ESG-ad-hoc Data Collection

ESG steht für Environmental, Social and Governance.

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) fordert eine angemessene Berücksichtigung der Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Risikomanagement für die Kreditvergabe und -überwachung.

Bis zur Umsetzung als neuer ESG-Meldestandard (CRR III Mandat vorgesehen) erfolgt die europaweite Erhebung von ESG-Daten für Aufsichtszwecke als ESG-ad-hoc Data Collection über das standardisierte Meldewesen. Diese Data Collection basiert inhaltlich auf den bereits bestehenden quantitativen Offenlegungstemplates. Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten bildet Artikel 35 der Gründungsverordnung der EBA.

Meldefrequenz: halbjährlich beginnend mit Dezember 2023

Meldetermin: für BT 31.12.2023 der 17.06.2024 und für BT 30.06.2024 der 31.12.2024

Melderkreis: analog des ESG ITS on Disclosure gem. CRR:
Artikel 449a CRR

Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (’environmental, social and governance risks’ — ESG-Risiken):
Ab dem 28. Juni 2022 legen große Institute, die Wertpapiere emittiert haben, die zum Handel auf einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 21 der Richtlinie 2014/65/EU zugelassen sind, Informationen zu ESG-Risiken einschließlich physischer Risiken und Transitionsrisiken offen, die in dem in Artikel 98 Absatz 8 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Bericht definiert werden.

Artikel 4 (1) CRR

146. „großes Institut“ ein Institut, das eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

a) Es handelt sich um ein G-SRI (Global Systemrelevantes Institut);

b) es wurde gemäß Artikel 131 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 2013/36/EU als anderes systemrelevantes Institut („A-SRI“) ermittelt;

c) es zählt in dem Mitgliedstaat, in dem es niedergelassen ist, nach dem Gesamtwert der Vermögenswerte zu den drei größten Instituten;

d) der Gesamtwert seiner Vermögenswerte auf Einzelbasis oder gegebenenfalls auf Basis der konsolidierten Gesamtlage gemäß dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU ist größer oder gleich 30 Mrd. EUR;

Ausblick: Voraussichtliche Ablöse durch neuen ESG-Meldestandard basierend auf CRR III ab 2025