stage 1 | Diese Wertart gibt an, zu welchem Anteil (bezogen auf das "Nominale (NN)" bzw. auf "Stück (STK)") in Prozent sich der Geschäftsfall in IFRS-Stage 1 befindet. Für Wertpapiere, die in mehreren Tranchen zugekauft werden, ist es möglich, dass sich ein Geschäftsfall sowohl in Stage 1 als auch in Stage 2 befindet, in diesem Fall ist hier der Anteil des Geschäfts, das sich in Stage 1 befindet, in Prozent darzustellen (entsprechend der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. ).Ist ein Geschäftsfall gänzlich dem Stage 1, Stage 2 oder Stage 3 zuzuordnen, so ist dieser Wert leer zu lassen. Diese Wertart ist genau dann zu befüllen, sofern sich ein gehaltenes Wertpapier in Stage 1 und Stage 2 befindet. Siehe auch Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Anteil_in_Stage_1. |
TVS1 | Transfer von IFRS9-Stage 1 | Die Wertart bildet im Rahmen von FinRep einen Transfer von on- oder off-balance Exposures von IFRS 9 Stage 1 auf eine andere Stage ab. Hierbei handelt es sich um eine abgeleitete Wertart, die auf WBW_Wertberichtigungen_Wert abgelegt wird und deren Höhe per XEN_Transfer_von_Stage_1 ermittelt wird. |
TVS2 | Transfer von IFRS9-Stage 2 | Die Wertart bildet im Rahmen von FinRep einen Transfer von on- oder off-balance Exposures von IFRS 9 Stage 2 auf eine andere Stage ab. Hierbei handelt es sich um eine abgeleitete Wertart, die auf WBW_Wertberichtigungen_Wert abgelegt wird und deren Höhe per XEN_Transfer_von_Stage_2 ermittelt wird. |
TVS3 | Transfer von IFRS9-Stage 3 | Die Wertart bildet im Rahmen von FinRep einen Transfer von on- oder off-balance Exposures von IFRS 9 Stage 3 auf eine andere Stage ab. Hierbei handelt es sich um eine abgeleitete Wertart, die auf WBW_Wertberichtigungen_Wert abgelegt wird und deren Höhe per XEN_Transfer_von_Stage_3 ermittelt wird. |
BBWp | Brutto-Buchwert in Prozent | Diese Wertart ist nur für Datensätze auf WB_Wertberichtigungen mit WB01_Wertberichtigungs_Art_Code gleich "Wertberichtigung IFRS 9 Stage 1 (WBS1)", "Wertberichtigung IFRS 9 Stage 2 (WBS2)" oder "Wertberichtigung IFRS 9 Stage 3 (WBS3) und WB02_OnBalance_Kennzeichen == WAHR auf WBW_Wertberichtigungen_Wert zu sourcen und gibt an, wieviel Prozent des "Brutto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (BBW)" (entsprechend der Englische Codebezeichnung: "Gross carrying amount percentage" |
GO | Schuldner-Gesamtobligo | Hierbei handelt es sich um das Gesamtobligo einer Einheit bezüglich der für ZKR meldepflichtigen Geschäftsfälle. Der Wert wird als Kriterium für die Auslösung der Meldepflicht benötigt. Für die formale Ableitung siehe XEN_Gesamtobligo. Englische Codebezeichnung: "Total commitment amount of the debtor" |
BZ | beizulegender Zeitwert | Der Preis, der im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde. Diese Wertart ist immer mit positivem Vorzeichen zu liefern. Englische Codebezeichnung: "Fair value" |
AS | anderer Wert der Sicherheit | Anderer Wert der Sicherheit. Nur zu verwenden, falls der Wert der Sicherheit nicht in als " Nominale (NN) " oder " beizulegender Zeitwert (BZ) " kategorisiert werden kann. Englische Codebezeichnung: "Other protection value" |
UR | ursprünglicher Risikopositionswert vor Anwendung von Umrechnungsfaktoren | Ursprünglicher Risikopositionswert vor Anwendung von Umrechnungsfaktoren gemäß CoRep - Own Funds. Entspricht Werten der Spalte 010 des Templates C.07 (SA) bzw. Spalte 020 des Templates C08.1 (IRB); siehe Anhang II Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Bei der Ermittlung des Gegenparteiausfallrisikos ist - falls nach Teil 3 Titel II Kapitel 6 vorgegangen wird - hier der Methodenwert gemäß Art. 273 bis 294 CRR heranzuziehen. Dieser entspricht in diesen Fällen dem Risikopositionswert. Englische Codebezeichnung: "Original Exposure Pre Conversion Factors value" |
RP | Risikopositionswert | Der zu meldende Risikopositionswert (RP) auf Exposure-ID Ebene (siehe SC_Exposure_ID) ist vom für das gemeldete Exposure verwendeten Ansatz zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code abhängig.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 110 des CoRep-Templates C08.01 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 200 des Templates C07.00 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 060 des Templates C10.01 Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 180 des Templates C13.01 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 200 des Templates C07.00 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beitrüge, würde die Bestimmung des Art. 48(b) des Anhang II der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) nicht existieren. Englische Codebezeichnung: „Exposure value“ |
RWAVK | risikogewichteter Positionsbetrag vor Anwendung des KMU-Faktors | Risikogewichteter Positionsbetrag vor Anwendung des KMU-Faktors gemäß CoRep - Own Funds, siehe (für Standardansatz) Artikel 113 (1) bis (5) und (für IRB-Ansatz) Artikel 153 (1) und (3) bzw. Artikel 154 (1) der CRR. Falls am entsprechenden (IRB-)Exposure kein Risikogewicht vorhanden ist, ist dieser Wert zu sourcen. Andernfalls wird der Wert durch XEN_Risikogewichteteter_Positionsbetrag_vor_KMU ermittelt. Englische Codebezeichnung: "Risk weighted exposure amount" |
RWA | risikogewichteter Positionsbetrag nach Anwendung des KMU-Faktors | Der zu meldende „Risikogewichteter Positionsbetrag nach Anwendung des KMU-Faktors (RWA)“ auf Exposure-ID Ebene (siehe SC_Exposure_ID) ist vom für das gemeldete Exposure verwendeten Ansatz zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code abhängig.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 260 des Templates C08.01 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 220 des Templates C07.00 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 080 des Templates C10.01 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 920 des Templates C13.01 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt. Englische Codebezeichnung: „Risk weighted exposure amount after SME-supporting factor“ |
RW | Risikogewicht | Risikogewicht gem. CoRep - Own Funds
Englische Codebezeichnung: "Risk weight" |
EL | erwarteter Verlust | Der zu meldende „Erwartete Verlustbetrag“ (EL) auf Exposure-ID Ebene (siehe SC_Exposure_ID) ist vom für das gemeldete Exposure verwendeten Ansatz zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code abhängig.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 280 des Templates C08.01 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt.
ist jener Wert zu melden, mit dem das gemeldete Einzelexposure zum Ausweis in Spalte 090 des Templates C10.01 gemäß Anhang I der EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) beiträgt. Englische Codebezeichnung: „Expected loss“ |
LGD | Loss given default | siehe Anhang II Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) bzw. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) Artikel 4 (55) |
LGDA | LGD in Zeiten eines Wirtschaftsabschwungs | Verlustquote bei Ausfall (LGD) gem. CoRep - Own Funds für Exposures im IRB-Ansatz (siehe Attribut GE00_Ansatz_Eigenmittelberechnung_Code). Siehe Anhang II Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) bzw. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) Artikel 181(1)(b). Englische Codebezeichnung: "Loss given default in times of economic downturns" |
LGDN | LGD in Zeiten wirtschaftlicher Normalität | Verlustquote bei Ausfall (LGD) gem. CoRep - Own Funds für Exposures im IRB-Ansatz (siehe Attribut GE00_Ansatz_Eigenmittelberechnung_Code). Siehe Anhang II Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) bzw. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) Artikel 181(1)(a). Englische Codebezeichnung: "Loss given default in times of economic normality" |
LGDIFRS9 | Loss given default IFRS9 | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Diese Wertart gibt den Loss given default basierend auf den Vorgaben von IFRS9 an. Englische Codebezeichnung: "Probability of Default - IFRS 9 |
WAL | Weighted Average Life | Das Weighted Average Life gibt an, in wie vielen Jahren das eingesetzte Kapital im Durchschnitt zurückbezahlt werden wird. P........... Nennwert Pi.......... Rückzahlung zum Zeitpunkt i t i ........... Zeit in Jahren bis zum Zeitpunkt i Für die zukünftigen Rückzahlungen Pi sind erwartete Werte gemäß dem Tilgungsplan und den erwarteten vorzeitigen Rückzahlungen und/oder Verlusten anzuwenden. Diese Wertart wird mittels XEN_Weighted_Average_Life ermittelt. Englische Codebezeichnung: "Weighted Average Life" |
ATP | Attachment Point | Nur für Verbriefungstranchen anzugeben: Größe der Verluste (in Prozent), die im Portfolio auftreten müssen, damit die betreffende Tranche den ersten Verlust erleidet. Als Mindestanforderung gilt eine jährliche Ermittlung für Investment-Grade, im Non-Investment-Grade Bereich auch unterjährig. Kommt es zum Downgrade von Investment- auf Non-Investment-Grade, so ist eine Neuberechnung zur Meldung am nächstfolgenden Meldetermin erforderlich. Englische Codebezeichnung: "Attachment Point" |
DTP | Detachment Point | Nur für Verbriefungstranchen anzugeben: Größe der Verluste (in Prozent), die im Portfolio auftreten müssen, damit die Tranche einen Totalverlust erleidet. Als Mindestanforderung gilt eine jährliche Ermittlung für Investment-Grade, im Non-Investment-Grade Bereich auch unterjährig. Kommt es zum Downgrade von Investment- auf Non-Investment-Grade, so ist eine Neuberechnung zur Meldung am nächstfolgenden Meldetermin erforderlich. Englische Codebezeichnung: "Detachment Point" |
PD | Ausfallwahrscheinlichkeit | Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD) zur Einschätzung der Bonität eines Schuldners (eigene Schätzung des Instituts unter Anwendung des IRB-Ansatzes, siehe insbesondere Artikel 143 der CRR), siehe Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR). Liegt ein Ausfall vor, ist die Ausfallwahrscheinlichkeit mit „100,0000“ (entspricht 100%) zu befüllen. Diese Wertart ist aufgerundet auf 4 Nachkommastellen genau zu sourcen. Die Meldung der Ausfallwahrscheinlichkeit steht in engem Zusammenhang mit der Meldung der anderen Rating-Attribute (siehe Spezifikation der Rating-Attribute). Die Befüllung dieser Wertart hat jedenfalls bei Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen eines CRR-Kreditinstituts, bei denen aufgrund des Aufsichtsrechts die Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit des Instruments bzw. der Vertragspartner und der exposure-zugeordneten Einheiten verpflichtend ist, zu erfolgen. Bei Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen eines CRR-Kreditinstituts, die im STA bewertet werden, bzw. bei Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen eines CRR-Finanzinstituts, welche auf der Ebene des Vertragspartners bzw. der exposure-zugeordneten Einheit oder auf der Ebene des Instruments den STA anwenden und zur Beurteilung der Kreditnehmerbonität ein institutsinternes Ratingsystem heranziehen, durch welches dem Vertragspartner bzw. der exposure-zugeordneten Einheit oder dem Instrument eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, ist diese Wertart zu melden. Im Folgenden werden die Meldeerfordernisse für die Ausfallwahrscheinlichkeit für die unterschiedlichen Konstellationen von Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen und dem zugehörigen Ansatz (siehe Attribut SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code) beschrieben, wobei die Meldung der Ausfallwahrscheinlichkeit in Analogie zum Attribut SC_Ratingsystem_intern erfolgt. Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung mit regulatorisch erforderlicher PD-Bestimmung Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist für Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen eines CRR-Kreditinstituts, die im IRB bewertet werden, analog zum Attribut SC_Ratingsystem_intern zu melden. Bei Spezialfinanzierungen im IRB gemäß Artikel 147 Abs. 8 CRR (SL-Modelle) ist diese Wertart auf der Ebene des Instruments nicht anwendbar. Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung ohne regulatorisch erforderliche PD-Bestimmung Für den Fall, dass a) das Mindesteigenmittelerfordernis für das Kreditrisiko eines Kreditnehmers auf Basis des STA ermittelt wurde und b) das zugrundeliegende Ratingsystem für die Zwecke der Berechnung des internen Risikomanagements den der Bonitätsklasse zugeordneten Kreditnehmern bzw. der exposure-zugeordneten Einheiten oder auf der Ebene des Instruments eine Ausfallwahrscheinlichkeit zuordnet, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Ausfallsereignisses nach Artikel 178 bzw. Artikel 127 Abs. 1 CRR abbildet, ist diese Wertart zu befüllen. Daraus folgt, dass das meldepflichtige CRR-Kreditinstitute auch für STA-Ratingsysteme, die den Vertragspartnern einer Bonitätsstufe (siehe SC_Bonitaetsklasse_intern) eindeutige (und auf dem Ausfallsereignis nach CRR basierende), aber nicht notwendigerweise idente, Ausfallwahrscheinlichkeiten zuweisen, diese obligatorisch melden. Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung eines CRR-FinanzinstitutsDiese Wertart ist für Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen eines CRR-Finanzinstituts analog zu den Bestimmungen des Attributs SC_Ratingsystem_intern zu melden. Englische Codebezeichnung: "Probability of Default" |
PDIRB | Ausfallwahrscheinlichkeit IRB | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Diese abgeleitete Wertart stellt die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD) dar, wenn ein regulatorisch erforderliches IRB Modell verwendet wurde. Sie wird definiert durch XEN_PD_IRB. Englische Codebezeichnung: "Probability of Default - IRB" |
PDNIRB | Ausfallwahrscheinlichkeit nicht IRB | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Diese abgeleitete Wertart stellt die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default – PD) dar, wenn kein regulatorisch erforderliches IRB Modell verwendet wurde. Sie wird definiert durch XEN_PD_nicht_IRB. Englische Codebezeichnung: "Probability of Default - Non IRB" |
PDIFRS | Ausfallwahrscheinlichkeit IFRS9 | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Diese Wertart gibt die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD) des Vertragspartners basierend auf den Vorgaben von IFRS9 an. Wenn die PD auf Instrumentebene berechnet wurde ist die PD des Vertragspartners durch Exposure-Gewichtung aller Instrumente des Vertragspartners zu bestimmen. Englische Codebezeichnung: "Probability of Default - IFRS 9" |
ALTER | Alter | |
UN | ursprünglich eingeräumter Rahmen | Die maximale Kreditrisikoposition der beobachteten Einheit zum Datum des Vertragsabschlusses des Instruments ohne Berücksichtigung vorhandener Besicherungen oder anderer Bonitätsverbesserungen. Der Betrag des Gesamtengagements zum Datum des Vertragsabschlusses wird während des Genehmigungsverfahrens ermittelt und hat den Zweck, den Betrag des Kreditrisikos einer beobachteten Einheit für das relevante Instrument auf einen bestimmten Vertragspartner zu beschränken. Der Wert hat über die gesamte Laufzeit stabil zu bleiben. Im Falle von Mehrzweckrahmen ist der ursprünglich eingeräumte Rahmen komplett bei jenem revolvierenden Kredit zu zeigen, das diesen Mehrzweckrahmen repräsentiert. Englische Codebezeichnung: "Commitment amount at inception" |
RUE | Rückstände | Ausstehender Gesamtbetrag von Kapital, Zinsen und Gebühren, der überfällig ist. Englische Codebezeichnung: "Arrears" |
UEB | übertragener Betrag | Im Fall einer Kreditübertragung (Verkauf) ist hier der übertragene Teilbetrag des aktuell ausstehenden Nominalbetrags des Geschäfts zu melden. Im Unterschied zum Forderungskaufbetrag handelt es hier nicht um den Transaktionspreis, sondern um einen hievon-Betrag des ausstehenden Nominalbetrags. Daher muss dieser Betrag immer kleiner oder gleich dem ausstehenden Nominalbetrag sein. Wird ermittelt durch XEN_Uebertragener_Betrag. Englische Codebezeichnung: "Transferred amount" |
MSH | Betrag der Verbindlichkeiten mit mitschuldnerischer Haftung | Dieser Betrag bezieht sich im Fall von Krediten an Schuldnergruppen (Solidarkrediten) auf die einzelnen Schuldner des Instruments. Pro Schuldner ist auf KRW_Kundenrollen_Wert jener Teilbetrag des ausstehenden Nominalwert zu hinterlegen, für den der Schuldner in Bezug auf den vorliegenden Solidarkredit haftet. Englische Codebezeichnung: "Joint liability amount" |
KAEVK | Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem Kauf | Die Differenz zwischen dem ausstehenden Nennbetrag und dem Kaufpreis des Instruments zum Zeitpunkt des Kaufs. Dieser Betrag ist für angekaufte Kredite relevant, die aufgrund einer Verschlechterung des Kreditrisikos zu einem Betrag erworben wurden, der geringer ist als der ausstehende Betrag. Der Wert errechnet sich aus dem Nominalbetrag zum Zeitpunkt des Kaufes abzüglich des Kaufpreises (ohne Berücksichtigung von Abschreibungen, die bis zum Datum des Kredit-Ankaufs durchgeführt wurden). Dieser Wert ist, falls vorhanden, stets positiv. Englische Codebezeichnung: "Fair value changes due to changes in credit risk before purchase" |
kRUEF | kumulierte Rückflüsse seit dem Ausfall | Der seit dem Tag des Ausfalls (siehe EM52_Ausfallstatus_Datum bzw. GF150_Ausfallstatus_Datum) wiedererlangte Gesamtbetrag. Dieser Betrag bezieht sich nur auf den aktuellen Ausfall des Geschäftsfalls (sofern die Ausfalldefinition nach Art. 178 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) auf die einzelne Risikoposition angewandt wird) bzw. den aktuellen Ausfall des Schuldners (sofern die Ausfalldefinition auf den Schuldner angewandt wird). Kosten, die durch die Wiedererlangung der Beträge entstehen, sind hier abzuziehen. Englische Codebezeichnung: "Cumulative recoveries since Default" |
UWSI | ursprünglicher Wert der Sicherheit | Der beizulegende Zeitwert der Sicherheit zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ursprünglich als Kreditbesicherung bestellt wurde. Englische Codebezeichnung: "Original protection value" |
WSI | Wert der Sicherheit | Der Wert der Sicherheit. Wird ermittelt durch XEN_Art_des_Wertes_der_Sicherheit. Anmerkung: Für den Wert der Sicherheit gilt, dass dessen Datum nicht vor dem Datum des ursprünglichen Wertes der Sicherheit liegen darf. Englische Codebezeichnung: "Protection value" |
VAD | vorrangige Ansprüche Dritter | Der Maximalbetrag vorhandener vorrangiger Pfandrechte Dritter gegenüber der Sicherheit, d.h. von Gläubigern, die nicht Teil des Unternehmens sind, zu dem der betrachtete Mandant gehört. Die Wertart wird
Dieser Wert bezieht sich nur auf die Sicherheit, deren AI_Sicherheiten_ID am Datensatz hinterlegt ist, und nicht auf weitere Sicherheiten des Geschäftsfalls. Englische Codebezeichnung: "Third party priority claims against the protection" |
ZIO | Zinsobergrenze | (Vertraglich vereinbarte) Obergrenze für den in Rechnung gestellten Zinssatz. Für Details siehe AnaCredit Manual Part II – Datasets and data attributes (als Teil des AnaCredit Reporting Manual) vom 31. Mai 2019. Englische Codebezeichnung: "Interest rate cap" |
ZIU | Zinsuntergrenze | (Vertraglich vereinbarte) Untergrenze für den in Rechnung gestellten Zinssatz. Für Details siehe AnaCredit Manual Part II – Datasets and data attributes (als Teil des AnaCredit Reporting Manual) vom 31. Mai 2019. Englische Codebezeichnung: "Interest rate floor" |
ZIM | Zinsspanne/Marge | Marge oder Spanne (ausgedrückt in Prozent), die zum Referenzsatz für die Berechnung des Zinssatzes in Basispunkten hinzuaddiert wird. Für Details siehe AnaCredit Manual Part II – Datasets and data attributes (als Teil des AnaCredit Reporting Manual) vom 31. Mai 2019. Englische Codebezeichnung: "Interest rate spread/margin" |
MA | maßgeblicher Anteil | Der maßgebliche Anteil gibt die Beteiligung eines Kreditnehmers an einem Solidarkredit in Prozent an. Dieser wird in der Berechnung des Kreditrisikoausweises angewandt und mittels XEN_massgeblicher_Anteil ermittelt. Dieser Wert ist auf der Ebene der KR_Kundenrollen zu setzen. |
jVPD | volumensgewichtete Ausfallwahrscheinlichkeit (Rechtsträger iSd Art. 1(5) der AnaCredit-Verordnung) | Die volumensgewichtete Ausfallwahrscheinlichkeit für Rechtsträger iSd Art. 1(5) der AnaCredit-Verordnung gibt den Quotienten aus dem gewichteten maßgeblichen Volumen (= maßgeblicher Anteil * Outstanding nominal amount) und der Summe aller gerateten maßgeblichen Volumina an. Diese wird in der Berechnung des Kreditrisikoausweises angewandt und mittels XEN_Volumensgewichtete_PD_Rechtstraeger ermittelt. Dieser Wert ist auf der Ebene der KR_Kundenrollen zu setzen. |
nVPD | volumensgewichtete Ausfallwahrscheinlichkeit (natürliche Personen) | Die volumensgewichtete Ausfallwahrscheinlichkeit für natürliche Personen gibt den Quotienten aus dem gewichteten maßgeblichen Volumen (= maßgeblicher Anteil * Outstanding nominal amount) und der Summe aller gerateten maßgeblichen Volumina an. Diese wird in der Berechnung des Kreditrisikoausweises angewandt und mittels XEN_Volumensgewichtete_PD_natuerliche_Person ermittelt. Dieser Wert ist auf der Ebene der KR_Kundenrollen zu setzen. |
IGBEL | gedeckelter anrechenbarer Wert der Sicherheit (internes Risikomanagement) | Der gedeckelte anrechenbarer Wert der Sicherheit für Sicherheiten nach internem Risikomanagement Zerlegungsansatz ist das Minimum aus ausstehendem Nominalwert und der Summe aller anrechenbaren Werte solcher Sicherheiten eines Geschäftsfalls. Dieser wird für den Kreditrisikoausweis mittels XEN_gedeckelter_anrechenbarer_Wert_der_Sicherheit_internes_Risikomanagement berechnet. Der Wert ist auf der Ebene des GF_Geschaeftsfalls zu setzen. |
CGBEL | gedeckelter anrechenbarer Wert der Sicherheit (CoRep) | Der gedeckelte anrechenbarer Wert der Sicherheit für Sicherheiten nach CoRep Zerlegungsansatz ist das Minimum aus ausstehendem Nominalwert und der Summe aller anrechenbaren Werte solcher Sicherheiten eines Geschäftsfalls. Dieser wird für den Kreditrisikoausweis mittels XEN_gedeckelter_anrechenbarer_Wert_der_Sicherheit_CoRep berechnet. Der Wert ist auf der Ebene des GF_Geschaeftsfalls zu setzen. |
PDU | PD-Untergrenze | Für den Fall, dass den der Bonitätsklasse zugeordneten Kreditnehmern und Exposure-zugeordneten Einheiten bzw. Instrumenten vom Melder eine Untergrenze jener PD zugeordnet wird, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Ausfallsereignisses nach Artikel 178 bzw. Artikel 127 CRR abbildet, ist diese Wertart entsprechend zu übermitteln. Diese Wertart bildet die Untergrenze eines unten geschlossenen Intervalls und ist im Wertebereich [0,100) anzugeben. Diese Wertart ist aufgerundet auf 4 Nachkommastellen genau zu sourcen. Die Meldung der PD-Untergrenze steht in engem Zusammenhang mit der Meldung der anderen Attribute der RS-Meldung (siehe Spezifikation der Ratingsystem-Meldung). Beispiel: 2,3456 (entspricht 2,3456%) |
PDO | PD-Obergrenze | Für den Fall, dass den der Bonitätsklasse zugeordneten Kreditnehmern und Exposure-zugeordneten Einheiten bzw. Instrumenten vom Melder eine Obergrenze jener PD zugeordnet wird, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Ausfallsereignisses nach Artikel 178 bzw. Artikel 127 CRR abbildet, ist diese Wertart entsprechend zu übermitteln. Diese Wertart bildet die Obergrenze eines oben offenen Intervalls und ist im Wertebereich (0,100] anzugeben. Diese Wertart ist aufgerundet auf 4 Nachkommastellen genau zu sourcen. Die Meldung der PD-Obergrenze steht in engem Zusammenhang mit der Meldung der anderen Attribute der RS-Meldung (siehe Spezifikation der Ratingsystem-Meldung). Beispiel: 5,1234 (entspricht 5,1234%) |
AFAK | Anteil des Finanzierungsbeitrags (anderer Konzerneinheiten) | Dieser Wert gibt den Anteil an, zu dem eine Verbindlichkeit des Instituts direkte oder indirekte Finanzierungsbeiträge, die gem. §100 (2) 3 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG). beinhaltet. Diese Beträge sind jeweils in den Eigenmittel und den MREL-fähigen Verbindlichkeiten nicht enthalten. Dieser Anteil bezieht sich auf den "ausstehenden Nominalwert (ONA)". Anlieferung: Diese Wertart ist für nicht-Wertpapiere auf Ebene des GF_Geschaeftsfall und für Wertpapiere auf Ebene GI_Geschaeftsfall_Investor zu sourcen. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. |
FAK | Finanzierungsbeitrag (anderer Konzerneinheiten) | Dieser Betrag beinhaltet direkte oder indirekte Finanzierungsbeiträge an Verbindlichkeiten des Instituts, die gem. §100 (2) 3 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG). im Mindestbetrag der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten gem. Abs. 1 nicht dann enthalten sein dürfen. Diese Wertart ist als hievon der Wertart "Ausstehender Nominalwert" zu verstehen und ist bei der Allokation der Werte im Template Z 02.00 des Resolution Planning relevant. |
CET1 | CET1-anrechenbarer Anteil | Betrag mit dem Emission zum harten Kernkapital (Common Equity Tier 1) gem. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) anrechenbar ist. Dieser Anteil multipliziert mit dem "Buchwert (BW)" entspricht somit der Summe jener Werte, mit dem das Instrument als "Eingezahlte Kapitalinstrumente" in C 01.00, r040 bzw. als "Agio" in C 01.00 r060 einfließt (s. Anhang II Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)). Anlieferung: Diese Wertart ist auf Ebene des GF_Geschaeftsfall zu sourcen und zusätzlich auf Ebene jedes bekannten Investors auf GI_Geschaeftsfall_Investor zu liefern, siehe auch Modellierung von Wertpapieremissionen#Eigenmittel Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. . |
AT1 | AT1-anrechenbarer Anteil | Betrag mit dem Emission zum zusätzlichen Kernkapital (Additional Tier 1) gem. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) anrechenbar ist. Dieser Anteil multipliziert mit dem "Buchwert (BW)" entspricht somit jenem Wert, mit dem das Instrument als "Paid up capital instrument" in C 01.00, r550 einfließt (s. Anhang II Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)). Anlieferung:
Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. . |
T2 | T2-anrechenbarer Anteil | Betrag mit dem Emission zum Ergänzungskapital (Tier 2) gem. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) anrechenbar ist. Dieser Anteil multipliziert mit dem "Buchwert (BW)" entspricht somit jenem Wert, mit dem das Instrument als "Paid up capital instrument" in C 01.00, r770 einfließt (s. Anhang II Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)). Anlieferung:
Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. . |
EMBW | Eigenmittel-anrechenbarer Betrag | gültig ab 30.06.2023: Der "Buchwert (BW)" des Geschäftsfalls, der als Eigenmittel eingestuft wird. Für die formale Ableitung siehe XEN_Anrechnung_Eigenmittel. Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall sowie SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall. |
MREL | MREL-anrechenbarer Anteil | Anteil zu dem die Verbindlichkeit MREL-anrechenbar ist, siehe Artikel 45b Richtlinie (EU) 2019/879 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98/26/EG. Anlieferung
Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. . |
IMREL | Intern MREL-anrechenbarer Anteil | Anteil zu dem die Verbindlichkeit intern MREL-anrechenbar ist, siehe Artikel 45f Richtlinie (EU) 2019/879 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98/26/EG. Anlieferung:
Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. . |
MRELB | MREL-anrechenbarer Betrag | Diese Wertart wird mittels XEN_Resolution_Planning ermittelt. Wert, mit dem die Verbindlichkeit (auf Ebene des Investors) MREL-anrechenbar ist, siehe Art. 45b Richtlinie (EU) 2019/879 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98/26/EG und Art. Es ist zu beachten, dass der Eigenmittel-anrechenbare Anteil einer Verbindlichkeit hier nicht zu berücksichtigen ist; d.h. die Wertarten "CET1-anrechenbarer Betrag", "AT1-anrechenbarer Betrag", "T2-anrechenbarer Betrag" und "MREL-anrechenbarer Betrag" sind immer disjunkt. Für Einlagen (insbesondere zwecks Darstellung in VERA A1c) gilt Folgendes:
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IMRELB | Intern MREL-anrechenbarer Betrag | Diese Wertart wird mittels XEN_Resolution_Planning ermittelt. Wert, mit dem die Verbindlichkeit (auf Ebene des Investors) MREL-anrechenbar ist, siehe Art. 45f Richtlinie (EU) 2019/879 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98/26/EG. Im Gegensatz zur Wertart "MREL-anrechenbarer Betrag" ist diese Wertart nicht disjunkt mit den Wertarten "CET1-anrechenbarer Betrag", "AT1-anrechenbarer Betrag" und "T2-anrechenbarer Betrag", d.h. sofern beispielsweise ein AT1-anrechenbares Instrument auch intern MREL-anrechenbar ist, so ist der entsprechende Betrag sowohl in der Wertart "AT1-anrechenbarer Betrag" als auch in "Intern MREL-anrechenbarer Betrag (IMRELB)". |
MRELAI | Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten von anderen Instituten | Mittels dieser Wertart werden Positionen in berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von anderen Instituten dargestellt, siehe Artikel 72h Verordnung (EU) 2019/876 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und der Verordnung (EU) Nr. 648/2012. Dieser Betrag ist einerseits für Emissionen von/Forderungen gegenüber G-SIIs, die für den Schuldner TLAC-fähig sind, jedoch auch für Emissionen von/Forderungen gegenüber anderen Instituten, insbesondere O-SIIs zu befüllen, sofern die Forderungen MREL-fähig sind. Somit ist dieser Wert grundsätzlich auf der Aktivseite zu sourcen! Für das Sourcing des Werts sind die in Artikel 72 (h) beschriebenen Grundsätze zu beachten, d.h.
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RUEL | Der Emission zugeordnete Rücklagen | In dieser Wertart sind für eigene begebene Eigenkapitalinstrumenten die (anteiligen) Rücklagen des Unternehmens für die Emission darzustellen, s. auch Guidance on the Liability Data Report (s. Abschnitt zu T01.00, r0511). "Rücklagen" ist hier im Sinne der Gruppe Rücklagen zu verstehen und umfasst u.a. gesetzliche und satzungsmäßige Rücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, etc. In Summe mit dem "Buchwert (BW)" ergibt dieser Wert somit den anteiligen Anspruch der Emission auf das gesamte bilanzielle Eigenkapital. Der anteilige Wert des Agio (siehe Definition im entsprechenden Sachkonto) ist in dieser Wertart nicht zu berücksichtigen, da der Betrag bereits im Buchwert des Eigenkapitalinstruments enthalten ist. Diese Wertart wird auf Ebene des GF_Geschaeftsfall bzw. SK_Sachkonto (für Genossenschaftsanteile) befüllt. |
BELQ | Beleihungsquote | Die Beleihungsquote misst den Grad der Absicherung der Summe der an einen Kreditnehmer vergebenen Kredite beim meldenden KI mit Verwendungszweck Wohnraumschaffung und Erhalt, indem sie dieser Summe die Summe der entsprechenden Sicherheiten gegenüberstellt. Es erfolgt somit eine Gesamtbetrachtung pro Kreditnehmer. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. .Hierbei handelt es sich um eine Wertart, die grundsätzlich auf Einheitenebene abgespeichert werden könnte, da sie sich auf den gesamten Bestand an Wohnimmobilienfinanzierungen eines Schuldners bezieht. Sie wird jedoch auf Geschäftsfall-Ebene hinterlegt, um die Überleitungsregeln für die Immobilienfinanzierungserhebung (insbesondere des Template 02.01) möglichst einfach zu halten. Wird ermittelt durch XEN_Beleihungsquote. |
LEVQ | Leveragequote | Diese Kennzahl, welche pro vergebenem Neukredit für Schaffung und Erhaltung von Wohnraum berechnet wird, setzt den Neukredit in Verhältnis zu der Summe der Marktwerte jener Immobilien, welche zumindest teilweise als Sicherheit für den im Zähler angeführten Neukredit dienen oder zukünftig dienen sollen („hinkünftig ordnungsgemäß eingetragene Hypotheken“), sodass eine Zuweisung zur Risikopositionsklasse gemäß Art 112 lit i geboten ist oder die Immobilie gemäß Art 199 Abs 1 lit a CRR in Ansatz gebracht werden kann. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. .Wird ermittelt durch XEN_Leveragequote. |
EIFA | Eigenfinanzierungsanteil | Diese Kennzahl, welche pro vergebenem Neukredit für Schaffung und Erhaltung von Wohnraum berechnet wird, stellt den Anteil am Gesamtfinanzierungsbedarf für den Bau oder den Erwerb eines Wohnobjektes dar, welcher vom Kreditnehmer durch Einbringung eigener Finanzierungsmittel selbst finanziert wird (ausgedrückt als Differenz zwischen Gesamtinvestitionskosten und dem Teil der Gesamtkosten, welche der Kreditnehmer mittels Fremdkapital finanziert). Die Gesamtinvestitionskosten (inklusive Kosten für den Erwerb eines Baugrundstücks, anfallender Nebenkosten, wie etwa Eintragungsgebühr ins Grundbuch, Notariatsgebühren udgl.) spiegelt die Gesamtkosten des Baus oder Erwerbes des Wohnobjekts wider, welche teilweise eigen- und teilweise fremdfinanziert werden. Die fremdfinanzierten Gesamtkosten beinhalten den vom meldenden Kreditinstitut vergebenen Neukredit , sowie anderes vom Kreditnehmer zum Zwecke des Erwerbs des Wohnobjekts aufgenommenes Fremdkapital (etwa wenn die Bank das Immobilienvorhaben gemeinsam mit einer anderen Bank finanziert) zusammen, soweit die Höhe dieses sonstigen Fremdkapitals dem meldenden Institut bekannt ist. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. .Wird ermittelt durch XEN_Eigenfinanzierungsanteil |
DTI | Schuldenquote (debt-to-income) | Die Schuldenquote („debt-to-income – DTI“) stellt die Gesamtverschuldung des Kreditnehmers relativ zu seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dar. Die Gesamtverschuldung umfasst hierbei sämtliche Kreditverbindlichkeiten des Kreditnehmers zum Zeitpunkt der Kreditvergabe, jedoch keine Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften und Garantien des Kreditnehmers). Dieses ausstehende Gesamtobligo wird dem jährlichen Nettoeinkommen gegenübergestellt und liefert somit Erkenntnisse hinsichtlich der aggregierten Schuldentragfähigkeit. Hierbei handelt es sich um eine Wertart, die grundsätzlich auf Einheitenebene abgespeichert werden könnte, da sie sich auf die gesamte Verschuldung eines Schuldners bezieht. Sie wird jedoch auf Geschäftsfall-Ebene hinterlegt, um die Überleitungsregeln für die Immobilienfinanzierungserhebung möglichst einfach zu halten. Wird ermittelt durch XEN_Debt_to_income. |
DSTI | Schuldendienstquote (debt service-to-income) | Während bei der Schuldenquote die Solvenz des Kreditnehmers im Fokus steht, stellt die Schuldendienstquote („debt-service-to-income – DSTI“) auf die Liquidität des Kreditnehmers ab. Die DSTI Quote stellt dar, welcher Anteil der laufenden Einnahmen des Kreditnehmers in einer Periode zur Begleichung sämtlicher in dieser Periode fällig werdender Zins- und Tilgungsleistungen aufgewendet werden muss und gibt somit Aufschluss über die Liquiditätssituation des Kreditnehmers. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. .Hierbei handelt es sich um eine Wertart, die grundsätzlich auf Einheitenebene abgespeichert werden könnte, da sie sich auf den gesamten Schuldendienst eines Schuldners bezieht. Sie wird jedoch auf Geschäftsfall-Ebene hinterlegt, um die Überleitungsregeln für die Immobilienfinanzierungserhebung möglichst einfach zu halten. Wird ermittelt durch XEN_Debt_service_to_income |
EK | Einkommen | Verifiziertes, regelmäßiges, nachhaltiges Einkommen zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. gültig bis 30.11.2022: Dies sind die jährlichen verifizierten, regelmäßigen, nachhaltigen Bruttoeinkünfte abzüglich Steuern und Sozialabgaben und zuzüglich regelmäßiger Transferleistungen (Sozialtransfers, Förderungen oder Beihilfen). Unpfändbares Einkommen ist hier auch zu berücksichtigen. Die folgenden Klarstellungen dienen der Konkretisierung der angeführten qualitativen Begriffe in Zusammenhang mit der Einkommensdefinition. Um eine entsprechende Datenvergleichbarkeit herzustellen, sollen die drei verwendeten Begriffe „regelmäßig“, „verifiziert“ und „nachhaltig“ näher beschrieben werden:
Die Begriffe regelmäßig, verifiziert und nachhaltig sind auch gleichermaßen für Sozialtransfers anzuwenden. Im Fall von Schuldnergruppen ist das aggregierte Einkommen aller Solidarkreditnehmer heranzuziehen (Vorsicht, nur Einkommen jener Personen, die im Kreditvertrag stehen, und nicht sonstiger, im gemeinsamen Haushalt lebender Personen). gültig ab 31.12.2022: Dies ist das jährliche Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988 abzüglich Steuern und Sozialabgaben und zuzüglich Transferleistungen. Einkommensbestandteile einschließlich Transferzahlungen sind nur zu berücksichtigen, soweit sie verifiziert, regelmäßig und nachhaltig sind. Sie sind verifiziert, wenn sich das Kreditinstitut über ihren tatsächlichen Bestand oder ihre gesicherte zukünftige Erzielung vergewissert und dies auch dokumentiert hat. Einkommensbestandteile sind regelmäßig und nachhaltig, wenn im Zeitpunkt der Vereinbarung der Finanzierung davon auszugehen ist, dass während der gesamten Laufzeit ein entsprechendes Gesamteinkommen regelmäßig erzielt wird. Bei schwankenden Einkommensbestandteilen ist bei der Prüfung der Regelmäßigkeit und Nachhaltigkeit vom Kreditinstitut die Entwicklung zumindest in den vergangenen drei Jahren im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen. Transferzahlungen sind nur zu berücksichtigen, wenn der Kreditnehmer auf ihre regelmäßige, nachhaltige Zahlung einen Rechtsanspruch hat. Sind Kreditnehmer der neu vereinbarten Finanzierung mehrere Personen (§ 3 Z 1 lit. b) oder haften Personen für die neu vereinbarte Finanzierung als Bürgen und Zahler (§ 1357 ABGB), ist das Gesamteinkommen aller Kreditnehmer und der Bürgen und Zahler zusammenzuzählen. Alternativ können Bürgen und Zahler auch bei Einkommen und Gesamtschuldendienst (gemeinsam) unberücksichtigt bleiben. Zins- oder Tilgungsleistungen, die gemäß Abs. 2 oder 3 im Zähler der Schuldendienstquote berücksichtigt werden, mindern ungeachtet ihrer steuerrechtlichen Behandlung das Einkommen gemäß Abs. 4 nicht. Anmerkungen / Erläuterungen:
Siehe auch Beispiele zur Ermittlung diverser Kennzahlen für die Immobilienfinanzierungserhebung |
SD | Gesamtschuldendienst | Jährlicher Schuldendienst (=Zins- und Tilgungszahlungen) der Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Kreditvergabe für bestehende Kredite sowie für neu vergebene beim meldenden Institut sowie bei sonstigen Instituten. Dies umfasst auch alle Zahlungen aus Konsumkrediten und Leasingraten, wenn es sich um Finanzierungsleasing handelt. gültig bis 30.11.2022: Unabhängig von dem tatsächlichen Tilgungsplan ist für die Berechnung des jährlichen Schuldendienstes kalkulatorisch von einer laufenden Tilgung mit über die gesamte Laufzeit konstanter Tilgungsrate auszugehen. Bei endfälligen Finanzierungen ist rechnerisch von einer laufenden Tilgung auszugehen, die auf die Laufzeit der Finanzierung gleichmäßig aufzuteilen ist (§23h Abs 2 Z 3 BWG). gültig ab 31.12.2022: Unabhängig vom tatsächlichen Tilgungsplan ist rechnerisch von einer laufenden Tilgung mit über die gesamte Laufzeit konstanten Annuitäten sowohl der bestehenden Finanzierungen als auch der neu vereinbarten Finanzierung auszugehen. Im Hinblick auf die neu vereinbarte Finanzierung ist von einer vollständigen Tilgung am Ende der Laufzeit auszugehen. Dies gilt auch für endfällige Finanzierungen. Sind Kreditnehmer der neu vereinbarten Finanzierung mehrere Personen (§ 3 Z 1 lit. b) oder haften Personen für die neu vereinbarte Finanzierung als Bürgen und Zahler (§ 1357 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs – ABGB, JGS Nr. 946/1811), ist die Summe der Zins- und Tilgungsleistungen aller Kreditnehmer und der Bürgen und Zahler zusammenzuzählen. Alternativ können Bürgen und Zahler auch bei Einkommen und Gesamtschuldendienst (gemeinsam) unberücksichtigt bleiben. Verzinsung: Unabhängig ob eine Zinsbindung vorhanden ist oder nicht, sind die zum Vergabezeitpunkt des Neukredites für bestehende Kredite bei fremden Instituten zur Anwendung kommenden Zinssätze für die Berechnung heranzuziehen. Im Fall von Schuldnergruppen sind hier sämtliche Schuldendienste der einzelnen Mitglieder der Schuldnergruppe einzubeziehen, insbesondere auch der anteilsmäßige (nach dem Einkommen gewichtete) Schuldendienst aus Krediten, die Mitglieder der Schuldnergruppe in einer anderen Schuldnergruppen-Konstellation aufgenommen haben. Siehe auch Beispiele zur Ermittlung diverser Kennzahlen für die Immobilienfinanzierungserhebung. gültig ab 31.12.2022: Ist ein Bürge und Zahler der neu vereinbarten Finanzierung zu Zins- oder Tilgungsleistungen für eine weitere Kreditverbindlichkeit verpflichtet, bei welcher er gemeinsam mit einer oder mehreren dritten Personen Kreditnehmer ist, so sind die Zins- und Tilgungsleistungen aus dieser weiteren Kreditverbindlichkeit im Gesamtschuldendienst ebenfalls anteilig zu berücksichtigen. |
GESV | Gesamtverschuldung | Das Gesamtkreditexposure des Kreditnehmers beim meldenden Institut zuzüglich der Summe des aushaftenden Nominal(rest)betrags des Kreditnehmers bei sonstigen Instituten (unabhängig von deren Rang im Insolvenzfall) zum Zeitpunkt der Kreditvergabe. Fremdverbindlichkeiten sind nach bestem Wissen und Gewissen zu eruieren; jedenfalls ist hier das Exposure (inkl. dem neu vergebenen Kredit) beim meldenden Institut umfasst. Der Kreditbegriff hält sich hierfür an die Kredit-Definition in AnaCredit, d.h. insbesondere ist hier auch Finance Leasing zu inkludieren. Hiervon sind keine Eventualverbindlichkeiten umfasst (Garantien oder Bürgschaften). Wohnbauförderungen, welche unter gewissen Umständen nicht zurückgezahlt werden müssen, sind dann hier zu subsumieren, wenn eine Rückzahlung zum Zeitpunkt der Kreditvergabe wahrscheinlich erscheint. Im Fall von Schuldnergruppen sind hier alle Schulden der einzelnen Mitglieder der Schuldnergruppe einzubeziehen. Sofern einzelne Mitglieder der Schuldnergruppe auch in einer anderen Solidargemeinschaft-Konstellation Kredite aufgenommen haben, so sind diese anteilsmäßig (nach dem Einkommen gewichtet) einzubeziehen. Siehe auch Beispiele zur Ermittlung diverser Kennzahlen für die Immobilienfinanzierungserhebung. Im Fall von selbstständig Erwerbstätigen oder Freiberuflern sollen sämtliche Kredite einfließen, die der Kunde abgeschlossen hat - unabhängig davon, ob er in seiner Rolle als Verbraucher oder Nichtverbraucher gehandelt hat, da die Schuldenlast auf dem Kreditnehmer liegt, egal woher sie resultiert. |
GIK | Gesamtinvestitionskosten | Diese Wertart ist für Kredite mit GFA185_Private_Wohnimmobilienfinanzierung_Kennzeichen = WAHR bei Neukreditvergabe relevant. Die Gesamtinvestitionskosten spiegeln die Gesamtkosten des Baus oder Erwerbs des Wohnobjekts wider, welche teilweise eigen- und teilweise fremdfinanziert werden. Die Gesamtinvestitionskosten umfassen neben den Erwerbs- oder Errichtungskosten sämtliche anfallender Nebenkosten, wie etwa Eintragungsgebühr ins Grundbuch, Notariatsgebühren udgl. Ebenso kann ein bereits eingebrachtes Grundstück im Fall eines Neubaus (nicht jedoch einer Sanierung) in die Gesamtinvestitionskosten inkludiert werden. Auch eine eventuelle Umsatzsteuer ist hier zur inkludieren, sofern diese bei Kauf zu entrichten ist. Der Wert ist immer in Bezugnahme zur Neukreditvergabe zu sourcen. Sofern vom Melder mehrere Kredite zur Finanzierung derselben Immobilie vergeben wurden, so sind die Gesamtinvestitionskosten entsprechend auf die Geschäftsfälle aufzuteilen. Im Fall von Rahmenerhöhungen bezieht sich der Wert nur auf die Erhöhung, nicht auf das Gesamtvolumen. |
FFSI | Fremdfinanzierungen bei fremden KIs zur Finanzierung derselben Immobilie | Diese Wertart ist nur für Kredite zur Schaffung und Erhaltung von Wohnraum relevant, die eine Neukreditvergabe gem. EZB (NV) darstellen. Sofern bei einem anderen Institut ein Kredit zur Finanzierung derselben Immobilie aufgenommen wurde, so ist der " ausstehende Nominalbetrag (ONA) " dieses Kredits hier zu hinterlegen. Insbesondere sind hier sind Wohnbauförderungsdarlehen und Bausparkassenfinanzierungen inkludiert. Der Wert ist immer in Bezugnahme zur Neukreditvergabe zu sourcen. Dieser Wert ist für die Ermittlung des Eigenfinanzierungsanteils relevant. |
GBV | Geschuldeter Betrag - Verbindlichkeiten | Gibt den ausstehenden Nominalwert sämtlicher Verbindlichkeiten an, den der Mandant der Einheit bzw. der Gruppe verbundener Kunden (in Summe) schuldet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Mandant- sondern einen Meldeobjekt-bezogenen Wert. Wird ermittelt durch XEN_Geschuldeter_Betrag_Verbindlichkeiten |
GBE | Geschuldeter Betrag - erhaltene Zusagen und Garantien | Gibt den Nominalwert sämtlicher erhaltener Zusagen und Garantien an, die der Mandant von der Einheit bzw. der Gruppe verbundener Kunden (in Summe) erhalten hat. Hierbei handelt es sich nicht um einen Mandant- sondern einen Meldeobjekt-bezogenen Wert. Wird ermittelt durch XEN_Geschuldeter_Betrag_erhaltene_Zusagen_Garantien |
jkFNPS | jahreskumulierte Zu-/Abflüsse der NPL, die Statuswechsel-bedingt sind | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte Größe, die die Zu- bzw. Abflüsse des Geschäftsfalls in das Non-Performing Loans-Portfolio aufgrund eines Wechsels des Performing Status darstellt. Multiple Statuswechsel innerhalb eines Geschäftsjahres werden miteinander genettet. Dieser Wert ist positiv im Fall eines (kumulierten) Zuflusses und negativ im Fall eines (kumulierten) Abflusses. Wird ermittelt durch XEN_Zu_Abfluesse_notleidender_Kredite_Statuswechsel |
jkZNPN | jahreskumulierte Zuflüsse der NPL, die nicht Statuswechsel-bedingt sind | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte Größe, die die Zuflüsse des Geschäftsfalls in das Non-performing Portfolio darstellt, die nicht aus einem Wechsel des Performing Status resultieren. Zuflüsse, die sich aus einem Statuswechsel von Performing auf Non-performing ergeben, werden im Basic-Cube errechnet und sind daher hier nicht darzustellen (siehe " jahreskumulierte Zu-/Abflüsse der NPL, die Statuswechsel-bedingt sind (jkFNPS) ")! Siehe auch Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.239ii und 2.329(c) (wobei wiederum statuswechselbedingte Zuflüsse auszuschließen sind). Diese Wertart ist immer >=0. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Zufluesse_notleidender_Kredite_ohne_Statuswechsel. |
jkZNPZ | jahreskumulierte Zuflüsse der NPL durch aufgelaufene Zinsen | Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Zufluesse_notleidender_Kredite_aufgelaufene_Zinsen. |
jkZNPS | jahreskumulierte sonstige Zuflüsse der NPL | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte Größe, die Zuflüsse in das Non-performing Portfolio darstellt, die weder aus einem Wechsel des Performing Status noch durch aufgelaufene Zinsen ("accrued interest") resultieren. Die Wertart ist für die Befüllung von FinRep F24.01 relevant. Zum Sourcing siehe "Darstellung von Zu- und Abflüssen von NPL". Unter dieser Wertart sind auch „Zuflüsse in das Non-performing Portfolio aus sonstigen Gründen“ zu subsumieren, die keiner anderen spezifizierten Quelle für Zuflüsse zugeordnet werden können, und umfasst auch Erhöhungen des Bruttobuchwerts notleidender Risikopositionen, die auf zusätzliche während des Berichtszeitraums ausgezahlte Beträge zurückzuführen sind, die Kapitalisierung überfälliger Beträge, darunter kapitalisierte Gebühren und Aufwendungen, sowie Änderungen der Wechselkurse in Zusammenhang mit notleidenden Darlehen und Krediten, die zum Ende des vorhergehenden Geschäftsjahres als notleidend eingestuft wurden und seitdem weiterhin als solche eingestuft worden sind. |
jkANPN | jahreskumulierte Abflüsse der NPL, die nicht Statuswechsel-bedingt sind | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte Größe, die die Abflüsse des Geschäftsfalls in das Non-performing Portfolio darstellt, die nicht aus einem Wechsel des Performing Status resultieren. Abflüsse, die sich aus einem Statuswechsel von Performing auf Non-performing ergeben, werden im Basic-Cube errechnet und sind daher hier nicht darzustellen (siehe " jahreskumulierte Zu-/Abflüsse der NPL, die Statuswechsel-bedingt sind (jkFNPS) ")! Siehe auch Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.239v (wobei wiederum statuswechselbedingte Abflüsse auszuschließen sind). Abflüsse sind prinzipiell mit negativem Vorzeichen darzustellen, daher ist diese Wertart immer <=0. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Abfluesse_notleidender_Kredite_ohne_Statuswechsel. |
jkANPV | jahreskumulierte Abflüsse der NPL durch Klassifikation als zur Veräusserung gehalten | Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Abfluesse_notleidender_Kredite_Klassifikation_zur_Veraeusserung_gehalten. |
jkANPS | jahreskumulierte sonstige Abflüsse der NPL | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte Größe, die Abflüsse aus dem Non-performing Portfolio darstellt, die weder aus einem Wechsel des Performing Status noch durch Abschreibungen oder einer Umklassifizierung des Geschäftsfalles als "zur Veräusserung gehalten" resultieren. Die Wertart ist für die Befüllung von FinRep F24.01 relevant. Zum Sourcing siehe "Darstellung von Zu- und Abflüssen von NPL". |
jkFWMS | jahreskumulierte Zu-/Abflüsse der Wertminderungen und kumulierten negativen Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken bei NPL, die Statuswechsel-bedingt sind | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte Größe, die die Zu- bzw. Abflüsse von Wertberichtigungen bzw. kumulierten negativen Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken des Geschäftsfalls innerhalb des NPL-Portfolios aufgrund eines Wechsels des Performing Status darstellt. Multiple Statuswechsel innerhalb eines Geschäftsjahres werden miteinander genettet. Dieser Wert ist positiv im Fall eines (kumulierten) Zuflusses und negativ im Fall eines (kumulierten) Abflusses. Wird ermittelt durch XEN_Zu_Abfluesse_Wertminderungen_notleidender_Kredite_Statuswechsel |
jkZWMN | jahreskumulierte Zuflüsse der Wertminderungen und kumulierten negativen Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken bei NPL, die nicht Statuswechsel-bedingt sind | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte Größe, die die Zuflüsse von Wertberichtigungen bzw. kumulierten negativen Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken des Geschäftsfalls im Non-performing Portfolio darstellt, die nicht aus einem Wechsel des Performing Status resultieren. Zuflüsse, die sich aus einem Statuswechsel von Performing auf Non-performing ergeben, werden im Basic-Cube errechnet und sind daher hier nicht darzustellen (siehe " jahreskumulierte Zu-/Abflüsse der Wertminderungen und kumulierten negativen Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken bei NPL, die Statuswechsel-bedingt sind") Siehe auch Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.236 (wobei wiederum statuswechselbedingte Zuflüsse auszuschließen sind). Diese Wertart ist immer >=0. |
jkAWMN | jahreskumulierte Abflüsse der Wertminderungen und kumulierten negativen Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken bei NPL, die nicht Statuswechsel-bedingt sind | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte Größe, die die Abflüsse des Geschäftsfalls in das Non-performing Portfolio darstellt, die nicht aus einem Wechsel des Performing Status resultieren. Abflüsse, die sich aus einem Statuswechsel von Performing auf Non-performing ergeben, werden im Basic-Cube errechnet und sind daher hier nicht darzustellen (siehe " jahreskumulierte Zu-/Abflüsse der NPL, die Statuswechsel-bedingt sind (jkFNPS) ")! Siehe auch Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.238 (wobei wiederum statuswechselbedingte Abflüsse auszuschließen sind). Diese Wertart ist immer <=0. |
TTAB | In Tilgungsträger angesparter Betrag | Enthält den in einem Anlagemedium (Tilgungsträger) angesparten Betrag, der zur Rückzahlung der Kreditsumme vorgesehen sind. Die angesparten Beträge sind hier nur dann zu berücksichtigen, wenn die angesparten Beträge unbedingt und mit dem ausdrücklichen Zweck der Rückzahlung der Kreditsumme an vertraglich festgelegten Terminen an den Kreditgeber verpfändet wurden. Siehe Empfehlung des europäischen Ausschusses für Systemrisiken zur Schließung von Lücken bei Immobiliendaten Anhang IV, Abschnitt 2, Nummer 2 (b) Siehe auch GF26_Tilgungstraeger_Kennzeichen |
ATTAB | Abschlag auf in Tilgungsträger angesparten Betrag | Enthält den entsprechenden, von der nationalen makroprudenziellen Behörde festgelegten Abschlag auf die Wertart " In Tilgungsträger angesparter Betrag (TTAB) " wird angewendet, um den mit den zugrundeliegenden Anlagen verbundenen Markt- und/oder Drittparteienrisiken Rechnung zu tragen. Siehe Empfehlung des europäischen Ausschusses für Systemrisiken zur Schließung von Lücken bei Immobiliendaten Anhang IV, Abschnitt 2, Nummer 2 (b) Derzeit ist national kein solcher Abschlag festgelegt (und ist daher mit 0% zu befüllen). Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. . |
LTVC | Aktuelle Beleihungsquote gem. ESRB Recommendation | Die aktuelle Beleihungsquote gem. ESRB Recommendation (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C) bezeichnet das Verhältnis zwischen der Summe aller Kredite und Kredittranchen, die der Kreditnehmer zum Berichtstermin durch eine Immobilie besichert hat, und dem aktuellen Wert der Immobilie. Siehe Empfehlung des europäischen Ausschusses für Systemrisiken zur Schließung von Lücken bei Immobiliendaten Abschnitt 2, Nummer 1 (1)(7). Wird ermittelt durch XEN_aktuelle_Beleihungsquote_ESRB Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. . |
ABILW | Wert der außerbilanziellen Risikoposition | Wird ermittelt durch XEN_Ausserbilanzielle_Risikoposition_Wert |
WBQ | Wert der Belastungsquelle | Dieser Wert repräsentiert den Wert der Belastungsquelle aufgeteilt nach den Assets/Asset Pools/Collateral, die durch die Verbindlichkeit belastet werden. Wird ermittelt auf Ebene BE_Belastung durch XEN_Wert_Belastungsquelle |
BWS | Barwert (Swap) | Der Barwert (Swap) ist die Summe der Kapital- und Zinsforderungen, abgezinst durch eine wechselkursspezifische risikofreie Zinsstrukturkurve, die gemäß den für die Bestimmung einer ausreichenden Deckung geltenden Vorschriften des jeweiligen gesetzlichen Covered Bond-Regimes ermittelt wird. Dieser Wert ist nur für den jeweiligen Anteil des Deckungswerts zu liefern, der dem Cover pool gewidmet ist bzw. der durch den Covered bond belastet ist. |
VSW | Vermögenswertspezifischer Wert | Der vermögensspezifische Wert ist der ökonomische Wert des Cover Pools: Dieser kann durch einen beizulegenden Zeitwert gemäß IFRS 13, einen Marktwert, der aus den durchgeführten Transaktionen auf liquiden Märkten resultiert, oder durch einen Barwert, der zukünftige Zahlungsströme durch eine vermögensspezifische Zinskurve diskontieren würde, beschrieben werden. Dieser Wert ist nur für den jeweiligen Anteil des Deckungswerts zu liefern, der dem Cover pool gewidmet ist bzw. der durch den Covered bond belastet ist. |
MNN | Mindestdeckungsanforderung bzgl. Nominale | Betrag der Mindestdeckungsanforderung bzgl. dem "Nominale (NN)" des GP_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool (inkl. der Derivate des Deckungsstocks mit positiven Nettomarktwerten), sofern dieser GP_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool einen Cover pool für ein eigenes emittiertes Covered Bond-Programm darstellt.
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MBWS | Mindestdeckungsanforderung bzgl. Barwert (Swap) | Betrag der Mindestdeckungsanforderung bzgl. des "Barwert (Swap) (BWS)" des GP_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool (inkl. der Derivate des Deckungsstocks mit positiven Nettomarktwerten), sofern dieser GP_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool einen Cover pool für ein eigenes emittiertes Covered Bond-Programm darstellt.
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MVSW | Mindestdeckungsanforderung bzgl. des vermögenswertspezifischen Werts | Betrag der Mindestdeckungsanforderung bzgl. der "Vermögenswertspezifischer Wert (VSW)" des GP_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool (inkl. der Derivate des Deckungsstocks mit positiven Nettomarktwerten), sofern dieser GP_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool einen Cover pool für ein eigenes emittiertes Covered Bond-Programm darstellt.
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UEJHR | Überfälligkeit in Jahren | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Überfälligkeit eines Geschäftsfalles in Jahren. Diese Wertart wird nur für GF mit GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen = FALSCH befüllt. Für die formale Ableitung siehe XEN_Ueberfaelligkeit_in_Jahren. Englische Codebezeichnung: "Years past due" |
NBWVA | Nettobuchwert vor Aufrechnung bei der Absicherung einer Nettoposition | Hierbei handelt es sich um die für FinRep F11.04 c0020 benötigte Information "Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bei der Absicherung einer Nettoposition (vor Aufrechnung)". Siehe IFRS 9.6.6.1, IFRS 9.6.6.6; Anhang V, Teil 2.147, 151. Diese Wertart ist nur für Geschäfte zu sourcen die in einem "Fair Value Net Position Hedge" (GB04_Sicherungsbeziehung_Art_Code == "Fair Value Hedge - Nettoposition (FN)") inkludiert sind. Englische Codebezeichnung: Carrying amount before netting of assets or liabilities included in hedge of a net position |
HAM | Sicherungsbedingte Anpassungen für Mikro-Absicherungen | Hierbei handelt es sich um die für FinRep F11.04 c0030 benötigte Information "Im Buchwert der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten enthaltene sicherungsbedingte Anpassungen" für Mikro-Absicherungen. Siehe IFRS 7.24B(a)(ii); Anhang V, Teil 2.148, 149. Englische Codebezeichnung: "Hedge adjustments included in the carrying amount of assets/liabilities" |
HAMb | Sicherungsbedingte Anpassungen für beendete Mikro-Absicherungen und Nettopositonen | Hierbei handelt es sich um die für FinRep F11.04 c0040 benötigte Information "Übrige Anpassungen für beendete Mikro-Absicherungen, einschließlich Absicherungen von Nettopositionen". Siehe IFRS 7.24B(a)(v); Anhang V, Teil 2.148, 150. Englische Codebezeichnung: "Remaining adjustments for discontinued micro hedges including hedges of net positions" |
COVR | Kumulierte Deckungsquote | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Die kumulierte Deckungsquote eines Darlehens oder Kredites ist das Verhältnis zwischen der Summe aus den kumulierten Wertberichtigungen und den kumulierten negativen Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken (Wertart "kumulierte Wertberichtigungen, kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken (KAE)") und dem "Brutto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (BBW)", siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.324. Für die formale Ableitung siehe XEN_Kumulierte_Deckungsquote. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. Englische Codebezeichnung: "Accumulated coverage ratio" |
jkWMAZ | Jahreskumulierte Wertminderungen gegenüber aufgelaufenen Zinsen | Hierbei handelt es sich um auf Jahresbasis kumulierte Wertminderungen gegenüber aufgelaufenen Zinsen, siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.337. Englische Codebezeichnung: "Impairments against interest accrued" |
jkUNABZ | Jahreskumulierte Umkehrung negativer Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken | Hierbei handelt es sich um auf Jahresbasis kumulierte Umkehrung negativer Änderungen beim beizulegenden Zeitwert aufgrund von Ausfallrisiken (Wertart "KAEBZ" - wenn negativ), siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.339(a). Englische Codebezeichnung: "Reversal of negative changes in fair value due to credit risk" |
jkFWBEZ | Jahreskumulierte Freisetzung von Wertberichtigungen im Kontext der Anwendung der Rechnungslegungsmethode für effektive Zinssätze | Hierbei handelt es sich um die auf Jahresbasis kumulierte Verminderung der Wertberichtigungen aufgrund der Abwicklung ("Unwinding") von Abschlägen im Kontext der Anwendung der Rechnungslegungsmethode für effektive Zinssätze, siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.339(b). |
LIW | Liegenschaftswert | Gültig ab 31.12.2022. Diese abgeleitete Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung relevant. Sie wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Für die formale Ableitung siehe XEN_Liegenschaftswert. |
HNG | Hauptnutzungsgrad | Gültig ab 31.12.2022. Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen. Sie wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Der Hauptnutzungsgrad bezieht sich auf die Objektart und wird in Prozent des Ertrages oder der Fläche des Gesamtobjekts angegeben. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. . |
KAP | Kaufpreis | Gültig ab 31.12.2022. Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen. Sie wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Hierbei handelt es sich um den letzten bekannten Kaufpreis für das Objekt in EUR (exklusive USt). Bei share deals/mehreren Objekten ist ein anteiliger Kaufpreis abzuschätzen. Im Fall einer gemischten Nutzung ist der Wert für das Gesamtobjekt zu sourcen. Bei mehreren Kauf-Transaktionen zu einem Objekt (bspw. Zukauf) ist der letzte Transaktionspreis anzugeben. Wenn kein Kaufpreis existiert (bzw. er weder dem meldenden Institut bekannt ist noch aus dem Grundbuch ersichtlich ist) ist diese Wertart nicht zu melden. |
MAM | Marktmiete | Gültig ab 31.12.2022. Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen. Sie wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Hierbei handelt es sich um die (geschätzte) Marktmiete (bzw. nachhaltig erzielbare Erträge) des Objektes pro m2 Nutzfläche und Monat in EUR exkl. USt. Bei einem Objekt im Bau ist eine geschätzte Marktmiete des fertiggestellten Objektes anzugeben, bei unbebauten Grundstücken ist die Wertart nicht anzuliefern. Liegen unterschiedliche Mietverträge für einzelne Einheiten (bei einheitlicher Nutzungsart) vor, so ist ein Durchschnittswert über die Mietbeträge anzugeben. Im Fall einer gemischten Nutzung ist der Wert für das Gesamtobjekt zu sourcen. |
ISM | IstMiete | Gültig ab 31.12.2022. Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen. Sie wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Hierbei handelt es sich um die tatsächliche Miete eines vermieteten Objektes pro m2 und Monat in EUR exkl. USt aus dem letzten vorliegenden Mietvertrag. Liegen unterschiedliche Mietverträge für einzelne Einheiten (bei einheitlicher Nutzungsart) vor, so ist ein Durchschnittswert über die Mietbeträge anzugeben. Im Fall einer gemischten Nutzung ist der Wert für das Gesamtobjekt zu sourcen. Diese Wertart ist auch für unbebaute Grundstücke anzuliefern, wenn diese verpachtet werden. |
NUF | Nutzfläche | Gültig ab 31.12.2022. Gültig bis 31.05.2023: Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen. Gültig ab 30.06.2023: Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung sowie Immobiliensicherheiten für SRB-Melder der Datenanforderung zu den FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall relevant. Die Wertart wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Hierbei handelt es sich um die Netto-Grundfläche des Objektes gemäß ÖNORM EN 15221-6 in m2. Liegt diese nicht vor, kann die Fläche gem. Mietrechtsgesetz (MRG. §17(2)) bzw. Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002, §2(7)) bzw. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG, §16 (2)) oder die vermietbare Fläche angegeben werden. Bei einem Objekt in Bau ist die geschätzte Nutzfläche des fertiggestellten Objektes anzugeben. Im Fall einer gemischten Nutzung ist der Wert für das Gesamtobjekt zu sourcen. RIS - Mietrechtsgesetz § 17 - Bundesrecht konsolidiert (bka.gv.at) RIS - Wohnungseigentumsgesetz 2002 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 07.07.2021 (bka.gv.at) RIS - Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 07.07.2021 (bka.gv.at) |
GRF | Grundstücksfläche | Gültig ab 31.12.2022. Gültig bis 31.05.2023: Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen, die keine Wohnungseigentumsobjekte oder ideelle Anteile darstellen. Gültig ab 30.06.2023: Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung, die keine Wohnungseigentumsobjekte oder ideelle Anteile darstellen sowie Immobiliensicherheiten für SRB-Melder der Datenanforderung zu den FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall relevant. Die Wertart wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Hierbei handelt es sich um die Grundstücksfläche des Objektes in m2. Im Fall einer gemischten Nutzung ist der Wert für das Gesamtobjekt zu sourcen. |
NOP | Nachhaltiger Operativer Ertrag | Gültig ab 31.12.2022. Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen. Sie wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Der nachhaltige operative Ertrag (manchmal auch Reinertrag) ist jener Wert, der zukünftig durch Miet-/ oder Pachteinnahmen sowie sonstige Einkünfte abzüglich der Bewirtschaftungskosten erzielbar ist und die Basis für die Anwendung des Ertragswertverfahrens bildet (Wert im „Zähler“ der Discounted-Cash-Flow-Rechnung). Er ist entweder der aktuell erzielte Ertrag oder ein geschätzter Wert, etwa für Immobilien im Bau oder bei nicht ausgelasteten Objekten, und ist für das gesamte Objekt in EUR auf Jahresbasis anzugeben. Im Fall einer gemischten Nutzung ist der Wert für das Gesamtobjekt zu sourcen. Anmerkung: Falls bei der Bewertung ein 2-Phasen Modell angewendet wird ist der Ertrag aus der zweiten Phase anzugeben. |
AZI | Anzahl Zimmer | Gültig ab 31.12.2022. Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen. Sie wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der Zimmer des Objektes. |
APP | Anzahl Stellplätze | Gültig ab 31.12.2022. Diese Wertart ist für Gewerbeimmobilien iSd GIMPI-Verordnung zu befüllen. Sie wird immer auf STW_Sicherheiten_Stammdaten_Wert gesourced. Hierbei handelt es sich um die Anzahl der exklusiv dem Objekt zugeordneten KFZ-Stellplätze (in Garagen, Tiefgaragen sowie im Aussenbereich). |
AST | Anzahl Stundungsmaßnahmen | Gültig ab 31.12.2022. Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Die Wertart gibt die Anzahl der Stundungsmaßnahmen eines Geschäftsfalles wieder. für die formale Ableitung siehe XEN_Anzahl_Stundungen. Englische Codebezeichnung: "Count of forbearance measures applied" |
jkRUEC | jahreskumulierte Rückstellungen für Kreditzusagen, Bürgschaften und Garantien | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe, die positiv (bei einer Erhöhung der "Rückstellungen") oder negativ (bei einer Verminderung der "Rückstellungen") sein kann. Diese Größe stellt, dh. die Änderung der Wertart " Rückstellungen für Kreditzusagen, Bürgschaften und Garantien (RUECK) " seit dem Beginn des Geschäftsjahres dar. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated provisions for made commitments and guarantees" |
jkRUED | jahreskumulierte Rückstellungen für Derivate | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe, die positiv (bei einer Erhöhung der "Rückstellungen") oder negativ (bei einer Verminderung der "Rückstellungen") sein kann. Diese Größe stellt, dh. die Änderung der Wertart " Rückstellungen für Derivate (RUEDER) " seit dem Beginn des Geschäftsjahres dar. Englische Codebezeichnung: "Annual accumulated provisions for derivatives" |
jkWB | Wertberichtigungen | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe, die positiv (bei Erhöhung der "Wertberichtigungen") oder negativ (bei Verminderung der Wertberichtigungen") sein kann und wie folgt definiert ist:
Englische Codebezeichnung: "Impairments" |
jkPA | planmäßige Abschreibung | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe, die stets positiv ist und sich lediglich auf planmäßige Abschreibungen auf nicht-finanzielle Vermögensgegenstände bezieht. Außerplanmäßige Abschreibungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten sind unter " Wertberichtigungen (jkWB) " erfasst. Englische Codebezeichnung: "Scheduled write-off" |
jkGV | Gewinne/Verluste | Es handelt sich um eine auf Geschäftsjahr-Basis (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe, die positiv (bei Gewinnen) oder negativ (bei Verlusten) sein kann und wie folgt definiert ist:
Die Wertart ist auf WB_Wertberichtigungen zu sourcen um eine Darstellung nach Impairment-Stages sowie on- und off-balance zu ermöglichen. Englische Codebezeichnung: "Profits/losses" |
jkZIE | Zinserträge | Es handelt sich hierbei um eine (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe. Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep NGAAP Solo Inhalten im Datenmodell relevant. Diese Wertart ist i.A. positiv, kann aber - falls negative Zinserträge auch als solche dargestellt werden und nicht als (positive) " Zinsaufwendungen (jkZIA) " - negativ sein. Nach BWG sind aufgelaufene Zinserträge ebenfalls in dieser Wertart zu erfassen, d.h. es ist der "clean price approach" anzuwenden (siehe auch EBA ITS, Anhang V, Teil 2.31). Englische Codebezeichnung: "Interest income" |
jkZIA | Zinsaufwendungen | Es handelt sich hierbei um eine (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe. Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep NGAAP Solo Inhalten im Datenmodell relevant. Diese Wertart ist i.A. positiv, kann aber - falls negative Zinsaufwendungen auch als solche dargestellt werden und nicht als (positive) " Zinserträge (jkZIE) " - negativ sein. Nach BWG sind aufgelaufene Zinsaufwendungen ebenfalls in dieser Wertart zu erfassen, d.h. es ist der "clean price approach" anzuwenden (siehe auch EBA ITS, Anhang V, Teil 2.31). Englische Codebezeichnung: "Interest expenses" |
jkDIVE | Dividendenerträge | Es handelt sich hierbei um eine (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe. Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep NGAAP Solo Inhalten im Datenmodell relevant. Diese Wertart ist stets positiv. Nach BWG sind aufgelaufene Dividendenerträge ebenfalls in dieser Wertart zu erfassen, d.h. es ist der "clean price approach" anzuwenden (siehe auch EBA ITS, Anhang V, Teil 2.40). Englische Codebezeichnung: "Dividend income" |
jkXR | Wechselkurseffekte | Es handelt sich hierbei um eine (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe. Diese Wertart dient der Abbildung von wechselkursbedingten GuV-Beträgen von Geschäftsfällen/Sachkonten (siehe F 02.00, r310). Sie kann negativ (bei Wertminderung) oder positiv (bei Wertsteigerung) sein. Nicht in dieser Wertart enthalten sind Gewinne/Verluste aus dem Handel mit Fremdwährungen. Englische Codebezeichnung: "Exchange rate effects" |
jkGUVB | sonstiger GuV-Betrag | Es handelt sich hierbei um eine (jahres-)kumulierte, reine GuV-Größe. Diese Wertart dient der Abbildung von GuV-Beträgen bestimmter Geschäftsfälle/Sachkonten, die nicht bereits über die oben angeführten anderen GuV-Wertarten abgebildet sind. Beispielsweise wird mithilfe dieser Wertart die "Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken" (siehe F 02.00, r455), welcher als Sachkonto " Fonds für allgemeine Bankrisiken (FB1) " abgebildet wird, im Datenmodell dargestellt. Der Wertebereich dieser Wertart ist vom jeweiligem Sachkonto abhängig.
Diese Wertart ist für die Abbildung von FinRep NGAAP Solo Inhalten im Datenmodell relevant. Englische Codebezeichnung: "Other profit or loss amount" |
kFVC | kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vor Steuern | Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 13 Z. 179. Es handelt sich dabei um die kumulierten Änderungen seit Erwerb des Instrumentes. Sie können entweder positiv (bei einer insgesamten "Wertsteigerung" seit Erwerb) oder negativ (bei einer "Wertminderung") sein. Englische Codebezeichnung: "Accumulated change in fair value before taxes" |
pFVC | Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vor Steuern in der Periode | Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 13 Z. 178. Sie können entweder positiv (bei einer "Wertsteigerung") oder negativ (bei einer "Wertminderung") sein. Englische Codebezeichnung: "Change in fair value for the period" |
WB | Wertberichtigung / Rückstellung | Stand der Wertberichtigung oder Rückstellung zum Stichtag. Diese Wertart wird nur auf der Ebene von WB_Wertberichtigungen befüllt. Über diese Wertart können Wertberichtigungen oder (Drohverlust)Rückstellungen nach UGB und IFRS dargestellt werden. Wenn bei einem Datensatz auf WB_Wertberichtigungen das Attribut WB02_OnBalance_Kennzeichen = WAHR gesetzt ist, handelt es sich um eine Wertberichtigung, anderenfalls um eine Rückstellung für ein außerbilanzielles Geschäft. Siehe auch Darstellung von Wertberichtigungen nach UGB bzw. IFRS. Englische Codebezeichnung: "Impairment amount" bzw. "provision" |
WBIO | Erhöhung aufgrund von Originierung und Erwerb | Diese Wertart bildet Wertberichtigungen auf WB_Wertberichtigungen ab und ist eine Flussgröße ab Jahresbeginn. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Englische Codebezeichnung: "Increases due to origination and acquisition" |
WBDD | Rückgänge aufgrund von Ausbuchungen | Diese Wertart bildet Wertberichtigungen auf WB_Wertberichtigungen ab und ist eine Flussgröße ab Jahresbeginn. Sie ist mit negativem Vorzeichen anzuliefern. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Englische Codebezeichnung: "Decreases due to derecognition" |
WBCH | Änderungen aufgrund eines veränderten Ausfallrisikos (netto) | Diese Wertart bildet Wertberichtigungen auf WB_Wertberichtigungen ab und ist eine Flussgröße ab Jahresbeginn. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Englische Codebezeichnung: "Changes due to change in credit risk (net)" |
WBCM | Änderungen aufgrund von Anpassungen ohne Ausbuchung (netto) | Diese Wertart bildet Wertberichtigungen auf WB_Wertberichtigungen ab und ist eine Flussgröße ab Jahresbeginn. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Englische Codebezeichnung: "Changes due to modifications without derecognition (net)" |
WBCE | Änderungen aufgrund einer Aktualisierung der Methodik des Instituts für Schätzungen (netto) | Diese Wertart bildet Wertberichtigungen auf WB_Wertberichtigungen ab und ist eine Flussgröße ab Jahresbeginn. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Englische Codebezeichnung: "Changes due to update in the institution's methodology for estimation (net)" |
WBDW | Rückgänge im Berichtigungskonto aufgrund von Abschreibungen | Diese Wertart bildet Wertberichtigungen auf WB_Wertberichtigungen ab und ist eine Flussgröße ab Jahresbeginn. Sie ist mit negativem Vorzeichen anzuliefern. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Englische Codebezeichnung: "Decrease in allowance account due to write-offs" |
WBOA | Sonstige Anpassungen | Diese Wertart bildet Wertberichtigungen auf WB_Wertberichtigungen ab und ist eine Flussgröße ab Jahresbeginn. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Englische Codebezeichnung: "Other adjustments" |
NBWA | Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen Aktiv | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Diese Wertart stellt für einen Geschäftsfall oder ein Sachkonto den auf der Aktivseite der Bilanz zu verbuchenden "Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (NBW)" dar. Für die formale Ableitung siehe XEN_NBW_Aktiv. Englische Codebezeichnung: "Net carrying amount including accrued interest assets" |
NBWP | Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen Passiv | Es handelt sich hierbei um eine abgeleitete Wertart. Diese Wertart stellt für einen Geschäftsfall oder ein Sachkonto den auf der Passivseite der Bilanz zu verbuchenden "Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (NBW)" dar. Für die formale Ableitung siehe XEN_NBW_Passiv. Englische Codebezeichnung: "Net carrying amount including accrued interest liabilities" |
jkRUEF | Rückflüsse aus bereits abgeschriebenen Beträgen direkt über die GuV | Es handelt sich um eine jahreskumulierte Wertart. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Die Wertart ist auf WB_Wertberichtigungen zu sourcen um eine Darstellung nach Impairment-Stages sowie on- und off-balance zu ermöglichen. Englische Codebezeichnung: "Recoveries of previously written-off amounts recorded directly to the statement of profit or loss" |
jkDA | Direkte Abschreibungen über die GuV | Es handelt sich um einen jahreskumulierte Wertart. Hier sind nur Direktabschreibungen ohne die vorige Dotierung von Wertberichtigungen zu sourcen. Siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2.156-166 i) (Kapitel 11.2) Die Wertart ist auf WB_Wertberichtigungen zu sourcen um eine Darstellung nach Impairment-Stages sowie on- und off-balance zu ermöglichen. Englische Codebezeichnung: "Amounts written-off directly to the statement of profit or loss" |
GWD | Gewidmeter Wert des Deckungswertes | Gültig ab 30.06.2023: Betragsmäßiger Anteil des Instruments, der zur Deckung verwendet (d.h. dem Deckungsstock gewidmet) wird. Es handelt sich um eine abgeleitete Wertart, die im Zuge des XEN_Belegenheit_Liquiditaetsstufe ermittelt wird. Englische Codebezeichnung: "assigned value of a cover asset" |
AZL | Anteil der Zuordnung zum Liquiditätspuffer | Gültig ab 30.06.2023: Prozentualer Anteil des liquiden Aktivums, der dem Liquiditätspuffer des Deckungsstocks zugeordnet wird. Dieser Prozentwert ist als der Teil des gewidmeten "Marktwert nach Haircut und etwaigen Hedgingkosten (MWHH)" zu verstehen, d.h. dieser Wert bezieht sich nur auf jenen Teil des Instruments, das bereits einem Deckungsstock gewidmet ist (siehe Wertart "Widmungsanteil Pool (WID)"). Der betragsmäßige Wert, der dem Liquiditätspuffer eines Deckungsstocks zugewiesen wird (Wertart "Betrag der Zuordnung zum Liquiditätspuffer (BZL)"), wird somit anhand der Formel BZL = MWHH * WID/100 * AZL/100 berechnet. Die Wertart ist auf GF_Geschaeftsfall bzw. SK_Sachkonto anzuliefern. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. .Englische Codebezeichnung: "assigned share of a liquid asset" |
BZL | Betrag der Zuordnung zum Liquiditätspuffer | Gültig ab 30.06.2023: Betragsmäßiger Anteil des liquiden Aktivums, der dem Liquiditätspuffer des Deckungsstocks zugeordnet wird. Der BZL wird für HQLA (d.h. für liquide Aktiva gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute) anhand der Formel MWHH * WID/100 * AZL/100 berechnet. Es handelt sich um eine abgeleitete Wertart. Die formale Ableitung erfolgt im Algorithmus XEN_Belegenheit_Liquiditaetsstufe. Englische Codebezeichnung: "assigned value of a liquid asset" |
KFV | Kosten aus Führung und Verwaltung | Gültig ab 30.06.2023: Erwartete Kosten aus Führung und Verwaltung, die für die Beendigung und Liquidation eines Deckungsstocks anfallen. Siehe § 9 Abs. 4 Z 4 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Dieser Wert ist auf Ebene des Deckungsstocks (d.h. auf GPW_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool_Wert) anzuliefern. Englische Codebezeichnung: "costs related to maintenance and administration" |
ZinsD | Zinserträge aus Deckungswerten | Gültig ab 30.06.2023: Aufgelaufene Zinserträge aus Deckungswerten nach Abzug etwaiger aufgelaufener Zinsverbindlichkeiten (ebenfalls aus Deckungswerten, z.B. Negativzinsen). Siehe § 9 Abs. 8 Satz 2 Pfandbriefgesetz – PfandBGiZm § 9 Abs. 8 Satz 3 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Bei der Berechnung dieses Werts ist zu berücksichtigen, dass sich Zinserträge ggf. auf teilgewidmete Deckungswerte beziehen können und daher risikoadjustiert (und nicht anteilig) aufgeteilt werden sollen. Diese Aufteilung der Zinserträge betrifft insb. solche Kredite im Deckungsstock, die aufgrund von LTV-Grenzen als Ganzes nicht anerkennungsfähig wären. Dieser Wert ist auf Ebene des Deckungsstocks (d.h. auf GPW_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool_Wert) anzuliefern. Englische Codebezeichnung: "interest receivable on cover assets" |
SollD | Solldeckung | Gültig ab 30.06.2023: Gesamtbetrag der Zahlungsverbindlichkeiten eines Programms gedeckter Schuldverschreibungen. Siehe § 9 Abs. 4 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Dieser Wert ist auf Ebene des Deckungsstocks (d.h. auf GPW_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool_Wert) anzuliefern. Englische Codebezeichnung: "required coverage" |
IstD | Istdeckung | Gültig ab 30.06.2023: Gesamtbetrag der Zahlungsforderungen aus allen Deckungswerten eines Deckungsstocks, die einen Beitrag zur Erfüllung der Deckungsanforderung leisten. Siehe § 9 Abs. 5 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Dieser Wert ist auf Ebene des Deckungsstocks (d.h. auf GPW_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool_Wert) anzuliefern. Englische Codebezeichnung: "available coverage" |
LAS1 | Liquide Aktiva der Stufe 1 | Gültig ab 30.06.2023: Gesamtwert der liquiden Aktiva der Stufe 1, die dem Liquiditätspuffer des Deckungsstocks zugeordnet sind. Siehe § 21 Abs. 2 Z 1 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Die zu berücksichtigenden Aktiva setzen sich aus direkt gehaltenen liquiden Aktiva der Stufe 1 gemäß Artikel 10 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute sowie indirekt gehaltenen liquiden Aktiva der Stufe 1 gemäß Artikel 15 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute zusammen. Ihr Gesamtwert ist gemäß Artikel 9 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute zu bestimmen (d.h. Marktwert nach Haircut und nach etwaigen Hedgingkosten). Es handelt sich um eine abgeleitete Wertart. Die formale Ableitung erfolgt im Algorithmus XEN_Liquide_Aktiva_Stufe1. Englische Codebezeichnung: "level 1 liquid assets" |
LAS2A | Liquide Aktiva der Stufe 2A | Gültig ab 30.06.2023: Gesamtwert der liquiden Aktiva der Stufe 2A, die dem Liquiditätspuffer des Deckungsstocks zugeordnet sind. Siehe § 21 Abs. 2 Z 1 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Die zu berücksichtigenden Aktiva setzen sich aus direkt gehaltenen liquiden Aktiva der Stufe 2A gemäß Artikel 11 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute sowie indirekt gehaltenen liquiden Aktiva der Stufe 2A gemäß Artikel 15 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute zusammen. Ihr Gesamtwert ist gemäß Artikel 9 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute zu bestimmen (d.h. Marktwert nach Haircut und nach etwaigen Hedgingkosten). Es handelt sich um eine abgeleitete Wertart. Die formale Ableitung erfolgt im Algorithmus XEN_Liquide_Aktiva_Stufe2A Englische Codebezeichnung: "level 2A liquid assets" |
LAS2B | Liquide Aktiva der Stufe 2B | Gültig ab 30.06.2023: Gesamtwert der liquiden Aktiva der Stufe 2B, die dem Liquiditätspuffer des Deckungsstocks zugeordnet sind. Siehe § 21 Abs. 2 Z 1 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Die zu berücksichtigenden Aktiva setzen sich aus direkt gehaltenen liquiden Aktiva der Stufe 2B gemäß Artikel 12 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute sowie indirekt gehaltenen liquiden Aktiva der Stufe 2B gemäß Artikel 15 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute zusammen. Ihr Gesamtwert ist gemäß Artikel 9 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute zu bestimmen (d.h. Marktwert nach Haircut und nach etwaigen Hedgingkosten). Es handelt sich um eine abgeleitete Wertart. Die formale Ableitung erfolgt im Algorithmus XEN_Liquide_Aktiva_Stufe2B Englische Codebezeichnung: "level 2B liquid assets" |
MWHH | Marktwert nach Haircut und etwaigen Hedgingkosten | Gültig ab 30.06.2023: Wert eines HQLA gemäß Artikel 9 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute Englische Codebezeichnung: "market value after haircut and any hedging costs" |
RKI | Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten | Gültig ab 30.06.2023: Gesamtwert der Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten (gemäß Artikel 129 Abs. 1 lit. c Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR)), die dem Liquiditätspuffer des Deckungsstocks zugeordnet sind. Siehe § 21 Abs. 2 Z 2 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Es handelt sich um eine abgeleitete Wertart. Die formale Ableitung erfolgt im Algorithmus XEN_Liquide_Aktiva_KI Englische Codebezeichnung: "exposures to credit institutions" |
GNLA | Maximum der täglichen kumulierten Netto-Liquiditätsabflüsse | Gültig ab 30.06.2023: Maximale Gesamtnettoliquiditätsabflüsse für die nächsten 180 Tage. Siehe § 21 Abs. 1 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Zur Berechnung wird festgehalten, dass für jeden Tag die Summe der bis zu diesem Tag anfallenden Tagesdifferenzen (berechnet als Zuflüsse abzüglich der Abflüsse) zu bilden ist. Der größte auf Nettobasis berechnete negative Betrag ist für die nächsten 180 Tage durch den Liquiditätspuffer abzudecken. Siehe RV-Erläuterungen zum § 21 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Dieser Betrag ist mit positivem Vorzeichen zu melden und ist auf Ebene des Deckungsstocks (d.h. auf GPW_Geschaeftsfall_Sicherheiten_Sachkonten_Pool_Wert) anzuliefern. Englische Codebezeichnung: "maximum cumulative daily net liquidity outflows" |
WCB | Wert der gedeckten Schuldverschreibung | Gültig ab 30.06.2023: Nennwert oder rechnerischer Rückkaufwert einer ausstehenden gedeckten Schuldverschreibung. Bei als Nullkuponanleihen begebenen gedeckten Schuldverschreibungen und bei gedeckten Schuldverschreibungen, deren Einlösungswert den Nennwert übersteigt, ist anstelle des Nennwerts der rechnerische Rückkaufwert gemäß § 9 Abs. 7 Pfandbriefgesetz – PfandBG anzugeben. Es handelt sich um eine abgeleitete Wertart. Die formale Ableitung erfolgt im Algorithmus XEN_Wert_gedSchV. Englische Codebezeichnung: "covered bond value" |
ZinsCB | Zinsverbindlichkeiten der gedeckten Schuldverschreibung | Gültig ab 30.06.2023: Aufgelaufene Zinszahlungen auf eine ausstehende gedeckte Schuldverschreibung. Siehe § 9 Abs. 4 Z 2 Pfandbriefgesetz – PfandBG iZm § 9 Abs. 8 Satz 3 Pfandbriefgesetz – PfandBG. Insbesondere sind hier auch zukünftig anfallende Zinsen der während Restlaufzeit umfasst. Der Wert ist auf GFW_Geschaeftsfall_Wert anzuliefern. Englische Codebezeichnung: "interest payable on a covered bond" |
ARZ | anteilige Rückzahlung | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Die Wertart gibt den Anteil einer möglichen Rückzahlung an, wenn sich die frühe Rückzahlung nur auf einen Teil der Verbindlichkeit bezieht (z.B. frühe Rückzahlung von 50% des Nennbetrags). Dabei soll immer der maximal mögliche Anteil angegeben werden. Das Feld ist nur zu befüllen, wenn eine Option für den Gläubiger besteht, eine teilweise frühe Rückzahlung zu verlangen, oder Bedingungen für die frühere Rückzahlung vertraglich vorgesehen sind. Diese Wertart entspricht der |
NARP | Rahmenprovision | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Die Wertart gibt die aktuell vereinbarte Bereitstellungsprovision bei Krediten mit nicht ausgenutztem Rahmen an. Diese Wertart entspricht der |
NNK | Nennkapital | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Die Wertart ist wie folgt definiert: Nennkapital ist das Grundkapital einer AG bzw. das Stammkapital einer GmbH. Das Nennkapital ist gemäß § 229 UGB auf der Passivseite mit dem „Betrag“ der übernommenen Einlagen anzusetzen und entspricht im Sinn des § 224 Abs. 3 UGB dem „Gesamtnennbetrag der Geschäftsanteile“. Diese Definition gilt auch für Institute in der Rechtsform der Genossenschaft und Sparkasse. Diese Wertart ist pro Investor auf GIW_Geschaeftsfall_Investor_Wert anzuliefern. |
AGDG | Agio/Disagio | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Die Wertart dient der Angabe eines höheren (+Agio) / oder niedrigeren (- Disagio) Preises für ein Wertpapier im Vergleich zu seinem Nennwert. |
STRE | stille Reserven | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Die Wertart dient der Darstellung von Abweichungen zu den Bewertungsansätzen gemäß den §§ 203, 206, und 207 UGB bis max. 4 % des Gesamtbetrages folgender Vermögensgegenstände: Forderungen von Kreditinstituten, Wertpapiere (mit Ausnahme jener, die wie Anlagevermögen bewertet sind oder Teil des Handelsbestandes sind) und Ausleihungen an Nichtbanken. |
DIVR | Dividendenrendite | Gültig ab 30.06.2023: Gilt nur für FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall. Die Wertart gibt die durchschnittliche erwartete Dividendenrendite der nächsten drei Jahre an. Diese Wertart entspricht der Konvention, dass 100% dem Wert 100 entspricht. Englische Codebezeichnung: "Dividend yield" |
NDGNS | Wert der gebuchten Nettosicherheit | gültig ab 30.06.2023: Wert der gebuchten Nettosicherheit im Rahmen einer Nettingvereinbarung. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Wert_der_gebuchten_Nettosicherheit. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Value of Net Collateral Posted" |
NDGA | Geschätzter Abschlussbetrag | gültig ab 30.06.2023: Wert der gebuchten Nettosicherheit im Rahmen einer Nettingvereinbarung. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Geschaetzter Abschlussbetrag. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Estimated Close-Out Amount" |
OALDR | Ausstehender Betrag | gültig ab 30.06.2023: Ausstehender Betrag definiert als ausstehender Nominalwert zuzüglich Zinsabgrenzungen. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Ausstehender_Betrag. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Outstanding amount" |
NEMBW | Nicht Eigenmittel-anrechenbarer Anteil | gültig ab 30.06.2023: Anteil am Buchwert der Verbindlichkeit, die nicht als Eigenmittel anrechenbar ist. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Nicht_Eigenmittel_anrechenbarer_Anteil. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Amount of subordinated liabilities not eligible as own funds at PoE level" |
NHBV | Unterbesicherter Anteil | gültig ab 30.06.2023: Unterbesicherter Anteil der Verbindlichkeit basierend auf der Höhe der Besicherung. Die Wertart wird abgeleitet durch XEN_Unterbesicherter_Anteil. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Amount of the ‘undercollateralised’ part" |
GARMI | Garantierter Mindestkapitalbetrag | gültig ab 30.06.2023: Der garantierte Mindestkapitalbetrag einer strukturierten Verbindlichkeit, der nicht von Eventualverbindlichkeiten abhängig ist. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Guaranteed minimum principal" |
HEXV | Höhe der externen Verbindlichkeit | gültig ab 30.06.2023: Diese Wertart gibt für gegebene Garantien gegenüber SPVs den "ausstehender Nominalwert (ONA)" der durch die Garantie abgesicherten Verbindlichkeiten an. Diese Wertart wird aktuell nur für "SRB Datenanforderungen für den Abwicklungsfall" verwendet. Englische Codebezeichnung: "Amount of the external liabilities" |