In der granularen Kreditdatenerhebung (GKE) sind neben den Attributen der Ratingsystem-Meldung (RS-Meldung, siehe auch Spezifikation der Ratingsystem-Meldung), bestehend aus der Auflistung der Ratingsysteme in Tabelle 13 (RS_Ratingsystem_intern) und den Bonitätsklassen je Ratingsystem in Tabelle 14 (BK_Bonitaetsklasse_intern), nachfolgende Rating-Attribute auf Ebene der Vertragspartner, den Exposure-zugeordneten Einheiten sowie den Instrumenten in den Tabellen 3, 9, 10 und 11 der GKE zu melden:
- SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code
- SC_Risikopositionsklasse_Code
- SC_Ratingsystem_intern
- SC_Ratingsystem_standardisiert_Code
- SC_Bonitaetsklasse_intern
- SC_Bonitaetsklasse_standardisiert_Code
- Ausfallwahrscheinlichkeit
Die Ausprägung des Attributs SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code (auf Exposure-Ebene) bezieht sich auf regulatorische Ansätze zur Berechnung des Eigenmittelerfordernisses der Instrumente im regulatorischen Bankbuch und determiniert für diese in weiterer Folge die Meldeverpflichtungen für die anderen angeführten Attribute (auf Instrument-Ebene). Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Ausprägungen des Attributs SC_Ansatz_zur_Berechnung_des_Kapitals_fuer_Aufsichtszwecke_Code zu folgenden inhaltlich bestimmten Kategorien zusammengefasst:
- Ansätze, in denen aufgrund des Aufsichtsrechts die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeit des Instruments bzw. der Vertragspartner und der Exposure-zugeordneten Einheiten verpflichtend ist (Ausprägungen „A“, „F“, „P“).
- Ansatz, in welchem für die Zwecke der Berechnung des ökonomischen Kapitals unter Säule 2 vom Vorhandensein eines internen Ratings (und ggf. einer Ausfallwahrscheinlichkeit) für ein keine Verbriefung darstellendes Instrument bzw. eines Vertragspartners respektive einer Exposure-zugeordneten Einheit ausgegangen werden kann und in welchem die regulatorische Verpflichtung zur Verwendung eines ECAI-Ratings besteht (Ausprägung „S“).
- Ansätze zur Eigenmittelerfordernisberechnung für Verbriefungstranchen ab einschließlich 31.03.2019: „SSA“, „SSAS“, „SSAR“, „SSASR“, „SERBA“, „SERBAS“, „SIAA“, „SOTHER“, „SIRBA“ und „SIRBAS“.
- Andere Ansätze des regulatorischen Bankbuchs.
Es wird bei der Beschreibung der Attribute davon ausgegangen, dass einem Instrument (SC_Instrument_ID) jeweils ein Exposure (SC_Exposure_ID) zugeordnet ist. Sind einem Instrument mehrere Exposures zugeordnet, ist für die Zwecke der Meldung der Ratingattribute auf Ebene der Instrumente bzw. der Vertragspartner und der Exposure-zugeordneten Einheiten jenes Exposure (ausgenommen ein Counterparty Credit Risk-Exposure) heranzuziehen, welches in der höchstwertigen Kategorie von regulatorischen Ansätzen gemäß zuvor angeführter Reihung liegt. Dies gilt auch hinsichtlich der erstmals zum 31.3.2019 zu meldenden unter Punkt 3 genannten Ansätze des ab 1.1.2019 in Rechtswirkung getretenen neuen Verbriefungsregimes für die Meldungen zum 31.1.2019 und 28.2.2019.
Die oben definierten Kategorien beziehen sich auf die unterschiedlichen Kreditgeber-Kreditnehmer-Beziehungen auf den Seiten SC_Ratingsystem_intern, SC_Bonitaetsklasse_intern, SC_Ratingsystem_standardisiert_Code, SC_Bonitaetsklasse_standardisiert_Code und Ausfallwahrscheinlichkeit.