Dieses Attribut ist gültig ab 30.06.2023.
Bezeichnung des BC Attributs | GF234_BRRD_Anerkennung_Drittland_Art 71a_Code |
Kurzbezeichnung Deutsch | BRRD Anerkennung Drittland gem. Art 71a BRRD |
Kurzbezeichnung Englisch | Contractual provisions acc to Art 71a BRRD for effective bail-in in third country |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Dieses Attribut bezieht sich auf die Vertragliche Anerkennung von Befugnissen zur Aussetzung bei der Abwicklung gem. Art. 71a BRRD. Es ist analog zu GF184_Glaeubigerbeteiligung_Drittland_Code zu befüllen, jedoch für Forderungen und Verbindlichkeiten. Anmerkung: Dieses Attribut ist aktuell nur für die Datenbereitstellung im Rahmen der "FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall" relevant. Spezieller rechtlicher Hintergrund: Article 71a Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen |
Spezieller Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Datentyp | alphanumerisch - eingeschränkt erweitert |
Feldlänge | 4 |
zugeordnete Codeliste(n) | Glaeubigerbeteiligung_Drittland_CL |
Kommt vor in/wird verwendet in | GF_Geschaeftsfall |