Bezeichnung der BC CodelisteAnlage_Umlauf_Vermoegens_CL
Verbale Beschreibung/Beispiele § 198 UGB (1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die unversteuerten Rücklagen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 195 aufzugliedern.

(2) Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 140/2009)

(4) Als Umlaufvermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die nicht bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Rechtlicher Hintergrund-
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB-
Algorithmus/Entstehung/Bildung-
Kommt vor in/wird verwendet für

GF08_Anlage_Umlauf_Vermoegen_Code

SC_Anlage_Umlauf_Vermoegen_Code

Wertebereich Tabelle (Link)-

Code

Codebezeichnung

Beschreibung

A

Anlagevermögen

Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

U

Umlaufvermögen

Als Umlaufvermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die nicht bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

K

Kein Betriebsvermögen

Weder Anlage- noch Umlaufvermögen

  • No labels