Sicherungseinrichtungen

Meldungen von Sicherungseinrichtungen (Sicherungseinrichtungen-Meldeverordnung – SiEi-MV)

Meldebestimmungen SiEi-MV (Erhebung  ES)

Die Sicherungseinrichtungen haben der OeNB/FMA bis 28. Februar jeden Jahres die Höhe der Summe der gedeckten Einlagen ihrer Mitgliedsinstitute, sämtliche für die Berechnung der Beiträge und Sonderbeiträge notwendigen Informationen sowie die Höhe und Zusammensetzung der verfügbaren Finanzmittel des Einlagensicherungsfonds zum 31. Dezember des Vorjahres mitzuteilen. Die FMA hat die Summe der gedeckten Einlagen aller Mitgliedsinstitute sowie die Höhe und Zusammensetzung der verfügbaren Finanzmittel aller Einlagensicherungsfonds bis zum 31. März jeden Jahres an die EBA zu übermitteln.

  • Erhebungsmethodik: jährlich
  • Melderkreis: Sicherungseinrichtigungen