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Erhebung AWBES: Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Bestände

Bei Fragen wenden Sie sich an aussenwirtschaft.BES@oenb.at.

Inhalt

Siehe Verzeichnis rechts.

Erhebungseckdaten

Erhebungscode

AWBES

Bezeichnung

Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Bestände

Beschreibung

Von einem statistisch relevanten Melderkreis werden jährlich Daten zu Beständen von aktiven (direkten und indirekten Beteiligungen) sowie den daraus resultierenden Erträgen und passiven Direktinvestitionen erhoben.

Meldepflichtige

Inländische natürliche und juristische Personen sowie sonstige Einrichtungen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit.

Meldeperiodizität

Jährlich auf Aufforderung

Meldetermin

Gemäß Bescheid

Meldestichtag

31.12. des Berichtsjahres

Meldegrenze

  • Passive ausländische Gesellschafter mit einem Anteil am Nominalkapital von mindestens 10%
    UND/ODER eine oder mehrere

  • direkte ausländische Beteiligungen mit einem Anteil am Nominalkapital von mindestens 10% und einem anteiligen Nominalkapital von mindestens 100.000 EUR oder einer Bilanzsumme von mindestens 10.000.000 EUR

Meldewährung, -einheit

Euro, kaufmännisch gerundet (auf Einer oder optional bis zu zwei Nachkommastellen)

Meldewege (Meldungsdaten)

empfohlen:

  • Datenerfassung via Onlineformular in MeldeWeb (Online-Applikation am OeNB-Portal)

weitere:

Hier finden Sie Informationen zur Registrierung (Zugangsbeantragung) für alle Meldewege.

Meldeweg (Stammdaten)

Datenerfassung in MeldeWeb

Meldungsgruppe

(für technische Melder)

Z - Außenwirtschaft (Dateityp: DI)

Erhebungs- und Prüfungsstammdaten (für technische Melder)

Erhebungsstammdaten für technische Melder (.xml)

Prüfungsstammdaten für technische Melder (.xml)

Kontakt

Aussenwirtschaft.BES@oenb.at

Erhebungsschaubild

Grenzüberschreitende Gesellschafter/Beteiligungen – Bestände (AWBES)   

Meldeobjekt

Meldestichtag

Angaben zum Meldeobjekt (ohne ISIN/WK)
(STANDMO)

Angaben zum Meldeobjekt
(mit ISIN/WK)
(STANDMOWK)

Angaben zur direkten Beteiligung (ohne ISIN/WK)
(STANDDIR)

Angaben zur direkten Beteiligung (mit ISIN/WK)
(STANDDIRWK)

Angaben zur indirekten Beteiligung
(STANDINDIR)

Status der Beteiligung (BETSTAT)

Status der Beteiligung (BETSTAT)

Status der Beteiligung (BETSTAT)

Status der Beteiligung (BETSTAT)

Status der Beteiligung (BETSTAT)



Ident (IN)

Ident (IN)

Ident (IN)



Bilanz-verfügbarkeit der Beteiligung (BILVB)

Bilanz-verfügbarkeit der Beteiligung (BILVB)

Bilanz-verfügbarkeit der Beteiligung (BILVB)


Wertpapier-kennnummer (WK)


Wertpapier-kennnummer (WK)


Wertart (WA)    

Wertart (WA)    

Wertart (WA)    

Wertart (WA)    

Wertart (WA)    

Wert

Wert

Wert

Wert

Wert

Meldeinhalt

Inhalt der Meldung sind sowohl Stammdaten als auch Meldungswerte zu folgenden Bereichen:

  • Beteiligungen von ausländischen Gesellschaftern an Unternehmen, Banken oder sonstigen juristischen Personen (rechtlich selbstständig oder rechtlich unselbstständig) in Österreich

  • Inländisch beherrschte Aktiengesellschaften/SEs

  • Angaben zum Meldeobjekt

  • Direkte und indirekte Beteiligungen, Zweigniederlassungen bzw. Betriebsstätten im Ausland 

Es sind alle meldepflichtigen ausländischen Gesellschafter, Beteiligungen, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen sowie inländisch kontrollierten Aktiengesellschaften zu melden, welche zum Befragungsstichtag (31.12. des Befragungsjahres) bestanden. Die Bilanzdaten sind jenen Bilanzen zu entnehmen, deren Stichtag in die Periode vom 1.4. des Befragungsjahres bis 31.3. des Folgejahres fallen. Betriebsstätten und Zweigniederlassungen umfassen sämtliche Formen von langfristigen (>1 Jahr) rechtlich unselbstständigen Einheiten wie z.B. Arbeitsgemeinschaften oder auch Bohrinseln.

Die zu meldenden Werte werden nachfolgend in diesem Kapitel beschrieben. Bilanzdaten sind aus dem lokalen Einzelabschluss der jeweiligen Beteiligung zu entnehmen. Bilanzdaten aus dem Konzernabschluss dürfen nur für das Feld Konzernergebnis vor Steuern (KERG) herangezogen werden.  Sollte dieser zum gesetzten Fristende nicht verfügbar sein, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der OeNB.

Vor Meldungslegung müssen Stammdaten zeitgerecht übermittelt, vervollständigt bzw. aktualisiert werden. Stammdaten sind Basisinformationen zu den betroffenen inländischen und ausländischen Einheiten. Die genaue Auflistung der zu meldenden Stammdaten entnehmen Sie bitte dem Kapitel Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung .

Diese Befragung erfolgt im Rahmen § 6 Abs. 2 Devisengesetz 2004 sowie im Rahmen des § 7 Abs. 1 Ziffer 2 b der Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung (BGBl. Nr. 345, ausgegeben am 30. 9. 2008) und § 6 Abs. 1 Ziffer 4 der Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung (BGBl. II Nr. 345/2008, i.d.g.F.).

Meldegrenze

Die Erhebung AWBES gliedert sich in mehrere Teilbereiche, welche wiederum über eigene Meldegrenzen verfügen:

Passive Direktinvestitionen: Ausländische Gesellschafter 

(1) Ausländische Gesellschafter sind ab einem Anteil am Gesellschafts- bzw. Nominalkapital von mindestens 10% meldepflichtig. Sofern ausländische Familienmitglieder oder andere ausländische zusammengehörige Einheiten Anteile an einem inländischen Unternehmen, einer inländischen Bank oder Zweigniederlassung/Betriebsstätte halten, so ist deren Anteil in Summe zu betrachten. Erreicht oder übersteigt der Anteil in Summe 10%, so sind alle Anteilseigner separat zu melden, auch wenn die jeweiligen Anteile unter 10% liegen. Im Falle von Kommanditgesellschaften kann der Anteil lt. etwaiger getroffener Vereinbarungen oder der gehaltene Anteil an der Summe aus bedungener und vereinbarter Einlage herangezogen werden.

(1.2) Sofern es einen zu meldenden ausländischen Gesellschafter gibt, sind auch inländisch beherrschte Aktiengesellschaften/SEs zu melden. Diese unterliegen keiner Meldegrenze. Im Unterschied zu den anderen Bereichen sind hier ausschließlich Stammdaten in der Online-Erfassung zu melden.

Aktive Direktinvestitionen: Ausländische Beteiligungen

(2) Ausländische direkte Beteiligungen, Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen (alle Formen langfristiger rechtlich unselbstständiger Einheiten) sind ab einem Anteil am Nominalkapital von mindestens 10% zu melden, sofern das anteilig gehaltene Nominalkapital 100.000 EUR erreicht oder übersteigt oder die Bilanzsumme der ausländischen Einheit mindestens 10.000.000 EUR beträgt. Sobald eines der beiden Kriterien erreicht ist, ist die Beteiligung zu melden. Sollten ausländische Betriebsstätten oder Zweigniederlassungen nicht selbstständig bilanzieren, so sind sie ab einem Betriebsvermögen von mindestens 100.000 EUR zu melden. Als Näherungswert für das Betriebsvermögen kann der Endstand des Verrechnungskontos mit dieser Zweigniederlassung herangezogen werden. Im Falle von Kommanditgesellschaften kann der Anteil lt. etwaiger getroffener Vereinbarungen oder der gehaltene Anteil an der Summe aus bedungener und vereinbarter Einlage herangezogen werden.

(2.2) Gibt es meldepflichtige, direkte Beteiligungen im Ausland, so sind auch indirekte Beteiligungen im Ausland zu melden, sofern diese

• vom Meldeobjekt beherrscht werden. (Beherrschung bedeutet, dass an jeder Stelle der Kontrollkette ein Anteil von über 50% gehalten wird.)  
• und entweder über mindestens 20 Mitarbeitende oder mindestens 1.000.000 EUR Bilanzsumme verfügen (Sobald eines der letzten beiden Kriterien erreicht ist, ist die indirekte Beteiligung zu melden)
• und über eine direkte Auslandsbeteiligung beherrscht werden
• und sich entlang der Kontrollkette ausschließlich ausländische Einheiten befinden
• und nicht bereits als direkte Beteiligung (>10%) gemeldet wurden. Werden an einer indirekt beherrschten Beteiligung auch direkt Anteile von unter 10% gehalten, so ist diese dennoch als indirekte Beteiligung zu melden.

Auch hierunter können rechtlich unselbstständige Einheiten fallen.  

Eine AWBES-Meldung muss erfasst werden, sofern die Meldegrenzen (1) oder (2) erreicht werden. Es sind hierbei lediglich zu jenem Bereich Daten bekanntzugeben, bei dem die Meldegrenze überschritten wird (siehe untenstehendes Beispiel).

Wenn eine oder beide Meldegrenzen erreicht werden, ist außerdem bei dem jeweiligen Unterpunkt (1.2 oder 2.2) zu überprüfen, ob es meldepflichtige Sachverhalte gibt. Falls ja, ist dieser/sind diese ebenfalls zu melden.
Werden nur die Meldegrenzen (1.2) oder (2.2.) erreicht, so ist keine AWBES-Meldung erforderlich.

Sofern keine meldepflichtigen Sachverhalte bestehen, ist eine Leermeldung abzugeben.

Beispiel: Erreichen der Meldegrenze

Bei der Bestimmung der AWBES Meldpflicht empfiehlt sich die Nutzung des nachfolgenden Entscheidungsbaums:


Aktivseite


Passivseite

(2) Hat das Meldeobjekt direkte ausländische Beteiligungen?

(1) Hat das Meldeobjekt ausländische Gesellschafter?

Nein

Ja

Ja

Nein

Meldekriterium Aktivseite nicht erfüllt, bitte überprüfen sie die Passivseite


Gibt es zumindest eine direkte ausländische Beteiligung mit einem Anteil am Nominalkapital von mindestens 10%, einem anteiligen Nominalkapital von mindestens 100.000 EUR oder einer Bilanzsumme von mindestens 10.000.000 EUR?

Halten diese ausländischen Gesellschafter mindestens 10% am Nominalkapital des Unternehmens? (Entweder 10% pro Gesellschafter oder 10% in Summe bei zusammengehörigen Einheiten, z. B. Familien)

Meldekriterium Passivseite nicht erfüllt, bitte überprüfen sie die Aktivseite




Nein

Ja

Ja

Nein



Meldekriterium Aktivseite nicht erfüllt, bitte überprüfen Sie die Passivseite


AWBES-Meldepflicht (Aktivseite)


AWBES-Meldepflicht (Passivseite)

Meldekriterium Passivseite nicht erfüllt, bitte überprüfen Sie die Aktivseite

Zum Beispiel: Besteht lediglich eine Meldepflicht auf der Aktivseite (2), so sind in der AWBES-Meldung die Teilbereiche 2 (aktive direkte Beteiligung) und 2.1. (aktive indirekte Beteiligung) zu melden. Sobald die Meldegrenze bei den Kriterien (1) oder (2) erreicht ist, ist eine AWBES-Meldung zu legen. Es ist dabei lediglich jener Teil in dem eine Meldepflicht besteht, zu melden, dafür aber auch inklusive dem oben genannten Unterpunkt (1.2.) oder (2.2).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die meldepflichtigen Teilbereiche der Erhebung AWBES je Meldepflicht:



Meldeobjekt (börsennotierte Aktiengesellschaft)

Meldeobjekt (andere Rechtsformen)

AWBES-Meldung

AWBES-Konzept

Meldepflicht Aktivseite

Meldepflicht Passivseite

Meldepflicht Aktiv- und Passivseite

Meldepflicht Aktivseite

Meldepflicht Passivseite

Meldepflicht Aktiv- und Passivseite

Erhebungsteile

Ausländische(r) Gesellschafter

STANDMOWK

X (nur bei Upload oder Schnittstellen-meldung

X

X

X (nur bei Upload oder Schnittstellen-meldung

X

X

STANDMO

X (nur bei Upload oder Schnittstellen-meldung

X

X

X (nur bei Upload oder Schnittstellen-meldung

X

X

Angaben zum Melder

STANDMOWK

X

X

X




STANDMO




X

X

X

Inländisch kontrollierte Aktiengesellschaften

Nur Online in den Stammdaten anzuführen


X

X


X

X

Ausländisch direkte Beteiligung(en)

STANDDIRWK

X


X

X


X

STANDDIR

Ausländisch indirekte Beteiligung(en)

STANDINDIR

X


X

X


X

Zum Beispiel: Handelt es sich bei der meldenden Einheit um ein Meldeobjekt (keine börsennotierte Aktiengesellschaft) mit einer Meldepflicht (nur) auf der Passivseite, so sind die ausländischen Gesellschafter, die Angaben zum Melder und etwaige inländische, beherrschte Aktiengesellschaften zu melden.

Meldeobjekt/Meldepflichtige

Meldepflichtig sind inländische natürliche oder juristische Personen, die von der OeNB mittels Bescheid zur Übermittlung der AWBES-Erhebung aufgefordert wurden und gemäß Meldegrenze meldepflichtig sind. Rechtlich unselbstständige Einheiten, wie z. B. Zweigniederlassungen, Betriebsstätten oder langfristige (>1 Jahr) Arbeitsgemeinschaften, sind rechtlich selbstständigen Einheiten gleichgestellt.

Meldestichtag/Meldeperiode

Meldestichtag ist der 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Einheiten mit abweichendem Bilanzstichtag finden in der Befragung ebenfalls Berücksichtigung, sofern ihr Bilanzstichtag zwischen dem 1. April vor dem Meldestichtag und dem 31. März des Folgejahres (nach dem Meldestichtag) liegt.

Die Meldung hat bis zu dem im Bescheid genannten Meldetermin an die OeNB zu erfolgen.

Angaben zum ausländischen Gesellschafter

Falls es zum Meldestichtag einen ausländischen DI-Gesellschafter (Anteil am Gesellschafts- bzw. Nominalkapital von mindestens 10%) gibt, sind Angaben zu diesem ausländischen Gesellschafter in den Stammdaten erforderlich (www.oenb.at/aussenwirtschaft-wiki-stammdaten).

Bei der Meldungslegung im Online-Formular (MeldeWeb) scheint der ausländische Gesellschafter automatisch auf, es handelt sich dabei um eine Verlinkung zu den Stammdaten.

Bei der Meldungslegung mit Excel-Upload sind im Excel-Formular selbst keine Angaben zum ausländischen Gesellschafter erforderlich. Diese sind in diesem Fall direkt in MeldeWeb in den Stammdaten zu erfassen.

Angaben zum Meldeobjekt (ohne ISIN/WK: STANDMO; mit ISIN/WK: STANDMOWK)

Je nach Rechtsform des Meldeobjektes (=meldepflichtige Einheit) müssen entweder die Angaben zum Meldeobjekt (ohne ISIN/WK) oder die Angaben zum Meldeobjekt (mit ISIN/WK) gemeldet werden.

Sollte es sich bei dem Meldeobjekt um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handeln, ist der Konzeptcode "STANDMOWK" zu wählen, bei allen anderen Rechtsformen ist "STANDMO" zu wählen.

Die nachfolgend mit ** gekennzeichneten Felder sind nur zu befüllen, falls es sich bei dem Meldeobjekt um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt.
Handelt es sich um keine börsennotierte Aktiengesellschaft, sind diese nicht zu melden.

Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen

In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.

Status der Beteiligung (BETSTAT)

Der Status der Beteiligung sagt aus, ob es einen oder mehrere meldepflichtige ausländische Gesellschafter gibt. Es ist eine der drei möglichen Optionen zu wählen:

  • Sofern die Meldegrenze (1) erreicht ist, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Über der Meldegrenze" zu setzen. (UEBER)

  • Sofern die Meldegrenze (1) unterschritten wird, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Unter der Meldegrenze" zu setzen. (UNTER)

  • Sofern es keinen ausländischen Gesellschafter gibt oder der vorbefüllte Gesellschafter zum Meldestichtag nicht mehr existiert, ist der Status auf "Beendet" zu setzen. (BEENDET)
    Dieser Status ist auch dann zu setzen, wenn nur die aktivseitige Meldegrenze (2) erreicht wird.

Gab es in der Vorjahresmeldung einen meldepflichtigen ausländischen Gesellschafter, welcher in der aktuellen Berichtsperiode niedrigere oder keine Anteile mehr hält, überprüfen Sie bitte, ob Sie Ihrer AWBET-Meldepflicht betreffend die Desinvestitionbereits nachgekommen sind. Falls nicht, erfassen Sie die ausständige AWBET-Meldung.

**Wertpapierkennnummer (WK)

Es ist die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) bekanntzugeben.

Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination zur Identifizierung eines Wertpapiers (ISIN-Code nach ISO 6166). Verantwortlich für die Vergabe von ISIN-Codes sind die „National Numbering Agencies" (NNAs), im Falle von Österreich ist das die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Ausschlaggebend für die Gültigkeit eines ISIN-Codes ist die Datenbank der „Association of NNAs" (ANNA).

Eine ISIN besteht aus:

  • einem zweistelligen Länderkürzel (z. B. AT für Österreich, DE für Deutschland),

  • einer 9-stelligen nationalen Kennnummer und

  • einer einstelligen Prüfziffer.

Verwenden Sie keine

  • anderen offiziellen Wertpapier-Kennnummern als die ISIN (z. B. Wertpapier-Kennnummer von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) Frankfurt, Clearstream, CUSIP und Valoren),

  • Wertpapier-Kennnummern, die mit „XF“ beginnen (diese sind nicht eindeutig),

  • Wertpapier-Kennnummern, die mit "QOXDBY" beginnen (diese sind vorläufig für Buchungszwecke vergebene Kennnummern, für die keine Stammdaten an die OeNB übermittelt werden).

Existiert noch keine ISIN, sind Stammdaten (inklusive Daten zu Dividenden/Ausschüttungen) zu übermitteln → Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung .

Wertart (WA)

Folgende Angaben sind betreffend das Meldeobjekt zu tätigen:

  • **Umlaufvolumen – Stück (STK):
    Anzahl aller der zum 31.12. des Befragungsjahres ausgegebenen (Aktien-)Stücke; unabhängig davon, wie viele davon durch den bzw. die ausländischen Gesellschafter gehalten werden. Dies beinhält auch Aktien im Eigenbesitz.

  • **Marktwert (MW):
    Wenn das meldende Unternehmen eine börsennotierte Aktiengesellschaft ist, ist der Marktwert des Unternehmens zum 31.12. des Berichtsjahres anzugeben. Es ist der Marktwert für das gesamte Unternehmen, nicht nur für den Anteil in ausländischem Besitz anzugeben. Auch wenn nur Teile des Unternehmens an der Börse notieren, ist der Marktwert des gesamten Unternehmens anzugeben. Schätzungen sind erlaubt.

  • Konzerninterne(r) Export und innergemeinschaftliche Lieferung von Waren (WEXP):
    Warenexporte an ausländische Kunden, die zum Konzern gehören (Mütter, Töchter, Schwestern, etc.).

  • Konzerninterne(r) Export und innergemeinschaftliche Erbringung von Dienstleistungen (DLEXP):
    Dienstleistungsexporte an ausländische Kunden, die zum Konzern gehören (Mütter, Töchter, Schwestern, etc.). Unter Dienstleistungen fallen z. B. Transport-, Beratungs-, Bau- und Montage-, EDV-, Versicherungs-, Kommunikations-, Forschungsleistungen, etc. sowie Versicherungsprämien. Keinesfalls zählen Löhne und Gehälter dazu.

  • Konzerninterner Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren (WIMP):
    Warenimporte von ausländischen Lieferanten, die zum Konzern gehören (Mütter, Töchter, Schwestern, etc.).

  • Konzerninterner Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen (DLIMP):
    Dienstleistungsimporte von ausländischen Lieferanten, die zum Konzern gehören (Mütter, Töchter, Schwestern, etc.). Unter Dienstleistungen fallen z. B. Transport-, Beratungs-, Bau- und Montage-, EDV-, Versicherungs-, Kommunikations-, Forschungsleistungen, etc. sowie Versicherungsprämien. Keinesfalls zählen Löhne und Gehälter dazu. 

    • hievon Aufwendungen für Patente und Lizenzen zu Gunsten ausländischer Obergesellschaften (PAT):
      Hier sind an die Eigentümer oder andere ausländische Obergesellschaften geleistete Zahlungen für die Nutzung von Patenten und Lizenzen anzugeben. Darunter fallen Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von Computersoftware, Lizenzen für die Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung (Patente, Urheberrechte, industrielle Verfahren und Gebrauchsmuster), Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von audiovisuellen und damit verbundenen künstlerischen Rechten (Zahlungen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von produzierten Originalen oder Prototypen wie Büchern und Manuskripten, Filmen und Tonaufzeichnungen z. B. für Live-Aufführungen und TV-, Kabel- oder Satellitenübertragungen) und Lizenzen für Handelsmarken und Franchise-Verträge. Bei Obergesellschaften handelt es sich um alle im Konzernbaum oberhalb der meldenden Einheit angesiedelten Unternehmen, nicht nur um die Muttergesellschaft.

    • hievon Aufwendungen für Managementleistungen zu Gunsten ausländischer Obergesellschaften (MGMT) :
      Hier sind allfällige an die Eigentümer oder andere ausländische Obergesellschaften gezahlte „Managementfees“ oder ähnliche Zahlungen für allgemeine Managementleistungen, die sich nicht konkreten Dienstleistungen zuordnen lassen, anzugeben. Anderenfalls wären diese unter “Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen“ zu melden. Bei Obergesellschaften handelt es sich um alle im Konzernbaum oberhalb der meldenden Einheit angesiedelten Unternehmen, nicht nur um die Muttergesellschaft.

  • Forderungen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften (FORD):
    Forderungen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften (FORD): Hier sind Forderungen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften mit Ausnahme von Krediten zwischen verbundenen Unternehmen der Sektoren 122 (Banken) und 123 (sonstige Finanzunternehmen) anzugeben. Zusätzlich sind Ausleihungen gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften sowie an ausländische Konzerngesellschaften geleistete Anzahlungen zu erfassen. Intern wertberichtigte Forderungen sind solange zu melden, bis sie tatsächlich uneinbringlich sind und nicht mehr in den Büchern geführt werden.

  • Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften (VERB):
    Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften (VERB): Hier sind Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus Krediten zwischen verbundenen Unternehmen der Sektoren 122 (Banken) und 123 (sonstige Finanzunternehmen) anzugeben. Zusätzlich sind von ausländischen Konzerngesellschaften erhaltene Anzahlungen zu erfassen. Anleiheverbindlichkeiten gegenüber ausländischen Konzerngesellschaften dürfen nicht erfasst werden.

  • Erträge und Aufwendungen (- ) von außerordentlicher Größenordnung (AO):
    Hier ist der Betrag der einzelnen Ertrags- oder Aufwandsposten von außerordentlicher Größenordnung oder von außerordentlicher Bedeutung (gemäß UGB § 237 (1) Z. 4) gem. RÄG 2014 anzuführen. Ein Aufwandsposten ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden. Diesen findet man im Anhang des Jahresabschlusses.

Wert

Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei der Wechselkurs zum Stichtag der zugrundeliegenden Bilanzdaten zu verwenden ist.

Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter

 Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

 abrufen. Verwenden Sie den täglichen Referenzkurs der EZB.  Sollte für den gewünschten Wechselkurs kein täglicher Referenzkurs verfügbar sein, können Sie den Wechselkurs aus einer der Tabellen "Währungen und Devisenkurse in anderen Ländern" entnehmen.

Wertkommentar

Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt bzw. in der Applikation MeldeWeb eine Plausibilitätsprüfung anschlägt, obwohl die gemeldeten Werte korrekt sind, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.

Angaben zu inländischen, beherrschten Aktiengesellschaften

Falls es zum Meldestichtag einen ausländischen DI-Gesellschafter (Anteil am Gesellschafts- bzw. Nominalkapital von mindestens 10%) gibt, sind Angaben zu inländischen beherrschten Aktiengesellschaften (AG und SE) in den Stammdaten erforderlich (www.oenb.at/aussenwirtschaft-wiki-stammdaten).

Bei der Meldungslegung im Online-Formular (MeldeWeb) scheinen diese automatisch auf, es handelt sich dabei um eine Verlinkung zu den Stammdaten.

Bei der Meldungslegung mit Excel-Upload sind im Excel-Formular selbst keine Angaben zu inländischen, beherrschten Aktiengesellschaften erforderlich. Diese sind in diesem Fall direkt in MeldeWeb in den Stammdaten zu erfassen.

Angaben zur direkten Beteiligung (ohne ISIN/WK: STANDDIR; mit ISIN/WK: STANDDIRWK)

Bei jeder direkten ausländischen Beteiligung ist zu entscheiden, ob diese als direkte Beteiligung ohne ISIN/WK oder als direkte Beteiligung mit ISIN/WK zu melden ist. Ausschlaggebend dafür ist deren Rechtsform.

Sollte es sich bei der direkten Beteiligung um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handeln, ist der Konzeptcode "STANDDIRWK" zu wählen, bei allen anderen Rechtsformen ist "STANDDIR" zu wählen.

  • Sollte die Beteiligung über der Meldegrenze sein, so sind alle nachfolgenden Angaben (bis auf die Einschränkung im nächsten Absatz) zu machen. Ist sie "Unter der Meldegrenze" oder "Beendet", so ist lediglich der Status der Beteiligung zu befüllen.

  • Sofern es sich bei der Beteiligung um eine rechtlich unselbstständige Einheit (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, etc.) handelt, welche nicht eigenständig bilanziert, sind die nachfolgend mit * gekennzeichneten Wertfelder nicht zu melden, aber die restlichen Wertefelder sind dennoch zu befüllen. Zusätzlich dazu beachten Sie bitte die AWFUV-Meldepflicht.

  • Die nachfolgend mit ** gekennzeichneten Felder sind nur zu befüllen, falls es sich bei der Beteiligung um eine börsennotierte Aktiengesellschaft handelt, handelt es sich um keine börsennotierte Aktiengesellschaft, sind diese nicht zu melden.

Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen

In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.

Status der Beteiligung (BETSTAT)

Der Status der Beteiligung sagt aus, ob die angeführte direkte, ausländische Beteiligung meldepflichtig ist. Es ist eine der drei möglichen Optionen zu wählen:

  • Sofern die Meldegrenze (2) erreicht ist, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Über der Meldegrenze" zu setzen. (UEBER)

  • Sofern die Meldegrenze (2) unterschritten wird, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Unter der Meldegrenze" zu setzen. (UNTER)

  • Sofern die im MeldeWeb vorbefüllte(n) ausländische(n) Beteiligung(en) zum Meldestichtag nicht mehr existiert(en), ist der Status auf "Beendet" zu setzen. (BEENDET)

Ident (IN)

Hierbei handelt es sich um die OeNB-Identnummer der direkten Beteiligung(en).

Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung (BILVB)

Bei allen rechtlich selbstständigen ausländischen Beteiligungen ist die Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung verpflichtend mit "J" zu befüllen.

Sofern es sich bei der Beteiligung um eine rechtlich unselbstständige Einheit handelt, dann ist die Bilanzverfügbarkeit nur dann mit "J" zu befüllen, wenn diese Einheit über eine lokale Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verfügt. Sollte es keine lokale Bilanz oder GuV geben, ist die Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung mit "N" zu befüllen. Für diese Entscheidung ist unerheblich, zu welchen Zwecken die Bilanz oder GuV erstellt wurde – sofern es eine Bilanz oder GuV für die rechtlich unselbstständige Einheit gibt, ist diese zu verwenden.

Falls es keine lokale Bilanz oder GuV gibt, sind bestimmte Wertefelder von der Meldepflicht ausgenommen. Diese werden in der Online-Erfassung im MeldeWeb automatisch ausgeblendet.
Sollten Sie via Upload-Funktion oder DV-Schnittstelle (XML) melden, dann sind die mit * gekennzeichneten Wertefelder in dem oben beschriebenen Fall nicht mitzumelden.

**Wertpapierkennnummer (WK)

Es ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) bekanntzugeben.

Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination zur Identifizierung eines Wertpapiers (ISIN-Code nach ISO 6166). Verantwortlich für die Vergabe von ISIN-Codes sind die „National Numbering Agencies" (NNAs), im Falle von Österreich ist das die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Ausschlaggebend für die Gültigkeit eines ISIN-Codes ist die Datenbank der „Association of NNAs" (ANNA).

Eine ISIN besteht aus:

  • einem zweistelligen Länderkürzel (z.B. AT für Österreich, DE für Deutschland),

  • einer 9-stelligen nationalen Kennnummer und

  • einer einstelligen Prüfziffer.

Verwenden Sie keine

  • anderen offiziellen Wertpapier-Kennnummern als die ISIN (z.B. Wertpapier-Kennnummer von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) Frankfurt, Clearstream, CUSIP und Valoren),

  • Wertpapier-Kennnummern, die mit „XF“ beginnen (diese sind nicht eindeutig),

  • Wertpapier-Kennnummern, die mit "QOXDBY" beginnen (diese sind vorläufig für Buchungszwecke vergebene Kennnummern, für die keine Stammdaten an die OeNB übermittelt werden).

Existiert noch keine ISIN, sind Stammdaten (inklusive Daten zu Dividenden/Ausschüttungen) zu übermitteln →  Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung .

Wertart (WA)

Die hier aufgelisteten Angaben sind betreffend die direkte ausländische Beteiligung zu tätigen. 

  • **Umlaufvolumen – Stück (STK):
    Anzahl aller der zum 31.12. des Befragungsjahres ausgegebenen (Aktien-)Stücke; unabhängig davon, wie viele davon durch den bzw. die ausländischen Gesellschafter gehalten werden. Dies beinhält auch Aktien im Eigenbesitz.

  • **Marktwert (MW):
    Es ist der Marktwert des Unternehmens zum 31.12. des Berichtsjahres anzugeben. Auch wenn nur Teile des Unternehmens an der Börse notieren, ist der Marktwert des gesamten Unternehmens anzugeben. Schätzungen sind erlaubt.

  • Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (EMP):
    Die Zahl der Beschäftigten des ausländischen Unternehmens ist definiert als die Gesamtzahl der in der jeweiligen Einheit tätigen Personen (einschließlich mitarbeitender Inhaber, regelmäßig in der Einheit mitarbeitender Teilhaber und unbezahlt mithelfender Familienangehöriger) sowie der Personen, die außerhalb der Einheit tätig sind, aber zu ihr gehören und von ihr vergütet werden (z. B. Handelsvertreter, Lieferpersonal, Reparatur- und Instandsetzungsteams).
    Diese Zahl umfasst kurzzeitig beurlaubte Personen (z. B. bei Krankheit, bezahltem Urlaub oder Sonderurlaub) sowie Streikende, nicht jedoch für unbestimmte Zeit beurlaubte Personen. Ebenfalls eingeschlossen sind Teilzeitkräfte sowie Saisonkräfte, Auszubildende und Heimarbeiter, die alle jeweils auf der Lohn- und Gehaltsliste erscheinen.
    Nicht in der Zahl der Beschäftigten enthalten sind Arbeitskräfte, die der Einheit von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder die in der Einheit im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchführen, sowie Personen, die ihren Pflichtwehrdienst ableisten. Eine Schätzung ist zulässig.
    Die Kopfanzahl der Mitarbeiter ist anzugeben. Vollzeitäquivalente dürfen nicht erfasst werden.

  • Umsatzerlöse (UE):
    Es sind die Nettoumsatzerlöse des ausländischen Unternehmens lt. Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben (§ 232 Abs. 1 UGB bzw. sinngemäß). Der Umsatz umfasst die von der Erhebungseinheit während des Berichtszeitraums insgesamt in Rechnung gestellten Beträge, die den Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte entsprechen.
    Der Umsatz schließt alle Steuern und Abgaben ein, die auf den von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen liegen, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die von der Einheit den Kunden in Rechnung gestellt wird, sowie sonstiger, in ähnlicher Weise absetzbarer, direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Außerdem umfasst er alle berechneten Nebenkosten (Transport, Verpackung, etc.), die an die Kunden weitergegeben werden, selbst wenn diese Kosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Preisnachlässe, z. B. Rabatte und Boni, sowie der Wert der zurückerstatteten Verpackung sind/ist abzuziehen.
    Erträge, die im Rahmen der Rechnungslegung als sonstige betriebliche Erträge, finanzielle Erträge oder außerordentliche Erträge eingestuft sind, zählen nicht als Umsatz. Ebenso nicht einbezogen werden die vom Staat oder der Europäischen Union erhaltenen Betriebssubventionen.
    Sofern das ausländische Unternehmen die Branchenzuordnung „Banken“ hat, ist die Summe aus Nettozinsertrag und Provisionserlösen einzutragen.
    Sofern das ausländische Unternehmen die Branchenzuordnung „Versicherungen“ hat, sind die „gebuchten Bruttobeiträge“ (Prämieneinnahmen) einzutragen.

  • Personalaufwendungen (AKO):
    Sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit während der Berichtsperiode von der ausländischen Beteiligung verzeichneten Leistungen für Lohn- und Gehaltsempfänger entstehen.
    Das sind die die Lohn- und Gehaltskosten der ausländischen Beteiligung, unabhängig davon, ob diese durch den Melder finanziert werden. Sie umfassen alle Formen von Gegenleistungen, die ein Unternehmen im Austausch für die von Lohn- und Gehaltsempfängern erbrachte Arbeitsleistung oder aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt.

  • Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (INVEST):
    Bruttoinvestitionen in Sachanlagen umfassen alle Ergänzungen zu den langfristigen materiellen Vermögenswerten, die in der Berichtsperiode von der ausländischen Beteiligung als solche erfasst werden – ausgenommen Zunahmen aus Neubewertungsrücklagen oder Umkehr zuvor verzeichneter Wertminderungsaufwendungen sowie aus Umschichtung (Übertragung) anderer langfristiger materieller Vermögenswerte.
    Diese Ergänzungen umfassen unter anderem Erwerb, Finanzierungsleasing, Verbesserungen, Veränderungen, Renovierungen und Bauwerke.
    Selbstbau und kapitalisierte Ausgaben soweit nach den geltenden Rechnungslegungsstandards, in denen die Verbuchungs- und Bewertungskriterien definiert sind, sind zulässig.

  • Ausgaben für Forschung- und Entwicklung (FEAUSG):
    Ausgaben für Forschung- und Entwicklung, die im Berichtsjahr durch die ausländische Einheit getätigt wurden.

  • Export und innergemeinschaftliche Lieferung von Waren an den Melder (WEXP):
    Warenexporte des ausländischen Unternehmens an den Melder.

  • Export und innergemeinschaftliche Erbringung von Dienstleistungen an den Melder (DLEXP):
    Dienstleistungsexporte des ausländischen Unternehmens an den Melder.

  • Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren vom Melder (WIMP):
    Warenimporte, die das ausländische Unternehmen vom Melder getätigt hat.

  • Import und innergemeinschaftlicher Erwerb von Dienstleistungen vom Melder (DLIMP):
    Dienstleistungsimporte, die das ausländische Unternehmen vom Melder getätigt hat. 

    • hievon Aufwendungen für Patente und Lizenzen zu Gunsten des Melders (PAT):
      Hier sind Zahlungen des ausländischen Unternehmens an den Melder, für die Nutzung von Patenten und Lizenzen, anzugeben. Darunter fallen Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von Computersoftware, Lizenzen für die Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung (Patente, Urheberrechte, industrielle Verfahren und Gebrauchsmuster), Lizenzen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von audiovisuellen und damit verbundenen künstlerischen Rechten (Zahlungen für die Reproduktion und/oder den Vertrieb von produzierten Originalen oder Prototypen wie Büchern und Manuskripten, Filmen und Tonaufzeichnungen z. B. für Live-Aufführungen und TV-, Kabel- oder Satellitenübertragungen) und Lizenzen für Handelsmarken und Franchise-Verträge.

    • hievon Aufwendungen für Managementleistungen zu Gunsten des Melders (MGMT):
      Hier sind allfällige durch das ausländische Unternehmen an den Melder gezahlte „Managementfees“ oder ähnliche Zahlungen für allgemeine Managementleistungen, die sich nicht konkreten Dienstleistungen zuordnen lassen, anzugeben.

  • *Nominal- bzw. Gesellschaftskapital (GK):
    Gesellschafts- bzw. Nominalkapital; im Fall von Kommanditgesellschaften: Summe von fixem und variablem Kapital abzüglich Rücklagen und Jahresgewinn/Jahresverlust.

  • *Kapitalrücklagen und sonstige Posten des Eigenkapitals (KAPRL):
    Diese Position umfasst sowohl gebundene und nichtgebundene Kapitalrücklagen als auch alle anderen Bilanzpositionen, die in dem von der OeNB zur Verfügung gestellten Schema nirgends zuordenbar und zur Erreichung des korrekten Eigenkapitalwerts erforderlich sind.

  • *Gewinnrücklagen (GEWRL):
    Gewinnrücklagen (gesetzliche satzungsmäßige und andere/freie Gewinnrücklagen).

  • *Jahresgewinn/Jahresverlust (- ) (JGEW):
    Ein Jahresverlust ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.

  • *Gewinnvortrag/Verlustvortrag (- ) (GV):
    Ein Verlustvortrag ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.

  • *Eigenkapital (EK):
    Eigenkapital, wie es in der Bilanz ausgewiesen wird.

  • *Verbindlichkeiten (VERB):
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus Anleihen, erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel und aus sonstigen Verbindlichkeiten (z. B. aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit).

  • *Sonstige Passivposten (SPASS):
    Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten und andere nicht in den Verbindlichkeiten enthaltene Posten.

  • *Bilanzsumme (BILSUMP):
    Bilanzsumme, wie sie in der Bilanz ausgewiesen wird.

  • *Betriebserfolg (BETRER):
    Entsprechend/analog § 231 Abs. 2 Z 9 UGB bzw. Abs. 3 Z 8 UGB bzw. sinngemäß; bei Negativwerten ist ein Minus (-)  zu verwenden.

  • *Finanzerfolg (FINER):
    Entsprechend/analog § 231 Abs. 2 Z 16 UGB bzw. Abs. 3 Z 15 UGB bzw. sinngemäß; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.

  • *Ergebnis vor Steuern (EVS):
    Summe aus Betriebserfolg und Finanzerfolg; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.

  • *Steuern vom Einkommen/Ertrag und sonstige Steuern (ST):
    Bezahlte Steuern sind mit einem negativen Vorzeichen anzugeben.

  • *Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) (JUE):
    Jahresüberschuss, wie er in der Bilanz ausgewiesen wird. Für den Jahresfehlbetrag ist ein negatives Vorzeichen zu verwenden.

  • *Dotation (- )/Auflösung von Rücklagen (DOTRL):
    Die Dotation von Rücklagen ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.

  • *Erträge und Aufwendungen (- ) von außerordentlicher Größenordnung (AO):
    Hier ist der Betrag der einzelnen Ertrags- oder Aufwandsposten von außerordentlicher Größenordnung oder von außerordentlicher Bedeutung (gemäß UGB § 237 (1) Z. 4) gem. RÄG 2014 anzuführen. Ein Aufwandsposten ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden. Diesen findet man im Anhang des Jahresabschlusses. Sollten Erträge oder Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung nicht bereits in der oben dargestellten Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sein, sind diese bei dem Feld Betriebserfolg hinzuzurechnen, sodass sie im Ergebnis vor Steuern enthalten sind.

  • *Konzernergebnis vor Steuern (KERG):
    Ergebnis vor Steuern aus einem etwaigen Konzernabschluss. Falls nicht vorhanden, bitte mit "0" befüllen.

Wert

Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei der Wechselkurs zum Stichtag der zugrundeliegenden Bilanzdaten zu verwenden ist.

Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter

 Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

 abrufen. Verwenden Sie den täglichen Referenzkurs der EZB. Sollte für den gewünschten Wechselkurs kein täglicher Referenzkurs verfügbar sein, können Sie den Wechselkurs aus einer der Tabellen "Währungen und Devisenkurse in anderen Ländern" entnehmen.

Wertkommentar

Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt bzw. in der Applikation MeldeWeb eine Plausibilitätsprüfung anschlägt, obwohl die gemeldeten Werte korrekt sind, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.

Angaben zur indirekten Beteiligung (STANDINDIR)

Dieser Teil der Erhebung umfasst Daten zur indirekt beherrschten, ausländischen Beteiligung. Unabhängig davon, ob diese Aktien begibt, sind hier weder Stückzahl noch Wertpapierkennnummer relevant und es gibt keine unterschiedlichen Erhebungsteile.

Sollte die Beteiligung über der Meldegrenze sein, so sind alle nachfolgenden Angaben zu machen. Ist sie "Unter der Meldegrenze" oder "Beendet", so ist lediglich der Status der Beteiligung zu befüllen.

Zusätzlich dazu gibt es eine weitere Einschränkung: Sofern es sich bei der indirekten Beteiligung um eine rechtlich unselbstständige Einheit (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten, etc.) handelt, welche nicht eigenständig bilanziert, sind die nachfolgend mit * gekennzeichneten Wertfelder nicht zu melden, aber die restlichen Wertefelder sind dennoch zu befüllen. Zusätzlich dazu beachten Sie bitte die AWFUV-Meldepflicht.

Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen

In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.

Status der Beteiligung (BETSTAT)

Der Status der Beteiligung sagt aus, ob die angeführte indirekte ausländische Beteiligung meldepflichtig ist. Es ist eine der drei möglichen Optionen zu wählen:

  • Sofern die Meldegrenze (2.2) erreicht ist, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Über der Meldegrenze" zu setzen. (UEBER)

  • Sofern die Meldegrenze (2.2) unterschritten wird, ist der Status der Beteiligung beim Meldeobjekt auf "Unter der Meldegrenze" zu setzen. (UNTER)

  • Sofern die im MeldeWeb vorbefüllte(n) indirekte(n) ausländische(n) Beteiligung(en) zum Meldestichtag nicht mehr existiert(en), ist der Status auf "Beendet" zu setzen. (BEENDET)

Ident (IN)

Hierbei handelt es sich um die OeNB-Identnummer der indirekten Beteiligung(en).

Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung (BILVB)

Bei allen rechtlich selbstständigen ausländischen Beteiligungen ist die Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung verpflichtend mit "J" zu befüllen.

Sofern es sich bei der Beteiligung um eine rechtlich unselbstständige Einheit handelt, dann ist die Bilanzverfügbarkeit nur dann mit "J" zu befüllen, wenn diese Einheit über eine lokale Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verfügt. Sollte es keine lokale Bilanz oder GuV geben, ist die Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung mit "N" zu befüllen. Für diese Entscheidung ist unerheblich, zu welchen Zwecken die Bilanz oder GuV erstellt wurde – sofern es eine Bilanz oder GuV für die rechtlich unselbstständige Einheit gibt, ist diese zu verwenden.

Falls es keine lokale Bilanz oder GuV gibt, sind bestimmte Wertefelder von der Meldepflicht ausgenommen. Diese werden in der Online-Erfassung im MeldeWeb automatisch ausgeblendet.
Sollten Sie via Upload-Funktion oder DV-Schnittstelle (XML) melden, dann sind die mit * gekennzeichneten Wertefelder in dem oben beschriebenen Fall nicht mitzumelden.

Wertart (WA)

Die hier aufgelisteten Angaben sind betreffend die indirekte ausländische Beteiligung zu tätigen. 

  • Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (EMP):
    Die Zahl der Beschäftigten des ausländischen Unternehmens ist definiert als die Gesamtzahl der in der jeweiligen Einheit tätigen Personen (einschließlich mitarbeitender Inhaber, regelmäßig in der Einheit mitarbeitender Teilhaber und unbezahlt mithelfender Familienangehöriger) sowie der Personen, die außerhalb der Einheit tätig sind, aber zu ihr gehören und von ihr vergütet werden (z. B. Handelsvertreter, Lieferpersonal, Reparatur- und Instandsetzungsteams).
    Diese Zahl umfasst kurzzeitig beurlaubte Personen (z. B. bei Krankheit, bezahltem Urlaub oder Sonderurlaub) sowie Streikende, nicht jedoch für unbestimmte Zeit beurlaubte Personen. Ebenfalls eingeschlossen sind Teilzeitkräfte sowie Saisonkräfte, Auszubildende und Heimarbeiter, die alle jeweils auf der Lohn- und Gehaltsliste erscheinen.
    Nicht in der Zahl der Beschäftigten enthalten sind Arbeitskräfte, die der Einheit von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder die in der Einheit im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchführen, sowie Personen, die ihren Pflichtwehrdienst ableisten. Eine Schätzung ist zulässig.
    Die Kopfanzahl der Mitarbeitenden ist anzugeben. Vollzeitäquivalente dürfen nicht erfasst werden.

  • Umsatzerlöse (UE):
    Es sind die Nettoumsatzerlöse des ausländischen Unternehmens lt. Gewinn- und Verlustrechnung anzugeben (§ 232 Abs. 1 UGB bzw. sinngemäß). Der Umsatz umfasst die von der Erhebungseinheit während des Berichtszeitraums insgesamt in Rechnung gestellten Beträge, die den Verkäufen von Waren und Dienstleistungen an Dritte entsprechen.
    Der Umsatz schließt alle Steuern und Abgaben ein, die auf den von der Einheit in Rechnung gestellten Waren oder Dienstleistungen liegen, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer, die von der Einheit den Kunden in Rechnung gestellt wird, sowie sonstiger, in ähnlicher Weise absetzbarer, direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern. Außerdem umfasst er alle berechneten Nebenkosten (Transport, Verpackung, etc.), die an die Kunden weitergegeben werden, selbst wenn diese Kosten getrennt in Rechnung gestellt werden. Preisnachlässe, z. B. Rabatte und Boni, sowie der Wert der zurückerstatteten Verpackung sind/ist abzuziehen.
    Erträge, die im Rahmen der Rechnungslegung als sonstige betriebliche Erträge, finanzielle Erträge oder außerordentliche Erträge eingestuft sind, zählen nicht als Umsatz. Ebenso nicht einbezogen werden die vom Staat oder der Europäischen Union erhaltenen Betriebssubventionen.
    Sofern das ausländische Unternehmen die Branchenzuordnung „Banken“ hat, ist die Summe aus Nettozinsertrag und Provisionserlösen einzutragen.
    Sofern das ausländische Unternehmen die Branchenzuordnung „Versicherungen“ hat, sind die „gebuchten Bruttobeiträge“ (Prämieneinnahmen) einzutragen.

  • Personalaufwendungen (AKO):
    Sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit während der Berichtsperiode von der ausländischen Beteiligung verzeichneten Leistungen für Lohn- und Gehaltsempfänger entstehen.
    Das sind die die Lohn- und Gehaltskosten der ausländischen Beteiligung, unabhängig davon, ob diese durch den Melder finanziert werden. Sie umfassen alle Formen von Gegenleistungen, die ein Unternehmen im Austausch für die von Lohn- und Gehaltsempfängern erbrachte Arbeitsleistung oder aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt.

  • Bruttoinvestitionen in Sachanlagen (INVEST):
    Bruttoinvestitionen in Sachanlagen umfassen alle Ergänzungen zu den langfristigen materiellen Vermögenswerten, die in der Berichtsperiode von der ausländischen Beteiligung als solche erfasst werden – ausgenommen Zunahmen aus Neubewertungsrücklagen oder Umkehr zuvor verzeichneter Wertminderungsaufwendungen sowie aus Umschichtung (Übertragung) anderer langfristiger materieller Vermögenswerte.
    Diese Ergänzungen umfassen unter anderem Erwerb, Finanzierungsleasing, Verbesserungen, Veränderungen, Renovierungen und Bauwerke.
    Selbstbau und kapitalisierte Ausgaben soweit nach den geltenden Rechnungslegungsstandards, in denen die Verbuchungs- und Bewertungskriterien definiert sind, sind zulässig.

  • Ausgaben für Forschung- und Entwicklung (FEAUSG):
    Ausgaben für Forschung- und Entwicklung, die im Berichtsjahr durch die ausländische Einheit getätigt wurden.

  • *Nominal- bzw. Gesellschaftskapital (GK):
    Gesellschafts- bzw. Nominalkapital; im Fall von Kommanditgesellschaften: Summe von fixem und variablem Kapital abzüglich Rücklagen und Jahresgewinn/Jahresverlust.

  • *Kapitalrücklagen und sonstige Posten des Eigenkapitals (KAPRL):
    Diese Position umfasst sowohl gebundene und nichtgebundene Kapitalrücklagen als auch alle anderen Bilanzpositionen die in dem von der OeNB zur Verfügung gestellten Schema nirgends zuordenbar sind und zur Erreichung des korrekten Eigenkapitalwerts erforderlich sind.

  • *Gewinnrücklagen (GEWRL):
    Gewinnrücklagen (gesetzliche satzungsmäßige und andere/freie Gewinnrücklagen).

  • *Jahresgewinn/Jahresverlust (- ) (JGEW):
    Ein Jahresverlust ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.

  • *Gewinnvortrag/Verlustvortrag (- ) (GV):
    Ein Verlustvortrag ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.

  • *Eigenkapital (EK):
    Eigenkapital, wie es in der Bilanz ausgewiesen wird.

  • *Verbindlichkeiten (VERB):
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, aus Anleihen, erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, der Annahme von gezogenen Wechseln und der Ausstellung eigener Wechsel und aus sonstigen Verbindlichkeiten (z. B. aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheit).

  • *Sonstige Passivposten (SPASS):
    Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten und andere nicht in den Verbindlichkeiten enthaltene Posten.

  • *Bilanzsumme (BILSUMP):
    Bilanzsumme, wie sie in der Bilanz ausgewiesen wird.

  • *Betriebserfolg (BETRER):
    Entsprechend/analog § 231 Abs. 2 Z 9 UGB bzw. Abs. 3 Z 8 UGB bzw. sinngemäß; bei Negativwerten ist ein Minus (-)  zu verwenden.

  • *Finanzerfolg (FINER):
    Entsprechend/analog § 231 Abs. 2 Z 16 UGB bzw. Abs. 3 Z 15 UGB bzw. sinngemäß; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.

  • *Ergebnis vor Steuern (EVS):
    Summe aus Betriebserfolg und Finanzerfolg; bei Negativwerten ist ein Minus (-) zu verwenden.

  • *Steuern vom Einkommen/Ertrag und sonstige Steuern (ST):
    Bezahlte Steuern sind mit einem negativen Vorzeichen anzugeben.

  • *Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (- ) (JUE):
    Jahresüberschuss, wie er in der Bilanz ausgewiesen wird. Für den Jahresfehlbetrag ist ein negatives Vorzeichen zu verwenden.

  • *Dotation (- )/Auflösung von Rücklagen (DOTRL):
    Die Dotation von Rücklagen ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden.

  • *Erträge und Aufwendungen (- ) von außerordentlicher Größenordnung (AO):
    Hier ist der Betrag der einzelnen Ertrags- oder Aufwandsposten von außerordentlicher Größenordnung oder von außerordentlicher Bedeutung (gemäß UGB § 237 (1) Z. 4) gem. RÄG 2014 anzuführen. Ein Aufwandsposten ist mit einem negativen Vorzeichen zu melden. Diesen findet man im Anhang des Jahresabschlusses. Sollten Erträge oder Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung nicht bereits in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sein, sind diese bei dem Feld Betriebserfolg hinzuzurechnen.

  • *Konzernergebnis vor Steuern (KERG):
    Ergebnis vor Steuern aus einem etwaigen Konzernabschluss. Falls nicht vorhanden, bitte mit "0" befüllen.

Wert

Die Meldung ist in Euro zu legen, wobei der Wechselkurs zum Stichtag der zugrundeliegenden Bilanzdaten zu verwenden ist.

Die Wechselkurse können Sie auf der OeNB-Website unter

 Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

 abrufen. Verwenden Sie den täglichen Referenzkurs der EZB. Sollte für den gewünschten Wechselkurs kein täglicher Referenzkurs verfügbar sein, können Sie den Wechselkurs aus einer der Tabellen "Währungen und Devisenkurse in anderen Ländern" entnehmen.

Wertkommentar

Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen. Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt bzw. in der Applikation MeldeWeb eine Plausibilitätsprüfung anschlägt, obwohl die gemeldeten Werte korrekt sind, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.

Qualitätsanforderungen

  • Die AWBES-Meldung muss zeitgerecht und vollständig an die OeNB übermittelt werden.

  • Das setzt voraus, dass die Stammdaten vor Meldungsübermittlung in der Applikation MeldeWeb korrekt sind und bestätigt wurden.

  • Eine vollständige AWBES-Meldung umfasst (zusätzlich zu den Stammdaten): 

    • Angaben zum Meldeobjekt (wenn das Meldeobjekt eine Aktiengesellschaft ist, dann inkl. ISIN und Marktwert; Details siehe oben)

    • Angaben zu ausländischen Gesellschaftern

      • Falls es zum Meldestichtag mindestens einen ausländischen Gesellschafter gibt: Angaben der inländischen beherrschten Aktiengesellschaften (ausschließlich Stammdaten)

    • Angaben zu meldepflichtigen direkten ausländischen Beteiligungen (falls es sich um Aktiengesellschaften handelt, dann inkl. ISIN und Marktwert): Außenhandelsdaten, Beschäftigte, Umsatzerlöse, Arbeitskosten, Bruttoinvestitionen, Ausgaben für F&E, Bilanz und GuV (Details siehe oben)

      • Falls es meldepflichtige direkte Beteiligungen gibt: Angaben zu meldepflichtigen indirekten beherrschten Beteiligungen (Beschäftigte, Umsatzerlöse, Arbeitskosten, Bruttoinvestitionen, Ausgaben für F&E, Bilanz und GuV (Details siehe oben))

  • Zu beachten ist, dass ausländische Betriebsstätten und Zweigniederlassungen ebenso zu melden sind, wie rechtlich selbstständige ausländische Beteiligungen.

  • Wenn sich im Rahmen der Meldungslegung eine systembasierte Rückfrage ergibt bzw. in der Applikation MeldeWeb eine Plausibilitätsprüfung anschlägt, dann ist ein verpflichtender Kommentar zu erfassen.

  • Die OeNB überprüft die eingelangten Meldungen und kommt bei etwaigen Fragen auf die Meldenden zu. Diese sind umgehend zu beantworten.

Siehe weiters: Allgemeine Bestimmungen.

Technische Beschreibung

Erhebungstemplate (optimiert für DV-Schnittstelle)

Kopfdaten

Gemeldete Konzepte

Dimensionen

Code

Bezeichnung

Code

Bezeichnung

Erhebungscode (EC)

Meldeobjekt (MO)

Meldestichtag (MP)

STANDMO

Angaben zum Meldeobjekt (ohne ISIN/WK)

BETSTAT

Status der Beteiligung

WA

Wertart

STANDMOWK

Angaben zum Meldeobjekt (mit ISIN/WK)

BETSTAT

Status der Beteiligung

WK

Wertpapierkennnummer

WA

Wertart

STANDDIR

Angaben zur direkten Beteiligung (ohne ISIN/WK)

BETSTAT

Status der Beteiligung

IN

Identnummer

BILVB

Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung

WA

Wertart

STANDDIRWK

Angaben zur direkten Beteiligung (mit ISIN/WK)

BETSTAT

Status der Beteiligung

IN

Identnummer

BILVB

Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung

WK

Wertpapierkennnummer

WA

Wertart

STANDINDIR

Angaben zur indirekten Beteiligung

BETSTAT

Status der Beteiligung

IN

Identnummer

BILVB

Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung

WA

Wertart

Dimensionen (Datenfelder)

Code

Bezeichnung

BETSTAT

Status der Beteiligung

IN

Ident

BILVB

Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung

WK

Wertpapierkennnummer

WA

Wertart (C)

Attributsausprägungen 

BETSTAT
Status der Beteiligung

Code

Bezeichnung

BEENDET

Beteiligung beendet

UEBER

Beteiligung über der Meldegrenze

UNTER

Beteiligung unter der Meldegrenze


IN
Ident

Code

Bezeichnung

OeNB-Identnummer

Identnummer


BILVB
Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung

Code

Bezeichnung

J

JA (WAHR)

N

NEIN (FALSCH)


WK
Wertpapierkennnummer

Code

Bezeichnung

ISIN oder Interne Wertpapierkennnummer

Wertpapierkennnummer


WA
Wertart

Code

Bezeichnung

STK

Stück

MW

Marktwert

WEXP

Warenexporte

DLEXP

Dienstleistungsexporte

WIMP

Warenimporte

DLIMP

Dienstleistungsimporte

FORD

Forderungen

VERB

Verbindlichkeiten

PAT

Patente

MGMT

Managementleistungen

AO

Außerordentliches Ergebnis

EMP

Beschäftigte

UE

Umsatzerlöse

GK

Gesellschaftskapital

KAPRL

Kapitalrücklagen

GEWRL

Gewinnrücklagen

JGEW

Jahresgewinn

GV

Gewinn- /Verlustvortrag

EK

Eigenkapital

SPASS

Sonstige Passivposten

BILSUMP

Bilanzsumme Passiv

BETRER

Betriebserfolg

FINER

Finanzerfolg

ST

Steuern auf Einkommen/Ertrag

JUE

Jahresüberschuss

DOTRL

Dotation / Auflösung Rücklagen

EVS

Ergebnis vor Steuern

AKO

Arbeitskosten

INVEST

Investitionszuschüsse

FEAUSG

Ausgaben für Forschung und Entwicklung

KERG

Konzernergebnis vor Steuern

Meldebeispiele (MeldeWeb/xlsx/xml)

Meldebeispiel:

image-20240313-080543.png

Meldebeispiel_Erhebung_AWBES_1.xlsx

Meldebeispiel_Erhebung_AWBES_1.xml

Pro AWBES-Meldung muss ein XLXS- bzw. XML-File übermittelt werden.

Dieses beinhaltet Angaben zum Meldeobjekt und Angaben zu den ausländischen Beteiligungen (direkt oder indirekt) und ist wie folgt zu befüllen:

  • Meldeobjekt: Meldendes Unternehmen, die OeNB-Identnummer befindet sich auf dem zugestellten Bescheid.

  • Meldestichtag: 31.12. des Befragungsjahres lt. Bescheid

  • Erhebungscode: AWBES

  • Konzeptcode:

    • Meldeobjekt: Es muss zum Meldeobjekt entweder das WK-Konzept (STANDMOWK bei börsennotierten Aktiengesellschaften) oder das Konzept ohne WK (STANDMO bei allen anderen Rechtsformen) am Ende der Konzeptbezeichnung befüllt werden.

    • Direkte Beteiligung: STANDDIRWK (bei börsennotierten Aktiengesellschaften) oder STANDDIR (bei allen anderen Rechtsformen)

    • Indirekte Beteiligung: immer STANDINDIR

  • BETSTAT:

    • Beim Konzeptcode STANDMO oder STANDMOWK: UEBER, falls es einen meldepflichtigen ausländischen Gesellschafter gibt; UNTER, falls es keinen meldepflichtigen ausländischen Gesellschafter gibt.

    • Beim Konzeptcode STANDDIR, STANDDIRWK oder STANDINDIR: UEBER bei einer meldepflichtigen Beteiligung, UNTER bei einer Beteiligung unter der Meldegrenze oder BEENDET wenn es die Beteiligung nicht mehr gibt.

  • IN: Identnummer der ausländischen Beteiligung, ist nur bei den Konzeptcodes STANDDIR, STANDDIRWK und STANDINDIR zu befüllen

  • BILVB: Bilanzverfügbarkeit der Beteiligung

    • Immer J, es sei denn, bei der ausländischen Einheit handelt es sich um eine Zweigniederlassung, dann darf (wenn es für diese keine separate Bilanz  oder GuV gibt) auch N ausgewählt werden

  • WK: Wertpapierkennnummer

    • Ist nur bei den Konzepten STANDMOWK und STANDDIRWK zu befüllen

  • Die Beschreibung aller Wertefelder findet man in den oberen Seitenabschnitten.

Wenn die Excel-Datei fertig befüllt ist, gibt es:

  • Eine Zeile entweder mit dem Konzeptcode STANDMO oder dem Konzeptcode STANDMOWK (beides kann es nicht geben!)

  • Pro Beteiligung (egal ob direkt oder indirekt) eine Zeile, wobei bei den direkten Beteiligungen jeweils der richtige Konzeptcode (STANDDIR oder STANDDIRWK) eingetragen sein muss.

Allgemeine Hinweise zur Meldung mittels Excel-Datei:

  • Auch bei Meldungslegung mittels Excel-Datei müssen Online in MeldeWeb Stammdaten gemeldet werden.

  • Auch für den Upload von Excel-Dateien ist eine Handy-Signatur erforderlich.

  • Ausgegraute Felder müssen nicht befüllt werden, alle anderen Felder sind Pflichtfelder.

  • Die Meldeeinheit ist Euro. (Nicht Tsd. EUR)

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