Bezeichnung des TemplatesEBA-ITS on Resolution Planning
Überleitungsregeln

siehe: EBA-ITS on Resolution Planning (20221007).xlsx

Delta-File: DeltaFile_EBA-ITS on Resolution Planning (20221007).xlsx (Änderungen zur Version 5.3)

Hinweis: Die Überleitungsregeln gelten sowohl für den unkonsolidierten als auch für den konsolidierten Beleg.

Zusätzliche Infos zu den Überleitungs-regeln

Es ist zu beachten, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Überleitungsregeln aus dem Basic Cube um keine Programmiervorlage handelt, sondern um eine verbesserte/präzisere Ausweisrichtlinie. Für die Inhalte der Meldung ist weiterhin das meldende Institut verantwortlich. Zu melden sind jedenfalls jeweils die auf den OeNB Internetseiten veröffentlichten gültigen Positionsnummern (siehe https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/resolution-planning.html).

  • Die Überleitungen des Template Z02.00 sind durch die Überleitungen des Template T01.00 des Liability Data Report abgedeckt.
  • Sofern Überleitungen sich auf eine Eigenschaft einer Einheit beziehen (bspw. Sektor, Land), so ist - wenn nicht explizit anders angegeben - bei Geschäftsfällen stets die Rolle "Inhaber (IH)" und bei Sachkonten die "Dem Sachkonto zugeordnete Einheit (SD)" gemeint.
  • Die Sachkonten der Passivseite sind mittels Rolle "Dem Sachkonto zugeordnete Einheit (SD)" einer Dummy-Einheit zuzuordnen, sodass sie eindeutig einer Spalte in Z 02.00 zugeordnet werden können (Sektor-Identifikation).
  • Für die Kategorie "Other MREL eligible liabilities" (s. r380, Z02.00) wurden keine Allokationsregeln definiert; die Zellen sind ggf. manuell zu befüllen.
  • Geschäftsfälle mit GF112_Zerlegung_Underlying_Kennzeichen = WAHR sind für die Überleitung nicht zu berücksichtigen.
  • Die Überleitung basiert auf der Entität RP_Resolution_Planning. Von dieser Entität sind insbesondere die folgenden Wertarten zu selektieren:
  • Für Zwecke der Überleitung von Template 05.01 und Template 05.02 sind Einheiten konzernübergreifend zusammenzufassen. Dies kann über EMA76_Legal_Entity_Identification, AI_OeNB_IdentNr oder EM91_Meta_Kundennummer_ID erfolgen.
OeNB Code des TemplatesRPEU/RPEK
Kurzbezeichnung DeutschResolution Planning
Kurzbezeichnung EnglischResolution Planning
Verbale Beschreibung/Beispiele

Meldung von Informationen zu den Bilanzposten und außerbilanziellen Posten im Rahmen des EBA Implementing Technical Standards on procedures, forms and templates for resolution planning

Gesetzliche Grundlage
Meldeobjekt verbale Beschreibung

Z 02.00:

ENTWEDER:

  • auf unkonsolidierter Basis: EU-Mutter und sämtliche (gem. Art. 2 (4) Draft Implementing Standards on the provision of information for the purpose of resolution plans under Article 11(3) of Directive 2014/59/EU) relevante Institute der Bankengruppe, ausgenommen jene Institute mit (solo) MREL-Waiver und
  • auf konsolidierter Basis (scope of consolidation: CRR-Konsolidierungskreis)

ODER (SOFERN ABWEICHEND):

  • auf unkonsolidierter Basis: Resolution entity und sämtliche (gem. Art. 2 (4) Draft Implementing Standards on the provision of information for the purpose of resolution plans under Article 11(3) of Directive 2014/59/EU ) relevante Institute der Bankengruppe, ausgenommen jene Institute mit (solo) MREL-Waiver: jeweils und
  • auf konsolidierter Basis (scope of consolidation: resolution group)

Z 04.00:

  • auf konsolidierter Basis (scope of consolidation: CRR-Konsolidierungskreis/bilanzieller Konsolidierungskreis)

Z05.01 und Z05.02:

ENTWEDER:

  • auf unkonsolidierter Basis: EU-Mutter und
  • auf konsolidierter Basis (scope of consolidation: CRR-Konsolidierungskreis)

ODER (SOFERN ABWEICHEND):

  • auf unkonsolidierter Basis: Resolution entity und
  • auf konsolidierter Basis (scope of consolidation: resolution group)

Z06.00:

  • auf konsolidierter Basis (scope of consolidation: CRR-Konsolidierungskreis)
Melderkreis

Der ITS gilt grundsätzlich für alle Banken. Die Abwicklungsbehörde wird aber nach Veröffentlichung des finalen ITS durch die Europäische Kommission eine große Anzahl an Banken, die unter „simplified obligations“ fallen, von der Meldeverpflichtung ausnehmen. Banken in der Zuständigkeit des SRB werden jedenfalls der Meldeverpflichtung unterliegen. Jene Banken in der Zuständigkeit der FMA als nationale Abwicklungsbehörde, die zum gegenwärtigen Stand den ITS on Resolution Planning voraussichtlich im Jahr 2019 zu melden haben, wurden seitens der FMA bereits darauf hingewiesen.

Meldeperiodizitätjährlich
MeldeperiodeJahr
Meldetermin

30.04.

Anmerkung: SRB-Banken melden die Inhalte von Z02.00, Z04.00 und Z05.02 bis 31.3., da diese durch LDR abgedeckt sind.

MeldestichtagJahresultimo
MeldewährungEUR
MeldeeinheitWerte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden.
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