Beispiel 1:
a) Für einen Kredit mit Laufzeit von 2 Jahren wird ein Zinssatz von 5,75 % vereinbart. Die Zinsen werden vierteljährlich kapitalisiert. Der zu meldende annualisierte vereinbarte Jahreszinssatz ist 5,8752 % und ergibt sich wie folgt:
b) Werden die Zinsen nur einmal jährlich kapitalisiert, ist ein Zinssatz von 5,75 % zu melden.
c) Werden die Zinsen nur einmal am Ende der Laufzeit nach 2 Jahren kapitalisiert, ist ein Zinssatz von 5,5936 % zu melden:
Beispiel 2:
Bei einer Einlage mit Staffelzinsen wird vereinbart, dass im 1. Jahr 2 %, im 2. Jahr 3 %, im 3. Jahr 4 % und im 4. Jahr 5 % Zinsen gezahlt werden. Die Zinsen werden einmal jährlich kapitalisiert. Der zu meldende Zinssatz ist 3,494 %.
Beispiel 3:
Kredit für Hochwasseropfer mit einer vereinbarten Laufzeit von 10 Jahren und einem vereinbarten Zinssatz von 0 % im ersten Jahr und einem Zinssatz von 6 % für die Jahre 2 bis 9. Zinskapitalisierung nur einmal jährlich. Der zu meldende Zinssatz ist 5,3841 %.
Beispiel 4:
Eine Einlage mit Laufzeit von 5 Jahren wird mit einem Zinssatz von 1% neu abgeschlossen. Zusätzlich wird für die ersten 6 Monate ein Zinsbonus von 1% gewährt. Die Zinsen werden halbjährlich kapitalisiert.
Annualisierter Jahreszinssatz 1. Jahr | 1,5050% |
Annualisierter Jahreszinssatz 2.-5. Jahr | 1,0025% |
Zu meldender Zinssatz | 1,1028% |
Berechnung des annualisierten vereinbarten Jahreszinssatzes:
a) geometrisches Mittel aus Zinssatz mit dem Zinsbonus bzw. ohne Zinsbonus im 1. Jahr:
b) Annualisierter Jahreszinssatz 2.-5. Jahr:
Geometrisches Mittel: 1.-5. Jahr: