Bezeichnung der BC Codeliste | Sachkontokategorie_CL |
Verbale Beschreibung/Beispiele | - |
Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Kommt vor in/wird verwendet für | SK00_Sachkontokategorie_Code, SC_Sachkontokategorie_Code |
Wertebereich Tabelle (Link) | - |
Gruppen/Gruppenlisten | Sachkontenkategorie_CL_GR |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
BR1 | Kassenbestand/Bargeld - Heimatwährung | |
BR2 | Valuten - frei konvertierbar | - |
BR3 | Valuten - nicht frei konvertierbar | - |
BR4 | Gesetzliche Zahlungsmittel - Gold | Bestand an Kurantgoldmünzen. Diese Goldmünzen gehen zum Nominalwert in dieses Sachkonto ein. Das Agio ist hingegen im Sachkonto "Nicht gesetzliche Zahlungsmittel - Gold (SV1)" zu erfassen. |
BR5 | Gesetzliche Zahlungsmittel - sonstige Edelmetalle | Bestand an Kurantmünzen exkl. Gold. Die sonstigen Edelmetalle umfassen unter anderem Silber und Platin. Analog zum Sachkonto BR4 geht hier nur der Nominalwert ein; das Agio wird unter "Nicht gesetzliche Zahlungsmittel - Sonstige Edelmetalle (SV2)" erfasst. |
IV1 | Geschäfts- oder Firmenwert | Als Geschäfts(Firmen)wert ist der Unterschiedsbetrag anzusetzen, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt; siehe auch IAS 12.21 |
IV2 | Sonstige immaterielle Vermögenswerte | siehe auch IAS 38.8 |
SA2 | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | siehe auch IAS 1.54 (b) |
SA3 | Grundstücke, Anlagen und Gebäude - Immobilien | Hier sind sämtliche Vermögenswerte umfasst, die unter Grundstücke, Anlagen und Gebäude fallen und Immobilien darstellen, d.h. alle Grundstücke und Bauten, die vom KI im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden. Siehe auch IAS 1.54 (a). |
SA4 | Grundstücke, Anlagen und Gebäude - Sonstige | Hier sind sämtliche Vermögenswerte umfasst, die unter Grundstücke, Anlagen und Gebäude fallen und keine Immobilien darstellen. Insbesondere umfasst diese Position auch Equipment und Geschäftsausstattungen (d.h. alle materiellen Vermögensgegenstände außer "als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien"). Siehe auch IAS 1.54 (a). |
SV1 | Nicht gesetzliche Zahlungsmittel - Gold | - |
SV2 | Nicht gesetzliche Zahlungsmittel - Sonstige Edelmetalle | - |
SV6 | Sonstige Aktiva aus Steuerforderungen | - |
SV7 | Sonstige Aktiva aus latenten Steuerforderungen | - |
SV8 | Sonstige Aktiva nicht zugeordnet | Sonstige Aktiva nicht zugeordnet. |
SV10 | Aktiva der Veranlagungsgesellschaft gem. §28 BMSVG | - |
SV11 | Wertbeiträge aus Zinsrisiko-Portfolio-Absicherungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten - Aktivseite | Englische Bezeichnung: "Fair value changes of the hedged items in portfolio hedge of interest rate risk - asset side" siehe IAS 39.89A(a); IFRS 9.6.5.8 |
GK1 | Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist | - |
AR1 | ARA Miete | Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
AR2 | ARA Versicherungen | Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
AR3 | ARA Provisionen | Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
AR4 | ARA Eigene Emissionen | Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
AR5 | ARA Sonstige | Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
RS1 | Rückstellung für Abfertigungen | siehe IAS 37.5 (d) |
RS2 | Rückstellungen für Pensionen | siehe auch IAS 1.75 (d); IAS 19.125 |
RS4 | Rückstellungen für Steuern | siehe IAS 37.5 (b) |
RS5 | Rückstellung für Umstrukturierungen | siehe auch IAS 37.72 |
RS6 | Rückstellungen für Rechtsverfahren und für Rechtsstreit in Steuerangelegenheiten | siehe auch IAS 12.88 |
RS8 | Rückstellung für belastende Verträge | siehe auch IAS 37.66-69 |
RS10 | Rückstellungen für Einlagensicherungsfonds | Rückstellungen für erwartete Beiträge zum Einlagensicherungsfonds; vormals enthalten in "Rückstellung andere (exkl. Drohverlustrückstellungen aus Finanzderivatgeschäften) (RS9)" |
RS11 | Urlaubsrückstellungen | Urlaubsrückstellungen; vormals enthalten in "Rückstellung andere (exkl. Drohverlustrückstellungen aus Finanzderivatgeschäften) (RS9)" |
RS12 | Rückstellungen für langfristig fällige, variable Vergütungsbestandteile | Rückstellungen für langfristig fällige, variable Vergütungsbestandteile, vormals enthalten in "Rückstellungen nicht für Abfertigungen, Nicht für Pensionen sondern Ähnliche Posten (RS3)", siehe auch IAS 1.75 (d); IAS 19.125 |
RS13 | Rückstellungen nicht für Abfertigungen, Pensionen oder variable Vergütungsbestandteile sondern ähnliche Posten | Rückstellungen nicht für Abfertigungen, Pensionen oder variable Vergütungsbestandteile sondern ähnliche Posten exkl. langfristig fälliger, variabler Vergütungsbestandteile, siehe auch IAS 1.75 (d); IAS 19.125; Restmenge aus (vormals) "Rückstellungen nicht für Abfertigungen, Nicht für Pensionen sondern Ähnliche Posten (RS3)" |
RS14 | Rückstellung andere (exkl. Drohverlustrückstellungen aus Finanzderivatgeschäften) | Drohverlustrückstellungen sowie Rückstellungen für Kreditzusagen, Bürgschaften und Garantien sind ausschließlich als Wertarten (RUEDER bzw. RUECK) anzugeben und sind daher hier nicht enthalten. Restmenge aus (vormals) "Rückstellung andere (exkl. Drohverlustrückstellungen aus Finanzderivatgeschäften) (RS9)" |
RS15 | Rückstellungen für Abwicklungsfonds | Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen zu Abwicklungsfonds |
FB1 | Fonds für allgemeine Bankrisiken | §57 (3) BWG: In diesen Fonds können jene Beträge eingestellt werden, die das Kreditinstitut zur Deckung besonderer bankgeschäftlicher Risiken aus Gründen der Vorsicht für geboten erachtet. Der Fonds muss dem Kreditinstitut zum Ausgleich von Verlusten unbeschränkt und sofort zur Verfügung stehen. |
GK2a | Gezeichnetes Kapital in Form von Wertpapieren (exkl. gezeichnetem Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist) | Die hier dargestellten Emissionen sind gleichzeitig als Sachkonto und als GF_Geschaeftsfall dargestellt. Insbesondere sind hier eigene emittierte Partizipationsscheine (mit dem "Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen (NBWEZ)") enthalten. |
GK2b | Gezeichnetes Kapital nicht in Form von Wertpapieren (exkl. gezeichnetem Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist) | Hier sind insbesondere Genossenschaftsanteile enthalten. |
GR1 | Gesetzliche Rücklagen | - |
GR2 | Satzungsmäßige Rücklagen | - |
GR3 | Andere Rücklagen | - |
HR1 | Haftrücklage § 57 Abs. 5 BWG | - |
BG1 | Verlustvortrag | ist mit negativem Vorzeichen zu melden. |
BG2 | Gewinnvortrag | - |
UR1 | Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen | - |
UR2 | Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG 1988 | - |
UR3 | Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG 1988 | - |
UR4 | Mietzinsrücklage gemäß § 11 EStG 1988 | - |
UR5 | Übertragungsrücklage gemäß § 12 EStG 1988 | - |
SP3a | Sonstige Passiva aus Steuerforderungen, vorrangig behandelt | Sonstige Passiva aus Steuerforderungen, sofern vorrangig behandelt (d.h. vom Bail-In ausgenommen); vormals enthalten in "Sonstige Passiva aus Steuerforderungen (SP3)". Steuerforderungen nach österreichischem Recht sind hier nicht zu inkludieren, da das österreichische Insolvenzrecht grundsätzlich keine vorrangigen Verbindlichkeiten der Steuerbehörden oder der Sozialversicherung im Fall einer Insolvenz kennt. |
SP3b | Sonstige Passiva aus Steuerforderungen, nicht vorrangig behandelt | Sonstige Passiva aus Steuerforderungen, nicht vorrangig behandelt (d.h. nicht vom Bail-In ausgenommen), vormals enthalten in "Sonstige Passiva aus Steuerforderungen (SP3)" |
SP4a | Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen, vorrangig behandelt | Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen, sofern vorrangig behandelt (d.h. vom Bail-In ausgenommen); vormals enthalten in "Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen (SP4)". Steuerforderungen nach österreichischem Recht sind hier nicht zu inkludieren, da das österreichische Insolvenzrecht grundsätzlich keine vorrangigen Verbindlichkeiten der Steuerbehörden oder der Sozialversicherung im Fall einer Insolvenz kennt. |
SP4b | Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen, nicht vorrangig behandelt | Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen, sofern nicht vorrangig behandelt (d.h. nicht vom Bail-In ausgenommen), vormals enthalten in "Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen (SP4)" |
SP5aa | Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer insbesondere kurzfristig fällige, ausstehende Gehaltsforderungen; vormals enthalten in "Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5a)" |
SP5ab | Verbindlichkeiten ggü. Anbietern kritischer Dienstleistungen | Verbindlichkeiten gegenüber Anbietern kritischer Dienstleistungen (diese beziehen sich immer auf kritische Funktionen); vormals enthalten in "Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5a)" |
SP5ac | Verbindlichkeiten ggü. Systemanbietern < 7 Tage | Verbindlichkeiten gegenüber Systemanbietern mit einer Restlaufzeit kürzer als 7 Tage, vormals enthalten in "Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5a)" |
SP5ad | Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet | Enthält insbesondere Dividendenverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten ggü. Systemanbietern mit einer Restlaufzeit länger als 7 Tage. "Sonstige Aktiva/Passiva aus Zwischenkonten (T)" und "Sonstige Aktiva/Passiva aus Schwebender Verrechnung (U)" sind hier nicht enthalten. Restmenge aus (vormals) "Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5a)" |
SP5ae | Leasingverbindlichkeiten | Leasingverbindlichkeiten, s. insbesondere IFRS 16 - Leasingverhältnisse. Dieses Sachkonto ist bis 30.11.2019 in den Sonstigen finanziellen Passiva - nicht zugeordnet (SP5a) enthalten. |
SP5ba | Kurzfristig fällige, variable Vergütungsbestandteile | Kurzfristig fällige, variable Vergütungsbestandteile; vormals enthalten in "Sonstige nicht-finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5b)" |
SP5bb | Verbindlichkeiten ggü. Sozialversicherungen, vorrangig behandelt | Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen, sofern vorrangig behandelt (d.h. vom Bail-In ausgenommen); vormals enthalten in "Sonstige nicht-finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5b)". Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen nach österreichischem Recht sind hier nicht zu inkludieren, da das österreichische Insolvenzrecht grundsätzlich keine vorrangigen Verbindlichkeiten der Steuerbehörden oder der Sozialversicherung im Fall einer Insolvenz kennt. |
SP5bc | Sonstige nicht-finanzielle Passiva nicht zugeordnet | Enthält insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen, sofern nicht vorrangig behandelt; Restmenge aus (vormals) "Sonstige nicht-finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5b)" |
SP7 | GuV | BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (23); es handelt sich hierbei um den bis zum Meldestichtag angefallenen Jahresgewinn/-verlust, der im Falle eines Verlusts mit negativem Vorzeichen zu melden ist. Dieses Sachkonto kann auch als synthetisches Sachkonto geführt werden und über Saldierung der primär befüllten Erfolgskonten ermittelt werden. |
SP9 | Passiva der Veranlagungsgesellschaft gem. § 28 BMSVG | - |
SP10 | Rücklagen gem. § 20 Abs. 2 BMSVG | - |
SP11 | Rücklagen gem. § 20 Abs. 3 BMSVG | - |
SP12 | Wertbeiträge aus Zinsrisiko-Portfolio-Absicherungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten - Passivseite | Englische Bezeichnung: "Fair value changes of the hedged items in portfolio hedge of interest rate risk - liabilities side" siehe IAS 39.89A(a); IFRS 9.6.5.8 |
SP13 | Auf Verlangen rückzahlbares Anteilskapital | Englische Bezeichnung: "Share capital repayable on demand" hierbei handelt es sich um Genossenschaftsanteile, bei denen die Mitglieder das Recht haben, eine Rücknahme zu verlangen und die gem. IFRS nicht als Eigenkapital sondern als Fremdkapital zu bilanzieren sind. siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) 1.2.12; IAS 32; IFRIC 2 |
PR1 | PRA Miete | Passive Rechnungsabgrenzungen für Miete Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
PR2 | PRA Versicherungen | Passive Rechnungsabgrenzungen für Versicherungen Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
PR3 | PRA Provisionen | Passive Rechnungsabgrenzungen für Provisionen Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
PR4 | PRA Eigene Emissionen | Passive Rechnungsabgrenzungen für Eigene Emissionen Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
PR5 | PRA Sonstige | Sonstige passive Rechnungsabgrenzungen Gem. Unternehmensgesetzbuch § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. |
ZW1 | Zwischendividenden | CRR Artikel 26 (2)(b); sind mit negativem Vorzeichen zu melden |
KR1 | Kapitalrücklage - Agio | BAD Artikel 4.Passiva (10); CRR Artikel 4 (124) |
KR2 | Kapitalrücklage - sonstige | In diesem Sachkonto sind alle sonstigen Komponenten der Kapitalrücklage exkl. Agio darzustellen |
GUV1 | Steuern auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (15) Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV2 | Personalaufwendungen | BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (8)(a) Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3a | IT-Outsourcing | s. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208i-208ii Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3b | IT-Aufwendungen außer IT-Outsourcing-Aufwendungen | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208i Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3c | Aufwendungen für Steuern und Abgaben (andere) | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208iii Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3d | Aufwendungen für Beratung und professionelle Dienstleistungen | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208iv Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3e | Aufwendungen für Werbung, Marketing und Kommunikation | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208v Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3f | Aufwendungen im Zusammenhang mit Kreditrisiko | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208vi Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3g | Aufwendungen für Prozesskosten, die nicht durch Rückstellungen gedeckt sind | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208vii Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3h | Aufwendungen für Immobilien | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR).Teil 2.208viii Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3i | Aufwendungen für Leasing | Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208ix Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV3j | Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Rest) | auch Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208x Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV4 | Sonstige betriebliche Erträge | BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (7); Annex V.Teil 2.141-143 Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV5 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (10); Annex V.Teil 2.141-143 Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV6 | Provisionserträge | BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (4) Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV7 | Provisionsaufwendungen | BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (5) Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV8 | Erfolgswirksam erfasster negativer Geschäfts- oder Firmenwert | 83/349/EWG Artikel 31 Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV9 | Jahreskumulierte Gewinne/Verluste aus dem Handel mit Fremdwährungen | Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV10 | Sonstige Wertminderung/-aufholung nicht finanzieller Vermögenswerte | Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. Dieses Sachkonto wird für die Abbildung der FinRep NGAAP Solo Position F 02.00, r570, c010 iZm der Wertart "Wertberichtigungen (jkWB)" verwendet, allerdings nur dann, wenn die Wertberichtigungen nicht pro Sachkonto dieser Kategorie aufgelistet werden können. |
GUV11 | Außerordentlicher Gewinn oder Verlust vor Steuern | BAD Art. 27 Vertikale Gliederung Nr. 19 Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV12 | Dem außerordentlichen Gewinn oder Verlust zuzurechnender Steueraufwand oder -ertrag | BAD Art. 27 Vertikale Gliederung Nr. 20 Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. |
GUV13 | Zahlungen an Abwicklungsfonds | Beitragspflicht für CRR-Institute mit Sitz im Inland gem. §123a Abs. 1 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG). |
GUV14 | Zahlungen an Einlagensicherungsfonds | Dotierung des Einlagensicherungsfonds gem. §21 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG |
EK1 | Andere begebene Eigenkapitalinstrumente, die nicht gezeichnetes Kapital sind | Hierbei handelt es sich um ein Sachkonto, das alle Eigenkapitalinstrumente zusammenfasst, die laut BWG nicht zum gezeichneten Kapital zu zählen sind, wie Instrumente ohne Stimmrechte. Hierunter fallen demnach alle Wertpapiere mit GFA136_bilanzielle_Eigenkapitalklassifikation_NGAAP_Code in (EKZ, SB1, SB2). Dieses Sachkonto kann daher auch aus der Wertpapierinformation "on the fly" abgeleitet werden (falls gewünscht). |
CET1 | Common Equity Tier 1 nicht in Form von Geschäftsfällen | Common Equity Tier 1, das nicht bereits über die Wertart "CET1" bei einem Geschäftsfall abgebildet wird, bspw. Retained earnings, Accumulated OCI, Other reserves usw. Dieses Sachkonto dient somit als Ergänzungsposten, um das gesamte CET1 im Datenmodell abzubilden. Für eine zukünftige CoRep/Own funds-Modellierung muss dieses Sachkonto granularer aufgegliedert werden. Das Sachkonto kann auch negative Werte annehmen, sofern die Abzugsposten die sonstigen Positionen übersteigen. |
AT1 | Additional Tier 1 nicht in Form von Geschäftsfällen | Additional Tier 1, das nicht bereits über die Wertart "AT1" bei einem Geschäftsfall abgebildet wird, bspw. Retained earnings, Accumulated OCI, Other reserves usw. Dieses Sachkonto dient somit als Ergänzungsposten, um das gesamte AT1 im Datenmodell abzubilden. Für eine zukünftige CoRep/Own funds-Modellierung muss dieses Sachkonto in seine granularen Bestandteile aufgegliedert werden. Das Sachkonto kann auch negative Werte annehmen, sofern die Abzugsposten die sonstigen Positionen übersteigen. |
T2 | Tier 2 nicht in Form von Geschäftsfällen | Tier 2, das nicht bereits über die Wertart "T2" bei einem Geschäftsfall abgebildet. Dieses Sachkonto dient somit als Ergänzungsposten, um das gesamte T2 im Datenmodell abzubilden. Für eine zukünftige CoRep/Own funds-Modellierung muss dieses Sachkonto in seine granularen Bestandteile aufgegliedert werden. Das Sachkonto kann auch negative Werte annehmen, sofern die Abzugsposten die sonstigen Positionen übersteigen. |