Bezeichnung der BC Codeliste | Instrument_Art_CL |
Kurzbezeichnung | - |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Art des Instruments |
Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Kommt vor in/wird verwendet für | |
Wertebereich Tabelle (Link) | |
Gruppenliste | Instrument_Art_CL_GR |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
EI | Einlagen bei anderen Instituten, außer umgekehrte Pensionsgeschäfte | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
UE | Überziehung | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
KK | Kreditkartenforderung | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
RK | Revolvierende Kredite (ohne Überziehungs- und Kreditkartenkredite) | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
KL | Kreditlinien ohne revolvierende Kredite | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
UP | Umgekehrte Pensionsgeschäfte | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
FW | Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
FL | Finanzierungsleasings | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
AK | Andere Kredite | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 01. Kredite und Kreditzusagen einzuordnen. |
NV | Nicht verbriefte Anteilsrechte | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 02. Nicht-verbriefte Anteilsrechte, außerbilanzielle Geschäfte (gem. CRR, Anhang I, exkl. Kreditzusagen) und regulatorische Netting-Sätze einzuordnen. |
EL | Einlagentermingeschäfte | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 02. Nicht-verbriefte Anteilsrechte, außerbilanzielle Geschäfte (gem. CRR, Anhang I, exkl. Kreditzusagen) und regulatorische Netting-Sätze einzuordnen. |
SZ | Sonstige Zusagen | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 02. Nicht-verbriefte Anteilsrechte, außerbilanzielle Geschäfte (gem. CRR, Anhang I, exkl. Kreditzusagen) und regulatorische Netting-Sätze einzuordnen. |
FG | Finanzgarantien (exklusive Kreditderivate) | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 02. Nicht-verbriefte Anteilsrechte, außerbilanzielle Geschäfte (gem. CRR, Anhang I, exkl. Kreditzusagen) und regulatorische Netting-Sätze einzuordnen. |
KD | Begebene unfunded Kreditderivate | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 02. Nicht-verbriefte Anteilsrechte, außerbilanzielle Geschäfte (gem. CRR, Anhang I, exkl. Kreditzusagen) und regulatorische Netting-Sätze einzuordnen. |
RN | Regulatorischer Netting-Satz | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 02. Nicht-verbriefte Anteilsrechte, außerbilanzielle Geschäfte (gem. CRR, Anhang I, exkl. Kreditzusagen) und regulatorische Netting-Sätze einzuordnen. |
VA | Verbriefte Anteilsrechte | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 03. gehaltene Wertpapiere einzuordnen. |
SC | Schuldverschreibungen | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 03. gehaltene Wertpapiere einzuordnen. |
VB | Verbriefungstranchen | In den GKE-Überleitungen sind diese Instrumente unter 03. gehaltene Wertpapiere einzuordnen. |
NR | Nicht relevant für GKE | - |