I/1/b Provisorische Bankdirektion: Akten und Sitzungsprotokolle

Bis zum Zeitpunkt des Erreichens der Zeichnung von mindestens 1000 Bankaktien hatte die provisorische Bankdirektion gemäß § 11 des Hauptpatentes sowie § 1 und § 5 des Bankpatentes von 1816 die alleinige Bankleitung über. Diese setzte sich aus acht (einstweiligen) Bankdirektoren zusammen, aus deren Mitte durch kaiserliche "Benennung" ein Gouverneur bestimmt wurde. Dieser führte u. a. als "Erster" unter den Bankdirektoren bei allen Beratungen den Vorsitz (§ 3 des Bankpatentes). Wichtigste Aufgabe der provisorischen Bankdirektion war die administrativ und organisatorisch geordnete Umsetzung der Einlösung des Papiergeldes. Auch nach Aktivierung des Bankausschusses blieb sie eine wichtige leitende Stelle in der Verwaltung der Bankgeschäfte, z. B. betr. den Tilgungsfonds, überleitend bis zu dem Zeitpunkt, als durch ein Bankreglement die tatsächliche Bankgeschäftsführung eingesetzt werden konnte.

Der Schriftbestand der provisorischen Bankdirektion umfasst insgesamt 160 Aktennummern, beginnend mit allgemeinen Bemerkungen über den "Geld-Cours", datiert mit (kurioserweise) 24. März 1815 (Verfasser unbekannt), und endet mit No.160 vom 29.Oktober 1817.

Daneben gibt es noch 30 Protokolle zu den Sitzungen der provisorischen Bankdirektion vom 24. Juni 1816 bis 23. Januar 1817. Diese liegen hier allerdings nur in Konzeptfassung vor.