Bezeichnung des Smart Cube Attributs | SC_Bonitaetsklasse_intern | |||||||||||||||
Code | BOSYI | |||||||||||||||
Kurzbezeichnung Deutsch | Institutsinterne Bonitätsklasse mit standardisierten Ausfallsklassen | |||||||||||||||
Kurzbezeichnung Englisch | Internal rating class with standardised default classification | |||||||||||||||
Verbale Beschreibung/Beispiele | Dieses Attribut ist sowohl Bestandteil der RS-Meldung (siehe Spezifikation der Ratingsystem-Meldung) als auch abhängig vom Geschäftsfall entweder auf der Ebene des Vertragspartners bzw. der exposure-zugeordneten Einheit oder auf der Ebene des Instruments zu melden (siehe Spezifikation der Rating-Attribute). Für die technische Spezifikation des Attributs siehe AI_Bonitaetsklasse. Folgende Bestimmungen gelten für dieses Attribut, sofern es in den Tabellen 3, 9 und 11 der GKE gemeldet wird:Dieses Attribut ist für die jeweils vorliegende Konstellation von Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung sowie dem zugehörigen Ansatz (siehe Attribut SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code) des Instruments in Analogie zum Attribut SC_Ratingsystem_intern zu melden. Meldung von ausgefallenen Vertragspartnern/InstrumentenDie Anwendung der nachfolgenden standardisierten Ausfallklassen erfolgt in Abhängigkeit zur kreditgebenden rechtlichen Einheit. Liegt zu einem ausgefallenen Vertragspartner ein Ausfall gemäß Artikel 178 CRR (anzuwenden für IRB auf Basis der Ausprägungen „A“, „F“ oder „P“ des Attributs SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code) bzw. gemäß Artikel 127 CRR (anzuwenden für STA auf Basis der Ausprägung „S“ des Attributs SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code) vor, so ist dies im vorliegenden Attribut durch eine der standardisierten Ausfallklassen zu kennzeichnen.
Meldung von Spezialfinanzierungen Ausgenommen von der Meldung der standardisierten Ausfallklassen sind Spezialfinanzierungen gemäß Artikel 147 Abs. 8 CRR - für diese Fälle sind ausgefallene Vertragspartner/Instrumente ausschließlich mit der angeführten standardisierten Ausfallklasse („Kat5“) zu melden (siehe GF175_Spezialfinanzierung_Kategorie_Code). Spezieller rechtlicher Hintergrund:Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) | |||||||||||||||
Spezieller Rechtlicher Hintergrund | - | |||||||||||||||
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - | |||||||||||||||
Algorithmus/Entstehung/Bildung |
| |||||||||||||||
Datentyp | alphanumerisch - erweitert | |||||||||||||||
Feldlänge | 5 | |||||||||||||||
zugeordnete Codeliste(n) | - | |||||||||||||||
Kommt vor in | Granulare Kredit Erhebung 1 - Instrument-, Finanz- und Sicherheitendaten - CRR-Finanzinstitute Granulare Kredit Erhebung 1 - Instrument-, Finanz- und Sicherheitendaten - CRR-Kreditinstitute FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall |