Bezeichnung der BC Codeliste | Rolle_CL |
Verbale Beschreibung/Beispiele | |
Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Kommt vor in/wird verwendet für | |
Wertebereich Tabelle (Link) | - |
Gruppen/Gruppenlisten | Rolle_CL_GR |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
IH | Inhaber | Der Inhaber ist bei den einzelnen Geschäftsfallkategorien wie folgt definiert:
Im Falle von Schuldnergemeinschaften (z.B. Solidarkreditnehmergruppen) ist der "Hauptkunde" als Inhaber definiert und nicht die ganze Schuldnergemeinschaft. Pro Geschäftsfall soll nur ein "Inhaber (IH)" hinterlegt werden. |
II | Inhaber IFRS | Kontoinhaber, der auch für die RWA zieht im IFRS für Konzern (betrifft nur Factoring Banken) |
CI | Co-Inhaber | Weitere Kunden des Geschäftsfalls neben dem "Hauptkunden" des Geschäfts, der als "Inhaber (IH)" dargestellt ist. Die Definition des Co-Inhabers in Bezug auf die einzelnen Geschäftsfallkategorien ist analog der des "Inhabers (IH)". Beispielweise sind das im Falle von Solidarkrediten die Kreditnehmer neben dem "Hauptkunden" oder im Falle von Garantien, die für mehrere Schuldner gleichzeitig ausgestellt werden, die weiteren Schuldner neben dem "Hauptschuldner". |
BG | Begünstigter | Begünstigter bei einer Garantie (=Garantienehmer), Haftung und sonstigen außerbilanziellen Geschäften. Pro Geschäftsfall darf es nur einen Begünstigten geben. Diese Rolle ist sowohl für gegebene Garantien (modelliert über die Geschäftsfallkategorie "Außerbilanzielle Geschaefte gem. Anhang I CRR (P)") als auch empfangene Garantien (modelliert über die Geschäftsfallkategorie "Empfangene Garantien (AC)") relevant. |
SK | Solidarkreditnehmergruppe | Falls es sich um einen Solidarkredit handelt, wird der Kredit über diese Rolle mit der Solidarkreditnehmergruppe verknüpft. Aktuell dient diese Einheit dazu, um DTIs und DSTIs von Solidarkreditnehmergruppen darzustellen. |
FV | Forderungsverkäufer | Bei einem Forderungskauf aus Sicht der Mandanten gibt es neben dem Schuldner (Rolle Inhaber) noch den Forderungsverkäufer, das ist jener Geschäftspartner, von dem der Mandant die Forderung übernimmt. |
FK | Forderungskäufer | Bei einem Forderungsverkauf aus Sicht der Mandanten gibt es neben dem Schuldner (Rolle Inhaber) noch den Forderungskäufer, das ist jener Geschäftspartner, der vom Mandanten die Forderung übernimmt (kauft). |
TG | Treugeber | Jene Einheit, welche einen Kredit treuhändig (über den Melder) vergeben hat. |
TN | Treunehmer | Jene Einheit, welche einen treuhändig vergebenen Kredit (vergeben durch den Treugeber) in Anspruch nimmt. |
SE | Der Sicherheit zugeordnete Einheit | Hier wird die die Einheit bzw. der Ort dargestellt, bei der bzw. wo das Risiko liegt, das im Fall einer Besicherung auf die Sicherheit übertragen wird:
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SG | Sicherungsgeber | Die Rolle unterscheidet sich von der "Der Sicherheit zugeordneten Einheit (SE)" dahingehend, dass hier jene Einheit zu hinterlegen ist, die die Sicherheit zur Verfügung stellt (dies ist in den meisten Fällen der Eigentümer des Vermögenswerts, der zu Besicherung verwendet wird):
Diese Rolle dient ebenfalls dazu, für verkaufte Kreditderivate (modelliert auf GF_Geschaeftsfall), den Sicherungsgeber zu kennzeichnen. Hinterlegt der Sicherungsnehmer das Derivat als Sicherheit bei den Referenzaktiva, so muss sich der Sicherungsgeber das Derivat mittels dieser Rolle selbst zuordnen. Siehe auch Darstellung von Sicherheiten |
SD | Dem Sachkonto zugeordnete Einheit | Diese Kundenrolle dient dazu Sachkonten (beispielsweise Immobilien) eine (Dummy-)Einheit zuzuordnen. Somit ist es möglich dem entsprechenden Sachkonto auch ein Sitzland zuzuordnen. |
EE | Dem Exposure zugeordnete Einheit | Jene Einheit, der das im Exposure dargestellte Risiko zugeordnet wird. Für den AI_Zerlegungsansatz_Code = "CoRep (COR)" wird die Zuordnung von Exposures zu der dem Exposure zugeordneten Einheit mittels XEN_Exposure_zugeordnete_Einheit ermittelt. Im Fall von Exposures gegenüber Schuldnergemeinschaften (die beim Geschäftsfall über die Rollen "Inhaber (IH)" und "Co-Inhaber (CI)" dargestellt werden) kann die dem Exposure zugeordnete Einheit nicht per Algorithmus ermittelt werden. Für jene Exposures, die unter die Forderungsklassen des Art. 147 (2) lit. a-c CRR fallen, bestimmt Art. 172 (1) lit. a CRR, dass jeder Schuldner einer Ratingstufe zuzuordnen ist. In diesen Fällen sind die Exposures - wie gem. Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) definiert - den einzelnen Schuldnern für die Zwecke der PD-(RWA-)Darstellung zuzuweisen; daher muss das Exposure gegenüber Schuldnergemeinschaften - entsprechend dem Vorgehen für Zwecke der Eigenmittelunterlegung - bei den oder dem zugeteilten (Co-)Inhaber(n) dargestellt werden. Das Exposure muss aufgesplittet dargestellt werden, sofern dem mehrere (Co-)Inhaber zugeteilt sind. In diesem Fall ist die Rolle "Dem Exposure zugeordnete Einheit (EE)" zu sourcen und wird daher nicht abgeleitet. Im Algorithmus XEN_Exposure_zugeordnete_Einheit werden generell Forderungen gegenüber Schuldnergemeinschaften nicht einer "dem Exposure zugeordnete Einheit" zugeordnet. Sofern bei Exposures, die aus Geschäftsfällen gegenüber Schuldnergemeinschaften entstehen, Artikel 172 (1) lit a CRR nicht zur Anwendung kommt, so ist für diese Exposures keine "Exposure zugeordnete Einheit" zu hinterlegen bzw. für GKE zu melden. |
SV | Servicer | Der für das administrative und finanzielle Management eines Instruments verantwortliche Vertragspartner, der das Instrument mit dem Counterpart (d.h. im Fall von Krediten mit dem Schuldner) abwickelt. Beispielsweise im Fall von Treuhandkrediten ist dies der Treuhänder. Pro Geschäftsfall darf es nur einen Servicer geben. Wird ermittelt in XEN_Servicer, sofern die Rolle nicht bereits gesourct wurde. Vorsicht! Diese Ableitung kann nur angewandt werden, sofern der Mandant der Servicer ist. In allen anderen Fällen muss die Rolle gesourct werden! |
GL | Gläubiger | Vertragspartner, der das Kreditrisiko eines Instruments trägt, mit Ausnahme eines Sicherungsgebers. Wird ermittelt in XEN_Glaeubiger |
OR | Originator | Vertragspartner in einem Verbriefungsgeschäft wie in Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1075/2013 (EZB/2013/40) definiert. Pro Geschäftsfall darf es nur einen Originator geben. Wird ermittelt in XEN_Originator |
KN | Kreditnehmer lt. GKE | Kreditnehmer des Geschäftsfalls laut GKE: für Kredite ist das der/die Kreditnehmer (also im Falle von Schuldnergemeinschaften können dies im Gegensatz zum Inhaber auch mehrere sein), für Wertpapiere der Emittent; für Factoring-Geschäftsfälle mit Regress ist das der Forderungsverkäufer. Wird ermittelt in XEN_Kreditnehmer_GKE |
KO | Konsorte | Mitglied eines Konsortiums. Im Fall eines Konsortialkredits, bei dem der Mandant der Konsortialführer ist und den Kredit serviciert, ist das Instrument auf mehrere Geschäftsfälle aufzusplitten, die die jeweiligen Anteile des Konsortialkredits darstellen. Die Anteile, bei denen der Konsortialführer nicht selbst als Kreditgeber fungiert, gehen nicht in die Bilanz ein (Bilanzposition "Nicht in der Bilanz (NIB)"). In diesen Fällen wird das kreditgebende Institut in der Rolle "Konsorte (KO)" abgebildet. |
GF | Direkte Gegenpartei gem. FinRep | Direkte Gegenpartei des Geschäftsfalls nach FinRep, siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Teil 1.44. Die Gegenpartei entspricht in den meisten Fällen dem "Inhaber (IH)". Wird ermittelt in XEN_Gegenpartei_FinRep |
GG | Garantiegeber | Der bzw. die Garantiegeber der Verbindlichkeit/des emittierten Wertpapiers. Sofern auf eine Forderung eine Garantie besteht, so ist diese nicht mittels dieser Rolle darzustellen, sondern über die Rollen "Der Sicherheit zugeordnete Einheit (SE)" und "Sicherungsgeber (SG)". |