Bezeichnung der BC Codeliste | Zerlegungsansatz_CL |
Verbale Beschreibung/Beispiele | |
Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Kommt vor in/wird verwendet für | |
Wertebereich Tabelle (Link) | - |
Gruppen/Gruppenlisten | Zerlegungsansatz_CL_GR |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
INT | internes Risikomanagement | Wird für GKE, Monstat und Zinsstat verwendet. Die Auswahl und die Bewertung der Sicherheiten erfolgt nach den internen Bestimmungen des meldepflichtigen Instituts. Es sind jene Bewertungen anzuwenden, die die Bank für interne Zwecke, insbesondere die allfällige Ermittlung eines Blankoanteils, bei dem Kreditnehmer verwendet. Sicherheiten bei Konsortialkrediten erfolgen wie bei der Meldung der Kreditobligi anteilsmäßig. Grundsätzlich ist es möglich, im Internen Risikomanagement auch Überbesicherungen (mittels Wertart „anrechenbarer Wert der Sicherheit (BEL)“) darzustellen. |
LEP | Large Exposure | - |
COR | CoRep | Wird für die Abbildung des Kreditrisikos zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung verwendet, siehe Anhang II Meldung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR) Weiters ist es möglich, mit diesem Zerlegungsansatz Kreditrisikoinformationen, die nach den Regeln der CRR ermittelt wurden, innerhalb der Exposure-Tabelle abzulegen, auch wenn sie für CoRep-Zwecke nicht explizit verlangt werden (z.B. Expected Loss im Standardansatz). Siehe auch Darstellung des Kreditrisikos gemäß CoRep |
FIN | FinRep | Wird für die Sicherheitenzuordnung für FinRep-Zwecke benötigt, siehe Anhang V Meldung von Finanzinformationen zu EBA Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting under Regulation (EU) No 575/2013 (CRR), insbesondere Teil 2.174. Demzufolge sind im Ansatz FinRep Immobiliensicherheiten immer vorrangig zu reihen, unabhängig davon, welche anderen Sicherheiten vorhanden sind. Abgesehen von dieser Sonderbestimmung folgt dieser Ansatz den Regeln des internen Risikomanagement (s. Ansatz "Internes Risikomanagement (INT)"). Es ist zu beachten, dass nur Sicherheiten, die sich auf den "Netto-Buchwert inkl. Zinsabgrenzungen (NBW)" oder "Nicht ausgenutzten Rahmen (NAR)" beziehen, in diesem Ansatz darzustellen sind.
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HYP | Hypothekarische Besicherung | Wird für die Sicherheitenzuordnung von hypothekarisch eingetragenen Immobiliensicherheiten verwendet, unabhängig davon, ob die Sicherheit im internen Risikomanagement angerechnet wird. Gültig bis 30.11.2022: Ist die Hypothek noch nicht im Grundbuch eingetragen, so ist sie hier bereits zu berücksichtigen, sofern davon auszugehen ist, dass deren Eintragung ins Grundbuch innerhalb von 6 Monaten nach Kreditvergabe erfolgt, oder die Abwicklung des Kredits über einen Treuhänder läuft, und vorgesehen ist, dass der Kredit erst nach Eintragung ins Grundbuch an den Kreditnehmer ausbezahlt wird. Gültig ab 31.12.2022: Ist die Hypothek noch nicht im Grundbuch eingetragen, so ist sie hier bereits zu berücksichtigen, sofern das Kreditinstitut die grundbücherliche Eintragung einer Hypothek ohne unnötigen Verzug Anmerkung: Sofern alle oben genannten Sicherheiten im internen Risikomanagement Berücksichtigung finden, so kann der Zerlegungsansatz "Hypothekarische Besicherung (HYP)" für Immobiliensicherheiten analog dem Zerlegungsansatz "Internes Risikomanagement (INT)" gesourct werden. |
PFA | PfandBG | Wird für die Sicherheitenzuordnung zu Deckungswerten benötigt, um die Anrechenbarkeit von Sicherheit im Sinne des Pfandbriefgesetz – PfandBG darzustellen. Dies umfasst jedenfalls die in Art. 129 (1) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) beschriebenen sowie darüber hinaus die gem. Satzung des Kreditinstituts definierten Fälle. In diesem Ansatz dürfen keine Überbesicherungen (mittels Wertart „anrechenbarer Wert der Sicherheit (BEL)“) dargestellt werden. Die Summe der anrechenbaren Werte muss immer dem "Ausstehenden Nominalwert (ONA)" des dahinterliegenden Geschäftsfall entsprechen. |