Bezeichnung des Templates | Vermögensausweis unkonsolidiert Anlage A1a |
Überleitungsregeln | siehe: VERA A1a (20221006).xlsx Delta-File: DeltaFile_VERA A1a (20221006).xlsx (Änderungen zur Version 5.3) |
Zusätzliche Infos zu den Überleitungs-regeln | Es ist zu beachten, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Überleitungsregeln aus dem Basic Cube um keine Programmiervorlage handelt, sondern um eine präzisere Ausweisrichtlinie. Für die Inhalte der Meldung ist weiterhin das meldende Institut verantwortlich. Zu melden sind jedenfalls jeweils die auf den OeNB Internetseiten veröffentlichten gültigen Positionsnummern. Sofern es sich um on balance Anforderungen im Vera A1a handelt, sind für die Überleitungsregeln alle Geschäftsfälle bzw. Sachkonten relevant, die in die Bilanz des jeweiligen Meldeobjekts einfließen (beispielsweise sind nicht in der Bilanz geführte Treuhand-Geschäftsfälle nicht zu inkludieren). Weiters ist bei Verwendung von Sicherheiten (beispielsweise bei hypothekarisch besicherten Forderungen an Kunden) immer die Zerlegung "internes Risikomanagement (INT)" zu verwenden. Das "look-through"-Prinzip (siehe Modellierung des Look-through) ist nicht anzuwenden.Diese Punkte werden in den Überleitungsregeln als gegeben angenommen. Sofern Überleitungen sich auf eine Eigenschaft einer Einheit beziehen (bspw. Sektor, Land), so ist - wenn nicht explizit anders angegeben - bei Geschäftsfällen stets die "Gegenpartei gem. FinRep (GF)" und bei Sachkonten die dem Sachkonto zugeordnete Einheit (siehe Rolle_CL) gemeint. In der Spalte "Anzahl" sind nur Geschäftsfälle mit "Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen (NBWEZ)" > 0 einzubeziehen. In Tabelle 16.01 sind das „Betreute Kundenvermögen“ und das "Verwaltete Kundenvermögen" per "Meldeposition" zu ergänzen. Beim „Betreuten Kundenvermögen“ (engl. assets under management and administration) wird nicht unterschieden, ob das meldende Institut allein administrative Aufgaben, wie Verwahrung und Buchhaltung, vornimmt, oder das Kundenvermögen aktiv verwaltet, d.h. Anlageentscheidungen für den Kunden trifft. Die Hievon-Position „Verwaltetes Kundenvermögen“ umfasst allein letzteres. Kundenvermögen, das in der Bilanz abgebildet wird, ist hier nicht umfasst. Definitorisch entspricht das "Betreute Kundenvermögen" FINREP 22.2 r010+r060; das "Verwaltete Kundenvermögen" FINREP 22.2 r010. |
OeNB Code des Templates | Beleg 15 |
Kurzbezeichnung Deutsch | VERA A1a |
Kurzbezeichnung Englisch | - |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Der Vermögensausweis unkonsolidiert (Teil A1a) ist eine Rohbilanz, die ihre Grundlage in der Buchhaltung der Kreditinstitute (KI) findet. |
Gesetzliche Grundlage der Erhebung | |
Meldeobjekt verbale Beschreibung | Die Meldung erfolgt auf unkonsolidierter Basis und umfasst Forderungen und Verpflichtungen der Hauptanstalt inklusive aller Filialen im In- und Ausland ("Solo-Meldung"). |
Melderkreis | Kreditinstitute laut § 1 (1) BWG sowie § 9 Abs. 1 BWG Zweigstellen |
Meldeperiodizität | quartalsweise |
Meldeperiode | Quartal |
Meldetermin | 20. Bankarbeitstag |
Meldestichtag | Quartalsultimo |
Meldewährung | EUR |
Meldeeinheit | Werte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden (Cent genau). Anzahl ist in Einer zu melden. |
Weiterführende Dokumente | siehe https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/vera/vera-unkonsolidiert.html |