Unter "Barvorlagen" (auch "Fixtranchen", "Fixvorlagen" u. dgl.) sind insbesondere kurzfristige Zuzählungen, die mit einer fix vereinbarter Laufzeit, einem fixen Betrag und einem festen Zinssatz ausgestattet sind, zu verstehen.
Unter "Barvorlagen" (auch "Fixtranchen", "Fixvorlagen" u. dgl.) sind insbesondere kurzfristige Zuzählungen, die mit einer fix vereinbarter Laufzeit, einem fixen Betrag und einem festen Zinssatz ausgestattet sind, zu verstehen.