Bezeichnung der Erhebung | Granulare Kredit Erhebung 1 - Instrument-, Finanz- und Sicherheitendaten - CRR-Finanzinstitute |
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Überleitungsregeln | Keine Änderungen im Vergleich zu V5.3 Für weitere Details siehe User-Guide für die GKE-Schaubilder. |
Zusätzliche Infos zu den Überleitungs-regeln | Es sind jene Geschäftsfälle, die in eine der für die Meldung relevanten Kategorien (siehe GKA21_Art_des_Instruments_Code) fallen, überzuleiten. Die Schaubilder sind nach diesen Kategorien gegliedert. Das zweite Kriterium für die Auslösung der Meldepflicht für einen Geschäftsfall bildet das Gesamtobligo des Schuldners (im Basic Cube: "Inhaber (IH)" oder "Co-Inhaber (CI)") in Kombination mit dem Attribut EMA68_Rechtstraeger_Kennzeichen. Ebenfalls zu beachten sind 'Not applicable'-Fälle, d.h. Werte und Ausprägungen, die für gewisse Konstellationen einfach nicht anwendbar sind und daher keinen Wert annehmen können. Dies ist in den Granularitätsregeln bzw. im Schaubild nicht modelliert. Solche Fälle werden wie bisher über Prüfregeln abgedeckt. Bei Werten wird ebenfalls im Rahmen der technischen Dokumente spezifiziert, wann der Wert '0' und wann 'leer' bzw. 'Not applicable (NA)' zu melden ist. Als Faustregel gilt, dass immer dann, wenn grundsätzlich Werte möglich sind, der Wert '0' gesourct werden sollte und in jenen Fällen, wo es für ein bestimmtes Geschäft diesen Wert nicht geben kann (z.B. Zinssatz bei Stammaktien), das Feld leer oder mit "NA" zu befüllen ist. Bei der Überleitung der Datums-Attribute sind 99991231-Werte nicht zu übernehmen; die entsprechenden Smart-Cube-Attribute sind in diesen Fällen leer zu lassen und für diese Attribute ist ein 'Not applicable' zu melden. Die Granularitätsregeln sind als eine inhaltliche Einschränkung im Sinne von 'möglich, aber nicht relevant' zu interpretieren. Diese sind immer streng einzuhalten, d.h. sofern eine Einschränkung in Form einer 'WAHR(...)'-Regeln bzw. einer Gruppenliste existiert, wird diese gegebenenfalls hart geprüft. In diesen Fällen darf demnach nicht freiwillig mehr gemeldet werden. Als Instrumente sind nur Geschäftsfälle zu selektieren, die GF112_Zerlegung_Underlying_Kennzeichen = "FALSCH" aufweisen. Die Underlying-Tabelle ist mit Underlyings (d.h. Geschäftsfällen mit GF112_Zerlegung_Underlying_Kennzeichen = "WAHR") von meldepflichtigen funded und unfunded Kreditderivaten (d.h. GKA21_Art_des_Instruments_Code = "Begebene unfunded Kreditderivate (KD)" oder SC_Wertpapierklassifikation_Code = "Credit Linked Note (CLN)") zu befüllen. In den Schaubildern ist jede Spalte/Tabelle mit einer Granularität kombiniert, in der die Daten übermittelt werden müssen. Sofern die im Schaubild angegebene Granularität niedriger ist, als durch Primärschlüssel der Tabelle bedingt wird, so muss während der Überleitung in die Schaubilder eine Aggregation durchgeführt werden. Dabei werden sämtliche Geschäftsfälle/Sicherheiten unter einer Dummy-ID zusammengefasst, die in den zu meldenden Attributen übereinstimmen. Die Betrags-Werte sind zu summieren. Factoring-Geschäfte (siehe GKA21_Art_des_Instruments_Code = "Forderungen aus Waren und Dienstleistungen (FW)") sind für CRR-Finanzinstitute nicht meldeauslösend. Diese Geschäfte werden somit nicht in die Ermittlung des Gesamtobligos eines Schuldners einbezogen. Sofern ein Geschäftsfall mehrere Schuldner (abgebildet über AI_Rolle_Code = "Kreditnehmer lt. GKE (KN)") hat, so genügt es für die Auslösung der Meldepflicht, dass einer der Schuldner die Meldegrenze überschreitet. In diesem Fall ist das Instrument mit all jenen Schuldnern zu melden, die die Meldegrenze überschreiten. Die Rolle "Begünstigter (BG)" ist nur zu melden, sofern der Begünstigte ein internationaler AnaCredit-Melder (d.h. ein Kreditinstitut (Sektor 1220A) mit Sitzland in einem AnaCredit_Berichtsmitgliedsstaat_GR) oder ein nationales CRR-FIs (nach Artikel 4 (1) (26) der CRR ausgenommen KAGs, Immo-KAGs und betriebliche Vorsorgekassen) ist. Gültig bis 31.11.2022: Als SC_Vertragspartner_Identnummer ist hier lediglich die Dummy-Identnummer "20232870" für alle internationalen AnaCredit-Melder oder nationalen CRR-FIs zu melden. Sicherheiten sind nur dann in die GKE zu übernehmen, sofern sie per Zerlegungsansatz "Internes Risikomanagement (INT)" oder "CoRep (COR)" mit einem GKE-meldepflichtigen Geschäft verbunden sind. Grundsätzlich dürfen keine rein servicierten Instrumente (insbesondere Treuhandgeschäfte - siehe auch die Granularitätsregel WAHR(keinTreuhand)) gemeldet werden. Für CRR-FIs sind Instrumente aufgrund von Abschreibungen nicht bis Quartalsende weiterzumelden. |
OeNB Code der Erhebung | GKE1 |
Kurzbezeichnung Deutsch | Granulare Kredit Erhebung 1 - Instrument-, Finanz- und Sicherheitendaten |
Kurzbezeichnung Englisch | instrument data, financial data and protection data |
Verbale Beschreibung/Beispiele | In der Granularen Kredit Erhebung 1 - Instrument-, Finanz- und Sicherheitendaten für CRR-Finanzinstitute werden Informationen über Vertragspartner und Exposure-zugeordnete Einheiten, Kredite und Kreditzusagen, gehaltene Wertpapiere sowie außerbilanzielle Geschäfte (gem. CRR, Anhang I, exkl. Kreditzusagen) erfasst. Die Tabellen enthalten im Wesentlichen
Die Meldung ist generell auf Schuldner-Ebene detailliert. |
Gesetzliche Grundlage | |
Meldeobjekt verbale Beschreibung | Solo-Meldung, d.h. Österreichteil sowie externe Geschäfte der eigenen Zweigniederlassungen im Ausland, wobei die Geschäfte der Zweigniederlassungen separat anzugeben sind. Die Geschäfte der Zweigniederlassungen sind pro Land zusammenzufassen und als ein Mandant (SC_Mandant_Identnummer) zu melden. |
Melderkreis | CRR-Finanzinstitute gemäß §1a Abs. 3 BWG, ausgenommen Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften, sowie Zweigstellen von CRR-Finanzinstituten, ausgenommen von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften aus Mitgliedstaaten in Österreich gemäß §11 BWG |
Meldeperiodizität | monatlich |
Meldeperiode | Monat |
Meldetermin | 20. Bankarbeitstag |
Meldestichtag | Monatsultimo |
Meldewährung | EUR |
Meldeeinheit | Werte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden. Prozentsätze (falls vorhanden) sind auf drei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden. Ausfallswahrscheinlichkeiten sowie PD-Obergrenze und PD-Untergrenze werden aufgerundet auf 4 Nachkommastellen genau gemeldet. |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Die Daten der Erhebung werden für folgende Zwecke verwendet | Einzelbankanalyse, Zentrales Kreditregister |