Bezeichnung des BC Attributs | MA11_CRR_anwendbar_Kennzeichen |
Kurzbezeichnung Deutsch | Im Anwendungsbereich der CRR |
Kurzbezeichnung Englisch | CRR applicable |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Hiermit werden alle Mandanten gekennzeichnet, die direkt oder durch Konsolidierung in den Anwendungsbereich der CRR fallen. Dieses Kennzeichen ist für sämtliche CRR-Kreditinstitute (siehe Artikel 4 (1) (1) der CRR) auf WAHR zu setzen. Darüber hinaus sind "Konsolidierte Finanzinstitute" - dies sind Einheiten, deren Kreditrisiken durch Konsolidierung gemäß Teil 1 Titel I Kapitel 2 CRR in den Anwendungsbereich des Art. 178 CRR bzw. Art. 127 CRR fallen - hier mit WAHR zu kennzeichnen. Für Finanzinstitute, die nicht durch Konsolidierung in den Anwendungsbereich der CRR fallen, sind die Bestimmungen der CRR, insbesondere zum Ausweis der Risikopositionen auf Ebene der/des einzelnen Fazilität/Instruments, nicht anwendbar, daher ist hier FALSCH zu setzen. |
Spezieller Rechtlicher Hintergrund | Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Datentyp | boolean |
Feldlänge | 1 |
zugeordnete Codeliste(n) | Kennzeichen |
Kommt vor in/wird verwendet in | MA_Mandant |