Bezeichnung des BC AttributsGF139_Erstattungsfaehig_Kennzeichen
Kurzbezeichnung DeutschErstattungsfähig 
Kurzbezeichnung EnglischRefundable
Verbale Beschreibung/Beispiele

Das Attribut GF139_Erstattungsfaehig_Kennzeichen dient der Identifikation von "erstattungsfähigen Einlagen" (gem. VERA A1c).

  • Mündelgeldspareinlagen gemäß § 216 ABGB fallen unter den Begriff der Einlage iSd § 7 Abs. 1 Z 3 ESAEG und sind mangels spezieller Ausnahmebestimmungen erstattungsfähig gemäß § 10 ESAEG. Mündelgeldspareinlagen besitzen daher im weitesten Sinne eine doppelte Deckung, einerseits aus dem Titel der Einlagensicherung und anderseits aus dem Deckungsstock gemäß § 216 ABGB.
  • Schuldverschreibungen bzw. alle verbrieften Forderungen, die die Merkmale von Schuldverschreibungen tragen, gelten als nicht erstattungsfähig (siehe ESAEG §10 (1) Z 11).

Für eine grafische Darstellung der Untergliederung von Einlagen siehe GF138_VERA_A1c_relevant_Kennzeichen.

Mögliche Ausprägungen:

  • WAHR: es handelt sich um eine erstattungsfähige Einlage
  • FALSCH: es handelt sich nicht um eine erstattungsfähige Einlage

Spezieller rechtlicher Hintergrund: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG § 7 Abs. 1 Z 4 iZm §10 Abs. 1

Spezieller Rechtlicher Hintergrund

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Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB-
Algorithmus/Entstehung/Bildung-
Datentypboolean
Feldlänge1
zugeordnete Codeliste(n)Kennzeichen
Kommt vor in/wird verwendet in

GF_Geschaeftsfall