Thema | Betriebliche Vorsorgekassen |
Frage | Warum wird in den VERA A1a-Allokationsregeln nicht explizit auf den ESVG-Sektor 1250B (Betriebliche Vorsorgekassen) abgefragt? Fehlen diese, bzw. wo sollten die entsprechenden Geschäftsfälle allokiert werden? |
Antwort | Die inländischen Betrieblichen Vorsorgekassen sind im VERA A1a laut BWG Kreditinstitute (Selektion über EM07_Bankensektor_MS_Code). Die ausländischen Einheiten sind nicht als Kreditinstitut zu klassifizieren, daher wird auch hier nicht explizit auf den Sektor 1250B referenziert. |
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FAQ-Kategorie | FAQs zu VERA |
Thema | Betriebliche Vorsorgekassen |
Frage |
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Antwort |
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Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | EM07_Bankensektor_MS_Code |
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Thema | Eigenbestände |
Frage | Wie sollen Eigenbestände inkl. gehaltene eigene Emissionen in FINREP und Vera A1a abgebildet werden? Auf der AKTIV- oder PASSIV-Seite? |
Antwort | Alle Darstellungen erfolgen grundsätzlich immer gemäß Bilanzdarstellung. Eigene Schuldverschreibungen sind – sofern sie überhaupt bilanziell erfasst werden – im FINUS und Vera A1a wie auch in WPSC/SHSG auf der Aktivseite darzustellen. Eigene Aktien reduzieren ja das gezeichnete Kapital und sind entsprechend in Vera A1a und FINUS nicht auf der Aktivseite zu zeigen. |
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Thema | Fremdfinanzierungen bei fremden KIs zur Finanzierung derselben Immobilie (FFSI) |
Frage | Sind unter der Wertart Fremdfinanzierungen bei fremden KIs zur Finanzierung derselben Immobilie (FFSI) auch Wohnbauförderungsdarlehen bzw. Bausparkassenfinanzierungen zu berücksichtigen? |
Antwort | Ja, hier sind sowohl Wohnbauförderungsdarlehen als auch Bausparkassenfinanzierungen zu berücksichtigen. |
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | Wertart_CL: Fremdfinanzierungen bei fremden KIs zur Finanzierung derselben Immobilie (FFSI) |
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Thema | Gesamtverschuldung (GESV) |
Frage | Soll für die Wertart Gesamtverschuldung (GESV) der Begriff Gesamtkreditexposure auch ausstehendes Exposure von Finance Leasing inkludieren oder sich ausschließlich auf Kreditexposure beziehen? |
Antwort | Ja, auch Finance Leasing ist hier zu inkludieren. |
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | Wertart_CL: Gesamtverschuldung (GESV) |
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Thema | Miteigentümergemeinschaft |
Frage | Wie bzw. ab wann ist das Attribut EM73_Miteigentümergemeinschaft_Kennzeichen mit wahr zu sourcen? Variante 1: Sobald ein Mitglied einer Schuldnergruppe auch Mitglied in einer Miteigentumsgemeinschaft ist Variante 2: sobald die zu finanzierende Liegenschaft mehr als 5 Miteigentümer hat - unabhängig von Schuldnergruppe oder Einzelkunde Variante 3: immer, wenn die zu finanzierende Liegenschaft mehr als einen Eigentümer hat - unabhängig von Schuldnergruppe oder Einzelkunde |
Antwort | Es ist zu beachten, dass auf den Einzelschuldnern immer EM73_Miteigentümergemeinschaft_Kennzeichen = FALSCH zu sourcen ist; nur auf jenen Datensätzen, die die Schuldnergruppe als Ganzes repräsentieren, ist EM73_Miteigentümergemeinschaft_Kennzeichen = WAHR zu sourcen (unabhängig von der Anzahl der Schuldner/Miteigentümer). Ein Beispiel: Eine Miteigentümergemeinschaft bestehend aus 6 Personen nimmt einen Kredit für Zwecke der Wohnimmobilienfinanzierung auf. Dann sind auf der Entität EM_Einheit_MS die einzelnen Personen (AI_Einheitennummer_ID = P1, ... , P6) als Datensätze vorhanden, ein weiterer Datensatz (AI_Einheitennummer_ID = MEG) repräsentiert die Miteigentümergemeinschaft. Der Kredit wird insbesondere per Rolle " Solidarkreditnehmergruppe (SK) " mit der Einheit "MEG" verbunden. Auf der Einheit "MEG" ist dann EM73_Miteigentümergemeinschaft_Kennzeichen = WAHR zu sourcen (unabhängig davon, wie viele Personen innerhalb der Miteigentümergemeinschaft vertreten sind). Auf den Einheiten "P1" bis "P6" ist immer FALSCH zu sourcen, da die Person für sich keine Miteigentümergemeinschaft darstellt. |
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FAQ-Kategorie | FAQs zu VERA |
Thema | Pfandbriefstelle |
Frage | Ist unter der Position "Landeshypothekenbanken" (Pos.nr.: 3219013) auch die Pfandbriefstelle zu melden? |
Antwort | Ja, die die Pfandbriefstelle ist in dieser Position dazuzumelden. |
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Thema | Privatstiftung |
Frage | Gibt es im VERA A1a bei der Sektorengliederung einen Unterschied zwischen gemein- und eigennützigen Privatstiftungen? |
Antwort | Nein, es gibt keine Unterscheidung zwischen gemein- und eigennützigen Privatstiftungen (siehe auch ESVG). Daher ist die Unterscheidung auch nicht für Vera A1a notwendig. Privatstiftungen sind generell den Finanzintermediären zuzuordnen. |
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Thema | Unterscheidung Verbraucher und Nicht-Verbraucher |
Frage |
Auch die entsprechende Passage im KSchG trifft hier die Unterscheidung auf Ebene des Rechtsgeschäfts, nicht etwa auf Ebene der Rechtsperson.
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Antwort | Aus unserer Sicht ist die Einheiten-Entität granular genug, um die Fälle korrekt darzustellen:
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Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | EM70_Verbraucher_Kennzeichen |
FAQ-Kategorie | FAQs zu VERA |
Thema | Zweigstellen |
Frage | Wie sind Gewinn- und Verlustvorträge bei eigenen Zweigstellen im Ausland darzustellen? |
Antwort | Wie auch schon bisher im Vermögensausweis (Beleg 15) unter der Position 1411000 oder 3211000 für eigene Zweigstellen im Ausland. |
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Thema | Überleitung der "Anzahl Kreditnehmer" in Vera H |
Frage | Wie ist die folgende Überleitungsregel zu verstehen? {2190010} := GFA185_Private_Wohnimmobilienfinanzierung_Kennzeichen == true Im rot markierten Block geht es um die möglichen Rollenausprägungen. Sofern ich die Klammern ausrechne, kann nur Rolle_CL = " Solidarkreditnehmergruppe (SK)" rauskommen. "Inhaber (IH)" und "Solidarkreditnehmergruppe (SK)" können jedoch nicht gleichzeitig auftreten. Sollte aber nicht "Inhaber (IH)" ebenfalls abgefragt werden? |
Antwort | Folgender Select soll so gelesen werden: Count(AI_Einheitennummer_ID) && (AI_Rolle_Code == "Solidarkreditnehmergruppe (SK)" || (AI_Rolle_Code == "Inhaber (IH)" && (AI_Einheitennummer_ID == NULL && AI_Rolle_Code == "Solidarkreditnehmergruppe (SK)"))) Zähle die Einheitennummern jener Kredite, die in die Kriterien der betreffenden Zeile fallen, aus der Rolle Solidarkreditnehmer zum Kredit – oder, sofern zum Kredit keine Solidarkreditnehmerrolle vorhanden ist (d.h. Einheitennummer = NULL mit Rolle Solidarkreditnehmergruppe (SK)), aus der Rolle Inhaber zum Kredit. |
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FAQ-Kategorie | FAQs zu VERA |
Thema | Berücksichtigung servicierter Geschäfte in "vorrangige Ansprüche Dritter (VAD)" |
Frage | Sind vom Melder servicierte Geschäfte bzw. deren vorrangige Pfandrechte bei anderen (nicht servicierten) Geschäftsfällen des Melders als Vorlasten ("vorrangige Ansprüche Dritter (VAD)") zu berücksichtigen? Wie ist die Situation wenn die Bank selbst in der Pfandurkunde steht? |
Antwort | Da in den servicierten Geschäften ein Dritter der Gläubiger ist sind die vorrangigen Pfandrechte zu berücksichtigen - unabhängig davon ob der Melder oder der Gläubiger in der Pfandurkunde stehen. Hintergrund ist hier, dass ökonomisch gesehen die Rechte und Pflichten des Kreditvertrages auf einen Dritten übergehen und eine Nichtberücksichtigung dadurch zu einem ökonomisch falschen Ausweis führen würde. |
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | Wertart "vorrangige Ansprüche Dritter (VAD)" |
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Thema | VERA H: Geringfügigkeitsgrenze |
Frage | Für die Ermittlung der Geringfügigkeitsgrenze sind auch Wohnimmobilien-Kredite bei Fremdbanken einzubeziehen. Wenn mehrere Kreditnehmer bei einem solchen Kredit bei einer Fremdbank beteiligt sind, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Melder von jenen Kreditnehmern, mit denen er keine Geschäftsverbindung hat, keine Einkommensdaten bekommt. Wie ist in diesem Fall vorzugehen? Ist dann der Schuldendienst mangels besseren Wissens zur Gänze nur mehr jenen Kreditnehmern zuzurechnen, von denen der Melder über Einkommensdaten verfügt? Fließt der Kreditbetrag bei der Fremdbank zur Gänze in die Ermittlung der Geringfügigkeitsgrenze ein? |
Antwort | Wenn basierend auf §9 (2) KIM-V DG und INCM des Kredites bekannt sind, INCG jedoch nicht, so ist die Drittverbindlichkeit voll in die Gesamtverschuldung für die Geringfügigkeitsgrenze aufzunehmen. |
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | GF238_Geringfuegigkeit_gem_VERA_H_Code |
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Thema | VERA H: Behandlung von Umschuldungen |
Frage | 1) Sind Umschuldungen einer Wohnimmobilienfinanzierung (ohne Aufstockungsbetrag) melderelevant? 2) Wie und wann kann die OeNB reine Umschuldungen von „echten“ Neufinanzierungen unterscheiden? 3) Vorfinanzierungen über Baukonten, die mit einer langfristigen Finanzierung ausfinanziert werden, sind üblich. Müssen hier tatsächlich das Baukonto und die langfristige Finanzierung gemeldet werden? 4) Sind Umschuldungen von Fremdbanken vom Anwendungsbereich ausgenommen? |
Antwort | Ad 1 + 2) Es ist zu unterscheiden, wie die „Umschuldung“ ausgestaltet ist. Wird die Forderung verkauft (Zession), unabhängig davon, ob es sich um einen Forderungsverkauf mit Information des Schuldners oder ohne Information des Schuldners handelt, liegt keine neue Finanzierung vor. Wird ein neuer Kreditvertrag zwischen dem Schuldner und einem Institut abgeschlossen, liegt eine neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierung iSd §3 Abs.2 KIM-V vor, auch wenn der Kredit zur Rückzahlung einer bestehenden privaten Wohnimmobilienfinanzierung verwendet wird. Wird jedoch ein bestehender Kreditvertrag für eine private Wohnimmobilienfinanzierung (beim selben Institut) abgeändert (beispielsweise bzgl. Tilgungsplan, Zinssatz, Laufzeit oder Währung) (Prolongation) und der Betrag wird nicht erhöht, liegt keine neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierung iSd §3 Abs.2 KIM-V vor. Wird jedoch der Betrag erhöht, ist die Differenz zwischen der bisherigen Finanzierung und der neuen Finanzierung als neue Wohnimmobilienfinanzierung gem. VERA-V zu melden und die Überprüfung der Obergrenzen gem. § 4 KIM-V hat zu erfolgen. Ad 3) Ja. Siehe auch die Definition für Umschuldung oben. Ad 4) Nein. Vereinbart ein Institut mit einem Kunden einen neuen Kreditvertrag und wird die Kreditsumme dafür verwendet, einen Kredit bei einem anderen Institut zu tilgen (=Umschuldung von Fremdbanken) so ist dies eine neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierung. |
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | - |
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Thema | VERA H: Fragen zur Beleihungsquote |
Frage | 1) Könnten Sie bitte den möglichen Ansatz sonstiger Sicherheiten im Rahmen der KIM Verordnung noch etwas genauer konkretisieren. Dürfen beispielsweise Wertpapiere mit dem Bewertungssatz des internen Risikomanagements angesetzt werden, auch wenn dieser lt. CRR nicht zur Eigenmittelunterlegung herangezogen wird? (§ 7 Abs 4 KIM-V) 2) Muss hier wirklich bei löschungsfähigen Vorlasten die Löschung erwirkt werden? Braucht es hier Nachweise, dass der Kunde bspw. das Löschungsgesuch eingereicht hat? (§ 7 Abs 3 Z 2 KIM-V) |
Antwort | Ad 1) Wertpapiere, die in den Artikeln 197, 198 und 200 CRR genannt werden und die relevanten Anforderungen der Artikel 207 und 212 CRR erfüllen, dürfen mit dem Bewertungsansatz des internen Risikomanagements bewertet werden. Allerdings sind im Bewertungsansatz des internen Risikomanagements adäquate Volatilitätsanpassungen wertmindernd zu berücksichtigen. Dies ist möglich, da die Berücksichtigung der sonstigen Sicherheiten unabhängig vom Ansatz des Instituts ist, der für die Eigenmittelunterlegung herangezogen wird. Ad 2) Ja. Das Institut muss die Löschung erwirken: „Vorlasten sind nicht zu berücksichtigen, wenn das Kreditinstitut im Zeitpunkt der Vereinbarung der neuen privaten Wohnimmobilienfinanzierung sicherstellt und dokumentiert, dass die Vorlast durch die neu vereinbarte Finanzierung getilgt und im Grundbuch gelöscht wird.“ |
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | XEN_Beleihungsquote |
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Thema | VERA H: Berücksichtigung von anderen Erlösen in der Schuldendienstquote |
Frage | Können vertraglich vereinbarte (vorzeitige) Teilrückzahlungen, die nicht aus dem laufenden Haushaltseinkommen bedient werden - z.B. Verkaufserlöse von Liegenschaften - in der Berechnung der Schuldendienstquote berücksichtigt werden? Etwa indem sie ratenreduzierend wirken. Dies kommt beispielsweise bei sehr vermögenden Kreditnehmern vor, die eine neue Immobilie kaufen und einen Kredit zur Zwischenfinanzierung aufnehmen bis eine alte Immobilie verkauft ist. |
Antwort | Nein, diese Art der Berücksichtigung in der Schuldendienstquote ist nicht zulässig. Für solche Fälle sind explizit die in der KIM-V beschriebenen Ausnahmekontingente vorgesehen. |
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | XEN_Debt_service_to_income |
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Thema | VERA H: Änderungen oder Erneuerungen der Finanzierungsvereinbarung / Prolongationen |
Frage | Gemäß §3 (2) KIM-VO: "Sonstige Änderungen oder Erneuerungen der Finanzierungsvereinbarung, einschließlich Änderungen des Finanzierungszwecks, des Zinssatzes, der Laufzeit, des Tilgungsplans, Währungskonvertierungen, Konsolidierungen oder Aufspaltungen von Finanzierungen sowie Stundungen und andere Maßnahmen für notleidende Kredite, gelten nicht als neue Vereinbarung einer privaten Wohnimmobilienfinanzierung" Gemäß Datenmodell werden Prolongationen wie folgt behandelt: […] Kreditverträge, die im aktuellen Meldemonat ausgelaufen sind und mit dem Kunden aktiv neu verhandelt werden (Anschlussverträge), werden im Sinne des Datenmodells als Prolongation bezeichnet und sind wie Neukreditverträge zu behandeln. Hierunter sind ebenfalls Anschlussverträge (Prolongationen) zu verstehen, selbst wenn legistisch kein neuer Vertrag aufgesetzt wurde, ökonomisch das Geschäft aber einem neuen Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern entspricht (beispielsweise kurzfristige Betriebsmittelkredite, die immer wieder prolongiert werden). In diesem Fall kann auch ein neuer Geschäftsfall angelegt werden. Besteht hier eine Diskrepanz zwischen KIM-V und dem Datenmodell? |
Antwort | Nein, hier liegt keine Diskrepanz vor - Die Definition der Neukreditvergabe entspricht der VERA-V: Änderungen der Laufzeit, Währungskonvertierungen, Prolongationen im Sinne der VERA-V (hier sind keine Anschlussverträge im Sinne des Datenmodells gemeint) führen nicht zu einer „Prolongation (PR)“ gem. Datenmodell sondern stellen typischerweise eine „Neuverhandlung der Vertragsinhalte (NZ)“ dar. Wenn es bei aus technischen Gründen auf Melderseite notwendig sein sollte eine neue GF-ID darzustellen, besteht die Möglichkeit durch die Setzung des Ereignisses „technische Umstellung (TU)“ eine Neukreditvergabe trotz neuer GF-ID zu unterdrücken. |
Relevante Attribute/Codelisten/Algorithmen | |
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