Bezeichnung der ErhebungSHSG und Verbriefungen - Spitzeninstitute signifikanter Bankengruppen (UGB-Konzern)
Überleitungsregeln
Zusätzliche Infos zu den Überleitungsregeln

Die Granularitätsregeln sind als eine inhaltliche Einschränkung im Sinne von 'möglich, aber nicht relevant' zu interpretieren. Diese sind immer streng einzuhalten, d.h. sofern eine Einschränkung in Form einer 'WAHR(...)'-Regeln bzw. einer Gruppenliste existiert, wird diese gegebenenfalls hart geprüft. In diesen Fällen darf demnach nicht freiwillig mehr gemeldet werden.

Ebenfalls zu beachten sind 'Not applicable'-Fälle, d.h. Werte und Ausprägungen, die für gewisse Konstellationen einfach nicht anwendbar sind und daher keinen Wert annehmen können. Dies ist in den Granularitätsregeln bzw. im Schaubild nicht modelliert. Solche Fälle werden wie bisher über Prüfregeln abgedeckt. Bei Werten wird ebenfalls im Rahmen der technischen Dokumente spezifiziert, wann der Wert '0' und wann 'leer' bzw. 'Not applicable (NA)' zu melden ist. Als Faustregel gilt, dass immer dann, wenn grundsätzlich Werte möglich sind, der Wert '0' gesourct werden sollte und in jenen Fällen, wo es für ein bestimmtes Geschäft diesen Wert nicht geben kann (z.B. Zinssatz bei Stammaktien) das Feld leer oder mit NA zu befüllen ist. Bei der Überleitung der Datums-Attribute sind 99991231-Werte nicht zu übernehmen; die entsprechenden Smart-Cube-Attribute sind in diesen Fällen leer zu lassen.

Es ist zu unterscheiden, ob die Daten einer Tabelle auf Konzern-(=Gruppen-)Ebene (Sheet 03.KO) bzw. auf Ebene der rechtlichen Einheit (=Unternehmen) (Sheets 01.IL und 01.AL) innerhalb des Konzerns zu melden sind. Für die Daten auf Unternehmens-Ebene ist SC_Unternehmen_Identnummer eine Dimension auf der entsprechenden Tabelle. Hier ist weiter zu unterscheiden, ob das Unternehmen innerhalb des Konzerns ein CRR-Kreditinstitut in Österreich (Sheet 01.IL) oder ein CRR-Finanzinstitut in Österreich bzw. ein CRR-Kredit- oder Finanzinstitut im Ausland (Sheet 01.AL) darstellt. Für die Daten auf Konzern-Ebene müssen hingegen pro ISIN für alle Einheiten innerhalb des Konzerns übereinstimmen. Daher ist für die Konzern-Daten die SC_Unternehmen_Identnummer der rechtlichen Einheit, der das Wertpapier hält, nicht zu melden. Pro ISIN wird somit nur ein Datensatz gemeldet.

In dieser Meldung sind nur aktiv in der Bilanz gehaltene Wertpapiere und Short-Positionen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind eigene Wertpapiere, die vom Melder bei der Emission einbehalten oder vom Melder zurückgekauft wurden, als gehaltene Wertpapiere zu zeigen, auch wenn sie nicht in der Bilanz dargestellt werden, sofern sie für Marktoperationen verwendet werden und dadurch belastet sind. Eigene Wertpapiere, die im Rahmen eines Repo- oder Leihgeschäfts erworben werden und ebenfalls nicht in der Bilanz dargestellt werden, sind jedoch nicht auszuweisen. Ebenso sind Geschäftsfälle mit GF112_Zerlegung_Underlying_Kennzeichen = WAHR nicht in die Meldung aufzunehmen. Von der Meldung auszuschließen sind Wertpapiere, für die alle folgenden Wertarten gleich 0 oder NULL sind: "Ausstehender Nominalwert", "Buchwert" sowie "Zinsabgrenzung Soll (Kundensicht)"

Die Kreditrisikodaten sind aus der Exposure-Entität mit Zerlegungsansatz "CoRep (COR)" überzuleiten und ebenso nur für die aktiv in der Bilanz gehaltenen Wertpapiere bzw. Short-Positionen zu melden. Es sind auch jene Exposures zu melden, die einen Risikopositionswert von 0 haben. 

Sofern für die Wertpapierdaten auf Konzernebene bzw. die Risikodaten zum Emittenten kein relevantes Attribut und keine relevante Wertart befüllt sind, so ist die jeweilige Tabelle nicht zu melden. Die Tabelle Daten zu Wertpapierpositionen auf Institutsebene ist hingegen für meldepflichtige Wertpapiere jedenfalls zu übermitteln.

Im Fall einer anteilsmäßigen Konsolidierung einer Tochtergesellschaft sind die Bestände der Tochter nicht mit den vollen Werten, sondern nur anteilig zu melden.

OeNB Code der ErhebungSHSG
Kurzbezeichnung DeutschStatistiken über Wertpapierbestände - Gruppendaten (SHSG) und Verbriefungstranchen
Kurzbezeichnung EnglischStatistics on holdings of securities - group data (SHSG) and structured securitisations
Verbale Beschreibung/Beispiele

In den Statistiken über Wertpapierbestände für Spitzeninstitute signifikanter Bankengruppen (UGB-Konzern) werden Daten zu Schuldverschreibungen (inkl. Verbriefungstranchen), börsennotierten Aktien und Anteilen an Geldmarktfonds und anderen Investmentfonds erfasst.

Die Tabellen enthalten im Wesentlichen

  • Kreditrisiko- und Belastungs-Daten sowie
  • Daten zu Wertpapierpositionen auf Institutsebene sowie
  • Wertpapierdaten auf Konzernebene und
  • Risikodaten zum Emittenten.

Die Meldung ist auf der granularsten sinnvollen Ebene ("Einzelbasis") detailliert.

Gesetzliche Grundlage
Meldeobjekt verbale BeschreibungBankengruppe, d.h. die gemäß Artikel 18 Absätze 1, 4 und 8, Artikel 19 Absätze 1 und 3 und Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in den Konsolidierungskreis des Spitzeninstituts einer Bankengruppe einbezogenen Unternehmen
MelderkreisKreditinstitute, die unter Verordnung (EU) 1011/2012 der Europäischen Zentralbank fallen und deren Konzern-Rechnungslegungsstandard UGB ist.
Meldeperiodizitätquartalsweise
MeldeperiodeQuartal
MeldeterminNach den Bestimmungen der Art. 2, 3 und 9 des EBA Meldewesen-ITS (d.h. ca. 30. Bankarbeitstag).
MeldestichtagQuartalsultimo
MeldewährungEUR
MeldeeinheitWerte sind auf zwei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden. Prozentsätze (falls vorhanden) sind auf drei Nachkommastellen genau kaufmännisch zu runden (bei Prozentsätzen wird 100% als Wert "100" gemeldet).
Verweis auf das Data Point Model der EBA oder andere externe Systeme wie z.B. WM/CSDB-
Die Daten der Erhebung werden für folgende Zwecke verwendetSHSG, Zentrales Kreditregister, Verbriefungsanalyse, Einzelbankanalyse
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