Bezeichnung des Templates

Vermögensausweis unkonsolidiert Anlage A1a

Überleitungsregeln

siehe: VERA A1a (20221006).xlsx

Delta-File: DeltaFile_VERA A1a (20221006).xlsx (Änderungen zur Version 5.3)

Zusätzliche Infos zu den Überleitungs-regeln

Es ist zu beachten, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Überleitungsregeln aus dem Basic Cube um keine Programmiervorlage handelt, sondern um eine präzisere Ausweisrichtlinie. Für die Inhalte der Meldung ist weiterhin das meldende Institut verantwortlich. Zu melden sind jedenfalls jeweils die auf den OeNB Internetseiten veröffentlichten gültigen Positionsnummern.

Sofern es sich um on balance Anforderungen im Vera A1a handelt, sind für die Überleitungsregeln alle Geschäftsfälle bzw. Sachkonten relevant, die in die Bilanz des jeweiligen Meldeobjekts einfließen (beispielsweise sind nicht in der Bilanz geführte Treuhand-Geschäftsfälle nicht zu inkludieren). Weiters ist bei Verwendung von Sicherheiten (beispielsweise bei hypothekarisch besicherten Forderungen an Kunden) immer die Zerlegung "internes Risikomanagement (INT)" zu verwenden. Das "look-through"-Prinzip (siehe Modellierung des Look-through) ist nicht anzuwenden.Diese Punkte werden in den Überleitungsregeln als gegeben angenommen. Sofern Überleitungen sich auf eine Eigenschaft einer Einheit beziehen (bspw. Sektor, Land), so ist - wenn nicht explizit anders angegeben - bei Geschäftsfällen stets die "Gegenpartei gem. FinRep (GF)" und bei Sachkonten die dem Sachkonto zugeordnete Einheit (siehe Rolle_CL) gemeint.

In der Spalte "Anzahl" sind nur Geschäftsfälle mit "Netto-Buchwert exkl. Zinsabgrenzungen (NBWEZ)" > 0 einzubeziehen.

In Tabelle 16.01 sind das „Betreute Kundenvermögen“ und das "Verwaltete Kundenvermögen" per "Meldeposition" zu ergänzen. Beim „Betreuten Kundenvermögen“  (engl. assets under management and administration) wird nicht unterschieden, ob das meldende Institut allein administrative Aufgaben, wie Verwahrung und Buchhaltung, vornimmt, oder das Kundenvermögen aktiv verwaltet, d.h. Anlageentscheidungen für den Kunden trifft. Die Hievon-Position „Verwaltetes Kundenvermögen“ umfasst allein letzteres. Kundenvermögen, das in der Bilanz abgebildet wird, ist hier nicht umfasst. Definitorisch entspricht das "Betreute Kundenvermögen" FINREP 22.2 r010+r060; das "Verwaltete Kundenvermögen" FINREP 22.2 r010.

OeNB Code des TemplatesBeleg 15
Kurzbezeichnung DeutschVERA A1a
Kurzbezeichnung Englisch-
Verbale Beschreibung/BeispieleDer Vermögensausweis unkonsolidiert (Teil A1a) ist eine Rohbilanz, die ihre Grundlage in der Buchhaltung der Kreditinstitute (KI) findet.
Gesetzliche Grundlage der Erhebung
Meldeobjekt verbale Beschreibung

Die Meldung erfolgt auf unkonsolidierter Basis und umfasst Forderungen und Verpflichtungen der Hauptanstalt inklusive aller Filialen im In- und Ausland ("Solo-Meldung").

Melderkreis

Kreditinstitute laut § 1 (1) BWG sowie § 9 Abs. 1 BWG Zweigstellen

Meldeperiodizität

quartalsweise

Meldeperiode

Quartal

Meldetermin20. Bankarbeitstag
MeldestichtagQuartalsultimo
MeldewährungEUR
MeldeeinheitWerte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden (Cent genau). Anzahl ist in Einer zu melden.
Weiterführende Dokumentesiehe https://www.oenb.at/meldewesen/meldebestimmungen/aufsichtsstatistik/vera/vera-unkonsolidiert.html



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