Bezeichnung des Templates | FinRep NGAAP Solo simplified |
Überleitungsregeln | Deltafile: DeltaFile_FinRep NGAAP Solo (20220930).xlsx (Änderungen zur Version 5.3) |
Zusätzliche Infos zu den Überleitungs-regeln | Es ist zu beachten, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Überleitungsregeln aus dem Basic Cube um keine Programmiervorlage handelt, sondern um eine verbesserte/präzisere Ausweisrichtlinie. Für die Inhalte der Meldung ist weiterhin das meldende Institut verantwortlich. Zu melden sind jedenfalls jeweils die auf den OeNB Internetseiten veröffentlichten gültigen Positionsnummern (siehe https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/meldebestimmungen-gem-ezb-finrep-verordnung.html). Sofern es sich um on balance Darstellungen in FinRep handelt, sind für die Überleitungsregeln alle Geschäftsfälle bzw. Sachkonten relevant, die in die Bilanz des jeweiligen Meldeobjekts einfließen (beispielsweise sind nicht in der Bilanz geführte Treuhand-Geschäftsfälle nicht zu inkludieren). Für die Zuordnung der Sicherheiten ist immer die Zerlegung "FinRep (FIN)" zu verwenden. Das "look-through"-Prinzip (siehe Modellierung des Look-through) ist nicht anzuwenden. Weiters ist anzumerken, dass für "Obersummen" (Zellen in fetten Buchstaben) keine Regel angegeben wird. Ist in einer Zelle nur die Wertart angegeben (beispielsweise bei F 2 r090/c010), so ist damit gemeint, dass alle Datensätze des Basic Cubes, die bei der angegebenen Wertart einen Wert aufweisen, für die Befüllung der Zelle heranzuziehen sind. Sofern Überleitungen sich auf eine Eigenschaft einer Einheit beziehen (bspw. Sektor, Land), so ist - wenn nicht explizit anders angegeben - bei Geschäftsfällen stets die Rolle "Direkte Gegenpartei gem. FinRep (GF)" und bei Sachkonten die "Dem Sachkonto zugeordnete Einheit (SD)" gemeint. Für die Überleitungen, die auf die GB01_Beziehungsart_Code abstellen, ist zu beachten, dass die Beziehungsarten "Pensionsgeschäft echt (PE)", "Hedge Accounting (AC)" sowie "Economic Hedge (EH)" mandantenübergreifend angeliefert werden können (siehe AI_Mandant2). |
OeNB Code des Templates | FINUS |
Kurzbezeichnung Deutsch | Finanzinformationen - FinRep NGAAP Solo simplified |
Kurzbezeichnung Englisch | Financial Reporting simplified |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Meldung von simplified EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Annex IV Templates (NGAAP based on BAD) |
Gesetzliche Grundlage | VERORDNUNG (EU) 2015/534 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. März 2015 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2015/13) |
Meldeobjekt verbale Beschreibung | Österreichteil sowie Forderungen/Verbindlichkeiten der eigenen Zweigstellen im Ausland gegen institutsfremde Einheiten --> solo reporting inländischer CRR-KIs |
Melderkreis |
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Meldeperiodizität | quartalsweise |
Meldeperiode | Quartal |
Meldetermin | Nach den Bestimmungen der Art. 2, 3 und 9 des EBA Meldewesen-ITS (d.h. ca. 30. Bankarbeitstag). |
Meldestichtag | Quartalsultimo |
Meldewährung | EUR |
Meldeeinheit | Werte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden. |
Weiterführende Dokumente | AT_summary mapping nGAAP FINREP v2017-06-27 Release 2.7_clean.docx (Verbale Beschreibung des Mappings in Englisch, an EZB/SSM kommuniziert) Änderungsversion: AT_summary mapping nGAAP FINREP v2017-06-27 Release 2.7_tracked.docx |