Dieses Attribut gibt die Bilanzposition bzw. -seite nach UGB in Anlehnung an Anlage 2 zu Artikel I § 43, Teil 1 BWG bzw. IFRS an.
Die Einteilung erfolgt immer auf Basis des verwendeten Rechnungslegungsstandards.
Für dieses Attribut sind nur Ausprägungen der Gruppenliste Bilanzpositionen_SC_GL relevant.
Spezieller rechtlicher Hintergrund: Bundesgesetz über das Bankwesen (Bankwesengesetz - BWG). Anlage 2 zu Artikel I § 43, Teil 1, International Financial Reporting Standards