Bezeichnung des TemplatesEBA-ITS on TLAC and MREL reporting
Überleitungsregeln
Zusätzliche Infos zu den Überleitungs-regeln

Es ist zu beachten, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Überleitungsregeln aus dem Basic Cube um keine Programmiervorlage handelt, sondern um eine verbesserte/präzisere Ausweisrichtlinie. Für die Inhalte der Meldung ist weiterhin das meldende Institut verantwortlich. Zu melden sind jedenfalls jeweils die auf den OeNB Internetseiten veröffentlichten gültigen Positionsnummern (siehe https://www.oenb.at/Statistik/Meldewesen/Meldebestimmungen/Aufsichtsstatistik/resolution-planning.html).

Die zusätzlichen Meldepositionen zur Höhe des externen bzw. internen MREL-Erfordernisses im Tabellenblatt 01.00 und 03.00 entsprechen den Positionen zum externen bzw. internen MREL Requirement in Tabellenblatt „EU KM2“ (Zeilen EU-7 bis EU 10) und „EU iLAC“ (Zeilen EU-18 bis EU-21) der Veröffentlichungsbestimmungen des Annex V (Disclosure on MREL and TLAC – templates). Eine Definition jener Datenpunkte ist auf Seite 5 bzw. auf den Seiten 18 bis 19 des Annex VI (Disclosure on MREL and TLAC – instructions) zu finden, siehe https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/implementing-technical-standards-disclosure-and-reporting-mrel-and-tlac-1

OeNB Code des TemplatesMREL
Kurzbezeichnung DeutschMREL-Reporting
Kurzbezeichnung EnglischMREL reporting
Verbale Beschreibung/Beispiele

Meldung von MREL-fähigen Instrumenten und entsprechender Kennzahlen auf granularer und aggregierter Basis für Zwecke des MREL-Monitorings

Gesetzliche Grundlage

Durchführungsverordnung (EU) 2021/763


  • 01.00, 02.00
    • auf Resolution group-Ebene bzw. solo von Resolution entities, falls keine Resolution group vorhanden ist
  • 03.00
    • solo von Non-resolution entities bzw. konsolidiert, wenn die Non-resolution entity der der internen MREL auf konsolidierter Basis unterliegt (Anm.: derzeit sind in AT nur Fälle von solo-Reporting bekannt)
  • 05.00
    • solo (von Non-Resolution entities)
  • 06.00
    • solo (von Resolution entities)
  • 04.00, 07.00
    • auf Resolution group-Ebene bzw. solo von Resolution entities, falls keine Resolution group vorhanden ist UND 
    • solo von Non-resolution entities bzw. konsolidiert, wenn die Non-resolution entity der der internen MREL auf konsolidierter Basis unterliegt
Melderkreis

tba

Meldeperiodizitätquartalsweise
MeldeperiodeQuartal
MeldeterminEBA-ITS-Meldetermin (analog Supervisory Reporting)
MeldestichtagQuartalsultimo
MeldewährungEUR
MeldeeinheitWerte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden.
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