Bezeichnung der BC CodelisteSachkontokategorie_CL
Verbale Beschreibung/Beispiele

-

Rechtlicher Hintergrund-
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB-
Algorithmus/Entstehung/Bildung-
Kommt vor in/wird verwendet fürSK00_Sachkontokategorie_Code, SC_Sachkontokategorie_Code
Wertebereich Tabelle (Link)-
Gruppen/GruppenlistenSachkontenkategorie_CL_GR
CodeCodebezeichnungBeschreibung 

BR1

Kassenbestand/Bargeld - Heimatwährung

BR2

Valuten - frei konvertierbar-

BR3

Valuten - nicht frei konvertierbar-

BR4

Gesetzliche Zahlungsmittel - GoldBestand an Kurantgoldmünzen. Diese Goldmünzen gehen zum Nominalwert in dieses Sachkonto ein. Das Agio ist hingegen im Sachkonto "Nicht gesetzliche Zahlungsmittel - Gold (SV1)" zu erfassen.

BR5

Gesetzliche Zahlungsmittel - sonstige EdelmetalleBestand an Kurantmünzen exkl. Gold. Die sonstigen Edelmetalle umfassen unter anderem Silber und Platin. 
Analog zum Sachkonto BR4 geht hier nur der Nominalwert ein; das Agio wird unter "Nicht gesetzliche Zahlungsmittel - Sonstige Edelmetalle (SV2)" erfasst.

IV1

Geschäfts- oder FirmenwertAls Geschäfts(Firmen)wert ist der Unterschiedsbetrag anzusetzen, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt; siehe auch IAS 12.21

IV2

Sonstige immaterielle Vermögenswertesiehe auch IAS 38.8

SA2

Als Finanzinvestition gehaltene Immobiliensiehe auch IAS 1.54 (b)

SA3

Grundstücke, Anlagen und Gebäude - Immobilien

Hier sind sämtliche Vermögenswerte umfasst, die unter Grundstücke, Anlagen und Gebäude fallen und Immobilien darstellen, d.h. alle Grundstücke und Bauten, die vom KI im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit genutzt werden. Siehe auch IAS 1.54 (a).

SA4

Grundstücke, Anlagen und Gebäude - SonstigeHier sind sämtliche Vermögenswerte umfasst, die unter Grundstücke, Anlagen und Gebäude fallen und keine Immobilien darstellen. Insbesondere umfasst diese Position auch Equipment und Geschäftsausstattungen (d.h. alle materiellen Vermögensgegenstände außer "als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien"). Siehe auch IAS 1.54 (a).

SV1

Nicht gesetzliche Zahlungsmittel - Gold-

SV2

Nicht gesetzliche Zahlungsmittel - Sonstige Edelmetalle-

SV6

Sonstige Aktiva aus Steuerforderungen-

SV7

Sonstige Aktiva aus latenten Steuerforderungen-

SV8

Sonstige Aktiva nicht zugeordnetSonstige Aktiva nicht zugeordnet.

SV10

Aktiva der Veranlagungsgesellschaft gem. §28 BMSVG-

SV11

Wertbeiträge aus Zinsrisiko-Portfolio-Absicherungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten - Aktivseite

Englische Bezeichnung: "Fair value changes of the hedged items in portfolio hedge of interest rate risk - asset side"

siehe IAS 39.89A(a); IFRS 9.6.5.8

GK1

Gezeichnetes Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist-

AR1

ARA Miete

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

AR2

ARA Versicherungen

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

AR3

ARA Provisionen

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

AR4

ARA Eigene Emissionen

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

AR5

ARA Sonstige

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (5) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

RS1

Rückstellung für Abfertigungensiehe IAS 37.5 (d)

RS2

Rückstellungen für Pensionensiehe auch IAS 1.75 (d); IAS 19.125

RS4

Rückstellungen für Steuernsiehe IAS 37.5 (b)

RS5

Rückstellung für Umstrukturierungen siehe auch IAS 37.72

RS6

Rückstellungen für Rechtsverfahren und für Rechtsstreit in Steuerangelegenheitensiehe auch IAS 12.88 

RS8

Rückstellung für belastende Verträgesiehe auch IAS 37.66-69

RS10

Rückstellungen für EinlagensicherungsfondsRückstellungen für erwartete Beiträge zum Einlagensicherungsfonds; vormals enthalten in "Rückstellung andere (exkl. Drohverlustrückstellungen aus Finanzderivatgeschäften) (RS9)"

RS11

UrlaubsrückstellungenUrlaubsrückstellungen; vormals enthalten in "Rückstellung andere (exkl. Drohverlustrückstellungen aus Finanzderivatgeschäften) (RS9)"

RS12

Rückstellungen für langfristig fällige, variable Vergütungsbestandteile

Rückstellungen für langfristig fällige, variable Vergütungsbestandteile, vormals enthalten in "Rückstellungen nicht für Abfertigungen, Nicht für Pensionen sondern Ähnliche Posten (RS3)", siehe auch IAS 1.75 (d); IAS 19.125

RS13

Rückstellungen nicht für Abfertigungen, Pensionen oder variable Vergütungsbestandteile sondern ähnliche Posten Rückstellungen nicht für Abfertigungen, Pensionen oder variable Vergütungsbestandteile sondern ähnliche Posten exkl. langfristig fälliger, variabler Vergütungsbestandteile, siehe auch IAS 1.75 (d); IAS 19.125; Restmenge aus (vormals) "Rückstellungen nicht für Abfertigungen, Nicht für Pensionen sondern Ähnliche Posten (RS3)"

RS14

Rückstellung andere (exkl. Drohverlustrückstellungen aus Finanzderivatgeschäften)

Drohverlustrückstellungen sowie Rückstellungen für Kreditzusagen, Bürgschaften und Garantien sind ausschließlich als Wertarten (RUEDER bzw. RUECK) anzugeben und sind daher hier nicht enthalten.

Restmenge aus (vormals) "Rückstellung andere (exkl. Drohverlustrückstellungen aus Finanzderivatgeschäften) (RS9)"

RS15

Rückstellungen für Abwicklungsfonds

Rückstellungen für Zahlungsverpflichtungen zu Abwicklungsfonds

FB1

Fonds für allgemeine Bankrisiken§57 (3) BWG: In diesen Fonds können jene Beträge eingestellt werden, die das Kreditinstitut zur Deckung besonderer bankgeschäftlicher Risiken aus Gründen der Vorsicht für geboten erachtet. Der Fonds muss dem Kreditinstitut zum Ausgleich von Verlusten unbeschränkt und sofort zur Verfügung stehen.

GK2a

Gezeichnetes Kapital in Form von Wertpapieren (exkl. gezeichnetem Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist)

Die hier dargestellten Emissionen sind gleichzeitig als Sachkonto und als GF_Geschaeftsfall dargestellt. Insbesondere sind hier eigene emittierte Partizipationsscheine (mit dem "Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen (NBWEZ)") enthalten.

GK2b

Gezeichnetes Kapital nicht in Form von Wertpapieren (exkl. gezeichnetem Kapital, das eingefordert, aber noch nicht eingezahlt ist)Hier sind insbesondere Genossenschaftsanteile enthalten.

GR1

Gesetzliche Rücklagen-

GR2

Satzungsmäßige Rücklagen-

GR3

Andere Rücklagen-

HR1

Haftrücklage § 57 Abs. 5 BWG-

BG1

Verlustvortragist mit negativem Vorzeichen zu melden.

BG2

Gewinnvortrag-

UR1

Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen-

UR2

Investitionsrücklage gemäß § 9 EStG 1988-

UR3

Investitionsfreibetrag gemäß § 10 EStG 1988-

UR4

Mietzinsrücklage gemäß § 11 EStG 1988-

UR5

Übertragungsrücklage gemäß § 12 EStG 1988-

SP3a

Sonstige Passiva aus Steuerforderungen, vorrangig behandeltSonstige Passiva aus Steuerforderungen, sofern vorrangig behandelt (d.h. vom Bail-In ausgenommen); vormals enthalten in "Sonstige Passiva aus Steuerforderungen (SP3)". Steuerforderungen nach österreichischem Recht sind hier nicht zu inkludieren, da das österreichische Insolvenzrecht grundsätzlich keine vorrangigen Verbindlichkeiten der Steuerbehörden oder der Sozialversicherung im Fall einer Insolvenz kennt.

SP3b

Sonstige Passiva aus Steuerforderungen, nicht vorrangig behandeltSonstige Passiva aus Steuerforderungen, nicht vorrangig behandelt (d.h. nicht vom Bail-In ausgenommen), vormals enthalten in "Sonstige Passiva aus Steuerforderungen (SP3)"

SP4a

Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen, vorrangig behandeltSonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen, sofern vorrangig behandelt (d.h. vom Bail-In ausgenommen); vormals enthalten in "Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen (SP4)". Steuerforderungen nach österreichischem Recht sind hier nicht zu inkludieren, da das österreichische Insolvenzrecht grundsätzlich keine vorrangigen Verbindlichkeiten der Steuerbehörden oder der Sozialversicherung im Fall einer Insolvenz kennt.

SP4b

Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen, nicht vorrangig behandeltSonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen, sofern nicht vorrangig behandelt (d.h. nicht vom Bail-In ausgenommen), vormals enthalten in "Sonstige Passiva aus latenten Steuerforderungen (SP4)"

SP5aa

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer insbesondere kurzfristig fällige, ausstehende Gehaltsforderungen; vormals enthalten in "Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5a)"

SP5ab

Verbindlichkeiten ggü. Anbietern kritischer Dienstleistungen Verbindlichkeiten gegenüber Anbietern kritischer Dienstleistungen (diese beziehen sich immer auf kritische Funktionen); vormals enthalten in "Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5a)"

SP5ac

Verbindlichkeiten ggü. Systemanbietern < 7 Tage Verbindlichkeiten gegenüber Systemanbietern mit einer Restlaufzeit kürzer als 7 Tage, vormals enthalten in "Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5a)"

SP5ad

Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet

Enthält insbesondere Dividendenverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten ggü. Systemanbietern mit einer Restlaufzeit länger als 7 Tage. "Sonstige Aktiva/Passiva aus Zwischenkonten (T)" und "Sonstige Aktiva/Passiva aus Schwebender Verrechnung (U)" sind hier nicht enthalten.

Restmenge aus (vormals) "Sonstige finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5a)"

SP5ae

Leasingverbindlichkeiten

Leasingverbindlichkeiten, s. insbesondere IFRS 16 - Leasingverhältnisse.

Dieses Sachkonto ist bis 30.11.2019 in den Sonstigen finanziellen Passiva - nicht zugeordnet (SP5a) enthalten.

SP5ba

Kurzfristig fällige, variable VergütungsbestandteileKurzfristig fällige, variable Vergütungsbestandteile; vormals enthalten in "Sonstige nicht-finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5b)"

SP5bb

Verbindlichkeiten ggü. Sozialversicherungen, vorrangig behandelt Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen, sofern vorrangig behandelt (d.h. vom Bail-In ausgenommen); vormals enthalten in "Sonstige nicht-finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5b)". Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen nach österreichischem Recht sind hier nicht zu inkludieren, da das österreichische Insolvenzrecht grundsätzlich keine vorrangigen Verbindlichkeiten der Steuerbehörden oder der Sozialversicherung im Fall einer Insolvenz kennt.

SP5bc

Sonstige nicht-finanzielle Passiva nicht zugeordnet

Enthält insbesondere Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen, sofern nicht vorrangig behandelt;

Restmenge aus (vormals) "Sonstige nicht-finanzielle Passiva nicht zugeordnet (SP5b)"

SP7

GuVBAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (23); es handelt sich hierbei um den bis zum Meldestichtag angefallenen Jahresgewinn/-verlust, der im Falle eines Verlusts mit negativem Vorzeichen zu melden ist. Dieses Sachkonto kann auch als synthetisches Sachkonto geführt werden und über Saldierung der primär befüllten Erfolgskonten ermittelt werden.

SP9

Passiva der Veranlagungsgesellschaft gem. § 28 BMSVG-

SP10

Rücklagen gem. § 20 Abs. 2 BMSVG-

SP11

Rücklagen gem. § 20 Abs. 3 BMSVG-

SP12

Wertbeiträge aus Zinsrisiko-Portfolio-Absicherungen von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten - Passivseite

Englische Bezeichnung: "Fair value changes of the hedged items in portfolio hedge of interest rate risk - liabilities side"

siehe IAS 39.89A(a); IFRS 9.6.5.8

SP13

Auf Verlangen rückzahlbares Anteilskapital

Englische Bezeichnung: "Share capital repayable on demand"

hierbei handelt es sich um Genossenschaftsanteile, bei denen die Mitglieder das Recht haben, eine Rücknahme zu verlangen und die gem. IFRS nicht als Eigenkapital sondern als Fremdkapital zu bilanzieren sind.

siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) 1.2.12; IAS 32; IFRIC 2

PR1

PRA Miete

Passive Rechnungsabgrenzungen für Miete

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

PR2

PRA Versicherungen

Passive Rechnungsabgrenzungen für Versicherungen

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

PR3

PRA Provisionen

Passive Rechnungsabgrenzungen für Provisionen

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

PR4

PRA Eigene Emissionen

Passive Rechnungsabgrenzungen für Eigene Emissionen

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

PR5

PRA Sonstige

Sonstige passive Rechnungsabgrenzungen

Gem. Unternehmensgesetzbuch  § 198 (6) sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.

ZW1

ZwischendividendenCRR Artikel 26 (2)(b); sind mit negativem Vorzeichen zu melden

KR1

Kapitalrücklage - Agio

BAD Artikel 4.Passiva (10); CRR Artikel 4 (124)

KR2

Kapitalrücklage - sonstigeIn diesem Sachkonto sind alle sonstigen Komponenten der Kapitalrücklage exkl. Agio darzustellen

GUV1

Steuern auf das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit

BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (15)

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV2

Personalaufwendungen

BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (8)(a)

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3a

IT-Outsourcing

s. Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208i-208ii

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3b

IT-Aufwendungen außer IT-Outsourcing-Aufwendungen

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208i

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3c

Aufwendungen für Steuern und Abgaben (andere)

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208iii

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3d

Aufwendungen für Beratung und professionelle Dienstleistungen

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208iv

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3e

Aufwendungen für Werbung, Marketing und Kommunikation

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208v

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3f

Aufwendungen im Zusammenhang mit Kreditrisiko

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208vi

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3g

Aufwendungen für Prozesskosten, die nicht durch Rückstellungen gedeckt sind

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208vii

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3h

Aufwendungen für Immobilien

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR).Teil 2.208viii

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3i

Aufwendungen für Leasing

Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208ix

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV3j

Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Rest)

auch Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR)Teil 2.208x

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV4

Sonstige betriebliche Erträge

BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (7); Annex V.Teil 2.141-143

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV5

Sonstige betriebliche Aufwendungen

BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (10); Annex V.Teil 2.141-143

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV6

Provisionserträge

BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (4)

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV7

Provisionsaufwendungen

BAD Artikel 27.Vertikale Gliederung (5)

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV8

Erfolgswirksam erfasster negativer Geschäfts- oder Firmenwert

83/349/EWG Artikel 31

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV9

Jahreskumulierte Gewinne/Verluste aus dem Handel mit Fremdwährungen

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV10

Sonstige Wertminderung/-aufholung nicht finanzieller VermögenswerteEs handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto. Dieses Sachkonto wird für die Abbildung der FinRep NGAAP Solo Position F 02.00, r570, c010 iZm der Wertart "Wertberichtigungen (jkWB)" verwendet, allerdings nur dann, wenn die Wertberichtigungen nicht pro Sachkonto dieser Kategorie aufgelistet werden können.

GUV11

Außerordentlicher Gewinn oder Verlust vor Steuern

BAD Art. 27 Vertikale Gliederung Nr. 19

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV12

Dem außerordentlichen Gewinn oder Verlust zuzurechnender Steueraufwand oder -ertrag

BAD Art. 27 Vertikale Gliederung Nr. 20

Es handelt sich hier um ein rein GuV-relevantes Sachkonto.

GUV13

Zahlungen an Abwicklungsfonds


Beitragspflicht für CRR-Institute mit Sitz im Inland gem. §123a Abs. 1 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - BaSAG).

GUV14

Zahlungen an Einlagensicherungsfonds

Dotierung des Einlagensicherungsfonds gem. §21 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz – ESAEG

EK1

Andere begebene Eigenkapitalinstrumente, die nicht gezeichnetes Kapital sindHierbei handelt es sich um ein Sachkonto, das alle Eigenkapitalinstrumente zusammenfasst, die laut BWG nicht zum gezeichneten Kapital zu zählen sind, wie Instrumente ohne Stimmrechte. Hierunter fallen demnach alle Wertpapiere mit GFA136_bilanzielle_Eigenkapitalklassifikation_NGAAP_Code in (EKZ, SB1, SB2). Dieses Sachkonto kann daher auch aus der Wertpapierinformation "on the fly" abgeleitet werden (falls gewünscht).

CET1

Common Equity Tier 1 nicht in Form von Geschäftsfällen

Common Equity Tier 1, das nicht bereits über die Wertart "CET1" bei einem Geschäftsfall abgebildet wird, bspw. Retained earnings, Accumulated OCI, Other reserves usw. Dieses Sachkonto dient somit als Ergänzungsposten, um das gesamte CET1 im Datenmodell abzubilden. 

Für eine zukünftige CoRep/Own funds-Modellierung muss dieses Sachkonto granularer aufgegliedert werden.

Das Sachkonto kann auch negative Werte annehmen, sofern die Abzugsposten die sonstigen Positionen übersteigen. 

AT1

Additional Tier 1 nicht in Form von Geschäftsfällen

Additional Tier 1, das nicht bereits über die Wertart "AT1" bei einem Geschäftsfall abgebildet wird, bspw. Retained earnings, Accumulated OCI, Other reserves usw. Dieses Sachkonto dient somit als Ergänzungsposten, um das gesamte AT1 im Datenmodell abzubilden. 

Für eine zukünftige CoRep/Own funds-Modellierung muss dieses Sachkonto in seine granularen Bestandteile aufgegliedert werden.

Das Sachkonto kann auch negative Werte annehmen, sofern die Abzugsposten die sonstigen Positionen übersteigen. 

T2

Tier 2 nicht in Form von Geschäftsfällen

Tier 2, das nicht bereits über die Wertart "T2" bei einem Geschäftsfall abgebildet. Dieses Sachkonto dient somit als Ergänzungsposten, um das gesamte T2 im Datenmodell abzubilden. 

Für eine zukünftige CoRep/Own funds-Modellierung muss dieses Sachkonto in seine granularen Bestandteile aufgegliedert werden.

Das Sachkonto kann auch negative Werte annehmen, sofern die Abzugsposten die sonstigen Positionen übersteigen. 



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