Wertpapiere sind Urkunden über Vermögensrechte, deren Ausübung und Übertragung an den Besitz der Urkunde gebunden sind. Sie sind nicht nur Beweismittel (wie etwa Schuldscheindarlehen), sondern fest mit den in ihnen verbrieften Rechten verbunden. Der Inhaber kann seine Rechte auf Grund der Urkunde ausüben oder durch deren Übergabe auf andere übertragen.