G-SII-Indikatoren und EBU-Informationen

Die Erhebung GSII bez. G-SII-Indikatoren und EBU-Informationen gemäß Annex XXVI und XXVII des ITS v3.0 wird zur Bestimmung und Einstufung von global systemrelevanten Instituten (global systemically important institutions – G-SII) basierend auf fünf Kategorien zur Messung der Systemrelevanz einer Bank für den globalen Finanzmarkt eingesetzt. Diese liefern Informationen zur Berechnung der G-SII- Kapitalpufferraten gemäß Artikel 131 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.

Meldepflicht besteht auf höchster EU-Konsolidierungsebene, wenn:

  • die Gesamtrisikopositionsmessgröße der Leverage Ratio zum Abschluss des vergangenen Wirtschaftsjahres größer oder gleich 125 Mrd. EUR beträgt und
  • mindestens ein Kreditinstitut oder eine Zweiganstalt der Gruppe im SRM-Raum ansässig ist.

Die Erhebung ist ab dem Stichtag 30.06.2021 quartalsweise zu den folgenden Übermittlungsterminen zu melden:

Stichtag Meldedeadline
31.03. 01.07.
30.06. 01.10.
30.09. 02.01.
31.12. 01.04.