Bezeichnung der BC Codeliste | OENACE_CL |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (Franz.: Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne), meist nur als NACE bezeichnet, ist ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen, das von Seiten der EU, auf Basis der ISIC ref. 3 (International Standard Industrial Classification of all Economic Activities) der Vereinten Nationen entworfen wurde. Die ÖNACE ist die österreichische Version der NACE. Um die Besonderheiten des österreichischen Wirtschaftsgeschehens adäquater abbilden zu können, wurde eine weitere hierarchische Ebene, die der nationalen Unterklassen eingeführt. Bis zur Ebene der 4-Steller sind NACE und ÖNACE jedoch völlig identisch. Eine Zusammenfassung sämtlicher Rechtsgrundlagen ist unter dem folgenden Link abrufbar: Rechtliche Grundlage auf EU-Ebene: VERORDNUNG (EG) Nr. 1893/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 Die Zuordnung eines Unternehmens zu einem NACE Code folgt einem komplizierten Algorithmus der von der vergebenden Stelle (Statistik Austria) angewandt wird und in den das zu klassifizierende Unternehmen einbezogen ist (Klassifikationsmitteilung). Der NACE Code wird mit führenden Buchstaben und fünf Ziffern ohne Sonderzeichen (Punkt bzw. Bindestrich) dargestellt.
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Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | |
Kommt vor in/wird verwendet für | |
Wertebereich Tabelle (Link) | Wird von der Statistik Austria unter Klassifikationsdatenbank zur Verfügung gestellt. |
Beispiele (auch zur Verdeutlichung der fünften numerischen, Österreich spezifischen Stelle)
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
A01470 | Haltung von Geflügel | |
A01471 | Mästereien | |
A01472 | Brütereien und Legeanstalten | |
C13990 | Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. | |
C13991 | Herstellung von Stickereien | |
C13999 | Herstellung von sonstigen Textilwaren a.n.g. (ohne Herstellung von Stickereien) |