Ein (Wertpapier-/Waren-) Leihgeschäft ist ein Geschäft, bei dem der Leihgeber einem Leihnehmer ein Wertpapier/eine Ware für eine begrenzte Zeit zur Nutzung überlässt, wofür er normalerweise eine Gebühr erhält. Weiters sind auch "Überlassungen" von Krediten oder sonstigen Vermögenswerten an andere (Konzern-)Einheiten über diese Geschäftsfallkategorie abzubilden.  

Übernimmt der Mandant die Rolle des Leihnehmers, so ist dieses Geschäft hier als Leihenahme darzustellen, andernfalls als Leihegabe.