Bezeichnung der BC CodelisteVerzinsungsart_CL
Verbale Beschreibung/Beispiele-
Rechtlicher Hintergrund-
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB-
Algorithmus/Entstehung/Bildung-
Kommt vor in/wird verwendet für

GF30_Verzinsungsart_Code

SC_Verzinsungsart_Code

Wertebereich Tabelle (Link)-
Gruppen/GruppenlistenVerzinsungsart_CL_GR



CodeCodebezeichnungBeschreibung

K

keine Verzinsung

Es werden - unabhängig vom allgemeinen Zinsniveau - keine Zinsen gezahlt, d.h. es gibt keine Extra-Vereinbarung über einen Zinssatz.

F

fixZinssatz ist fix vereinbart und über die gesamte Laufzeit (bzw. solange keine Vertragsveränderung erfolgt) unveränderlich. Eine Neuverhandlung kann zu einer Veränderung der Verzinsungsart (beispielsweise von variabel zu fix) führen. Zu Vertragsbeginn festgelegte (automatische) Änderungen der Verzinsungsart während der Laufzeit sind hingegen als "Gemischt (M)" einzustufen.

J

variabel (indikatorgebunden) ohne FixzinsphaseZinssatz ist veränderlich und hängt von der Entwicklung von Referenzzinssätzen ab, exklusive Kredite die auch eine Fixzinsphase haben (siehe Ausprägung "Gemischt (M)").

S

variabel (sonstige)Zinssatz ist veränderlich und hängt von anderen Einflussfaktoren als von Referenzzinsätzen ab (z.B.: Inflationsrate, Preisindices)

Z

FixzinsstaffelDer Zinssatz ändert sich stufenweise aufgrund eines bei Geschäftsbeginn festgelegten Zinsenplans während der Laufzeit, ist aber in jeweiligen Stufe konstant (unveränderlich).

M

GemischtZinssatz fällt in keine der oben genannten Kategorien. Hier sind auch Geschäfte enthalten, die im Vertrag definierte sowohl Fixzinsphasen als auch variable Zinsphasen aufweisen. Die Verzinsungsart ist dann von Vertragsbeginn bis zum Ende als gemischt zu melden, wenn die Umstellung der Verzinsungsart (von fix auf variabel bzw. vice versa) nach einer vertraglich definierten Laufzeit automatisch (ohne Neuverhandlung) erfolgt. Sowohl in der fixen als auch (nach Umstellung) in der variablen Zinsphase ist in diesem Fall die Verzinsungsart mit der Ausprägung gemischt auszuweisen. Ebenfalls ist die Verzinsungsart als gemischt anzugeben, wenn ein Teil des Kreditbetrags fix und der andere Teil variabel verzinst ist.



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