Bezeichnung des Smart Cubes | Grenzüberschreitende Finanzderivate |
Überleitung aus dem Basic Cube | siehe: Grenzüberschreitende Finanzderivate (20211214).xlsx Keine Änderungen im Vergleich zu V5.2. |
Zusätzliche Infos zu den Überleitungsregeln | Meldegrenze Die Meldegrenze ist dann überschritten, sofern
den Absolutbetrag von 1.000.000 EUR überschreitet. Wird nach erfolgter Meldung innerhalb der nächsten Meldeperiode die genannte Meldegrenze sowohl bei Transaktionen als auch bei Beständen unterschritten, muss die Unterschreitung der Meldegrenze durch die Abgabe einer Leermeldung letztmalig gemeldet werden. Weitere Meldungen sind erst wieder bei neuerlichem Erreichen oder Überschreiten der Meldegrenze erforderlich. Für weitere Details siehe https://www.oenb.at/wiki/display/AUWI. Modellierung von Transaktionen Transaktionen werden über die Ereignisarten "Zahlungseingang im Zusammenhang mit Finanzderivat (EF)" und "Zahlungsausgang im Zusammenhang mit Finanzderivat (AF)" zum jeweiligen Finanzderivat, das als GF_Geschaeftsfall dargestellt ist, abgebildet. Um eine vollständige Darstellung der Transaktionen zu den Meldestichtagen zu gewährleisten, sind auch Derivate, bei denen das Settlement bereits stattgefunden hat, die verkauft wurden oder auf eine andere Art ausgebucht wurden, zum nächsten Monatsultimo noch als GF_Geschaeftsfall mit Markt- und Nominalwert gleich 0 darzustellen. |
OeNB Code des Smart Cubes | AWFDE |
Kurzbezeichnung Deutsch | Grenzüberschreitende Finanzderivate |
Kurzbezeichnung Englisch | - |
Verbale Beschreibung/Beispiele | Zu melden sind regional gegliederte grenzüberschreitende Transaktionen (Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge) und Bestände (Forderungen und Verpflichtungen) aus Geschäften mit Finanzderivaten gemäß dem Erhebungsschaubild. Unter Finanzderivate sind alle Derivate gemäß Anhang 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (CRR) sowie Kreditderivate zu verstehen, insbesondere sind börsengehandelte (in- und ausländische) Finanzderivate wie standardisierte Optionen und Futures, für die eine ISIN vergeben wurde, davon umfasst. Futures sind nur in die Transaktions- nicht in die Bestandsmeldung aufzunehmen. Derivative Wertpapiere bzw. verbriefte Finanzderivate, wie Optionsscheine, Zertifikate, Wertpapiere mit eingebetteten Finanzderivaten und ähnliche als Wertpapier gestaltete Hebelprodukte sind nicht in die Erhebung AWFDE aufzunehmen. Auf keinen Fall ist der Wert des Underlyings (z.B.: ein zugrunde liegender Aktienkauf) in der Erhebung AWFDE zu melden. |
Gesetzliche Grundlage | |
Meldeobjekt verbale Beschreibung | Unkonsolidierte Daten zum Österreich-Teil (d.s. inländische Filialen und Hauptanstalt). Hierin sind auch Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber eigenen Zweigstellen im Ausland enthalten. |
Melderkreis | Inländer, die mit Ausländern grenzüberschreitende Geschäfte mit Finanzderivaten tätigen, wobei eine Meldegrenze von EUR 1.000.000 zur Anwendung kommt |
Meldeperiodizität | monatlich |
Meldeperiode | Monat |
Meldetermin | 15. Kalendertag des Folgemonats |
Meldestichtag | Monatsultimo |
Meldewährung | EUR |
Meldeeinheit | Werte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden |
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB | n.a. |
Die Daten des Smart Cubes werden für folgende Zwecke verwendet | Außenwirtschaftsstatistik |