Bezeichnung der BC Codeliste | Kredit_Verwendungszweck_CL |
Verbale Beschreibung/Beispiele | |
Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Kommt vor in/wird verwendet für | |
Wertebereich Tabelle (Link) | - |
Gruppen/Gruppenlisten | Kredit_Verwendungszweck_CL_GR |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
W | Kredit für Schaffung und Erhaltung von Wohnraum | Ausleihungen an Verbraucher, die zur Beschaffung oder Erhaltung von Wohnraum gewährt werden. Darunter fallen Ausleihungen, die für die Beschaffung von Wohnraum zur Eigennutzung oder Vermietung (siehe auch GF193_Vermietung_Eigenbedarf_Code), einschließlich Wohnungsbau und Renovierungen, gewährt werden. Wohnungsbaukredite an den Subsektor freie Berufe und selbstständig Erwerbstätige sind von dieser Kategorie lediglich dann umfasst, wenn das berichtende MFI weiß, dass die Immobilie als Wohnraum und nicht für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Wenn die Nutzung vorwiegend geschäftlichen Zwecken dient, werden sie als "Gewerbeimmobilienerwerb" oder "Bauinvestition - (Gewerbe)Immobilien" (je nachdem ob die Immobilie bereits vorhanden ist oder nicht) gemeldet. Weiters sind hier Kreditvergaben an Unternehmen zu erfassen, wenn von dem Unternehmen bereits existierende Wohnimmobilien angekauft oder renoviert werden. Insbesondere umfasst diese Kategorie der Verwendungszweck "Wohnimmobilienerwerb" ("Residential real estate purchase") im Sinne von AnaCredit. Die Definition einer Wohnimmobilie richtet sich nach Artikel 4 (1)(75) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR). Kreditvergaben für die Errichtung von Wohnimmobilien an Unternehmen (zB Wohnbauträger) sind unter "Bauinvestitionen - Wohnimmobilien" zu melden. Unbebaute Grundstücke ohne konkrete Bebauungsabsicht sind keine Wohnimmobilien. Anmerkung: Für natürliche Personen ist die Unterscheidung zwischen den Kategorien "W" und "Y" unerheblich; die Unterscheidung wird lediglich für juristische Personen für AnaCredit-Zwecke benötigt. |
Y | Bauinvestitionen - Wohnimmobilien | Ausleihungen, die für die Errichtung von Wohnimmobilien an Unternehmen (zB Wohnbauträger) gewährt werden, einschließlich Wohnungsbau und Kauf von Grundstücken, auf denen eine solche Immobilie errichtet wird. Hierbei handelt es sich um eine Sub-Kategorie der "Bauinvestitionen" ("Construction investment") im Sinne von AnaCredit. Die Definition einer Wohnimmobilie richtet sich nach Artikel 4 (1)(75) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR). Wenn die Nutzung einer Immobilie vorwiegend geschäftlichen Zwecken dient, werden "Bauinvestition - (Gewerbe)Immobilien" gemeldet. Unbebaute Grundstücke ohne konkrete Bebauungsabsicht sind keine Wohnimmobilien. Anmerkung: Für natürliche Personen ist die Unterscheidung zwischen den Kategorien "W" und "Y" unerheblich; die Unterscheidung wird lediglich für juristische Personen für AnaCredit-Zwecke benötigt. |
K | Konsumkredit | Darunter werden Ausleihungen verstanden, die zum Zwecke des persönlichen Konsums von Gütern oder Dienstleistungen gewährt werden. Dies umfasst insbesondere Ausleihungen zur Beschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter wie Haushaltsgeräte, Rundfunkgeräte, Möbel, Computer, Kraftfahrzeuge sowie Ausleihungen zur Finanzierung von Urlaubsreisen - nicht jedoch etwa Carports oder Fotovoltaikanlagen. Solche Kredite an den Subsektor freie Berufe und selbstständig Erwerbstätige sind von dieser Kategorie lediglich dann umfasst, wenn das berichtende MFI weiß, dass das Wirtschaftsgut oder die Dienstleistung hauptsächlich für private und nicht für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Darunter fallen insbesondere auch:
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G | Gewerbeimmobilienerwerb | Kreditvergabe zum Kauf von bzw. Investment in Gewerbeimmobilien. Hierbei kann es sich auch um Renovierungen handeln. Diese Kategorie entspricht dem "Gewerbeimmobilienerwerb" ("Commercial real estate purchase") iSv AnaCredit. |
L | Lombardkredite | Instrumente, mit denen ein Institut Kredite in Verbindung mit Kauf, Verkauf, Aufbewahrung oder Handeln von Wertpapieren gewährt. Lombardkreditinstrumente schließen keine anderen Kredite ein, die durch Sicherheiten in Form von Wertpapieren besichert werden. |
E | Einfuhren | Finanzierung von Waren und Dienstleistungen (Kauf, Tausch und/oder Geschenke) von Nicht-Gebietsansässigen an Gebietsansässige. |
A | Ausfuhren | Finanzierung von Waren und Dienstleistungen (Verkauf, Tausch und/oder Geschenke) von Gebietsansässigen an Nicht-Gebietsansässige. |
C | Bauinvestitionen - Gewerbeimmobilien | Kreditvergabe für die Schaffung (=Errichtung) von Gewerbeimmobilien, insbesondere auch für den Kauf von Grundstücken, auf denen eine solche Immobilie errichtet wird. Im Gegensatz zu „Gewerbeimmobilienerwerb“ bezieht sich der Kreditverwendungszweck „Bauinvestitionen“ immer auf Immobilien, die zum Zeitpunkt der Kreditvergabe noch nicht existieren, jedoch errichtet werden. Hierbei handelt es sich um eine Sub-Kategorie der "Bauinvestitionen" ("Construction investment") im Sinne von AnaCredit. |
D | Bauinvestitionen - Andere | Anlageformen im Rahmen von Bauinvestitionen anders als Immobilien, unter Anderem:
Hierbei handelt es sich um eine Sub-Kategorie der "Bauinvestitionen" ("Construction investment") iSv AnaCredit. |
M | Betriebsmittelkredit | Finanzierung des Kassenwesens einer Organisation - "Cashflow-Management". Ebenso ist diese Ausprägung in Fällen, bei denen sowohl Export- als auch Importzwecke behandelt werden, zu verwenden. |
R | Andere Zwecke | Andere Zwecke, die nicht in den oben aufgeführten Kategorien enthalten sind. Insbesondere umfasst diese Kategorie Ausbildung und Investitionen in Pensionsvorsorgemodelle, sowie :
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