Bezeichnung der BC Codeliste | Sicherheitenkategorie_CL |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Die Codeliste bietet eine Kategorisierung von Sicherheiten und lehnt sich dafür - erweitert um Ausprägungen aus AnaCredit - an die Klassifizierungen in der CRR an. Durch die Kategorisierung wird jedoch keine Aussage hinsichtlich der CRR-Anrechnungsfähigkeit einer Sicherheit getroffen. (Hierfür wird das Attribut ST05_Sicherheit_gem_CRR_Kennzeichen verwendet.) Das bedeutet, dass in jeder Kategorie sowohl CRR-fähige als auch nicht CRR-fähige Sicherheiten enthalten sein können. |
Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Kommt vor in/wird verwendet für | LR06_Art_des_Risikotransfers_Code |
Wertebereich Tabelle (Link) | - |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
GA | Finanzgarantie (exkl. Kreditderivat) | Verträge, die dem Herausgeber vorschreiben, dem Inhaber bestimmte Zahlungen zur Erstattung von Verlusten zu leisten, die diesem dadurch entstehen, dass ein bestimmter Schuldner seine Zahlung nicht bei Fälligkeit gemäß den ursprünglichen oder geänderten Bestimmungen eines Schuldtitels leistet. Das sind Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben, sowie unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (standby letters of credit), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben. Im Falle von CRR-anerkennungsfähigen Garantien gem. Art. 203 CRR unter Berücksichtigung der Art. 201 und 202 und dieser Beschreibung. |
AG | Andere Garantien | Das sind alle Garantien, die nicht in die Kategorie Finanzgarantien fallen, beispielsweise Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben, Versandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften. Im Falle von CRR-anerkennungsfähigen Garantien gem. Art. 203 CRR unter Berücksichtigung der Art. 201 und 202 und dieser Beschreibung. |
KD | Kreditderivat (als Finanzgarantie verwendet) | Hier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Kreditderivaten gem. Art. 204 CRR enthalten. Siehe auch Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.114(b) |
KN | Kreditderivat (nicht als Finanzgarantie verwendet) | Kreditderivat, das nicht als Finanzgarantie verwendet wird |
WI | Wohnimmobilie | Eine Wohnung oder ein Wohnhaus, die/das vom Eigentümer oder Mieter bewohnt wird, einschließlich des Wohnrechts in Genossenschaften (gem. Art. 4 (1) (75) CRR). Hier sind auch unbebaute Grundstücke mit Bauwidmung einzuordnen, sofern das Grundstück in einem Wohngebiet liegt. Dies gilt jedoch nicht wenn keine konkrete Bebauungsabsicht vorliegt, da unbebaute Grundstücke ohne konkrete Bebauungsabsicht keine Wohnimmobilien sind. |
GB | Anrechnungsfähige Gewerbeimmobilien | Gewerbeimmobilien, die gem. Artikel 126 oder Artikel 199 Abs. 2Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) als Sicherheit anrechenbar sind. |
SI | Sonstige Gewerbeimmobilien | Immobilien, die ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt werden und somit keine "Wohnimmobilien (WI)" darstellen, und weiters mangels CRR-Anrechnungsfähigkeit nicht in die Kategorie "Anrechnungsfähige Gewerbeimmobilien (GB)" fallen. Hierzu zählen z.B. landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie unbebaute Grundstücke mit Bauwidmung, sofern das Grundstück nicht in einem Wohngebiet liegt (falls keine CRR-Anrechnungsfähigkeit vorliegt). |
BG | Bareinlage oder bargeldähnliche Instrumente | Hier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Sicherheiten gem. Art. 197 (1) a); Art. 200 a) enthalten. Weiters sind hier Sicherheiten aus On-balance-Netting gem. Art. 195 CRR zu erfassen. |
WA | Wertpapiere (exklusive Anteilsrechte und Investmentfondanteile) | Vom Kreditnehmer eigene und fremde Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen; im Falle von CRR-anerkennungsfähigen Sicherheiten gem. Art. 197 (1) b)-e), f) teilweise, h); Art. 197 (4); Art 198 (1) a) |
VF | Anteilsrechte und Investmentfondsanteile | Anteilsrechte und Investmentfondsanteile im Sinne von Anhang A Nummer 5.139 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013; im Falle von CRR-anerkennungsfähigen Sicherheiten gem. Art 198 (1) b), Art. 200 c) |
GO | Gold | Hier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Sicherheiten gem. Art.197 (1) g) enthalten. |
FW | Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Sinne von Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.85(c); hierbei handelt es sich um die Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, die im Rahmen eines Zessionskredits an den Kreditgeber als Sicherheit abgetreten worden sind. |
KR | Kredite | Kredite im Sinne von Anhang A Nummer 5.112 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013. |
VS | An das kreditgebende Institut verpfändete Lebensversicherung | Hier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Sicherheiten gem. Art. 200 b) enthalten. |
SS | Sonstige Sachsicherheit | Hier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Sicherheiten gem. Art. 199 (1) (c) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) enthalten. Insbesondere sind hier Schiffspfandrechte (gemäß Art. 129 (1) (g) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR)), Pfandrechte an Luftfahrzeugen sowie Pfandrechte an physischen Vermögenswerten (gemäß § 6 (3) Pfandbriefgesetz – PfandBG) zu melden. |
AS | Andere Sicherheiten | Sicherheiten, die nicht den obigen Ausprägungen zugeordnet werden können, wie beispielsweise Rechte. |