Eine Kreditlinie wird dadurch charakterisiert, dass der Schuldner bis zu einer vorab genehmigten Kreditobergrenze Mittel einsetzen oder abheben kann, ohne den Gläubiger vorher zu benachrichtigen, und der Kredit im Gegensatz zu Einmalkrediten wiederholt (d.h. in mehreren Tranchen) genutzt werden kann.
Kreditlinien sind von revolvierenden Krediten dadurch zu unterscheiden, dass durch jede Ausnutzung der vorab genehmigte Kreditrahmen reduziert wird, d.h. ein rückbezahlter Betrag nicht wieder ausgenützt werden darf.