Bezeichnung des Templates | EBA-ITS on Resolution Planning |
Überleitungsregeln | siehe: EBA-ITS on Resolution Planning (20221007).xlsx Delta-File: DeltaFile_EBA-ITS on Resolution Planning (20221007).xlsx (Änderungen zur Version 5.3) Hinweis: Die Überleitungsregeln gelten sowohl für den unkonsolidierten als auch für den konsolidierten Beleg. |
Zusätzliche Infos zu den Überleitungs-regeln | Es ist zu beachten, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Überleitungsregeln aus dem Basic Cube um keine Programmiervorlage handelt, sondern um eine verbesserte/präzisere Ausweisrichtlinie. Für die Inhalte der Meldung ist weiterhin das meldende Institut verantwortlich. Zu melden sind jedenfalls jeweils die auf den OeNB Internetseiten veröffentlichten gültigen Positionsnummern (siehe https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/resolution-planning.html).
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OeNB Code des Templates | RPEU/RPEK |
Kurzbezeichnung Deutsch | Resolution Planning |
Kurzbezeichnung Englisch | Resolution Planning |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Meldung von Informationen zu den Bilanzposten und außerbilanziellen Posten im Rahmen des EBA Implementing Technical Standards on procedures, forms and templates for resolution planning |
Gesetzliche Grundlage | |
Meldeobjekt verbale Beschreibung | Z 02.00: ENTWEDER:
ODER (SOFERN ABWEICHEND):
Z 04.00:
Z05.01 und Z05.02: ENTWEDER:
ODER (SOFERN ABWEICHEND):
Z06.00:
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Melderkreis | Der ITS gilt grundsätzlich für alle Banken. Die Abwicklungsbehörde wird aber nach Veröffentlichung des finalen ITS durch die Europäische Kommission eine große Anzahl an Banken, die unter „simplified obligations“ fallen, von der Meldeverpflichtung ausnehmen. Banken in der Zuständigkeit des SRB werden jedenfalls der Meldeverpflichtung unterliegen. Jene Banken in der Zuständigkeit der FMA als nationale Abwicklungsbehörde, die zum gegenwärtigen Stand den ITS on Resolution Planning voraussichtlich im Jahr 2019 zu melden haben, wurden seitens der FMA bereits darauf hingewiesen. |
Meldeperiodizität | jährlich |
Meldeperiode | Jahr |
Meldetermin | 30.04. Anmerkung: SRB-Banken melden die Inhalte von Z02.00, Z04.00 und Z05.02 bis 31.3., da diese durch LDR abgedeckt sind. |
Meldestichtag | Jahresultimo |
Meldewährung | EUR |
Meldeeinheit | Werte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden. |