Bezeichnung der BC Codeliste | Zusammenfassungstyp_CL |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Diese Codeliste enthält Ausprägungen zur Unterscheidung der verschiedenen Zusammenfassungen von Einheiten, welche in der Entität EZ_Einheiten_Zusammenfassung_MS modelliert sind. |
Rechtlicher Hintergrund | - |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | - |
Algorithmus/Entstehung/Bildung | - |
Kommt vor in/wird verwendet für | AI_Zusammenfassungstyp_Code |
Wertebereich Tabelle (Link) | - |
Code | Codebezeichnung | Beschreibung |
BK | Beteiligungskreis | Der "Beteiligungskreis" eines Mandanten enthält alle Einheiten, welche im gleichen CRR-Konsolidierungskreis wie der Mandant selbst enthalten sind inklusive jener Einheiten, die aufgrund der De-Minimis Regelung für CRR-Meldungen nicht zu konsolidieren sind, sowie zusätzlich alle Einheiten, welche in der Beteiligungs- und Anteilsrechte-Meldung (BAM) zu melden sind. |
BE | 20 % Beteiligung | Diese Zusammenfassung kennzeichnet Unternehmen, an dem der Mandant eine Beteiligung in Form des direkten Haltens oder des Haltens im Wege der Kontrolle von mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals jenes Unternehmens hält. Das Unternehmen ist in AI_Einheitennummer_ID zu hinterlegen; der Mandant in AI_Gruppen_Einheitennummer_ID. |
GVK | Gruppe verbundener Kunden | Gruppe verbundener Kunden gem. Artikel 4(1) 39 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) Für die GvK ist eine synthetische Einheit anzulegen. Es ist die Einheitennummer der GvK in AI_Gruppen_Einheitennummer_ID und die Einheitennummer der Gruppenmitglieder in AI_Einheitennummer_ID zu hinterlegen. |
LE | Gruppe verbundener Kunden (für Large Exposure) | ist derzeit nicht in Verwendung |
HZ | Hauptanstalt-Zweiganstalt | Diese Gruppe fasst Haupt- und Zweiganstalten zusammen. Botschaften bekommen keine eigene ID, sondern sind unter der ID des jeweiligen Staates zu melden. Österreichische Ministerien detto. Eine Zweigniederlassungs-Beziehungen gibt es im Regelfall somit nur bei Unternehmen und Banken. |
ANT | Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen | Die Gruppe umfasst aus Sicht des Mandanten alle seine Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen gem. BAD Artikel 4, Assets (7)-(8) (siehe auch Annex V, Teil 2.4) (ist derzeit nicht in Verwendung) |
NPE | natürliche Person - Einzelunternehmen | Dient der Zusammenfassung von natürlichen Personen, welche gleichzeitig auch Einzelunternehmen sind, wenn diese über zwei AI_Einheitennummer_IDs dargestellt sind. Eine Zusammenfassung von prot. Einzelunternehmen und natürlichen Person ist immer zwingend erforderlich: Es steht meldenden Institut frei, welche Einheitennummer in AI_Gruppen_Einheitennummer_ID und welche in AI_Einheitennummer_ID von EZ_Einheiten_Zusammenfassung_MS hinterlegt wird. Unter der Identnummer jener Einheit, die bei AI_Gruppen_Einheitennummer_ID hinterlegt ist, erfolgt die Darstellung aller Forderungen gegenüber der natürlichen Person und des Einzelunternehmens für GKE-Zwecke (die OeNB empfiehlt die natürliche Person, da diese länger besteht.) Die einmal gewählte Vorgehensweise solange stabil beizubehalten, solange diese Identnummer existiert. |
RVK | gruppenangehörige Institute | Diese Gruppe umfasst das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen gem. Art. 4 (1) Z 16 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR), unabhängig davon wie (und ob) diese dann letztendlich für verschiedene Zwecke konsolidiert werden. Mit dem Begriff „Gruppe“ sind alle gruppenangehörigen Institute, unabhängig von deren Stellung in der Gruppe (Mutter, Schwester, Tochter) und ihrem Sitz, erfasst. |
BKK | Bilanzieller Konsolidierungskreis | Diese Einheitenzusammenfassung umfasst alle Unternehmen innerhalb desselben bilanziellen Anwendungsbereich der Konsolidierung des obersten Mutterunternehmens. |
RKK | Regulatorischer Konsolidierungskreis | Diese Einheitenzusammenfassung umfasst alle Unternehmen innerhalb desselben regulatorischen Anwendungsbereich der Konsolidierung des obersten Mutterunternehmens. |
VER | verbundenes Unternehmen | Verbundene Unternehmen sind dann als solche zu bezeichnen, wenn Unternehmen unter der einheitlichen Leitung einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland stehen und dem Mutterunternehmen eine Beteiligung gemäß § 228 UGB an dem oder den anderen unter der einheitlichen Leitung oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen (Tochterunternehmen) gehört (§ 244 UGB). |
MEH | Mehrheitsbeteiligung | |
IDK | Identer Kunde | Dient der Zusammenfassung von Datensätzen der Entität EM_Einheit_MS, die über mehrere Kundenstämme abgebildet werden, jedoch denselben Kunden darstellen. Sämtliche Einheitenstammdaten müssen übereinstimmen, insbesondere auch die AI_OeNB_IdentNr (diese muss, sofern vorhanden, auf allen Kundenstämmen gesourct werden). Der Hauptkundenstamm wird über die AI_Gruppen_Einheitennummer_ID dargestellt. |
RES | Resolution Group | Dient der Zusammenfassung von allen Unternehmen gem. Art. 1 (1) (b) bis (d) Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen innerhalb derselben Resolution Group. Die AI_Gruppen_Einheitennummer_ID muss immer die AI_Einheitennummer_ID der Resolution entity darstellen. Zudem ist die Resolution entity mittels diesem Zusammenfassungstyp mit sich selbst zu verbinden. |
ASO | Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | IAS 24.19(d),(e); Anhang V.Teil 2.289 englische Codebezeichnung: "Associates and joint ventures" |
KEY | Schlüsselposition im Unternehmen oder dem Mutterunternehmen | IAS 24.19(f) englische Codebezeichnung: "Key management of the institution or its parent" |
SON | Sonstige nahe stehende Unternehmen und Personen | IAS 24.19(g) englische Codebezeichnung: "Other related parties" |