Bezeichnung der BC CodelisteEreignisart_CL 
Verbale Beschreibung/BeispieleDie Codeliste bildet besondere Vorkommnisse in Zusammenhang mit einem Geschäftsfall ab, die bei der Formulierung von Algorithmen aller Art  für abgeleitete Attribute, Meldekonzepte, Smart-Cube-Attribute und anderes mehr zu beachten sind. Diese Ereignisse können technischer Natur sein (z.B.: Technische Umstellung, es sind gewisse Verknüpfungen nicht möglich), aber auch von inhaltlicher Relevanz (z.B.: Zinssatzänderung aufgrund einer Vereinbarung zwischen Kunden und Kreditinstitut).
Rechtlicher Hintergrund

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Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB-
Algorithmus/Entstehung/Bildung-
Kommt vor in/wird verwendet für

AI_Ereignisart_Code



CodeCodebezeichnungBeschreibung

TU

Technische Umstellung

ID hat sich aus technischen Gründen zur letzten Anlieferung geändert; zu beachten insbesondere bei der Berechnung von Neugeschäften bei Krediten. Dies kann beispielsweise erfolgen, falls ein Rahmen bei einem revolvierenden Kredit als Wertart dargestellt wird und bei Drehen ins Haben als eigener Geschäftsfall mit neuer Geschäftsfall ID. In diesem Fall darf keine Neukreditvergabe berechnet werden, es handelt sich um eine technische Umstellung. Um Verknüpfung zwischen dem Geschäftsfall in der aktuellen Periode mit demselben Geschäftsfall in der Vorperiode herstellen zu können, wird das Attribut AI_Geschaeftsfall_ID2 auf der Entität EE_Ereignis mit der alten Geschäftsfall ID befüllt.

Diese Ereignisart ist insbesondere auch zu setzen, wenn der ursprüngliche Kredit gegen ein neues Instrument mit neuem Identifier und veränderten Kondition "ausgetauscht" wird. Je nachdem, ob gleichzeitig eine Aufstockung erfolgte, ist zusätzlich die Ereignisart "Rahmenerhöhung" oder (sofern keine Aufstockung erfolgte) "Neuverhandlung der Vertragsinhalte" zu setzen. 

Achtung: Wenn eine technische Umstellung vorliegt, muss diese immer am Tag nach dem Meldestichtag vor allen anderen Ereignissen vollzogen werden. In Zukunft muss ausschließlich die neue Geschäftsfall ID verwendet werden. Dies garantiert bei weiteren Ereignissen in der Meldeperiode, dass diese richtig verarbeitet werden.

PR

Prolongation

Prolongationen im Sinne der untenstehenden Definition, die nach dem Stichtag 30.11.2020 stattfinden, dürfen nicht mehr über dieses Ereignis dargestellt werden sondern müssen als neues Instrument dargestellt werden (auch wenn legistisch kein neuer Vertrag aufgesetzt bzw. keine neue Kontonummer vergeben wurde).

Bei Geschäftsfällen, bei denen eine Prolongation bereits am oder vor dem Stichtag 30.11.2020 erfasst wurde, ist diese Ereignisart weiterhin anzuliefern.

Kreditverträge, die im aktuellen Meldemonat ausgelaufen sind und mit dem Kunden aktiv neu verhandelt werden (Anschlussverträge), werden im Sinne des Datenmodells als Prolongation bezeichnet und sind wie Neukreditverträge zu behandeln. Hierunter sind ebenfalls Anschlussverträge (Prolongationen) zu verstehen, selbst wenn legistisch kein neuer Vertrag aufgesetzt wurde, ökonomisch das Geschäft aber einem neuen Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern entspricht (beispielsweise kurzfristige Betriebsmittelkredite, die immer wieder prolongiert werden). In diesem Fall kann auch ein neuer Geschäftsfall angelegt werden.

Automatische Prolongationen (eines Vertrags), d.h. ohne aktive Beteiligung des Vertragsnehmers, sind hingegen kein Teil des Neugeschäfts/-kreditsvolumens und daher auch nicht als Ereignis zu betrachten.

Achtung! Laufzeitverlängerungen während der Laufzeit (oder auch kurz vor Ende der Laufzeit) aufgrund von Stundungsmaßnahmen oder Ähnlichem sind hier nicht anzugeben (siehe Ereignisart "NZ")

NZ

Neuverhandlung der Vertragsinhalte (ausgenommen Rahmenerhöhung und Währungsänderung/Konvertierung)

Änderungen des bestehenden Kredit- bzw. Einlagenvertrages (während der Laufzeit) zwischen beiden Vertragsparteien, welche zu einer Neuverhandlung führen, ohne dass diese vertraglich vorgesehen waren. Diese können sein:

  • Zinssatzänderungen
  • Laufzeitänderungen (hierunter ist eine Abänderung eines bestehenden Vertrags zu verstehen)
  • Neuverhandlung der Sicherheiten
  • Höhe/Frequenz der Kreditraten

Diese Ereignisart ist auch zu setzen, wenn der ursprüngliche Kredit gegen ein neues Instrument mit neuem Identifier und veränderten Kondition "ausgetauscht" wird. Sofern gleichzeitig eine Aufstockung erfolgte, so ist stattdessen die Ereignisart "Rahmenerhöhung" zu setzen. Jedenfalls muss zusätzlich die Ereignisart "Technische Umstellung" gesetzt werden. 

KO

Währungsänderung/Konvertierung

Konvertierungen von Fremdwährungskrediten in EUR-Kredite (und umgekehrt) während der Laufzeit gelten nur dann als Neugeschäft, wenn beide Vertragsparteien (die Bank und der private Haushalt oder das nichtfinanzielle Unternehmen) dem Währungswechsel zustimmen müssen.

Automatische Konvertierungen sind somit nicht als Ereignis zu betrachten.

RA

Rahmenerhöhung

(Während der Laufzeit) unter Einbindung beider Vertragsparteien.

Spezialfall Mehrzweckrahmen: Sofern innerhalb eines Mehrzweckrahmen ein neuer Geschäftsfall geschaffen wird und es dadurch zu einer Erhöhung des kommunizierten Gesamtrahmen des Mehrzweckrahmens kommt, so ist dieses Ereignis auf dem neu geschaffenen Geschäftsfall zu setzen.

FV

Forderungsverkauf

Verkauf einer bereits bestehenden Kreditforderung aus Sicht des Mandanten (Kauf aus Sicht des Geschäftspartners mit der Rolle Forderungskäufer)

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

FK

Forderungskauf

Kauf einer bestehenden Kreditforderung aus Sicht des Mandanten (Verkauf aus Sicht des Geschäftspartners mit der Rolle Forderungsverkäufer)

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

ST

Stundungsmaßnahme

Diese Ereignisart ist für Stundungen gemäß Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 2, 240 ff zu verwenden. 

Wenn mehr als eine Stundungsmaßnahme auf einem Instrument gesetzt wurde sind diese als mehrere Ereignisse anzuliefern.

Beim Setzen dieses Ereignisses ist es mit EE01_Stundungsart_Code näher zu spezifizieren.

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

Englische Bezeichnung: Forbearance

SA

Stundungsmaßnahmen aufgehoben

Das Ereignis zeigt die Beendigung von Forbearance Maßnahmen an (d.h. der GF ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr "forborne").

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

Englische Bezeichnung: Forbearance Exit

ZB

Zuteilung Bauspardarlehen

Dieses Ereignis ist nur für Bauspardarlehen zu Laufzeitbeginn zu setzen, sofern es davor eine Zwischenfinanzierung gegeben hat. Die AI_Geschaeftsfall_ID der Vorperiode der Zwischenfinanzierung ist in AI_Geschaeftsfall_ID2 auf EE_Ereignis zu hinterlegen.

Für Zwecke der Neukreditvergabe (gem. EZB bzw. gem. FMA) wird nur die Differenz zur Zwischenfinanzierung ausgewiesen.

TF

Transaktion (Finanzderivat)

Dieses Ereignis dient der Abbildung von Transaktionen von grenzüberschreitenden Finanzderivaten (GF00_Geschaeftsfallkategorie_Code = "Derivate (Q)") in der aktuellen Meldeperiode.

Der jeweilige Transaktionsbetrag (Zahlungsfluss) ist mit im Fall eines Zahlungseingangs mit positivem Vorzeichen und im Fall eines Zahlungsausgangs mit negativem Vorzeichen in der Wertart Marktwert auf der Entität EEW_Ereignis_Wert zu liefern. 

Für jede Transaktion muss im Attribut EE02_Transaktionszuordnung_Code angegeben werden, ob zum Zeitpunkt der Transaktion das Derivat eine Forderung (d.h. Marktwert >= 0) oder eine Verbindlichkeit (d.h. Marktwert < 0) war. 

Sofern in der Meldeperiode mehrere Transaktionen eines Derivats stattgefunden haben, während dieses eine Forderung war, so dürfen diese Transaktionen miteinander genettet werden und als ein einzelnes Ereignis dargestellt werden. Selbiges gilt für die Transaktionen, während das Derivat eine Verbindlichkeit war.

Beispiele für Transaktionen von Finanzderivaten:

  • Erhaltene und bezahlte Prämien (etwa bei Kauf/Verkauf einer Option am Primär- bzw. Sekundärmarkt).
  • Zahlungsein- und -ausgänge aus Cash Settlements (laufend bzw. bei Ausübung/Schließung des Geschäfts), wie etwa Variation margins (z.B. bei Futures) - diese sind im Sinne von laufenden Ausgleichszahlungen (on-going settlement) als Zahlungsein- bzw. -ausgänge zu zeigen. Variation margins sind börsetägliche Buchungen zur Realisierung der Gewinne und Verluste aus den einzelnen Positionen.
  • Zahlungsein- und -ausgänge aus Physical Settlements (Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem tatsächlichem Preis des zugrunde liegenden Finanzierungsinstrumentes am Ausübungstag)
  • Zahlungsein- und -ausgänge aus asynchronen Settlementzahlungen (z.B. quartalsweise gegen jährliche Zinsen bei einem Zinsswap) 

Transaktionen im Zusammenhang mit Finanzderivaten umfassen folgende Zahlungseingänge und -ausgänge nicht:

  • Initial margins sind nicht als Transaktionen im Zusammenhang mit Finanzderivaten zu melden. Unter Initial margin versteht man einen Geldbetrag, der bei Transaktionseröffnung vom Auftraggeber auf ein Sperrkonto hinterlegt werden muss.

  • Bei Währungsswaps darf der Tausch der Währungen (= Underlying, Swapgegenstand) selbst nicht als Transaktionen im Zusammenhang mit Finanzderivaten gemeldet werden. In diesem Fall ist lediglich bei Schließung des Geschäfts der Marktwert des Swaps auszugleichen und als Zahlungseingang bzw. Zahlungsausgang darzustellen.

Siehe auch Balance of Payments and International Investment Position Manual - Sixth Edition ab 8.34.

NP

Notleidend Beginn

Das Ereignis zeigt an, dass ein GF ab diesem Zeitpunkt notleidend ("non-performing") gem. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.213-239 ist.

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

Englische Bezeichnung: Non-performing Start

PE

Notleidend Ende

Das Ereignis zeigt das Ende des Status "notleidend" gem. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.213-239 an (d.h. der GF ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr "non-performing" und daher wieder "performing").

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

Englische Bezeichnung: Non-performing End

RU

Rückzahlung

Teilweise oder vollständige Darlehensrückzahlung gem. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.239iii-239vi(b), 331, 332

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

Englische Bezeichnung: Partial or total loan repayment

SL

Sicherheitenliquidation 

Liquidation von Sicherheiten gem. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.239iii-239vi(c), 331, 332

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

Englische Bezeichnung: Collateral liquidation

SI

Sicherheiteninbesitznahme 

Inbesitznahme von Sicherheiten gem.Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.239iii-239vi(d), 331, 332

Achtung: Für die korrekte Darstellung von FinRep IFRS (F24/F26) sind alle Ereignisse dieses Typs auf dem Geschäftsfall innerhalb der Berichtsperiode anzuliefern!

Englische Bezeichnung: Taking possession of collateral



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