Ein aus Wertpapieren bzw. anderen Vermögenswerten, die nach dem Grundsatz der Risikostreuung ausgewählt sind, bestehendes Sondervermögen. Es zerfällt in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile, steht im Miteigentum der Anteilsinhaber und wird von einer Kapitalanlage- bzw. Investmentfondsgesellschaft verwaltet. Hierunter fallen auch Geldmarktfondsanteile.