Bezeichnung des Smart Cube AttributsSC_Immobilienbesicherung_Kennzeichen
CodeIMMOB
Kurzbezeichnung DeutschImmobilienbesichert
Kurzbezeichnung EnglischReal estate collateralised
Verbale Beschreibung/Beispiele

Verordnung: Angabe, ob die Forderung immobilienbesichert im Sinne der EZB-Monetärstatistik ist

Technisch: Für die Definitionen von Immobiliensicherheiten ist Art. 199 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) heranzuziehen. Für Standardansatzbanken sind auch die Artikel 124-126 zu berücksichtigen. In dieser Position sind Kredite allerdings nur dann mit WAHR auszuweisen, wenn der gemäß internem Risikomanagement ermittelte Wert der einem Geschäftsfall zugewiesenen Immobiliensicherheit(en) (in Summe) höher ist als der Gesamtbetrag des Kredits oder diesem entspricht (Vollbesicherung).

Mögliche Ausprägungen sind:

  • WAHR: immobilienbesichert im Sinne der EZB-Monetärstatistik
  • FALSCH: nicht immobilienbesichert im Sinne der EZB-Monetärstatistik

Spezieller rechtlicher Hintergrund: Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR)

Spezieller Rechtlicher Hintergrund-
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB-
Algorithmus/Entstehung/Bildung1:1 (GFA91_Immobilienbesichert_Monstat_Kennzeichen)
Datentypboolean
Feldlänge1
zugeordnete Codeliste(n)Kennzeichen
Kommt vor in

Kredit-Cube MONSTAT

Kredit-Cube MONSTAT Finanzmarktstabilitaet

Kredit-Cube MONSTAT Finanzmarktstabilitaet ohne Laenderrisiko

Kredit-Cube MONSTAT und ZINSSTAT

Kredit-Cube MONSTAT und ZINSSTAT Finanzmarktstabilitaet

Kredit-Cube MONSTAT und ZINSSTAT Finanzmarktstabilitaet ohne Laenderrisiko

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