Bezeichnung der BC CodelisteSicherheitenkategorie_CL
Verbale Beschreibung/BeispieleDie Codeliste bietet eine Kategorisierung von Sicherheiten und lehnt sich dafür - erweitert um Ausprägungen aus AnaCredit - an die Klassifizierungen in der CRR an. Durch die Kategorisierung wird jedoch keine Aussage hinsichtlich der CRR-Anrechnungsfähigkeit einer Sicherheit getroffen. (Hierfür wird das Attribut ST05_Sicherheit_gem_CRR_Kennzeichen verwendet.) Das bedeutet, dass in jeder Kategorie sowohl CRR-fähige als auch nicht CRR-fähige Sicherheiten enthalten sein können.
Rechtlicher Hintergrund

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Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB-
Algorithmus/Entstehung/Bildung-
Kommt vor in/wird verwendet für

LR06_Art_des_Risikotransfers_Code

ST03_Sicherheitenkategorie_Code

SC_Art_der_Sicherheit_Code

SC_Art_des_Risikotransfers_Code

Wertebereich Tabelle (Link)-



CodeCodebezeichnungBeschreibung

GA

Finanzgarantie (exkl. Kreditderivat)Verträge, die dem Herausgeber vorschreiben, dem Inhaber bestimmte Zahlungen zur Erstattung von Verlusten zu leisten, die diesem dadurch entstehen, dass ein bestimmter Schuldner seine Zahlung nicht bei Fälligkeit gemäß den ursprünglichen oder geänderten Bestimmungen eines Schuldtitels leistet. Das sind Garantien, die den Charakter eines Kreditsubstituts haben, sowie unwiderrufliche Kreditsicherungsgarantien (standby letters of credit), die den Charakter eines Kreditsubstituts haben. Im Falle von CRR-anerkennungsfähigen Garantien gem. Art. 203 CRR unter Berücksichtigung der Art. 201 und 202 und dieser Beschreibung. 

AG

Andere GarantienDas sind alle Garantien, die nicht in die Kategorie Finanzgarantien fallen, beispielsweise Garantien, die nicht den Charakter von Kreditsubstituten haben, Versandgarantien, Zoll- und Steuerbürgschaften. Im Falle von CRR-anerkennungsfähigen Garantien gem. Art. 203 CRR unter Berücksichtigung der Art. 201 und 202 und dieser Beschreibung.

KD

Kreditderivat (als Finanzgarantie verwendet)

Hier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Kreditderivaten gem. Art. 204 CRR enthalten. Siehe auch Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.114(b)

KN

Kreditderivat (nicht als Finanzgarantie verwendet)

Kreditderivat, das nicht als Finanzgarantie verwendet wird


WI

Wohnimmobilie

Eine Wohnung oder ein Wohnhaus, die/das vom Eigentümer oder Mieter bewohnt wird, einschließlich des Wohnrechts in Genossenschaften (gem. Art. 4 (1) (75) CRR).

Hier sind auch unbebaute Grundstücke mit Bauwidmung einzuordnen, sofern das Grundstück in einem Wohngebiet liegt. Dies gilt jedoch nicht wenn keine konkrete Bebauungsabsicht vorliegt, da unbebaute Grundstücke ohne konkrete Bebauungsabsicht keine Wohnimmobilien sind.

GB

Anrechnungsfähige Gewerbeimmobilien

SI 

Sonstige Gewerbeimmobilien

Immobilien, die ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt werden und somit keine "Wohnimmobilien (WI)" darstellen, und weiters mangels CRR-Anrechnungsfähigkeit nicht in die Kategorie "Anrechnungsfähige Gewerbeimmobilien (GB)" fallen. Hierzu zählen z.B. landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie unbebaute Grundstücke mit Bauwidmung, sofern das Grundstück nicht in einem Wohngebiet liegt (falls keine CRR-Anrechnungsfähigkeit vorliegt).


BG

Bareinlage oder bargeldähnliche Instrumente

Hier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Sicherheiten gem. Art. 197 (1) a); Art. 200 a) enthalten.

Weiters sind hier Sicherheiten aus On-balance-Netting gem. Art. 195 CRR zu erfassen.

WA

Wertpapiere (exklusive Anteilsrechte und Investmentfondanteile)

Vom Kreditnehmer eigene und fremde Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen; im Falle von CRR-anerkennungsfähigen Sicherheiten gem. Art. 197 (1) b)-e), f) teilweise, h); Art. 197 (4); Art 198 (1) a)


VF 

Anteilsrechte und Investmentfondsanteile

Anteilsrechte und Investmentfondsanteile im Sinne von Anhang A Nummer 5.139 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013; im Falle von CRR-anerkennungsfähigen Sicherheiten gem. Art 198 (1) b), Art. 200 c)


GO

GoldHier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Sicherheiten gem. Art.197 (1) g) enthalten.

FW 

Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Sinne von Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), Teil 2.85(c); hierbei handelt es sich um die Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, die im Rahmen eines Zessionskredits an den Kreditgeber als Sicherheit abgetreten worden sind.


KR 

Kredite 

Kredite im Sinne von Anhang A Nummer 5.112 der Verordnung (EU) Nr. 549/2013. 


VS

An das kreditgebende Institut verpfändete LebensversicherungHier sind u.a. CRR-anerkennungsfähige Sicherheiten gem. Art. 200 b) enthalten.

SS

Sonstige Sachsicherheit

AS

Andere SicherheitenSicherheiten, die nicht den obigen Ausprägungen zugeordnet werden können, wie beispielsweise Rechte.



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