ThemaAbschreibungen
FrageGemäß OeNB Datenmodell sind planmäßige Abschreibungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten in der Wertart planmäßige Abschreibung (jkPA) zu erfassen, während außerplanmäßige Abschreibungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten in der Wertart Wertberichtigungen (jkWB) zu erfassen sind. Unserer Meinung nach widerspricht man hier der Darstellung im UGB, wo sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Abschreibungen von nicht-finanziellen Vermögensweiten in der gleichen Position, als Abschreibung, ausgewiesen werden. Können sie mir hier kurz den fachlichen Hintergrund für diese Entscheidung geben?
Antwort

Dass es kein 1:1 Mapping zwischen UGB und FinRep (NGaap) gibt, stellt eher die Regel als die Ausnahme dar. Die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen „planmäßigen“ und „außerplanmäßigen“ Abschreibungen ergibt sich aus den jeweiligen Verweisen innerhalb des FinRep Templates (bei den jeweiligen Positionen) und den entsprechenden Instruktionen im Annex V EBA ITS. Für nicht-finanzielle Aktiva gibt es folgende Positionen:

1) Gains or (-) losses on derecognition of non financial assets, net

2) (Depreciation)

3) (Impairment or (-) reversal of impairment on non-financial assets)

Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

Wertart_CL: Wertberichtigungen (jkWB) , Abschreibung (jkPA)

FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

ThemaBelehnwert
FrageDiskrepanz zwischen Marktwert lt. Schätzgutachten und Belehnwert gem. internem Risikomanagement. Für die Zwecke des int. Risikomanagements werden auf die Schätzwerte Abschläge (norm. 20 %) gerechnet. Der sich daraus ergebende Belehnwert stellt die Basis für die weitere Verarbeitung der Sicherheit für regulatorische Zwecke dar. Ist dieser Wert auch der korrekte Sicherheitenwert für das Template 13, oder soll hier der voll Markt-/Schätzwert einfließen?
AntwortAuch hier ist das interne Risikomanagement (als Zerlegungsansatz) maßgeblich, d.h. der Wert des int. Risikomanagements nach Abschlägen („Belehnwert“) soll gemeldet werden.
Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenWertart_CL: anrechenbarer Wert der Sicherheit (BEL)
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ThemaBewertungsmethode
FrageIm UGB gibt es keine Bewertung " beizulegender Zeitwert (BZ) " oder " Kostenmethode (KOST) " für Ausleihungen. Wie ist das Attribut GF123_Bewertungsmethode_Code bei UGB Bilanzen auszulegen?
Antwort Darlehen und Kredite nach nationalem GAAP sind (außer in dem seltenen Fall, wo sie zu Handelszwecken gehalten werden) mit " Kostenmethode (KOST) " zu belegen. Dies geht aus der von der OeNB im SCom zur Verfügung gestellten Mapping-Tabelle (GKA12_Bilanzposition_FinRep_NGAAP_Code) hervor.
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

GF123_Bewertungsmethode_Code

GKA12_Bilanzposition_FinRep_NGAAP_Code

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ThemaBewertungsmethode
FrageSind die Darlehen und Kredite nach nationalem GAAP mit "Kostenmethode (KOST)" oder mit "Sonstige (SONS)" zu belegen?
Antwort

Die Zuordnung der Bewertungsmethode (GF123_Bewertungsmethode_Code) wirkt sich auf die Zuordnung des betrachteten Geschäftsfalls zu den jeweiligen FinRep-Bilanzpositionen (GKA12_Bilanzposition_FinRep_NGAAP_Code) aus (siehe XEN_Bilanzposition_FinRep). 

Wenn beispielsweise ein Geschäftsfall mit der Ausprägung "Kostenmethode (KOST)" (GF123_Bewertungsmethode_Code) abgebildet wird, so wird dieser (sofern er nicht zu Handelszwecken gehalten wird, siehe GF122_zu_Handelszwecken_gehalten_Kennzeichen) als "Nach einer Kostenmethode bewertete nicht zu Handelszwecken gehaltene nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte (NKNHS)" (gem. GKA12_Bilanzposition_FinRep_NGAAP_Code) klassifiziert und in den jeweiligen FinRep-Templates auch entsprechend in dieser Position dargestellt.

Würde dieser Geschäftsfall jedoch als "Sonstige (SONS)" (gem. GF123_Bewertungsmethode_Code) klassifiziert werden (und dieser Geschäftsfall nicht zu Handelszwecken gehalten wird), so würde der betrachtete Geschäftsfall in die FinRep-Bilanzposition "Sonstige nicht zu Handelszwecken gehaltene nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte (SNHFV)"  zugeordnet werden.

Daher ist die Zuordnung der Ausprägungen "Kostenmethode (KOST)" oder "Sonstige (SONS)" (des Attributs GF123_Bewertungsmethode_Code) davon abhängig, in welcher FinRep-Bilanzposition dieser Geschäftsfall vom jeweiligem Institut darzustellen ist.

Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

GF122_zu_Handelszwecken_gehalten_Kennzeichen

GF123_Bewertungsmethode_Code

GKA12_Bilanzposition_FinRep_NGAAP_Code

XEN_Bilanzposition_FinRep

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ThemaBilanzposition von Derivaten bei Töchter
FrageSollen alle Derivate von Auslandstöchter mit NIB geschickt werden?
Antwort

Für Cube-Zwecke wäre es egal, welche Bilanzposition Derivate zugeordnet werden aber für FINREP ist es aufgrund der derzeitigen Modellierung nicht egal. NIB wird im Datenmodell wie folgt beschrieben:

Derivate sind nur als " Nicht in der Bilanz (NIB) " darzustellen, sofern der Buchwert (BW) = 0 ist und sie demnach nicht in die Bilanz eingehen. Die Zinsabgrenzungen von Derivaten werden unabhängig von der Bilanzposition in FinRep bzw. VERA übergeleitet.

Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

GF132_Bilanzposition_local_GAAP_Code

XEN_Netto_Buchwert

Wertart_CL: Buchwert (BW)

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ThemaBilanzposition von Finanzderivate
FrageMit welcher Bilanzposition sind Finanzderivate darzustellen?
Antwort

Die Bilanzposition richtet sich prinzipiell nach dem UGB-Buchwert (d.h. Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen (NBWEZ) ). Auch wenn es im BWG/UGB keine eigenen Bilanzposten für Derivate gibt, gehen diese häufig mit einem Nettobuchwert (z.B Prämie, Ankaufswert, Marktwert bei Derivaten aus dem Handelsbuch) in die Bilanz ein.


Von vielen anderen Derivaten (zB Swaps) sind allerdings nur Zinsabgrenzungen und/oder Drohverlustrückstellungen im UGB in der Bilanz zu buchen (und der x =0). In diesem Fall ist es egal, wie GF132_Bilanzposition_local_GAAP_Code belegt wird, da der Buchwert 0 ist und etwaige Drohverlustrückstellungen und Zinsabgrenzungen im VERA und in Monstat separat angesprochen und richtig zugeordnet werden. Ich würde GF132_Bilanzposition_local_GAAP_Code in diesen Fällen mit " NIB " zu belegen. Wir werden die Überleitungsregeln dementsprechend anpassen, sodass auch Zinsabgrenzungen von Derivaten, die nicht mit "BILPO=AKT" bzw. "BILPO=PAS" befüllt sind, richtig übergeleitet (und somit berücksichtigt) werden. FinRep solo folgt sowieso eigenen Kriterien, da fließen Zinsabgrenzungen und Drohverlustrückstellungen in den Buchwert mit ein, sodass beispielsweise ein Swap mit NBWEZ =0, für den Drohverlustrückstellungen gebildet wurden, auf der Passivseite in der FinRep-Bilanz landet. In dem Fall hat das Derivatgeschäft unterschiedliche Bilanzzuordnungen nach NGAAP und FinRep (die Bilanzsumme muss aber wieder stimmen).
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

GF132_Bilanzposition_local_GAAP_Code

Wertart_CL: Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen (NBWEZ)

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Thema Cost Price Hedge (CP)
FrageDie Ausprägung Cost Price Hedge (CP) gibt es meines Wissens in IFRS nicht und in UGB ist sie mir auch nicht bekannt. Ist diese Ausprägung für UGB überhaupt relevant oder nur für nGAAP-Meldungen in anderen Ländern (z.B. der Niederlande) vorgesehen?
Antwort

Für IFRS gibt es diese Position tatsächlich nicht.

Nach UGB schließen wir grundsätzlich nicht aus, dass diese Position gemeldet wird - wie auch aus dem "available positions"-Dokument hervorgeht (ist auf der FinRep NGAAP Solo-Seite verlinkt).

Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenGB04_Sicherungsbeziehung_Art_Code
FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP


ThemaDividenden
FrageSind Erträge aus Dividendenausschüttungen von Tochtergesellschaften im FinRep Template 2.0 in Zeile 590 oder in Zeile 160 zu melden?
AntwortDie Zuordnung von Dividendenerträgen aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen erfolgt im FinRep Template 2.0 immer der Zeile 160.
Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenWertart_CL: Dividendenerträge (jkDIVE)
FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

Thema Economic Hedge (EH)
FrageWie ist damit umzugehen, wenn der  Economic Hedge (EH)  nicht bloß zur Absicherung von einem einzigen Grundgeschäft dient, sondern nur als Nettoposition von einer Vielzahl von Geschäften gehandelt wird (Hedgepositionen des großen Handelsbuch)?
Antwort

Für das FinRep-simplified-NGAAP-Mapping wird die Beziehungsart Economic Hedge (EH) dazu verwendet, um die Derivate, die Economic Hedges darstellen, identifizieren zu können.

Optimalerweise werden alle Grundgeschäfte über die Beziehungsart mit dem Derivat verbunden, um eine vollständige Darstellung im Datenmodell zu ermöglichen. Für die jetzigen Zwecke zur Identifikation des Economic Hedge genügt jedoch auch die Verbindung des Derivats mit einem (stellvertretenden) Grundgeschäft.

Vorsicht, dies gilt für die Economic Hedge-, aber nicht für die Accounting Hedge-Beziehung (hier müssen zusätzlich Micro- und Portfolio-Hedges unterschieden werden).

Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenGB01_Beziehungsart_Code
FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

ThemaEigenbestände
FrageWie sollen Eigenbestände inkl. gehaltene eigene Emissionen in FINREP und Vera A1a abgebildet werden? Auf der AKTIV- oder PASSIV-Seite?
AntwortAlle Darstellungen erfolgen grundsätzlich immer gemäß Bilanzdarstellung. Eigene Schuldverschreibungen sind – sofern sie überhaupt bilanziell erfasst werden – im FINUS und Vera A1a wie auch in WPSC/SHSG auf der Aktivseite darzustellen. Eigene Aktien reduzieren ja das gezeichnete Kapital und sind entsprechend in Vera A1a und FINUS nicht auf der Aktivseite zu zeigen.
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

SC_Bilanzseite_Code

FAQ-Kategorie

FAQs zur allgemeinen Modellierung im Basic Cube

FAQs zu FINREP

FAQs zu VERA

ThemaFair Value Änderungen
FrageSind Fair Value-Änderungen aufgrund einer Verschlechterung der Bonität des Schuldners auch für EZB-FinRep zu berücksichtigen? Unserer Ansicht nach handelt es ich hier um ein IFRS-Thema, welches im UGB nicht berücksichtigt wird.
Antwortkumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken (KAEBZ)“ sind auch für FinRep NGAAP Solo zu berücksichtigen, dementsprechend wurden auch Positionsnummern vergeben.
Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenWertart_CL: kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken (KAEBZ)
FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

ThemaFinRep
FrageEin Derivatgeschäft auf der Aktivseite mit passiver Zinsabgrenzung bzw. vice versa wird in der Bilanz saldiert, im FinRep wäre es brutto darzustellen. (Derivat auf der Aktivseite und Zinsabgrenzung in der Sonstigen Passiva.) Gibt es da nicht eigentlich immer eine Abstimmdifferenz? Zusatzfrage: Der Marktwert bei Derivate inkl. oder exkl. Zinsabgrenzung?
Antwort

Grundsätzlich sind für alle Instrumente die Zinsabgrenzungen, die auf der anderen Seite der Bilanz als das Instrument stehen und auch in der Bilanz als solche gebucht werden, im Basic Cube „ganz normal“ beim Instrument als " Zinsabgrenzung Haben (Kundensicht) (ZH) " (wenn das Instrument aktiv ist) oder als " Zinsabgrenzung Soll (Kundensicht) (ZS) " (wenn das Instrument passiv ist) einzumelden. Wird das entsprechend gemacht, arbeiten die Überleitungsregeln so, wie in der Bilanz verbucht wurde, obwohl streng genommen in FinRep die passiven Zinsabgrenzungen auf der Passivseite auch unter Derivate und nicht unter „sonstige Passiva“ zu buchen wären.

Zusatzfrage: Siehe Wertart Marktwert (MW) : „Derivate: Es ist die aktuellste Bewertung des Derivats vor etwaigem bilanziellen Netten zum Meldestichtag anzugeben, unabhängig davon, ob dieser Wert in der (Roh-)Bilanz zum Meldestichtag gebucht wurde oder nicht und unabhängig davon, ob dieses Derivat im Bank- oder Handelsbuch geführt wird. Der Marktwert von Derivaten kann sowohl positiv als auch negativ sein. Zinsabgrenzungen sind im Marktwert nicht enthalten (clean price). Sind jedoch die Zinsabgrenzungen bei Derivaten des Handelsbuches nicht getrennt darstellbar, können sie im Marktwert (und damit bei zu Marktwerten bewerteten Derivaten im Buchwert) inkludiert werden.“

Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen Wertart_CL: Marktwert (MW) , Zinsabgrenzung Haben (Kundensicht) (ZH) , Zinsabgrenzung Soll (Kundensicht) (ZS)
FAQ-Kategorie

FAQs zur allgemeinen Modellierung im Basic Cube

FAQs zu FINREP

ThemaGarantie
FrageWie werden " Sonstige Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben (XG) " und " Unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (standby letters of credit), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben (UK) " allokiert?
Antwort

Diese Geschäfte können in die "Financial guarantees given" bzw. in die "Other commitments given" fallen, je nachdem, ob es sich um eine gegebene Garantie (über Nominale modelliert) oder um eine Garantiezusage (über den Nicht-ausgenutzten Rahmen modelliert) handelt. Um eine doppelte Allokation von „ XG “ und „ UK “ , zu verhindern, wird z.B. in der Tabelle 09.01 für die "Provisions" zusätzlich abgefragt, ob das Nominale des Geschäftsfalls größer als 0 ist. 

Der Spezialfall einer Garantie vom Typ „ XG “ bzw. „ UK “ mit Rahmen, also ein Geschäftsfall der sowohl Nominale als auch Nicht-ausgenutzten Rahmen als Wertart besitzt, muss korrekterweise auf zwei Geschäftsfälle aufgesplittet werden. Dadurch, dass das Nominale unter „Financial guarantees“ und der Rahmen als „Other commitment“ einzuordnen ist, aber der ABEL nicht zwischen Nominale und Rahmen unterscheidet, gibt es momentan keine andere Darstellungsvariante für diese Konstellation. 

Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

GF114_Ausserbilanzielle_Geschaefte_Code

FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

ThemaGFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen
Frage

Frage bezüglich einer Inkonsistenz zwischen GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen und GF125_ueberfaellig_seit_Datum und die detaillierten Datenanforderung der Felder GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen in Verbindung mit GF125_ueberfaellig_seit_Datum.

GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen verweist auf Annex V (2.145) zur FINREP bzw. in weiterer Folge zu Art. 178 der CRR (Kundenausfall) > gemäß CRR ist hier der Kunde zu betrachten und zudem gelten hier gewisse Schwellenwerte zur Feststellung des 90-Tage-Verzugs.

GF125_ueberfaellig_seit_Datum verweist auf Annex V zur FINREP Artikel 2.150. Dort steht aber im Gegensatz zu 2.145 die Einschränkung von "wesentlichen" nicht drinnen. Dort ist unseres Erachtens auf Ebene des Einzelgeschäfts die Eigenschaft festzustellen, seit wann diese im Verzug ist bzw. nicht.

Im konkreten Fall wurde das Geschäft im GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen (der Kunde gemäß Art. 178) als PERFORMING, also mit "WAHR" erzeugt. Das Geschäft selbst ist jedoch mehr als 90 Tage überfällig, liegt aber unter dem Schwellenwert der CRR.

Sind beide Felder GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen und GF125_ueberfaellig_seit_Datum nun auf Basis des Einzelgeschäftes oder auf Basis des Kunden zu ermitteln und zu generieren?

Kann die Inkonsistenz zwischen GF125_ueberfaellig_seit_Datum (Geschäftsfall) und GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen (Kunde) wirklich richtig sein? Wenn ja, dann müssten wir GF125_ueberfaellig_seit_Datum doch auch auf die Kundensicht ändern, damit wir künftig keine Inkonsistenzen bekommen, dann stimmt aber wiederum die Einzelgeschäftsfallbetrachtung der MONSTAT nicht mehr.

Antwort

Die Felder GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen und GF125_ueberfaellig_seit_Datum sind auf Basis des Einzelgeschäfts und nicht des Kunden zu betrachten. Dies ist auch schon in Hinblick auf AnaCredit so modelliert worden. Weiter kann es theoretisch non-performing Geschäftsfälle geben, obwohl der gesamte Schuldner noch nicht als non-performing dargestellt wird (siehe hierzu Annex V, Teil 2.154: „Risikopositionen, die gemäß Absatz 145 als notleidend eingestuft werden, werden entweder individuell (auf „Transaktionsbasis“) oder in Relation zur Gesamtrisikoposition gegenüber einem bestimmten Schuldner (auf „Schuldnerbasis“) als notleidend klassifiziert…“).

Solche Fälle sind dem Band 60-90 (c050) zuzuordnen.

Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

GF125_ueberfaellig_seit_Datum

GFA127_Performing_gem_FinRep_Kennzeichen

FAQ-Kategorie

FAQs zu FINREP

ThemaHinterlegte grundbücherliche Sicherstellungen
FrageSind hinterlegte grundbücherliche Sicherstellungen - wie eingetragene - an die erste Stelle zu reihen? Sind diese gleichwertig zu behandeln - also beide an erster Stelle oder an die zweite Stelle nach den eingetragenen zu erfassen?
Antwort

Aufgrund der derzeitigen Umsetzung im Datenmodell, sowie der damaligen Abstimmung mit dem Banken im Rahmen des SCOM, sollen im Zerlegungsansatz "FINREP" die hinterlegten grundbücherlichen Sicherheiten gleichwertig wie die eingetragenen grundbücherlichen Sicherheiten behandelt werden.

Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenAI_Zerlegungsansatz_Code
FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

ThemaHypothekarkredit
FrageWie erfolgt die Klassifikation betreffend „Hypothekarkredit“ in FinRep?
Antwort

Beispiel: zu einem Geschäftsfall existieren mehrere Sicherheiten:

(1) Hypothek

(2) Hypothek

(3) Spareinlage

(4) Wertpapierdepot

Für die Klassifikation eines Geschäftsfalls als „Hypothekarkredit“ gem. FinRep ist ausschlaggebend, dass eine Immobiliensicherheit zugrunde liegt (unabhängig vom Verhältnis Sicherheitenwert/Buchwert, siehe Annex V, Teil 2.41 (h)).

Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenAI_Sicherheiten_ID
FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

ThemaMengengeschäft
Frage

Wie ist folgender Teil der FinRep-Allokationsregel (insbesondere bei Position {0005586} im Template 18.00) zu verstehen?


Antwort

GF133_default_Mengengeschaeft_Kennzeichen darf nur befüllt werden, wenn es sich um einen Geschäftsfall handelt, für den die Ausfalldefinition auf die einzelne Risikoposition angewandt wird. Also:

Nur wenn GF133_default_Mengengeschaeft_Kennzeichen = NULL wird anhand des EMA42_Ausfall_gem_CRR_Kennzeichen entschieden, ob allokiert wird oder nicht.

Welche Kombinationen der beiden Attribute erlaubt sind, kann man natürlich ebenfalls hinterfragen. Die Kombination EMA42_Ausfall_gem_CRR_Kennzeichen = true und GF133_default_Mengengeschaeft_Kennzeichen = false sollte gem. EBA-Guideline (GL on the application of the Definition of Default), § 90, nicht auftreten – dort wird beschrieben, dass sämtliche Kreditlinien eines Schuldners dem Ausfall zuzuordnen sind, wenn zumindest eine Non-Retail-Forderung ausgefallen ist.

Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

EMA42_Ausfall_gem_CRR_Kennzeichen

GF133_default_Mengengeschaeft_Kennzeichen 

FAQ-KategorieFAQs zu FINREP

Themanotleidend
Frage

Beispiel: Obligo des Kunden: 10 Mio. Pauschale Einzelwertberichtigung: 5 Mio.

Es besteht

  • keine Überfälligkeit (Art. 178, Abs. 1 lit. b CRR),
  • Geschäftsfall ist "Performing gem. FinRep",
  • die Bildung der Kreditrisikoanpassung wurde nicht auf Grund einer erheblichen Verschlechterung der Bonität gebildet (Art. 178, Abs. 3  lit. a CRR),
  • die Bildung der Kreditrisikoanpassung geschieht aus kaufmännischer Vorsicht auf Grund von statistischen Daten

Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei nicht um eine "notleidende Risikoposition", uns würde jedoch interessieren, ob die OeNB zu einem anderen Schluss kommen könnte, da eine "pauschale Einzelwertberichtigung" gebildet wurde.

Antwort

Die pauschale Einzelwertberichtigung (PEWB) (im Englischen (alte FinRep Terminologie): specific allowance collectively estimated) ist von der Pauschalwertberichtigung (PBWB) zu unterscheiden. Sie ist dann zu bilden, wenn in Bezug auf das Kreditrisiko bei Geschäftsfällen, bei denen einzeln eine Wertminderung eingetreten ist, das Institut sich für die Anwendung eines statistischen Ansatzes (Portfoliobasis) entscheidet.

Weiters heißt es in Annex V, 2.215: Exposures that have been found impaired in accordance with the applicable accounting framework shall always be considered as non-performing exposures. In der AnaCredit-VO steht weiters, dass unter NGAAP alle Exposures, die einer Einzelwertberichtigung unterliegen (irrespective of whether these allowances are individually or collectively assessed) impaired sind und solche, die einer Pauschalwertberichtigung (PBWB) unterliegen, unimpaired.

Die Bank muss also selbst wissen, ob es sich tatsächlich um eine pauschale Einzelwertberichtigung (PEWB) (--> non-performing) oder um eine Pauschalwertberichtigung (PBWB) (--> nicht notwendiger Weise non-performing) handelt.

Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenWertart_CL: pauschale Einzelwertberichtigung (PEWB) , Pauschalwertberichtigung (PBWB)
FAQ-KategorieFAQs zu FINREP

Themapositive Zinsaufwände
FrageWieso wird die "Zinsabgrenzung Soll (Kundensicht)" von Geschäften mit – auf der Aktivseite gebuchten - positiven Zinsaufwänden in sonstige Vermögensgegenstände und nicht in die passende Accounting Portfolio Position der Aktivseite zugeteilt? (gleiche Frage auch zur Passivseite)
AntwortDie Zuordnung von Zinsabgrenzungen, welche auf der „nicht natürlichen“ Seite der Bilanz gebucht werden, zu den Positionen „other assets“ bzw. „other liabilities“ wurde deswegen gewählt, da eine korrekte Zuordnung zu den jeweiligen Accounting Portfolios nur im Falle von „trading financial assets“ / „trading financial liabilities“ trivial möglich wäre (hier aber auch fachlich zu hinterfragen ist). Die Zuordnung von {„Non-trading non-derivate financial assets measured at fair value through profit or loss“, „non-trading debt instruments measured at a cost-based method“, „Other non-trading non-derivative financial assets“} / {„Non-trading non-derivative financial liabilities measured at a cost-based method“} ist zwar für die Richtung „Aktiv->Passiv“ trivial, für die andere Richtung „Passiv->Aktiv“ jedoch nicht, da es sich um eine 3->1 (und nicht um eine 1<->1) Abbildung handelt. Dies wurde in einer Arbeitsinstanz mit den Banken so vereinbart.
Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenWertart_CL: Zinsabgrenzung Soll (Kundensicht)
FAQ-KategorieFAQs zu FINREP

ThemaReferenzschuldner
FrageWenn "WENN(geschaeftsfallkategorie ISTGLEICH " Derivate (Q) " UND derivattyp ISTGLEICH " Swap (SWAP) " UND underlyingklasse ENTHAELT (" Credit Default (CD) ", " Total Return (TR) ") UND sicherungsgeber ISTGLEICH WAHR) DANN" erfüllt ist,  aber Referenzschuldner null ist, soll man nichts zurück geben oder in SONST reingehen und den Inhaber zurückgeben?
AntwortEs wird davon ausgegangen, dass der Referenzschuldner immer befüllt ist, da dies für die Erfüllung der FINREP-Meldepflicht (korrekte Länder/Sektor-Zuordnung) vorausgesetzt wird. Dies ist beispielsweise auch für XEN_Letztrisiko sowie GKE erforderlich.
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

GF00_Geschaeftsfallkategorie_Code

GF42_Derivattyp_Code

GF43_Underlying_Klasse_Code

XEN_Gegenpartei_FinRep

XEN_Letztrisiko

FAQ-Kategorie

FAQs zu FINREP

FAQs zur GKE1

ThemaReihenfolge der Abarbeitung der Ereignisdaten
Frage

Wo wird der Kommentar "//(II) Iteration der Ereignisse: Es muss chronologisch nach dem Ereignisdatum abgearbeitet werden. Ein Ereignis vom Typ " Stundungsmaßnahmen aufgehoben (SA) ist immer zuerst abzuarbeiten, sofern zwei Ereignisse dasselbe Datum haben." im Pseudocode berücksichtigt? Gilt das für alle Ereignisse (die Ereignisse enthält), oder nur die Stundungen, oder nur Kombinationen mit Stundungsmaßnahmen aufgehoben (SA)

Was ist der Rückgabe für einen Geschäftsfall mit Ereignisse Neuverhandlung der Vertragsinhalte (ausgenommen Rahmenerhöhung und Währungsänderung/Konvertierung) (NZ)Stundung: ganz oder teilweise umgeschuldete Verbindlichkeit (UU) und Stundungsmaßnahmen aufgehoben (SA) am gleichen Datum? 

AntwortDer fachliche Anwendungsfall von gleichzeitigem Setzens von " Stundung: ganz oder teilweise umgeschuldete Verbindlichkeit (UU) " und "Neuverhandlung der Vertragsinhalte (ausgenommen Rahmenerhöhung und Währungsänderung/Konvertierung) (NZ) " an einem Datum ist aus unserer Sicht nicht gegeben. Jedenfalls ist aber sicherzustellen, dass ein Setzen von " Stundungsmaßnahmen aufgehoben (SA) " und " Neuverhandlung der Vertragsinhalte (ausgenommen Rahmenerhöhung und Währungsänderung/Konvertierung) (NZ) " am selben Datum (Anwendungsfall: Neuverhandlung im Rahmen der Aufhebung der Stundungsmaßnahmen) zu Neu verhandeltes Instrument ohne Stundungsmaßnahmen (O) führt.
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

AI_Ereignisart_Code

GFA129_Stundungsmassnahmen_Code

XEN_Stundungsmassnahmen_Neuverhandlung

FAQ-Kategorie

FAQs zur allgemeinen Modellierung im Basic Cube

FAQs zu FINREP

FAQs zur GKE2

FAQs zu SHSG

ThemaReverseRepos
Frage

Fragen zu ReverseRepos:

1) AI_Zerlegungsansatz_Code wird auf "Internes Risikomanagement" abgefragt, in den FINUS-Allokationen soll aber nur noch Zerlegungsansatz ="FinRep" verwendet werden. Wäre dann hier nicht auch "FinRep" besser?

2) bei einem reverseRepos sind zu einem Forderungskonto 1-n Wertpapiersicherheiten verknüpft. D.h. die Wertpapiersicherheit wird nur als Sicherheit und nicht auch als Geschäftsfall gemeldet daher funktioniert die Abfrage ST.AI_Geschaeftsfall_ID ISTGLEICH gfId vermutlich nicht. Oder ist mit gfId das Forderungskonto gemeint?

Antwort

Ad 1) Im Fall von Repos sollte es hier eigentlich keinen Unterschied geben. Der Zerlegungsansatz "FinRep" ist lediglich dafür gedacht, Immobiliensicherheiten vorrangig zuzuordnen.

Ad 2) Dieser Fall betrifft nur Short Positionen, die mit einem Wertpapier, das bei einem Reverse Repo-Geschäft als Sicherheit hinterlegt wird, eingegangen werden. In dem Fall ist das Wertpapier sowohl als Sicherheit als auch als Geschäftsfall (=die Short Position) zu modellieren; die beiden Datensätze werden dann mit der AI_Geschaeftsfall_ID auf ST_Sicherheiten_Stammdaten verknüpft. Als direkte Gegenpartei für FinRep wird dann der Schuldner aus dem Reverse Repo ausgewiesen.

Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen

AI_Geschaeftsfall_ID

AI_Zerlegungsansatz_Code

ST_Sicherheiten_Stammdaten

XEN_Gegenpartei_FinRep

FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

Thema Wertberichtigungen (jkWB)  und  Gewinne/Verluste (jkGV)
Frage

Frage zu den Wertarten  Wertberichtigungen (jkWB)  und  Gewinne/Verluste (jkGV) :

Mit welcher Wertart sollen Bewertungsänderungen für Wertpapiere , die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ((Zuschreibungen, Abschreibungen) gesourced werden? 

Für eine korrekte Allokation in Template FinRep F2.0 Gewinn - und Verlust wären diese  Zeile 285  ."Gains or (-) losses on trading financial assets and liabilities, net" zu zeigen. 

Hier steht aber lt.Allokationsregel nur Gewinne/Verluste (jkGV) zur Verfügung, was sich mit der Definition für  Gewinne/Verluste (jkGV)  in dieser Wertart-Codeliste deckt:

Bullet 3: "Bilanzierte Marktwertänderungen von Forderungen/Verbindlichkeiten, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden"

Stehen Gewinne/Verluste (jkGV) für realisierte und Wertberichtigungen (jkWB) für unrealisierte Gewinne/Verluste?

AntwortDie Wertart Gewinne/Verluste (jkGV) wurde so konzipiert, dass sie (insbesondere) jene "Gains and losses" beschreibt, die sich auf bestimmte Bilanzportfolios beziehen (Gains or (-) losses on trading financial assets and liabilities, net; Gains or (-) losses on non-trading financial assets and liabilities, net; Gains or (-) losses from hedge accounting, net; etc.). Daher ist es nicht zwangsläufig gegeben, dass hier nur realisierte Gewinne eingehen.
Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenWertart_CL: Gewinne/Verluste (jkGV) , Wertberichtigungen (jkWB)
FAQ-Kategorie

FAQs zur allgemeinen Modellierung im Basic Cube

FAQs zu FINREP

Thema Wertberichtigungen (jkWB)
Frage

Frage zur Wertart Wertberichtigungen (jkWB)

Giro-Konten werden abhängig vom Saldo im Basic Cube als Einlage (Habensaldo) oder als Revolvierender Kredit (Sollsaldo) dargestellt.

Angenommen ein Giro-Konto wechselt nun von einem Soll- zu einem Habensaldo und es müssen deshalb Wertberichtigungen GuV-wirksam aufgelöst werden, dann würden wir derzeit einen Einlagen-Geschäftsfall mit der Wertart Wertberichtigungen (jkWB) in den Basic Cube schreiben. Nachdem die Wertart Wertberichtigungen (jkWB) bei Einlagen im FINUS Template 2 nicht allokiert wird, laufen wir hier mit dem Rechnungswesen auseinander.

Welche Möglichkeiten haben wir, um diesen Geschäftsvorfall korrekt im Basic Cube abzubilden?

a) Zusätzlich Anlieferung eines Revolvierenden Kredits mit der Wertart Wertberichtigungen (jkWB)

b) Allokation der Wertart Wertberichtigungen (jkWB) auch bei Einlagen-Geschäftsfällen

Antwort

Da sowieso in der Modellierung davon ausgegangen wird, dass in solchen Fällen (drehende Konten) ein zweiter Geschäftsfall angelegt wird, ist a) zu präferieren.

Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenWertart_CL: Wertberichtigungen (jkWB)
FAQ-Kategorie

FAQs zur allgemeinen Modellierung im Basic Cube

FAQs zu FINREP

ThemaÜberfälligkeitsdatum
FrageWie ist performingKZ=WAHR und GFDifferenz>90d und >250EUR zu behandeln? Kann dies auch in der Kategorie " >60 und <=90 (g6k9) " Kategorie zugeteilt werden? 
Antwort

Grundsätzlich sind wesentliche ("material") Exposures, die mehr als 90 Tage überfällig sind, immer non-performing: Gem. Annex V, Teil 2.213 gilt:

"For the purpose of template 18, non-performing exposures shall be those that satisfy any of the following criteria:

(a) material exposures which are more than 90 days past due; ..."

Relevante Attribute/Codelisten/AlgorithmenGFA128_Ueberfaelligkeitszeitraum_Code
FAQ-Kategorie FAQs zu FINREP

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