Bezeichnung der BC CodelisteBilanzielle_Eigenkapitalklassifikation_NGAAP_CL
Kurzbezeichnung


Verbale Beschreibung/Beispielebilanzielle Eigenkapitalklassifikation Codeliste
Rechtlicher Hintergrund


Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB
Algorithmus/Entstehung/Bildung
Kommt vor in/wird verwendet fürGFA136_bilanzielle_Eigenkapitalklassifikation_NGAAP_Code
Wertebereich Tabelle (Link)
CodeCodebezeichnungBeschreibung

KEI

kein EigenkapitalHierbei handelt es sich um eigene begebene Finanzinstrumente, die zum Fremdkapital zählen. Hybride Anleihen, die gem. BWG nicht dem Eigenkapital zugerechnet werden dürfen, sind dieser Kategorie zuzuordnen. Pflichtwandelschuldverschreibungen gem. § 26 BWG sind gem. AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee)-Stellungnahme zu Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten je nach Form der Verlusttragung entweder ganz dem Fremd- oder ganz dem Eigenkapital zuzuordnen. Im zweiten Fall wären sie der Kategorie "SB2" zuzuordnen.

KAP

Gezeichnetes KapitalBAD Artikel 4.Liabilities (9), BAD Artikel 22

EKZ

Eigenkapitalkomponente zusammengesetzter Finanzinstrumente

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.18; mithilfe dieser Ausprägung werden Eigenkapitalkomponenten zusammengesetzter Finanzinstrumente klassifiziert. Hierunter ist die Eigenkapitalkomponente (Stillhalterprämie) von klassischen Wandelanleihen zu verstehen (siehe auch AFRAC-Stellungnahme zu Sonderfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und vergleichbaren Finanzinstrumenten beim Emittenten).

SB1

Instrumente ohne Stimmrechte gem. § 26a BWG

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.19; mithilfe dieser Ausprägung  werden ausschließlich begebene Eigenkapitalinstrumente klassifiziert, die Instrumente ohne Stimmrechte gemäß § 26a BWG darstellen.

SB2

Sonstige begebene Eigenkapitalinstrumente

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.19; mithilfe dieser Ausprägung werden ausschließlich begebene Eigenkapitalinstrumente gekennzeichnet, die nicht in den oben angeführten Kategorien vorkommen.