Bezeichnung des Smart Cube Attributs | SC_Ratingsystem_standardisiert_Code |
Code | RASYS |
Kurzbezeichnung Deutsch | standardisiertes Ratingsystem |
Kurzbezeichnung Englisch | standardised rating system |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Die Meldung dieses Attributs steht in engem Zusammenhang mit der Meldung der anderen Rating-Attribute (siehe Spezifikation der Rating-Attribute) und hat in den Tabellen 9 und 11 der GKE zu erfolgen, wenn für die Zwecke der Eigenmittelerfordernisberechnung standardisierte ECAI-Ratingsysteme bzw. eines der weiteren standardisierten Ratingsysteme[1] für Verbriefungstranchen verwendet werden. Dieses Attribut muss einem Eintrag entsprechen, der sich in der Liste der standardisierten Ratingsysteme wiederfindet (siehe WM29_Rating_standardisiert_Code). Hinsichtlich der Anerkennung und Zuordnung der Bonitätsbeurteilungen von ECAIs sei auf Artikel 135ff CRR in Verbindung mit der DVO (EU) 2021/2005 (welche DVO (EU) 2016/1799 ersetzt), sowie der DVO (EU) 2016/1801 verwiesen. Abhängig vom Geschäftsfall ist dieses Attribut entweder auf der Ebene des Vertragspartners bzw. der Exposure-zugeordneten Einheit oder auf der Ebene des Instruments zu melden. Im Folgenden werden daher die Meldeerfordernisse für dieses Attribut für die unterschiedlichen Konstellationen von Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen und dem zugehörigen Ansatz (siehe Attribut SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code) beschrieben. Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung ohne regulatorisch erforderlicher PD-Bestimmung, die im Standard-Ansatz behandelt werdenDieses Unterkapitel behandelt den Ausweis dieses Attributs für Instrumente gegenüber Vertragspartnern bzw. Exposure-zugeordneten Einheiten, wenn diese nach dem Ansatz „S“ des Attributs SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code unterlegt werden. Wird ein instrumentenspezifisches ECAI-Ratingsystem zur Eigenmittelerfordernisberechnung verwendet, so ist das zugehörige ECAI-Ratingsystem auf der Ebene des Instruments zu melden (siehe Liste der standardisierten Ratingsysteme auf WM29_Rating_standardisiert_Code). Wird ein schuldnerspezifisches ECAI-Ratingsystem auf der Ebene des Vertragspartners bzw. der Exposure-zugeordneten Einheit verwendet, so ist dieses ECAI-Ratingsystem auf der Ebene des Vertragspartners bzw. der exposure-zugeordneten Einheit zu melden. VerbriefungspositionenDieses Unterkapitel behandelt den Ausweis dieses Attributs für Instrumente gegenüber Vertragspartnern bzw. Exposure-zugeordneten Einheiten, wenn diese nach den Ansätzen „SSA“, „SSAS“, „SSAR“, „SSASR“, „SERBA“, „SERBAS“, „SIAA“, „SOTHER“, „SIRBA“ und „SIRBAS“ des Attributs SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code unterlegt werden. Dieses Attribut ist auf der Ebene des Instruments (hier: der Tranche) zu befüllen. Es sind die standardisierten Ratingsysteme für Verbriefungstranchen[1] zu verwenden (siehe Liste der standardisierten Ratingsysteme auf WM29_Rating_standardisiert_Code). Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehung eines CRR-Finanzinstituts1) CRR-Finanzinstitute, die für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses durch Konsolidierung in den Anwendungsbereich der CRR fallen (siehe MA11_CRR_anwendbar_Kennzeichen) Dieses Attribut ist für Instrumente eines CRR-Finanzinstitutes, die für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses durch Konsolidierung in den Anwendungsbereich der CRR fallen und hierfür ein standardisiertes ECAI-Ratingsystem verwenden, ausschließlich auf der Ebene des Vertragspartners bzw. der Exposure-zugeordneten Einheit zu befüllen. Es ist folgende Logik für die Meldung dieses Attributs anzuwenden:
Exposure = "Ausstehender Nominalwert (ONA)" + "Nicht-ausgenutzter Rahmen (NAR)" 2) CRR-Finanzinstitute, die für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses nicht durch Konsolidierung in den Anwendungsbereich der CRR fallen Die Bestimmungen der CRR zum Ausweis von Risikopositionen auf der Ebene des einzelnen Instruments sind für Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen eines CRR-Finanzinstitutes, welches für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses nicht durch Konsolidierung in den Anwendungsbereich der CRR fällt, nicht anwendbar. Dieses Attribut wird daher nach dem internen Risikomanagement des CRR-Finanzinstituts gemeldet, wobei hierfür ein standardisiertes ECAI-Ratingsystem verwendet werden kann, wenn dieses zur Bonitätsbeurteilung eines Vertragspartners bzw. der exposure-zugeordneten Einheit herangezogen wird. [1] für die Gültigkeitszeiträume dieser standardisierten Ratingsysteme siehe Standardisierte_Ratingsysteme_Ratingskalen_5_4.xlsx |
Spezieller Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung |
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Datentyp | alphanumerisch |
Feldlänge | 5 |
zugeordnete Codeliste(n) | |
Kommt vor in | Granulare Kredit Erhebung 1 - Instrument-, Finanz- und Sicherheitendaten - CRR-Finanzinstitute Granulare Kredit Erhebung 1 - Instrument-, Finanz- und Sicherheitendaten - CRR-Kreditinstitute SHSG und Verbriefungen - Spitzeninstitute signifikanter Bankengruppen (UGB-Konzern) SHSG und Verbriefungen - Spitzeninstitute signifikanter Bankengruppen (IFRS-Konzern) Verbriefungen - Sonstige übergeordnete Kreditinstitute (UGB-Konzern) Verbriefungen - Sonstige übergeordnete Kreditinstitute (IFRS-Konzern) FMA Mindeststandards zur Bereitstellung von Daten für den Abwicklungsfall |