Unter "Einmalkredit" sind all jene Kredite bzw. Darlehen zu verstehen, die – wenn auch in mehreren Teilen – bis zu den vereinbarten Rahmen zugezählt werden und nach begonnener Rückführung (in Raten, Tranchen oder endfällig)  nicht mehr wieder ausgenützt werden dürfen. Unter der Geschäftsfallkategorie Einmalkredite sind auch Schuldscheindarlehen auszuweisen. Barvorlagen sind hingegen in der eignen Geschäftsfallkategorie "Barvorlagen (E)" abzubilden. In dieser Kategorie sind auch MIRE Guthaben bei der OeNB auszuweisen.