Bezeichnung der BC Codeliste | Bilanzielle_Eigenkapitalklassifikation_NGAAP_CL |
Kurzbezeichnung | |
Verbale Beschreibung/Beispiele | bilanzielle Eigenkapitalklassifikation Codeliste |
Rechtlicher Hintergrund | |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | |
Kommt vor in/wird verwendet für | GFA136_bilanzielle_Eigenkapitalklassifikation_NGAAP_Code |
Wertebereich Tabelle (Link) |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
KEI | kein Eigenkapital | Hierbei handelt es sich um eigene begebene Finanzinstrumente, die zum Fremdkapital zählen. Hybride Anleihen, die gem. BWG nicht dem Eigenkapital zugerechnet werden dürfen, sind dieser Kategorie zuzuordnen. Pflichtwandelschuldverschreibungen gem. § 26 BWG sind gem. AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee)-Stellungnahme zu Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten je nach Form der Verlusttragung entweder ganz dem Fremd- oder ganz dem Eigenkapital zuzuordnen. Im zweiten Fall wären sie der Kategorie "SB2" zuzuordnen. |
KAP | Gezeichnetes Kapital | BAD Artikel 4.Liabilities (9), BAD Artikel 22 |
EKZ | Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.18; mithilfe dieser Ausprägung werden Eigenkapitalkomponenten zusammengesetzter Finanzinstrumente klassifiziert. Hierunter ist die Eigenkapitalkomponente (Stillhalterprämie) von klassischen Wandelanleihen zu verstehen (siehe auch AFRAC-Stellungnahme zu Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten). |
SB1 | Instrumente ohne Stimmrechte gem. § 26a BWG | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.19; mithilfe dieser Ausprägung werden ausschließlich begebene Eigenkapitalinstrumente klassifiziert, die Instrumente ohne Stimmrechte gemäß § 26a BWG darstellen. |
SB2 | Sonstige begebene Eigenkapitalinstrumente | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.19; mithilfe dieser Ausprägung werden ausschließlich begebene Eigenkapitalinstrumente gekennzeichnet, die nicht in den oben angeführten Kategorien vorkommen. |