SEPA-Zahlungsinstrumente

Die SEPA-Zahlungsinstrumente entsprechen in ihrer Funktionsweise den bisher bekannten Verfahren einer Überweisung und Lastschrift und haben die nationalen Verfahren mit 1. August 2014 vollständig abgelöst.

Gemäß der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) Nr.248/2014 müssen für SEPA-Überweisungen bzw. SEPA-Lastschriften seit 1. August 2014 folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • EU-weite Erreichbarkeit: Alle Konten, die für nationale Überweisungen bzw. Lastschriften erreichbar sind, müssen auch für SEPA-Überweisungen bzw. SEPA-Lastschriften (aus der gesamten EU) erreichbar sein.
  • Die IBAN ist das einzig gültige Kontokennzeichen bei nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Transaktionen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.